Repression im Schweizer Fussball
(siehe festt markiete Teile)
Kommission stimmt Einsatz der Schweizer Armee zu
Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates
http://www.parlament.ch/d/mm/2012/seite ... 02-21.aspx
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) begrüsst, dass ein Detachement der Armee die Sicherheit der Schweizer Botschaft in Tripolis sicherstellt und nicht mehr ein privates Sicherheitsunternehmen. Der Entscheid der Kommission fiel mit 17 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen deutlich aus.
Aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem VBS und dem EDA war es nicht möglich, von Beginn an die Schweizer Botschaft in Tripolis durch eigene Spezialisten der Armee sicherzustellen; vielmehr wurde damit eine private Sicherheitsfirma beauftragt. Die SiK-N bedauert dies, da es namentlich Aufgabe des Staates ist, für die Sicherheit seines im Ausland arbeitenden Personals zu sorgen. Zudem verfügt unsere Armee über Spezialisten, die speziell für solche Einsätze ausgebildet und ausgerüstet sind.
Umso mehr unterstützt die überwiegende Mehrheit der SiK-N nun den vom Bundesrat in seiner Botschaft vom 18. Januar 2012 (12.013 sn) beantragten Einsatz eines Detachements der Schweizer Armee. Das Detachement besteht aus Mitgliedern des Kommandos Spezialkräfte der Armee, d.h. des Armee-Aufklärungsdetachements 10 und des Spezialdetachements der Militärpolizei. Es handelt sich um einen bewaffneten Einsatz in Zivil, der auf Artikel 69 Absatz 2 des Militärgesetzes beruht.
Die Schweizer Botschaft in Tripolis hat ihre Tätigkeit Mitte Oktober 2011 wieder aufgenommen. Obwohl sich die Sicherheitslage seit der Einstellung der Kämpfe zwischen Rebellen und Regimetreuen stabilisiert hat, gehen die ausländischen Vertretungen in Libyen angesichts der Spannungen und Konflikte zwischen Milizen und der grossen Verfügbarkeit von Waffen in der Bevölkerung gewisse Risiken ein.
Zur Bekämpfung von Gewalt bei Sportanlässen hat die SiK-N zudem zwei Kommissions-motionen verabschiedet. Mit der ersten Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Transportpflicht gemäss Personenbeförderungsgesetz so anzupassen, dass Personen aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit vom Transport ausgeschlossen werden können. In der Tat erlauben die heutigen gesetzlichen Bestimmungen nicht, eine Person, die im Besitz eines gültigen Fahrausweises ist, vom Transport auszuschliessen. So entstehen z.B. allein den SBB jährliche Mehrkosten von über 3 Mio. durch Gewaltanwendungen in den Zügen, auf den Bahnhöfen und gegenüber dem Personal. Diese Motion wurde mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen.
Mit der zweiten Motion, die mit 15 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen wurde, soll der Bundesrat beauftragt werden, die nötigen Massnahmen zu treffen, damit die betroffenen Kantone Schnellgerichte zur Beurteilung von Fällen des Hooliganismus einführen. Die Kommission erachtet es als wichtig, dass die Zeit zwischen Tat und Verurteilung möglichst kurz ist, um gewaltbereite Fans künftig abzuschrecken.
Vorgängig führte die SiK-N eine Anhörung zum Thema Gewalt bei Sportanlässen durch. Angehört wurden Vertreter betroffener Instanzen von Bund, Kantonen, Gemeinden sowie von Verbänden, Transportbetrieben und des Datenschutzes.
Die Kommission hat am 20. und 21. Februar 2012 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Chantal Galladé (SP, ZH) und in zeitweiser Anwesenheit des Chefs VBS, Bundesrat Ueli Maurer, und von Bundesrat Didier Burkhalter, Vorsteher EDA, in Bern getagt.
Bern, 21. Februar 2012 Parlamentsdienste
Ach ja, die Idioten der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates sind:
Kommission stimmt Einsatz der Schweizer Armee zu
Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates
http://www.parlament.ch/d/mm/2012/seite ... 02-21.aspx
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) begrüsst, dass ein Detachement der Armee die Sicherheit der Schweizer Botschaft in Tripolis sicherstellt und nicht mehr ein privates Sicherheitsunternehmen. Der Entscheid der Kommission fiel mit 17 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen deutlich aus.
Aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem VBS und dem EDA war es nicht möglich, von Beginn an die Schweizer Botschaft in Tripolis durch eigene Spezialisten der Armee sicherzustellen; vielmehr wurde damit eine private Sicherheitsfirma beauftragt. Die SiK-N bedauert dies, da es namentlich Aufgabe des Staates ist, für die Sicherheit seines im Ausland arbeitenden Personals zu sorgen. Zudem verfügt unsere Armee über Spezialisten, die speziell für solche Einsätze ausgebildet und ausgerüstet sind.
Umso mehr unterstützt die überwiegende Mehrheit der SiK-N nun den vom Bundesrat in seiner Botschaft vom 18. Januar 2012 (12.013 sn) beantragten Einsatz eines Detachements der Schweizer Armee. Das Detachement besteht aus Mitgliedern des Kommandos Spezialkräfte der Armee, d.h. des Armee-Aufklärungsdetachements 10 und des Spezialdetachements der Militärpolizei. Es handelt sich um einen bewaffneten Einsatz in Zivil, der auf Artikel 69 Absatz 2 des Militärgesetzes beruht.
Die Schweizer Botschaft in Tripolis hat ihre Tätigkeit Mitte Oktober 2011 wieder aufgenommen. Obwohl sich die Sicherheitslage seit der Einstellung der Kämpfe zwischen Rebellen und Regimetreuen stabilisiert hat, gehen die ausländischen Vertretungen in Libyen angesichts der Spannungen und Konflikte zwischen Milizen und der grossen Verfügbarkeit von Waffen in der Bevölkerung gewisse Risiken ein.
Zur Bekämpfung von Gewalt bei Sportanlässen hat die SiK-N zudem zwei Kommissions-motionen verabschiedet. Mit der ersten Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Transportpflicht gemäss Personenbeförderungsgesetz so anzupassen, dass Personen aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit vom Transport ausgeschlossen werden können. In der Tat erlauben die heutigen gesetzlichen Bestimmungen nicht, eine Person, die im Besitz eines gültigen Fahrausweises ist, vom Transport auszuschliessen. So entstehen z.B. allein den SBB jährliche Mehrkosten von über 3 Mio. durch Gewaltanwendungen in den Zügen, auf den Bahnhöfen und gegenüber dem Personal. Diese Motion wurde mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen.
Mit der zweiten Motion, die mit 15 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen wurde, soll der Bundesrat beauftragt werden, die nötigen Massnahmen zu treffen, damit die betroffenen Kantone Schnellgerichte zur Beurteilung von Fällen des Hooliganismus einführen. Die Kommission erachtet es als wichtig, dass die Zeit zwischen Tat und Verurteilung möglichst kurz ist, um gewaltbereite Fans künftig abzuschrecken.
Vorgängig führte die SiK-N eine Anhörung zum Thema Gewalt bei Sportanlässen durch. Angehört wurden Vertreter betroffener Instanzen von Bund, Kantonen, Gemeinden sowie von Verbänden, Transportbetrieben und des Datenschutzes.
Die Kommission hat am 20. und 21. Februar 2012 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Chantal Galladé (SP, ZH) und in zeitweiser Anwesenheit des Chefs VBS, Bundesrat Ueli Maurer, und von Bundesrat Didier Burkhalter, Vorsteher EDA, in Bern getagt.
Bern, 21. Februar 2012 Parlamentsdienste
Ach ja, die Idioten der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates sind:
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Interessant. Beim Thema "Hooligans" & Fussball kriechen sie sich - von links bis rechts - gegenseitig in den A.....
Bei den pösen Fussballfans gerät die Sozialindustrie der Linken und Schönredner sehr schnell ins stocken. Schlimmer noch, es werden gar repressive Massnahmen gefordert.
Vermutlich fehlt da die Sozi-Lobby oder sonst ein Sponsor aus dem linken Lager.
Welche Deppen wählen eigentlich diesen Grünen Versager aus dem Aargau immer und immer wieder?
Bei den pösen Fussballfans gerät die Sozialindustrie der Linken und Schönredner sehr schnell ins stocken. Schlimmer noch, es werden gar repressive Massnahmen gefordert.
Vermutlich fehlt da die Sozi-Lobby oder sonst ein Sponsor aus dem linken Lager.
Welche Deppen wählen eigentlich diesen Grünen Versager aus dem Aargau immer und immer wieder?
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Sowit sin mr also in unserem Rächtsstaat....HUERESÖHN!!!
Abhör Aktione wärde bi organisierter Kriminalität und bi Fuessballfans agwändet...
http://www.20min.ch/news/ostschweiz/sto ... n-20153288
Der Angriff von Ultras auf den Sohn eines Funktionärs des FC St. Gallen erinnert an eine Kneipenschlägerei. Sechs Typen lauern einem jungen Mann auf und verpassen ihm eine Faust. Das Opfer flieht unverletzt und alarmiert die Polizei. Im Gegensatz zu einer normalen Rauferei in der Beiz beginnt aber hier der Fall erst richtig: Weil die Fahndung harzt und die Verdächtigen die Tat abstreiten, greift Staatsanwalt Thomas Hansjakob zu einem Mittel, das man sonst nur aus Ermittlungen im Drogen- oder Mafia-Milieu kennt: der Telefonüberwachung.
Drei Wochen lang zapfen die Behörden das Telefon des mutmasslichen Täters an, dann nehmen sie ihn fest. Den Schlag ausgeführt hat der Schweizer nicht, sein angezapftes Telefon führt die Behörden aber zum mutmasslichen Schläger und drei weiteren Ultras. Die fünf Männer – alles Schweizer im Alter zwischen 19 und 24 Jahre - sitzen zwischen fünf und zehn Tagen in Untersuchungshaft und kommen danach wieder frei.
Ultra-Milieu erinnert Staatsanwalt an die Mafia
Ein Faustschlag, kein Verletzter, aber wochenlange Telefonüberwachung: Ist diese drastische Massnahme verhältnismässig? Immerhin gilt die Privatsphäre als das höchste Gut in einer demokratischen Gesellschaft. In der Schweiz ist das Recht auf die Achtung des Telefongeheimnisses sogar in Artikel 13 der Bundesverfassung verankert. Dass ein solches Grundgesetz beschnitten wird, dafür braucht es triftige Gründe.
«Wir mussten zu diesem Mittel greifen, weil die Ermittlungen nicht weitergingen», begründet Staatsanwalt Hansjakob (HURENSOHN) . Das Ultra-Milieu sei so verschwiegen und «offensichtlich gefährlich», dass es den Staatsanwalt an die Mafia erinnert. «Ich habe in meiner ganzen Karriere drei anonyme Aussagen aufgenommen, hier waren es in einem Fall zwei», betont Hansjakob. Wenn Ultras die Angehörigen eines Club-Funktionärs angreifen, sich Zeugen nur anonym äussern und die Polizei den Fall nicht lösen kann, sagt Hansjakob, «dann kann der Rechtsstaat einpacken.»
Hier ging es nicht um eine brutale Tat, hier ging es darum, ein Zeichen zu setzen, daraus macht Hansjakob keinen Hehl. Der Zwangsmassnahmerichter – der die Telefonüberwachung genehmigte – wie auch Hansjakob seien sich einig gewesen, dass es «sehr wichtig ist, dass Funktionäre in Zukunft nicht um ihre Angehörigen fürchten müssen». Es sei deshalb unbedingt nötig gewesen diesen Fall zu lösen.
Es gab keine Drohungen gegen Funktionäre
Hansjakob ist überzeugt, dass die Ultras mit dem Angriff den Funktionär «unter Druck setzen wollten», wie sie auch selbst in den Befragungen bestätigten. Der Druck sei aber nicht an eine Forderung geknüpft, sondern als Zeichen zu verstehen gewesen. «Der FC St. Gallen», sagt Hansjakob, «ist mit Sanktionen und Vorschriften konsequent wie kaum ein anderer Verein.» Nun sei auch das Stadionreglement nochmals verschärft worden. Ein harter Kern der Ultras wollte hier offenbar gegen die rigorosen Bestimmungen aufbegehren. «Der Zusammenhang liegt auf der Hand», sagt Hansjakob. Drohungen gegen Funktionäre gab es in diesem Zusammenhang aber aus dem Ultra-Milieu nicht, wie er eingestehen muss. Der FC St. Gallen wollte sich nicht zum Vorfall äussern. Der Sprecher erklärte, es gebe weder zu Drohungen, möglichen Massnahmen oder Sanktionen etwas zu sagen.
Welche Strafe den mutmasslichen Tätern bei einer Verurteilung droht und wegen welchem Delikt sie überhaupt vor Gericht sollen, ist noch offen, sagt Staatsanwalt Hansjakob. «Die Ermittlungen laufen noch.» Sicher ist aber bereits jetzt: Die Auseinandersetzung zwischen Ultras und Clubs hat eine neue Dimension erreicht.
SCHEISS STAATSANWALTSCHAFT! ALLI AND WAND STELLE!
Abhör Aktione wärde bi organisierter Kriminalität und bi Fuessballfans agwändet...

http://www.20min.ch/news/ostschweiz/sto ... n-20153288
Der Angriff von Ultras auf den Sohn eines Funktionärs des FC St. Gallen erinnert an eine Kneipenschlägerei. Sechs Typen lauern einem jungen Mann auf und verpassen ihm eine Faust. Das Opfer flieht unverletzt und alarmiert die Polizei. Im Gegensatz zu einer normalen Rauferei in der Beiz beginnt aber hier der Fall erst richtig: Weil die Fahndung harzt und die Verdächtigen die Tat abstreiten, greift Staatsanwalt Thomas Hansjakob zu einem Mittel, das man sonst nur aus Ermittlungen im Drogen- oder Mafia-Milieu kennt: der Telefonüberwachung.
Drei Wochen lang zapfen die Behörden das Telefon des mutmasslichen Täters an, dann nehmen sie ihn fest. Den Schlag ausgeführt hat der Schweizer nicht, sein angezapftes Telefon führt die Behörden aber zum mutmasslichen Schläger und drei weiteren Ultras. Die fünf Männer – alles Schweizer im Alter zwischen 19 und 24 Jahre - sitzen zwischen fünf und zehn Tagen in Untersuchungshaft und kommen danach wieder frei.
Ultra-Milieu erinnert Staatsanwalt an die Mafia
Ein Faustschlag, kein Verletzter, aber wochenlange Telefonüberwachung: Ist diese drastische Massnahme verhältnismässig? Immerhin gilt die Privatsphäre als das höchste Gut in einer demokratischen Gesellschaft. In der Schweiz ist das Recht auf die Achtung des Telefongeheimnisses sogar in Artikel 13 der Bundesverfassung verankert. Dass ein solches Grundgesetz beschnitten wird, dafür braucht es triftige Gründe.
«Wir mussten zu diesem Mittel greifen, weil die Ermittlungen nicht weitergingen», begründet Staatsanwalt Hansjakob (HURENSOHN) . Das Ultra-Milieu sei so verschwiegen und «offensichtlich gefährlich», dass es den Staatsanwalt an die Mafia erinnert. «Ich habe in meiner ganzen Karriere drei anonyme Aussagen aufgenommen, hier waren es in einem Fall zwei», betont Hansjakob. Wenn Ultras die Angehörigen eines Club-Funktionärs angreifen, sich Zeugen nur anonym äussern und die Polizei den Fall nicht lösen kann, sagt Hansjakob, «dann kann der Rechtsstaat einpacken.»
Hier ging es nicht um eine brutale Tat, hier ging es darum, ein Zeichen zu setzen, daraus macht Hansjakob keinen Hehl. Der Zwangsmassnahmerichter – der die Telefonüberwachung genehmigte – wie auch Hansjakob seien sich einig gewesen, dass es «sehr wichtig ist, dass Funktionäre in Zukunft nicht um ihre Angehörigen fürchten müssen». Es sei deshalb unbedingt nötig gewesen diesen Fall zu lösen.
Es gab keine Drohungen gegen Funktionäre
Hansjakob ist überzeugt, dass die Ultras mit dem Angriff den Funktionär «unter Druck setzen wollten», wie sie auch selbst in den Befragungen bestätigten. Der Druck sei aber nicht an eine Forderung geknüpft, sondern als Zeichen zu verstehen gewesen. «Der FC St. Gallen», sagt Hansjakob, «ist mit Sanktionen und Vorschriften konsequent wie kaum ein anderer Verein.» Nun sei auch das Stadionreglement nochmals verschärft worden. Ein harter Kern der Ultras wollte hier offenbar gegen die rigorosen Bestimmungen aufbegehren. «Der Zusammenhang liegt auf der Hand», sagt Hansjakob. Drohungen gegen Funktionäre gab es in diesem Zusammenhang aber aus dem Ultra-Milieu nicht, wie er eingestehen muss. Der FC St. Gallen wollte sich nicht zum Vorfall äussern. Der Sprecher erklärte, es gebe weder zu Drohungen, möglichen Massnahmen oder Sanktionen etwas zu sagen.
Welche Strafe den mutmasslichen Tätern bei einer Verurteilung droht und wegen welchem Delikt sie überhaupt vor Gericht sollen, ist noch offen, sagt Staatsanwalt Hansjakob. «Die Ermittlungen laufen noch.» Sicher ist aber bereits jetzt: Die Auseinandersetzung zwischen Ultras und Clubs hat eine neue Dimension erreicht.
SCHEISS STAATSANWALTSCHAFT! ALLI AND WAND STELLE!
Dr Müller Geri.macau hat geschrieben:Ach ja, die Idioten der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates sind:
Ja, ja die bösen Huuligans. Bei der Hamas, die er ins Bundehaus einlädt, tönt es aber so:
Was antwortet al-Masri, wenn Sie ihn auf die Gewalt ansprechen?
Es ist natürlich schwierig, das unter Kontrolle zu haben. Da sind 1,5 Millionen Leute, eingekesselt, mehr als die Hälfte unter 25 Jahre alt. Sie haben keine Visionen, obwohl viele von ihnen studiert haben. Da gibt es einzelne, sehr wenige in Bezug auf die Gesamtbevölkerung, die «Seich» machen. Da hätte wohl jeder Verständnis dafür, dass es schwierig ist, die Kontrolle darüber zu haben. Reden Sie mal mit den Fussballklubs, und wie sie ihre Fans kontrollieren wollen.
Jetzt liegt es an den Betroffenen, sich zu wehren.eulenspiegel hat geschrieben:Sowit sin mr also in unserem Rächtsstaat....HUERESÖHN!!!
Das Abhören des Telefons war nicht zulässig, Tätlichkeit ist nicht im Katalog von Art. 269 Abs. 2 StBG, ebenfalls rechtfertigt sie Schwere der Straftat die Überwachung nicht: http://www.admin.ch/ch/d/sr/312_0/a269.html
Die Erkentnisse dürfen nicht zu einer Verurteilung führen.
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Ich gang mol drvo us dass das e Staatsawalt weiss. Wieso zum Teufel macht ärs denn glich? Cha dä Hueresohn für das ins Pfäfferland gschiggt wärde?macau hat geschrieben:Jetzt liegt es an den Betroffenen, sich zu wehren.
Das Abhören des Telefons war nicht zulässig, Tätlichkeit ist nicht im Katalog von Art. 269 Abs. 2 StBG, ebenfalls rechtfertigt sie Schwere der Straftat die Überwachung nicht: http://www.admin.ch/ch/d/sr/312_0/a269.html
Die Erkentnisse dürfen nicht zu einer Verurteilung führen.
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Weils heutzutag teilweise nicht mehr darum geht, den Rechtsweg einzuhalten, sondern einfach darum, jemand schnell zu bestrafen: Mit den Beweisen kann man die Personen in Untersuchungshaft nehmen, dann lässt man sie ein-zwei Wochen dort und dann wurden sie auch bestraft ohne Verurteilung.eulenspiegel hat geschrieben:Ich gang mol drvo us dass das e Staatsawalt weiss. Wieso zum Teufel macht ärs denn glich? Cha dä Hueresohn für das ins Pfäfferland gschiggt wärde?
Bei den Zürcher Central-Krawallen lief es ähnlich. Dass man bei einer solchen Straftat von Verdunkelung ausgehen muss, was die U-Haft rechtfertigen würde, konnte eigentlich nie jemand glaubhaft erklären...
Der erste Staatsanwalt Hansjakob (SP) ist kein unbeschriebenes Blatt.eulenspiegel hat geschrieben:Ich gang mol drvo us dass das e Staatsawalt weiss. Wieso zum Teufel macht ärs denn glich? Cha dä Hueresohn für das ins Pfäfferland gschiggt wärde?
Anfang dieses Jahrtausends hat er in St. Gallen Drogenscheinkäufe (ohne richterliche Genehmigung) eingeführt, welche dann später vom Bundesgericht als unzulässige verdeckte Ermittlungen qualifiziert wurden. Ebenso hat er sich für Antennensuchläufe (Rasterfahndungen von Mobiltelefonen) stark gemacht.
Solange der Staat so operiert, kann er von seinen Bürgern nicht erwarten, dass er ernst genommen wird.
- stacheldraht
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Soso, das "Ultra-Milieu" wird jetzt schon mit der Mafia verglichen.
Man sollte alle Tage wenigstens ein kleines Lied hören, ein gutes Gedicht lesen, ein treffliches Gemälde sehen und, wenn es möglich zu machen wäre, einige vernünftige Worte sprechen. Johann Wolfgang von Goethe
54, 74, 90 - 2014!
Der Pöbel thront über den Experten - FCBForum Tippweltmeister 2018!
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- VorwärtsFCB
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Sorry, aber wenn der Bericht auch nur halbwegs stimmt haben die Täter nun wirklich keine Schutzposts verdient!macau hat geschrieben:Jetzt liegt es an den Betroffenen, sich zu wehren.
Das Abhören des Telefons war nicht zulässig, Tätlichkeit ist nicht im Katalog von Art. 269 Abs. 2 StBG, ebenfalls rechtfertigt sie Schwere der Straftat die Überwachung nicht: http://www.admin.ch/ch/d/sr/312_0/a269.html
Die Erkentnisse dürfen nicht zu einer Verurteilung führen.
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Tststs du vermischisch öppis! Ich prangere d Methode a wie me die jagt! Telefon abhöre macht me organisierter Kriminalität! Nid wen eine e Fuscht kassiert und unverletzt ka drvo seggle!VorwärtsFCB hat geschrieben:Sorry, aber wenn der Bericht auch nur halbwegs stimmt haben die Täter nun wirklich keine Schutzposts verdient!
Für das was si gmacht händ, chömme wärde die Buebe garantiert gemäss em Stroofgsetz verurteilt! Ich nimm die überhaupt nid in Schutz!
Aber frogsch du di nid in was füreme Staat mir läbe wo Lüt wo e eifach Körperverletzig begön mit Telefonabhöre gsuecht wärde???
D Staatsanwaltschafte klage grad hütte in dr Zyttig über z wenig Ressource...hahaha verwunderti mi gar nid! Do stimmt doch öppis nid!!!
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was für ein schutzpost? schützt du denn jetzt den staatsanwalt, der gegen das gesetz verstösst? oder findest du nicht auch, dass alle täter bestraft gehören? wenn ja, dann gehört auch der staatsanwalt dazu, der hat nämlich auch gegen ein gesetz (oder mehrere) verstossen....VorwärtsFCB hat geschrieben:Sorry, aber wenn der Bericht auch nur halbwegs stimmt haben die Täter nun wirklich keine Schutzposts verdient!
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Der hat sich gut hochgearbeitet...
Christian Schöttli in der Geschäftsleitung
Der 41jährige Christian Schöttli gehört als Sicherheits-Beauftragter ab sofort der Geschäftsleitung der Swiss Football League an. Der Ostschweizer ist im Schweizer Profifussball seit 2009 mit einem Mandatsauftrag für Sicherheit und Prävention zuständig. Im vergangenen Jahr hat er die gleiche Aufgabe auch im Schweizerischen Fussballverband (SFV) übernommen.
- tommasino
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Aus der heutigen WoZ:
Acht Polizisten mit Handschellen
Erstmals geht ein Staatsanwalt wegen einer im Internet geäusserten «Aufforderung zu Gewalttätigkeiten» gegen einen Fussballfan vor.
Von Dinu Gautier
Der Kampf des St. Galler Staatsanwalts Thomas Hansjakob gegen fehlbare Fussballfans hat eine neue Stufe erreicht. Er verurteilte einen Anhänger des FC St. Gallen im Schnellverfahren – nicht wegen Pyros oder einer Schlägerei, sondern wegen eines Eintrags im Fanforum fcsgforum.ch.
Simon Bach (Name geändert) kommt aus St. Gallen und studiert in Bern Geschichte. Seit fünf Jahren ist er in der Hooligandatenbank erfasst, weil er sich an einer Schlägerei mit Fans des FC Luzern beteiligt hatte.
«Am letzten Donnerstag um 6.30 Uhr sind etwa acht Polizisten mit Hausdurchsuchungs- und Haftbefehl in mein Zimmer gestürmt», sagt Bach. Sie hätten den Schlaftrunkenen sofort mit Handschellen gefesselt und den Computer des 30-Jährigen beschlagnahmt. Nach einem Aufenthalt auf dem Berner Polizeiposten sei er in einem Käfigwagen nach St. Gallen gefahren worden, erzählt Bach. Dann gings zur erkennungsdienstlichen Behandlung, «CSI Appenzell», wie es Bach nennt: Fingerabdrücke, Handabdrücke, Fotos, DNA-Entnahme.
Am 16. Februar hatte Bach im Internetforum an einer Diskussion teilgenommen, ob und wie man gegen eine angekündigte verschärfte Stadionordnung vorgehen soll. Bach hielt nichts von einem Stimmungsboykott, wie ihn Fanvertreter angekündigt hatten. Man solle das ignorieren, nicht immer «blauäugig und entrüstet auf solche Vorstösse reagieren». Auf Nachfrage eines anderen Forumsteilnehmers, was man sonst tun solle, schrieb Bach: «Wenn sie einen rauszupfen wollen, halt die ‹Sicherheitsverantwortlichen› tüchtig zusammendreschen. Wie gewohnt. Wenn sie irgendwelche Stadionverbote aussprechen, 90 Minuten lang das Stadion einnebeln. Dagegenhalten halt.»
Bach sagt, mit «Sicherheitsverantwortliche» habe er die Delta-Security gemeint. Jene Firma, die sich in der Vergangenheit den Vorwurf einhandelte, eigentliche Schläger zu beschäftigen. Jene Firma auch, die an einem Auswärtsspiel des FC St. Gallen im Zürcher Letzi*grund eine Person aus der Menge heraus zu verhaften versuchte, was ihr wegen der Gegenwehr der St. Galler Kurve aber nicht gelang.
«Der Staatsanwalt bezog das Wort ‹Sicher*heitsverantwortliche› auf die eigentlichen Sicherheitsfunktionäre des Vereins, was ich ein Stück weit nachvollziehen kann», so Bach. Er habe Hansjakob gegenüber sofort zugegeben, dass er den Eintrag geschrieben habe. Auch dass der Tatbestand der «Aufforderung zu Gewalttätigkeiten» erfüllt sei, bestreitet er nicht. Aber etwas erstaunt sei er: «Ähnliches haben ich und andere schon hundertmal im Suff irgendwo geschrieben.» Bach findet, es hätte gereicht, ihn auf den Polizeiposten vorzuladen.
«Das hätte man tatsächlich machen können», meint Staatsanwalt Thomas Hansjakob auf Nachfrage. «In dieser Szene muss ich aber davon ausgehen, dass Beweise vernichtet werden.» Man habe beweisen wollen, dass tatsächlich Bach Urheber des Postings war – und das könne man nur mit Spuren auf dem Computer, eine IP-Adresse reiche dafür noch nicht aus. Auch die DNA-Entnahme sei rechtmässig. «Wenn einer mit Gewaltakten droht, dann muss davon ausgegangen werden, dass er diese später auch in die Tat umsetzen könnte.» Der Staatsanwalt räumt ein, dass man derzeit «sensibel» sei, wenn es um Sicherheitsfunktionäre des FC St. Gallen gehe. Hansjakob hatte jüngst Fans wochenlang telefonisch überwachen lassen und für Tage in Untersuchungshaft gesteckt. Es galt einen Jugendlichen zu überführen, der dem Sohn eines Sicherheitsfunktionärs einen Schlag versetzt hatte.
Zurück zum Fall Bach: Am Nachmittag war der Spuk vorbei. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe: fünf Tagessätze à dreissig Franken.
Letzte Frage an Hansjakob: Müssten Sie nicht Hunderte von Leuten verhaften lassen, wenn Sie alle Aufrufe zur Gewalt im Internet verfolgen würden? «Ich kann nur das aufdecken, was mir auch gemeldet wird und die Region St. Gallen betrifft.»
Acht Polizisten mit Handschellen
Erstmals geht ein Staatsanwalt wegen einer im Internet geäusserten «Aufforderung zu Gewalttätigkeiten» gegen einen Fussballfan vor.
Von Dinu Gautier
Der Kampf des St. Galler Staatsanwalts Thomas Hansjakob gegen fehlbare Fussballfans hat eine neue Stufe erreicht. Er verurteilte einen Anhänger des FC St. Gallen im Schnellverfahren – nicht wegen Pyros oder einer Schlägerei, sondern wegen eines Eintrags im Fanforum fcsgforum.ch.
Simon Bach (Name geändert) kommt aus St. Gallen und studiert in Bern Geschichte. Seit fünf Jahren ist er in der Hooligandatenbank erfasst, weil er sich an einer Schlägerei mit Fans des FC Luzern beteiligt hatte.
«Am letzten Donnerstag um 6.30 Uhr sind etwa acht Polizisten mit Hausdurchsuchungs- und Haftbefehl in mein Zimmer gestürmt», sagt Bach. Sie hätten den Schlaftrunkenen sofort mit Handschellen gefesselt und den Computer des 30-Jährigen beschlagnahmt. Nach einem Aufenthalt auf dem Berner Polizeiposten sei er in einem Käfigwagen nach St. Gallen gefahren worden, erzählt Bach. Dann gings zur erkennungsdienstlichen Behandlung, «CSI Appenzell», wie es Bach nennt: Fingerabdrücke, Handabdrücke, Fotos, DNA-Entnahme.
Am 16. Februar hatte Bach im Internetforum an einer Diskussion teilgenommen, ob und wie man gegen eine angekündigte verschärfte Stadionordnung vorgehen soll. Bach hielt nichts von einem Stimmungsboykott, wie ihn Fanvertreter angekündigt hatten. Man solle das ignorieren, nicht immer «blauäugig und entrüstet auf solche Vorstösse reagieren». Auf Nachfrage eines anderen Forumsteilnehmers, was man sonst tun solle, schrieb Bach: «Wenn sie einen rauszupfen wollen, halt die ‹Sicherheitsverantwortlichen› tüchtig zusammendreschen. Wie gewohnt. Wenn sie irgendwelche Stadionverbote aussprechen, 90 Minuten lang das Stadion einnebeln. Dagegenhalten halt.»
Bach sagt, mit «Sicherheitsverantwortliche» habe er die Delta-Security gemeint. Jene Firma, die sich in der Vergangenheit den Vorwurf einhandelte, eigentliche Schläger zu beschäftigen. Jene Firma auch, die an einem Auswärtsspiel des FC St. Gallen im Zürcher Letzi*grund eine Person aus der Menge heraus zu verhaften versuchte, was ihr wegen der Gegenwehr der St. Galler Kurve aber nicht gelang.
«Der Staatsanwalt bezog das Wort ‹Sicher*heitsverantwortliche› auf die eigentlichen Sicherheitsfunktionäre des Vereins, was ich ein Stück weit nachvollziehen kann», so Bach. Er habe Hansjakob gegenüber sofort zugegeben, dass er den Eintrag geschrieben habe. Auch dass der Tatbestand der «Aufforderung zu Gewalttätigkeiten» erfüllt sei, bestreitet er nicht. Aber etwas erstaunt sei er: «Ähnliches haben ich und andere schon hundertmal im Suff irgendwo geschrieben.» Bach findet, es hätte gereicht, ihn auf den Polizeiposten vorzuladen.
«Das hätte man tatsächlich machen können», meint Staatsanwalt Thomas Hansjakob auf Nachfrage. «In dieser Szene muss ich aber davon ausgehen, dass Beweise vernichtet werden.» Man habe beweisen wollen, dass tatsächlich Bach Urheber des Postings war – und das könne man nur mit Spuren auf dem Computer, eine IP-Adresse reiche dafür noch nicht aus. Auch die DNA-Entnahme sei rechtmässig. «Wenn einer mit Gewaltakten droht, dann muss davon ausgegangen werden, dass er diese später auch in die Tat umsetzen könnte.» Der Staatsanwalt räumt ein, dass man derzeit «sensibel» sei, wenn es um Sicherheitsfunktionäre des FC St. Gallen gehe. Hansjakob hatte jüngst Fans wochenlang telefonisch überwachen lassen und für Tage in Untersuchungshaft gesteckt. Es galt einen Jugendlichen zu überführen, der dem Sohn eines Sicherheitsfunktionärs einen Schlag versetzt hatte.
Zurück zum Fall Bach: Am Nachmittag war der Spuk vorbei. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe: fünf Tagessätze à dreissig Franken.
Letzte Frage an Hansjakob: Müssten Sie nicht Hunderte von Leuten verhaften lassen, wenn Sie alle Aufrufe zur Gewalt im Internet verfolgen würden? «Ich kann nur das aufdecken, was mir auch gemeldet wird und die Region St. Gallen betrifft.»
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Dieser Hansjakob ist jenseits von Gut und Böse
>>Früher unautorisierte Drogentestkäufe
>>Dann meherer Leute weochelanf telefonisch abgehört, diese in U-Haft gesteckt, ... und das ganze Theater wegen eines Kläppers, ohne Verletzungen
>>Nun noch diese Aktion wegen eines Forumeintrags
In der Wirtschaft wäre so einer schon lang gefolgen,
weshalb ist der noch im Amt?
Ist in St.Gallen Amtsmissbrauch eine Kavaliersdelikt?
Ps. Werde ich morgen auch von der SS geweckt?
>>Früher unautorisierte Drogentestkäufe
>>Dann meherer Leute weochelanf telefonisch abgehört, diese in U-Haft gesteckt, ... und das ganze Theater wegen eines Kläppers, ohne Verletzungen
>>Nun noch diese Aktion wegen eines Forumeintrags

In der Wirtschaft wäre so einer schon lang gefolgen,
weshalb ist der noch im Amt?
Ist in St.Gallen Amtsmissbrauch eine Kavaliersdelikt?
Ps. Werde ich morgen auch von der SS geweckt?
"Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen." (Tacitus)
Mein Freund und Helfer, mir wärde nie vergässe
augenauf.ch - extrazug in den Knast -
Mein Freund und Helfer, mir wärde nie vergässe
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freu mi druff wenn sich s halbe fcbforum vor em gricht trifft



Man sollte alle Tage wenigstens ein kleines Lied hören, ein gutes Gedicht lesen, ein treffliches Gemälde sehen und, wenn es möglich zu machen wäre, einige vernünftige Worte sprechen. Johann Wolfgang von Goethe
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Der Pöbel thront über den Experten - FCBForum Tippweltmeister 2018!
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kam heute auf rsi la1, interessante reportage, wiederholungen wie oben beschriebenLa puntata di Falò di giovedì 8 marzo 2012, ore 21.10
e per chi si perdesse l'appuntamento delle 21.10
le repliche sono previste
su LA1 venerdì 9.3 a partire dalle 01.35
su LA2 sabato 10.3. alle 12.00 e alle 01.55
Oltre la curva
Negli ultimi anni, gli “hooligans” hanno conquistato le prime pagine dei giornali svizzeri. Ma è davvero un fenomeno in aumento? L’inchiesta di Falò, realizzata in Ticino e Oltre Gottardo, raccoglie i dubbi degli esperti e dà la parola ai protagonisti. Dai tifosi alla polizia, passando per media, club e avvocati, questo documentario a tinte forti ci fa scoprire che la realtà degli stadi è complessa, ma non tutto è come viene dipinto dai resoconti dell’attualità. Un viaggio avvincente – con molte sorprese - in un mondo poco conosciuto.
Dann bekommst du zu guter Letzt noch die Strafe weil du unbescholtene Bürger als Fussballchaoten bezeichnet hastsan gallo hat geschrieben:dann meldest du halt das nächste mal du wirst von fussballchaoten bedroht...![]()

Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
- tommasino
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knapp daneben-blogstacheldraht hat geschrieben:freu mi druff wenn sich s halbe fcbforum vor em gricht trifft![]()
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In der aktuellen WOZ (nur Printausgabe) ist die Geschichte eines Fans des FC St. Gallen zu lesen, der vergangene Woche im Morgengrauen von einem Kommando von 8 Polizisten zuhause überwältigt und auf den Posten gebracht wurde. Sein Vergehen: Er hatte im Forum der St. Galler Anhänger (http://www.fcsgforum.ch) zu Gewalt gegen Sicherheitsleute aufgerufen, um die Anliegen der Kurve zu verteidigen (“… die Sicherheitsverantwortlichen tüchtig zusammendreschen”).
Die Aktion von Polizei und Staatsanwalt, in deren Verlauf der Mann von seinem Wohnort Bern nach St. Gallen überführt worden war, resultierte noch am selben Tag in einer bedingten Geldstrafe: 5 Tagessätze à 30 Franken. 150 Franken. Bedingt.
Sicher ist: Das ist neu. Aufforderungen wie “xy aufs Maul” sind in Foren an der Tagesordnung, eingeschritten wurde dagegen bisher nicht. Inwieweit andere Kantone dem Beispiel St. Gallen folgen werden, bleibt abzuwarten. Gegenwärtig ist im FCB-Forum ein Eintrag zu bestaunen, der FCL-Präsident Stierli in einer Bildergalerie in eine Reihe mit Diktatoren wie Hitler und Hussein stellt. Folgenlos? Und wenn ja, zurecht? Soll man im Internet alles dürfen, vielleicht so, wie sich das Walter Stierli vorstellt, der den Pranger in seiner historischen Funktion wieder einführen möchte?
Die Strafe ist 150 Fr. bedingt?
8 Polizisten die eine extra Schicht schieben müssen, den ganze Aufwand mit Transport nach St. Gallen etc. wegen einer Tag die eine Strafe von 150.- bedingt gibt?
Kann man nicht irgendwie gegen diesen Hansjakob vorgehen? Das ist nur noch lächerlich...
Edit:
Was mich eigentlich noch viel mehr schockt:
- Ist da ein Schnellverfahren überhaupt juristisch korrekt?
- Und wie sieht es mit der DNA Probe aus? Was muss erfüllt sein dass eine DNA Probe gegen werden muss?
8 Polizisten die eine extra Schicht schieben müssen, den ganze Aufwand mit Transport nach St. Gallen etc. wegen einer Tag die eine Strafe von 150.- bedingt gibt?
Kann man nicht irgendwie gegen diesen Hansjakob vorgehen? Das ist nur noch lächerlich...
Edit:
Was mich eigentlich noch viel mehr schockt:
- Ist da ein Schnellverfahren überhaupt juristisch korrekt?
- Und wie sieht es mit der DNA Probe aus? Was muss erfüllt sein dass eine DNA Probe gegen werden muss?
nun das Problem ist das die Regierung hinter ihm steht. (Quelle mit versch. Personen aus der Regierung) So auch die Herren/Damen im Parlament.team17 hat geschrieben: Kann man nicht irgendwie gegen diesen Hansjakob vorgehen? Das ist nur noch lächerlich...
Jaja der Hanfjakob soll sich doch mal um die verschwunden Ordner aus seinem grössten Fall kümmern....