Hab gemeint so was passiert vielleicht in einer Diktatur nicht aber in einem demokratischen Rechtsstaat.In der Hooligan-Datenbank
Mehr als die entgangene Genugtuung dürfte den 32-Jährigen stören, dass ihm die Polizei ein Rayonverbot bis Juli 2012 auferlegte und vor allem, dass ihm der FC Zürich ein Stadionverbot erteilte, das schweizweit und bis Oktober 2013 gilt. Beide Massnahmen waren verhängt worden, bevor über Schuld oder Unschuld des Metzgers entschieden war. Damit gehört er zu jenen 1210 Personen, die per Ende Januar in der Hooligan-Datenbank des Bundesamtes für Polizei registriert sind. Wird der Freispruch rechtskräftig, wird er die Löschung aus der Datenbank beantragen können.
Und warum um himmelswillen muss der Angeschuldigte die Löschung beantragen, warum passiert das nicht autmatisch auf Seiten der Polizei?