Mietrecht

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canada
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Mietrecht

Beitrag von canada »

Hallo Forums

Wie siehts aus, meine Freundin und ich haben vor einem Jahr zusammen eine Wohnung gemietet, beide haben den Vertrag unterschrieben.

Nun steht die Trennung von meiner Freundin bevor. Sie wird ausziehen aus der Wohnung. Der Kündigungstermin ist 3 Monate auf ende März.

Wer ist nun verpflichtet weiterhin Miete zu bezahlen? Die ausgezogen Freundin auch? Denn für mich alleine ist die Miete ein wenig zu teuer.

Kann ich eine Mietreduktion beim Vermieter verlangen?

Cheers
Canada
Alle Rechtschreibfehler sind volle Absicht, zusammen ergeben sie eine unterschwellige Botschaft mit der ich versuche die Weltherrschaft an mich zu reißen!

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Agent Orange
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Beitrag von Agent Orange »

canada hat geschrieben:Hallo Forums

Wie siehts aus, meine Freundin und ich haben vor einem Jahr zusammen eine Wohnung gemietet, beide haben den Vertrag unterschrieben.

Nun steht die Trennung von meiner Freundin bevor. Sie wird ausziehen aus der Wohnung. Der Kündigungstermin ist 3 Monate auf ende März.

Wer ist nun verpflichtet weiterhin Miete zu bezahlen? Die ausgezogen Freundin auch? Denn für mich alleine ist die Miete ein wenig zu teuer.

Kann ich eine Mietreduktion beim Vermieter verlangen?

Cheers
Canada
Ihr müsst beide den Vertrag Künden. Zahlen müsst ihr beide bis zum Schluss der Kündigungsfrist ( Auszugstermin). Da ihr beide den Mietvertrag unterschrieben habt, sind ihr auch dafür verantwortlich.
Du kannst mal fragen wegen einer Reduktion, glaube allerdings nicht dass der Vermieter sie gewährt!

ps. Es sei denn, ihr findet einen Nachmieter, oder einen der die Wohnung übernehmen will, dann könnt ihr ausserterminlich raus.
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canada
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Beitrag von canada »

okay, und was könnte ich tun, wenn jetzt die Freundin sich weigert, weiterhin miete zu bezahlen, obwohl sie nicht mehr in der Wohnung wohnt?
Alle Rechtschreibfehler sind volle Absicht, zusammen ergeben sie eine unterschwellige Botschaft mit der ich versuche die Weltherrschaft an mich zu reißen!

Allez Basel!
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Beitrag von Allez Basel! »

canada hat geschrieben:okay, und was könnte ich tun, wenn jetzt die Freundin sich weigert, weiterhin miete zu bezahlen, obwohl sie nicht mehr in der Wohnung wohnt?
Entweder du zahlst oder ihr werdet beide betrieben.
Bei der Betreibung von beiden Parteien wird nicht je zur Hälfte betrieben, sondern der ganze Betrag. Wenn du Pech hast, musst du alles bezahlen, wenn sie kein Geld hat.
Sei dir bewusst, dass eine Betreibung auch bei vollkommener Begleichung weiterhin im Betreibungsregister bleibt, sofern der Gläubiger (in diesem Fall die Verwaltung/der Eigentümer) diese nicht zurückzieht.
Überleg dir also gut, wie du weiter vorgehen wirst. Deine Freundin sollte sich ebenso ihren Verpflichtungen im Klaren sein.
Also rauft euch in dieser Sache nochmal zusammen, kündet zusammen, bezahlt zusammen die restlichen Mietzinse und sucht zusammen einen Nachmieter, damit ihr nicht mehr beide haftbar seid.

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Agent Orange
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Beitrag von Agent Orange »

canada hat geschrieben:okay, und was könnte ich tun, wenn jetzt die Freundin sich weigert, weiterhin miete zu bezahlen, obwohl sie nicht mehr in der Wohnung wohnt?

Dann bleibt nur der Rechtsweg, Betreibung usw.
Da sie den Vertrag mitunterzeichnet hat, kann sie sich nicht so einfach davonschleichen. Teile die Situation dem Hausbesitzer (Verwalter) mit, dass du deinen Verpflichtungen nachkommen willst, so wird er sich sicher um den Rest kümmern und den 50% Anteil bei deiner (ex) Freundin einfordern!

ps. um meinem Vorredner recht zu geben, wenn du eine offene Betreibung hast, wird es sehr schwer einen neue Wohnung zu finden...
Bauer, ledig, sucht FCB-Spieler zum auspfeifen!

canada
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Beitrag von canada »

Agent Orange hat geschrieben:[/B]

Dann bleibt nur der Rechtsweg, Betreibung usw.
Da sie den Vertrag mitunterzeichnet hat, kann sie sich nicht so einfach davonschleichen. Teile die Situation dem Hausbesitzer (Verwalter) mit, dass du deinen Verpflichtungen nachkommen willst, so wird er sich sicher um den Rest kümmern und den 50% Anteil bei deiner (ex) Freundin einfordern!

ps. um meinem Vorredner recht zu geben, wenn du eine offene Betreibung hast, wird es sehr schwer einen neue Wohnung zu finden...
das ist theoretisch möglich, dass ich meine 50% begleiche, und der Vermieter muss die restlichen 50% bei der Ex eintreiben?
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Mayor
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Beitrag von Mayor »

canada hat geschrieben:das ist theoretisch möglich, dass ich meine 50% begleiche, und der Vermieter muss die restlichen 50% bei der Ex eintreiben?
Ych glaub nidd dass es de Vermieter interessiert wär wieviel zahlt! Ihr händ beidi unterschryybe und sind so au beidi verantwortlig dass jede Monet de volli Betrag bi de Verwaltig yydrifft.

Allez Basel!
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Beitrag von Allez Basel! »

Mayor hat geschrieben:Ych glaub nidd dass es de Vermieter interessiert wär wieviel zahlt! Ihr händ beidi unterschryybe und sind so au beidi verantwortlig dass jede Monet de volli Betrag bi de Verwaltig yydrifft.
Richtig. Verstehe dies auch, auch wenn es aus Mietersicht unfair klingt. Manche Verwaltungen haben grosse Verantwortung gegenüber Pensionskassengelder und sind nicht irgendwelche Abzocker, wie sie gerne vom Mieterverband gesehen werden.

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