Arbeit an Feiertagen, die den Sonntagen gleichgestellt sind, brauchen eine behördliche Bewilligung.Delgado hat geschrieben:Bei mir z.B. muss ich all meine Arbeitsstunden rapportieren. Wenn ich an einem Feiertag arbeiten will (bzw. muss) ist das mir überlassen. Ich schreibe meine Stunden also am 1.Mai auf, egal ob gesetzlicher Feiertag oder nicht.
Du arbeitest also in einer Ausnahmebranche wo das nicht so ist (Spital, Beiz, Polizei etc.), kannst also deine Situation nicht verallgemeinern.
In 99% der Firmen ist es so wie ich geschrieben habeDelgado hat geschrieben:Es kommt also auf das Geschäft an, und dass kann Ivan nur über seinen Arbeitgeber beantworten, nicht übers Forum.
