cantona hat geschrieben:Ja, sind übrigens 1.5 in BS, keine Ahnung wo es 1.25 sind.
Wohne und arbeite in BS. Die Handänderungssteuer soll ja auch spekulieren auf Immobilien verhindern, da es sich nicht lohnen soll ein Haus zu kaufen und 5 Tage später wieder zu verkaufen. Möglich, dass das in der Stadt notwendiger ist.
BL:
Gemäss § 84 Abs. 1 beträgt im Kanton BL die Handänderungssteuer für Veräusserer und Erwerber je 1,25% also total 2,5%. In diesem Zusammenhang sei noch auf den § 82 Ziff. 2 und 3 verwiesen, wonach der Erwerber einer dauernd und ausschliesslich selbstbewohnten Liegenschaft sowie der Veräusserer einer dauernd und
ausschliesslich selbstbewohnten Liegenschaft, sofern sie sich Realersatz beschaffen,
keine Handänderungssteuern bezahlen.
BS:
Die Handänderungssteuer beträgt in der Regel 3 Prozent des für die Steuerbemessung massgebenden Wertes. Bei Neuerwerb und bei Ersatzerwerb von selbst genutztem Wohneigentum ermässigt sich der Steuersatz auf 1.5 Prozent.
Steuervergünstigung zur Förderung des Wohneigentumes:
Erwerb von Wohneigentum: Bei Erwerb eines während mindestens sechst Jahren selbst zu bewohnenden Grundstückes wird die Handänderungssteuer bei der die Liegenschaft veräussernden Partei nur zur Hälfte erhoben. Bei nachträglicher Feststellung, dass die erwerbende Person die Liegenschaft nicht während der ganzen Frist von sechs Jahren selbst bewohnt hat, wir die Handänderungssteuer zur Hälfte nebst Zinsen nachträglich bezogen.
Ersatzbeschaffung von Wohneigentum: Wird eine während mindestens sechs Jahren ausschliesslich und dauernd selbst bewohnten Liegenschaft veräussert und der Veräusserungserlös innerhalb einer einjährigen Frist zum Erwerb eines gleich genutzten Ersatzgrundstückes innerhalb des Kantons Basel-Stadt verwendet, so wird die Handänderungssteuer lediglich zum Satz von 1.5 Prozent bei der veräussernden Partei erhoben.