Die superprovisorische Bewilligung hat nichts mit der Berechtigungsprüfung zu tun. (Dies hat das Gericht klar mitgeteilt). Die Prüfung erfolgte später. Dabei kam raus, dass die Spieler nicht spielberechtigt (was eh klar war) sind. (Die superprovisorische Bewilligung wurde erteilt damit, wenn sie spielberechtigt gewesen wären, auch von Anfang an mitspielen können).Beckenpower hat geschrieben:Und wieso? Finde die Begründung eigentlich einleuchtend, (..)
Für den Gerichtsgang wurden die Sionspieler mit Spielsperren bestraft. Die gleiche DK hat diese Sperre aufgehoben! ... Mir scheint die DK ist eher CC-Anhänger und keine unabhängige Instanz. Mit ihrem Entscheid haben sie das Schlamassel ziemlich vergrössert.
Nach diesen Vorgängen kann nun ein Verein irgendwelche Spieler holen. Gegen die nicht Spielberechtigungsentscheide unerlaubterweise bei einem Zivilgericht (passiert nichts) die superprovisorischen Bewilligungen holen und die Spieler bis zum definitiven Entscheid einsetzen ...