.....man kann sich ja auch mal die mühe machen den ganzen artikel zu lesen....Kawa hat geschrieben:Gemeingefährlicher Straftäter darf nicht verwahrt werden
Das Bundesgericht
er ganze Artikel :
http://bazonline.ch/basel/stadt/Gemeing ... y/25622443
es kann keine rede davon sein, dass der betreffende jetzt auf freien fuss gesetzt wird.
aus dem artikel:
Verwahrung als «ultima ratio»
Bei einem jungen Straftäter, bei dem noch nie ein Therapieversuch unternommen worden sei, lasse sich die nachträgliche Verwahrung als «ultima ratio» jedoch nur vertreten, wenn ein Behandlungserfolg innert fünf Jahren unwahrscheinlich sei. Dass dies hier zutreffen würde, könne nicht mit der nötigen Klarheit gesagt werden. Für eine stationäre Therapie sehe das Gesetz ausdrücklich die Unterbringung in einem sicheren Rahmen vor. Den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit könnte damit laut Bundesgericht Rechnung getragen werden.