Wieso? Das ist eine Definitionsfrage bei der man mit guten Gründen geteilter Meinung sein kann. Ich finde es konsequenter, dass ein Parlamentarier (oder sonst eine Amtsperson) von dem Moment der Wahl an und nicht erst vom Moment des Amtsantritts an Immunität geniesst.Kawa hat geschrieben:Darüber kann man keineswegs geteilter Meinung sein, es wäre ein absolutes Novum und eine Sauerei wenn das rückwirkend gelten sollte ...
Hausdurchsuchung bei Blocher/Bananenrepublik Schweiz?
Kann mich da mal jemand genau aufklären. Immunität bedeutet nicht dass ein Politiker das Gesetz brechen darf? Es soll einfach die Hürde erhöhen um jemanden Anzuklagen bzw. "aus dem Verkehr" zu ziehen?Echo hat geschrieben:Wieso? Das ist eine Definitionsfrage bei der man mit guten Gründen geteilter Meinung sein kann. Ich finde es konsequenter, dass ein Parlamentarier (oder sonst eine Amtsperson) von dem Moment der Wahl an und nicht erst vom Moment des Amtsantritts an Immunität geniesst.
http://www.parlament.ch/d/wissen/parlam ... itaet.aspxteam17 hat geschrieben:Kann mich da mal jemand genau aufklären. Immunität bedeutet nicht dass ein Politiker das Gesetz brechen darf? Es soll einfach die Hürde erhöhen um jemanden Anzuklagen bzw. "aus dem Verkehr" zu ziehen?
Kommen wir der Sache näher. Kann mir noch jemand ein klares Beispiel für ein Delikt nennen, dass ein Politiker in seiner amtlichen Tätigkeit ausüben darf?Kawa hat geschrieben:http://www.parlament.ch/d/wissen/parlam ... itaet.aspx
Als noch kein Verfahren eingeleitet war hat er immer seine Unschuld beteuert. Komischerweise tut er das jetzt nicht mehr sondern beruft sich nur noch auf seine Immunität.Vali hat geschrieben:blocher hat schon hundertmal gesagt, dass die vorwürfe lächerlich sind. und warum sollte er auf die immunität verzichten?
Wenn er tatsächlich soooo unschuldig wäre könnte er ja sogar auf die Immunität verzichten und seine weisse Weste zweifelsfrei beweisen.
Wenn das Verfahren aber nur wegen der Immunität eingestellt werden muss bleibt immer ein Restverdacht hängen ......
Er wird wohl sehr genau wissen und auch von seinen Anwälten beraten sein genau so vorzugehen

Das tut nur einer der Dreck am Stecken hat.
Es gilt ab Vereidigung.Echo hat geschrieben:Wieso? Das ist eine Definitionsfrage bei der man mit guten Gründen geteilter Meinung sein kann. Ich finde es konsequenter, dass ein Parlamentarier (oder sonst eine Amtsperson) von dem Moment der Wahl an und nicht erst vom Moment des Amtsantritts an Immunität geniesst.
Dass jemand grundlos in meinen privaten Sachen rumwühlt?footbâle hat geschrieben:Was ist das Problem einer Hausdurchsuchung wenn man nichts zu verbergen hat? Das ist normalerweise SVP Logik - ausser es betrifft sie selber. Schadet nichts wenn der Führer mal spürt wie es sich anfühlt wenn Bullen an deinen Socken schnüffeln.
Anonsten kann man die Stadt mit Kameras eindecken - kein Problem für jemanden, der nichts zu verbergen hat.
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**#AF_13 ** #MED_10**
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Grundlos ist es ganz sicher nicht, es braucht einiges um eine Hausdurchsuchung bewilligt zu bekommen.Blutengel hat geschrieben:Dass jemand grundlos in meinen privaten Sachen rumwühlt?
Ausserdem geht kein Staatsanwalt gegen ein so hohes und reiches Tier wie Blocher ohne starke Indizien in der Hand vor. Denn wer sich mit Blocher anlegt, muss damit rechnen, dass mit allen Mitteln versucht wird, ihn beruflich zu vernichten und als Person zu erledigen.
PS: Ausserdem werden die kaum in Blochers Unterwäsche rumgewühlt haben, es geht ja nicht darum versteckte Drogen zu finden.
Z.B. Internas aus den Kommissionen verbreiten. Kompetenzüberschreitungen.team17 hat geschrieben:Gut die Redefreiheit ist mir auch klar. Und für die laut deinem Link "ralative Immunität" ?
Strafrechtlich relevante Delikte, etwa Urkundenfälschung, Veruntreuung oder Verleumdung fallen nicht unter die Immunität.
Hab doch keine Angst. Die Immunität wird bei ihm eh aufgehoben. Das ist doch schon lange klar. Dafür wird schon gesorgt werden.Kawa hat geschrieben:Als noch kein Verfahren eingeleitet war hat er immer seine Unschuld beteuert. Komischerweise tut er das jetzt nicht mehr sondern beruft sich nur noch auf seine Immunität.
Wenn er tatsächlich soooo unschuldig wäre könnte er ja sogar auf die Immunität verzichten und seine weisse Weste zweifelsfrei beweisen.
Wenn das Verfahren aber nur wegen der Immunität eingestellt werden muss bleibt immer ein Restverdacht hängen ......
Er wird wohl sehr genau wissen und auch von seinen Anwälten beraten sein genau so vorzugehen
Das tut nur einer der Dreck am Stecken hat.
Falls Blocher nichts nachgewiesen werden kann, sind aber viele Entschuldigungen fällig. Auch von dir.

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Zuerst darf sich erst mal Blocher für Jahrzehnte jenseits jeglichen Anstands entschuldigen...Vali hat geschrieben:Hab doch keine Angst. Die Immunität wird bei ihm eh aufgehoben. Das ist doch schon lange klar. Dafür wird schon gesorgt werden.
Falls Blocher nichts nachgewiesen werden kann, sind aber viele Entschuldigungen fällig. Auch von dir.![]()
ich wiederhole mich ungern :
einer der sämtliche IV Bezüger in den gleichen Topf wirft, diese Menschen als Scheininvalide bezeichnet, federführend in sämtlichen IV Rentenrevisionen ist welche eine Leistungskürzung nach der anderen bringen, 17´000 IV Rentner per 2012 gesund schreibt usw. usw. dieser jemand pocht nun auf Immunität und schreit politischer Komplott.
und dass noch dazu :Tycoon hat geschrieben:hast Du Dir mal Gedanken gemacht was Blocher eigentlich abzieht ?
wieso er erst seine Vereidigung zum NR abwartete und erst dann zu MCR weibelte ?
wer wochenlang in den Medien präsent war um Hildebrand, der sich rechtlich nicht zuschulden kommen liess, zu eliminieren ?
die Liste liesse sich beliebig erweitern aber man kann es in einen Satz fassen :
Blocher soll also das alleinige Recht haben jeden welcher nicht sein Gedankengut vertritt in die Versenkung zu treiben, quo vadis Blocher ?
Hat Blocher die Vereidigung abgewartet?
Eine Amtsgeheimnisverletzung par excellence
p.s. ich bin kein Linker und habe nichts gegen Blocher persönlich, es ist nur sein Stil welcher nicht nur mir sauer aufstösst.
einer der sämtliche IV Bezüger in den gleichen Topf wirft, diese Menschen als Scheininvalide bezeichnet, federführend in sämtlichen IV Rentenrevisionen ist welche eine Leistungskürzung nach der anderen bringen, 17´000 IV Rentner per 2012 gesund schreibt usw. usw. dieser jemand pocht nun auf Immunität und schreit politischer Komplott.
Ich führe diese Liste also mit Anstiftung zur Verletzung des Bankgeheimnis weiter und daher spielt es sowieso keine Rolle ob Blocher zum Zeitpunkt Immuität hatte oder nicht, da diese aufgehoben gehört. Korrigiert mich bitte fals ich falsch liege..Gollum hat geschrieben:Z.B. Internas aus den Kommissionen verbreiten. Kompetenzüberschreitungen.
Strafrechtlich relevante Delikte, etwa Urkundenfälschung, Veruntreuung oder Verleumdung fallen nicht unter die Immunität.
Welche Rechte? Abstruses Rechtsverständnis...Echo hat geschrieben:Wieso sollte Blocher auf seine Rechte verzichten?
Welch komische, abstruse Forderung...
Dito.team17 hat geschrieben:Ich führe diese Liste also mit Anstiftung zur Verletzung des Bankgeheimnis weiter und daher spielt es sowieso keine Rolle ob Blocher zum Zeitpunkt Immuität hatte oder nicht, da diese aufgehoben gehört. Korrigiert mich bitte fals ich falsch liege..
Das Gesetz ist da aber sehr klar.Echo hat geschrieben:Wieso? Das ist eine Definitionsfrage bei der man mit guten Gründen geteilter Meinung sein kann. Ich finde es konsequenter, dass ein Parlamentarier (oder sonst eine Amtsperson) von dem Moment der Wahl an und nicht erst vom Moment des Amtsantritts an Immunität geniesst.
Er ist erst zum Zeitpunkt des Amtsantritts resp. der Vereidigung ein Ratsmitglied.Art. 17 Relative Immunität 1 Gegen ein Ratsmitglied kann ein Strafverfahren wegen einer strafbaren Handlung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner amtlichen Stellung oder Tätigkeit steht, nur mit der Ermächtigung der zuständigen Kommissionen beider Räte eingeleitet werden. Das Geschäftsreglement jedes Rates bezeichnet die zuständige Kommission.
Vorher kann nichts in unmittelbaren Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit stehen da er noch gar keine solche inne hatte.
Anderes Beispiel : ich unterschreibe heute einen Arbeitsvertrag als Prokurist bei Firma xy mit Arbeitsbeginn 1.Mai.
Morgen beginne ich Geschäfte und Rechtshandlungen im Namen der Firma xy durchzuführen ...
kommt im übrigen noch dazu, dass noch nie jemand erklärt hat, warum blocher in die ganze geschichte überhaupt verwickelt ist. dieser anwalt (lei?) ist ja selber kantonsrat und hätte wohl die zuständigen instanzen (ist das wirklich der bundesrat) selber informieren können. dazu bedurfte es weiss gott keines blochers...... also von wegen mit seinenm mandat als ratsmitglied im zusammenhang stehend? das ist doch quatsch... vor allem weil blocher schon seit monaten (wenn nicht jahren) an hildebrands stuhl gesägt hat... der hildebrand übrigens, der nichts wiederrechtliches gemacht hat. auch wenn die svp potentaten nach wie vor den eindruck erwecken, als hätte er die schweiz an den rand des abgrundes manövriert..... und von wegen wer nichts zu verbergen hat.... na herr blocher, wie schmeckt die eigene medizin...?
[CENTER]"mir müend ufpasse, dass mir nid immer s schwizerische wasserglas als ozean düend betrachte..." Peter V. Kunz[/CENTER]
Die Frage, ob Blocher erst mit Amtsantritt Immunität geniesst oder nicht, ist zweitrangig. Die Geschehnisse und Handlungen, die die Staatsanwaltschaft untersucht, fanden teils vor und teils nach dem Amtsantritt statt. Deshalb muss die Immunität sowieso aufgehoben werden, falls es überhaupt eine Immunität gibt.
Falls die Staatsanwaltschaft sicher gewesen wäre, dass sie gar nicht gilt, hätte sie der Versiegelung der beschlagnahmten Akten ja nicht zustimmen müssen und es drauf ankommen lassen können.
Falls die Staatsanwaltschaft sicher gewesen wäre, dass sie gar nicht gilt, hätte sie der Versiegelung der beschlagnahmten Akten ja nicht zustimmen müssen und es drauf ankommen lassen können.
Unsinn, der Staatsanwalt kann nicht wählen ob er dem zustimmt oder nicht ...Echo hat geschrieben:Falls die Staatsanwaltschaft sicher gewesen wäre, dass sie gar nicht gilt, hätte sie der Versiegelung der beschlagnahmten Akten ja nicht zustimmen müssen und es drauf ankommen lassen können.
Jeder kann bei einer Hausdurchsuchung die Versiegelung verlangen und muss sie auch bekommen.
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Vom Newsnet (Tagesanlüger, Berner Zeitung, BaZ Online etc. ) hätte sogar Joseph Goebbels noch was lernen können.
Titel:
"Die Polizei ist bei Blocher fündig geworden"

Tolle Vorverurteilung und Rufmordkampagne. Bisher wurde nur "potenziell beweisrelevantes Material" gefunden, damit kann auch das Laptop von Frau Blocher oder auch ihr Einkaufszettel gemeint sein.
Titel:
"Die Polizei ist bei Blocher fündig geworden"
Tolle Vorverurteilung und Rufmordkampagne. Bisher wurde nur "potenziell beweisrelevantes Material" gefunden, damit kann auch das Laptop von Frau Blocher oder auch ihr Einkaufszettel gemeint sein.
toller vergleich unter wahrung der verhältnismässigkeit. dein historisches (un-)verständniss würde ich auch gerne haben, damit lebts sich sicher primaSeBaselOnMyRhein hat geschrieben: Tolle Vorverurteilung und Rufmordkampagne.

[CENTER]"mir müend ufpasse, dass mir nid immer s schwizerische wasserglas als ozean düend betrachte..." Peter V. Kunz[/CENTER]
das ja, darf man als fcb fan (hooligan) ja immer wieder am eigenen leib erfahren. aber goebbels?Prestige hat geschrieben:ach was. Ist einfach so, dass Meldungen in den Medien übertrieben dargestellt werden. Verkauft sich einfach besser: Schlank und Sexy!
[CENTER]"mir müend ufpasse, dass mir nid immer s schwizerische wasserglas als ozean düend betrachte..." Peter V. Kunz[/CENTER]
Mit primitiv habe ich keineswegs die Medien gemeint sondern den Schwachkopf der den Goebbels-Vergleich aufstellte ...Prestige hat geschrieben:ach was. Ist einfach so, dass Meldungen in den Medien übertrieben dargestellt werden. Verkauft sich einfach besser: Schlank und Sexy!
SeBaselOnMyRhein hat geschrieben:Vom Newsnet (Tagesanlüger, Berner Zeitung, BaZ Online etc. ) hätte sogar Joseph Goebbels noch was lernen können.