Celtic Basel hat geschrieben:Soviel ich weiss, kaeme es dem Staat nicht guenstiger, jemanden hinzurichten - jedenfalls einem Rechtsstaat nicht - hab vor Jahren mal eine Abhandlung drueber gelesen (leider kann ich mich nicht mehr an Details erinnern ).
Hmm, über das wäiss i nit Bschäid. Aber mäinsch nit, dass es türer kunnt, wenn äin so paar Joorzähnt im Gfängnis hoggt?
Und wie xäit: D Todesstrof eracht ich persönlich als nüt tolls. Das wär wirklich e Rüggschritt.
Haltestelle hat geschrieben:Hmm, über das wäiss i nit Bschäid. Aber mäinsch nit, dass es türer kunnt, wenn äin so paar Joorzähnt im Gfängnis hoggt?
Schiinbar ebbe nit.... Finds eh bedaengglig, wenn uebers Laebe vommene Mensch mit oekonomische Argumaent diskutiert wird. Aber well me das leider no oft vo Pro-Todesschtroefler hoert, do no e Quelle:
Dieser Dreckarsch soll ewig in der Hölle schmoren!
Unglaublich dass es noch Leute gibt die diesem Hurensohn nicht den Tod wünschen
Ins mieseste Arbeitslager gehört dieser Typ und zwar für sein ganzes lausiges Scheissleben! Und jeden Cent den er erwirtschaftet sollte den Angehörigen, wenn nicht vorhanden, den anderen Opfern solcher Verbrechen zugute kommen.
Ein gut verschlossener Abwasserschacht müsste als Nachtlager für solche Exkremente genügen denn die verursachen auch keine Kosten!
Ich fasse es kaum dass wir auf dieser Welt solchen Abschaum beherbergen.
Celtic Basel hat geschrieben:Schiinbar ebbe nit.... Finds eh bedaengglig, wenn uebers Laebe vommene Mensch mit oekonomische Argumaent diskutiert wird. Aber well me das leider no oft vo Pro-Todesschtroefler hoert, do no e Quelle:
Die Studien auf dieser Seite ignorieren einen sehr wichtigen Punkt:
Keiner gibt ein Gestaendniss ab, um dann die Todesstrafe zu bekommen. Somit kommt jeder dieser Faelle vor Gericht und wird voll durchverhandelt. Koennte ein Angeklagter die Todesstrafe bekommen, einigen sich manche aussergerichtlich auf Lebenslang. => Keine Gerichtskosten.
Gaebe es keine Todesstrafe, wuerden wohl mehr Faelle vor Gericht landen, was wiederum die Kosten enorm steigern wuerde.
Ob es sich schlussendlich finanziell lohnt ist nicht zu sagen, Geld sollte aber auch nicht der einzige Faktor sein.
Schaut euch mal einige Faelle an, in denen die Todesstrafe ausgesprochen wurde. Das sind nicht einfache Morde aus Affekt, sondern wirklich extreme Verbrechen, die mit einer unglaublichen Emotionslosigkeit und ohne jegliche Ruecksicht auf Menschenleben und -wuerde durchgefuehrt wurden.
Leiche verstueckelt und entsorgt, Folterung, Vergewaltigung (beide gefolgt von Mord) etc - da handelt es sich meist um geplante Vorfaelle, in denen der Taeter sein(e) Opfer beobachtet und verfolgt.
Solche Dinge passieren bei uns zum Glueck (noch?) nicht.
Soriak hat geschrieben:Die Studien auf dieser Seite ignorieren einen sehr wichtigen Punkt:
Keiner gibt ein Gestaendniss ab, um dann die Todesstrafe zu bekommen. Somit kommt jeder dieser Faelle vor Gericht und wird voll durchverhandelt. Koennte ein Angeklagter die Todesstrafe bekommen, einigen sich manche aussergerichtlich auf Lebenslang. => Keine Gerichtskosten.
Gaebe es keine Todesstrafe, wuerden wohl mehr Faelle vor Gericht landen, was wiederum die Kosten enorm steigern wuerde.
Ob es sich schlussendlich finanziell lohnt ist nicht zu sagen, Geld sollte aber auch nicht der einzige Faktor sein.
Schaut euch mal einige Faelle an, in denen die Todesstrafe ausgesprochen wurde. Das sind nicht einfache Morde aus Affekt, sondern wirklich extreme Verbrechen, die mit einer unglaublichen Emotionslosigkeit und ohne jegliche Ruecksicht auf Menschenleben und -wuerde durchgefuehrt wurden.
Leiche verstueckelt und entsorgt, Folterung, Vergewaltigung (beide gefolgt von Mord) etc - da handelt es sich meist um geplante Vorfaelle, in denen der Taeter sein(e) Opfer beobachtet und verfolgt.
Solche Dinge passieren bei uns zum Glueck (noch?) nicht.
Da magst Du recht haben, kennst Dich mit den Feinheiten der US Justiz sicher besser aus als ich. Wieviele der typischen Leute auf Death Row (sozial Benachteiligte, Minderheiten, geistig Behinderte, etc.) jedoch auf diese Moeglichkeit der aussergerichtlichen Einigung hingewiesen werden, sei mal dahingestellt.
Aber auch so waere der Punkt, den ich eigentlich machen wollte, naemlich das reichlich inhumane Argument 'legen wir diese Schweine um, anstatt sie auf unsere Kosten durchzufuettern, kommt uns guenstiger' zu widerlegen, bestaetigt.
Memmingen (AP) Der wegen Mordes an der dreijährigen Karolina
angeklagte Mehmet A. soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft
für 13 Jahre hinter Gitter. Für die Mutter des Mädchens, Zaneta C.,
beantragte Oberstaatsanwalt Johann Kreuzpointner am Donnerstag vor
dem Landgericht Memmingen eine Freiheitsstrafe von acht Jahren
wegen Mordes durch Unterlassen. Ihr Verteidiger forderte dagegen
einen Freispruch. Der Anwalt von Mehmet A. verlangte eine
Freiheitsstrafe unter zehn Jahren und eine rasche Unterbringung in
der Psychiatrie. Die Urteilsverkündung wurde auf 16.00 Uhr
vorgezogen.
Oberstaatsanwalt Kreuzpointner führte aus, der 31-jährige Türke
habe sich des grausamen Mordes mit bedingtem Vorsatz schuldig
gemacht. Bei den «langfristigen Misshandlungen mit Plan» habe er
«die Klaviatur mittelalterlicher Foltermethoden» angewandt. A., dem
ein Gutachter schwere seelische Abartigkeit und sadistische Züge
attestiert hatte, solle nach vier Jahren im Gefängnis in die
Psychiatrie eingewiesen werden. «Er ist gefährlich», betonte
Kreuzpointner. Der Angeklagte gilt wegen seiner früheren
Drogensucht als vermindert schuldfähig.
Der Oberstaatsanwalt fasste noch einmal Karolinas viertägiges
Martyrium Anfang Januar 2004 zusammen: Demnach schlug A. die
dreijährige Tochter seiner Freundin heftig mit der Hand, einem
Stock und einem Gürtel. Er schleuderte sie mit dem Kopf gegen die
Wand, überbrühte sie mit heissem Wasser und verbrannte ihren ganzen
Körper mit erhitzten Methadon-Flaschen. «Gegenüber einem wehrlosen
Kind hat der Angeklagte vollste Gewalt ausgeübt», sagte
Kreuzpointner.
Einen Tag vor ihrem Tod rasierte Mehmet A. laut Staatsanwaltschaft
Karolina die Haare ab und schlug sie mit einem Fausthieb
bewusstlos. Das sterbende Kleinkind wurde am 5. Januar 2004 in
einer Kliniktoilette in Weissenhorn gefunden. Jede Hilfe kam zu
spät. Die beiden Angeklagten wurden in Italien, auf der Flucht in
Richtung Türkei, festgenommen.
Kreuzpointner sagte, der Angeklagte habe die Gewalt gegen Karolina
über die Tage hinweg gesteigert. Mit blossem Ausrasten hätten die
Folterungen nichts mehr tun, vielmehr sei es ein System zur
«bewussten Zerstörung des Kindes» gewesen. Die Beziehung des
31-Jährigen zu Karolina sei «beherrscht von Wut und Hass» gewesen.
Sie habe ihn am ständigen Zugang zu seiner neuen Freundin
gehindert.
Die 26-jährige Zaneta C. habe ihrer Tochter nicht geholfen, sagte
der Oberstaatsanwalt. Sie sei zwar von A. bedroht worden, habe aber
«mehrere Möglichkeiten verpasst, ihr Kind zu retten». Als Mutter
habe sie versagt.
Zwtl: A.s Anwalt sieht nur Körperverletzung mit Todesfolge
Der Verteidiger hielt dagegen, die 26-Jährige habe Angst um ihre
Tochter gehabt, aber den Tod des Kindes nicht verhindern können.
Ihr Freund habe auch sie bedroht. «Sie hat sicherlich eine
moralische Mitverantwortung», räumte der Anwalt ein. Rechtlich
könne sie aber nicht belangt werden.
Zaneta C. sagte in ihrem letzten Wort vor Gericht: «Das tut mir
sehr Leid für meine Tochter.» Mehmet A. betonte erneut: «Ich wollte
niemals, dass Karolina stirbt.» Sein Anwalt plädierte auf
Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung Schutzbefohlener.
Mehmet A. habe «einem Pulverfass» geglichen: «Ein Funke genügte,
und er explodierte.» Seine Steuerungsfähigkeit sei erheblich
beeinträchtigt gewesen, die Erziehung deshalb «in Folter
ausgeartet». Der Verteidiger sprach sich für eine frühere
Einlieferung in die Psychiatrie aus, als von der Staatsanwaltschaft
gefordert.
Erster, Einziger und Bester!
*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda) / Alter Sack ***
Memmingen (AP) Im Mordprozess um die vier Tage dauernde tödliche
Misshandlung der dreijährigen Karolina hat das Landgericht
Memmingen mildere Strafen verhängt als von der Staatsanwaltschaft
beantragt. Der 31-jährige Mehmet A. erhielt eine Freiheitsstrafe
von zehn Jahren und drei Monaten wegen Körperverletzung mit
Todesfolge und Misshandlung Schutzbefohlener. Nach dreijähriger
Haftzeit wird er wegen einer Persönlichkeitsstörung in die
Psychiatrie eingewiesen. Die Mutter des Mädchens, die 26-jährige
Zaneta C., wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch
Unterlassen zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Zuhörer im
Gericht reagierten mit Empörung auf das Urteil.
Mehmet A. hatte die Tochter seiner Freundin Anfang Januar 2004 in
Biberachzell bei Weissenhorn mit Schlägen und Verbrennungen vier
Tage lang grausam misshandelt. Das bewusstlose, bis zur
Unkenntlichkeit entstellte Kind - es war mit Schwellungen,
Kratzern, Blutergüssen und Brandwunden übersät - hatten die beiden
Angeklagten schliesslich in einer Krankenhaustoilette in Weissenhorn
bei Neu-Ulm abgelegt. Dort wurde Karolina, nackt und kahl
geschoren, am 5. Januar 2004 entdeckt. Sie erlag zwei Tage später
ihren schweren Hirnverletzungen.
Die Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag für den 31-jährigen
Angeklagten wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren
gefordert und beantragt, ihn nach vier Jahren Gefängnis in der
Psychiatrie unterzubringen. Für die Mutter des Mädchens hatte
Oberstaatsanwalt Johann Kreuzpointner acht Jahre Haft gefordert.
Zwtl: «Schwere seelische Abartigkeit»
Der Verteidiger von Zaneta C. plädierte dagegen auf Freispruch.
Der Verteidiger von Mehmet A. beantragte eine Freiheitsstrafe unter
zehn Jahren und eine rasche Unterbringung in der Psychiatrie. Der
Anwalt stufte das Verbrechen als Körperverletzung mit Todesfolge
und Misshandlung Schutzbefohlener ein.
Der Vorsitzende Richter Götz Helms sagte in der Urteilsbegründung,
die Tat von Mehmet A. sei nahe am Totschlag, weil ein Kleinkind
besonders wehrlos sei. Die Strafkammer habe jedoch auf
Körperverletzung mit Todesfolge erkannt, weil ihm ein
Tötungsvorsatz nicht nachzuweisen sei. In dem Prozess wurde nach
Ansicht der Richter nicht bewiesen, dass der 31-Jährige das Kind
mit der Faust geschlagen hatte. Er habe auch überrascht darauf
reagiert, dass die Dreijährige das Bewusstsein verloren hatte. Von
Mehmet A., der eine herabgesetzte Hemmschwelle habe, gehe eine
Gefahr für die Allgemeinheit aus, sagte Helms.
Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem Gericht geraten, den
Angeklagten nach einer Haftzeit von einem bis vier Jahren in die
Psychiatrie einzuweisen. Mehmet A. sei wegen einer «schweren
seelischen Abartigkeit» vermindert schuldfähig. Er habe das Kind
erniedrigt, um sein eigenes Selbstwertgefühl zu steigern.
Die Mutter wurde schuldig gesprochen, weil sie nicht gegen die
Gewaltexzesse ihres Freundes eingeschritten und diese auch nicht
unterbunden habe. Als strafmildernd berücksichtigten die Richter,
dass Zaneta C. die Folgen ihres Verhaltens ihr Leben lang spüren
werde.
Erster, Einziger und Bester!
*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda) / Alter Sack ***
Esone Beschtie kriegt 10 JOHR resp. 3-4 Johr Knascht und nochär no Psychiatrie....verstand ich nitt!
Dä hett das Maiteli z'Tod quält und kunnt...minere Meinig noch....sehr guet ewäg! Wegsperre sött me dä und zwar uff ewig! Und d'Muetter grad au no!
Wer zuegluegt wie s'eigene Kind bestialisch umbrocht wird hett usserhalb vom Gfängnis nütt aber au gar nütt z'sueche!
(c) mimpfeli, 2007 - alle Rechte vorbehalten
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Das lächerliche Strafmass beelendet mich zutiefst. Solche Kreaturen, die über einen solchen Zeitraum gezielt derartige Misshandlungen vornehmen, können doch nicht einfach nach ein paar Jährchen einfach wieder frei herumlaufen, ansonsten hab ich etwas Entscheidendes über Grundwerte der Zivilisation nicht kapiert.
Hoffentlich begleiten die Schmerzschreie des toten Kindes diese beiden Kreaturen bis an ihr Lebensende in jeder Nacht in Alpträumen !
Ein Wärter mit Augenmass legt diesem Gesindel vielleicht mal einen Strick in die Zelle.
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Gevatter Rhein hat geschrieben:Ein Wärter mit Augenmass legt diesem Gesindel vielleicht mal einen Strick in die Zelle.
man könnte ihn auch nach dem einzelrundgang ausversehen im hof vergessen.........
wie gut schläft wohl sein anwalt?
Vom Vater zum Mönchsleben bestimmt, mit der Glut erster Jugendinbrunst einem frommen und asketisch-heldischen Ideal zugewandt, hatte er bei der ersten flüchtigen Begegnung, beim ersten Anruf des Lebens an seine Sinne, beim ersten Gruss des Weiblichen unweigerlich gespürt, dass hier sein Feind und Dämon stehe, dass das Weib seine Gefahr sei. HH 1930
alter sack hat geschrieben:ich bin schlicht und ergreifend der meinung, dass es okay ist, dem gegnerischen fan eins auf die fresse zu hauen
frikshow hat geschrieben:"Ein guter Anwalt hat immer ein schlechtes Gewissen, bei dem was er tut."
ist ein gewissenbesitzer überhaupt fürs jus-studium zugelassen?
Vom Vater zum Mönchsleben bestimmt, mit der Glut erster Jugendinbrunst einem frommen und asketisch-heldischen Ideal zugewandt, hatte er bei der ersten flüchtigen Begegnung, beim ersten Anruf des Lebens an seine Sinne, beim ersten Gruss des Weiblichen unweigerlich gespürt, dass hier sein Feind und Dämon stehe, dass das Weib seine Gefahr sei. HH 1930
alter sack hat geschrieben:ich bin schlicht und ergreifend der meinung, dass es okay ist, dem gegnerischen fan eins auf die fresse zu hauen
baslerstab hat geschrieben:ist ein gewissenbesitzer überhaupt fürs jus-studium zugelassen?
Ziel ist es den Klienten gut zu verteidigen, ob man das mit seinem Gewissen vereinbaren kann, interessiert den Klienten einen scheiss.
Ich war mal in einer Übung im Strafrecht, da ging es um einen Fall von häuslicher Gewalt, der Mann hat seine Frau permanent verprügelt.
Kommentar eines Studenten auländischer Herkunft in gebrochenem Deutsch:"Mann wird wohl schon eine Grund gehabt haben." Für ihn war der Fall somit in gutem Gewissen erledigt.
War ziemlich witzig die Gesichter der Anwesenden zu sehen!
Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher. Albert Einstein
frikshow hat geschrieben:Ziel ist es den Klienten gut zu verteidigen, ob man das mit seinem Gewissen vereinbaren kann, interessiert den Klienten einen scheiss.
der allmonatlich eintreffende batzen wird sicherlich das schlechte gewissen etwas mildern können.........
frikshow hat geschrieben:Kommentar eines Studenten auländischer Herkunft in gebrochenem Deutsch:"Mann wird wohl schon eine Grund gehabt haben." Für ihn war der Fall somit in gutem Gewissen erledigt.
lass mich raten: es war ein franzose! oder ein holländer? oder etwa doch ein norweger? ein österreicher???? nun bin ich verwirrt!
Vom Vater zum Mönchsleben bestimmt, mit der Glut erster Jugendinbrunst einem frommen und asketisch-heldischen Ideal zugewandt, hatte er bei der ersten flüchtigen Begegnung, beim ersten Anruf des Lebens an seine Sinne, beim ersten Gruss des Weiblichen unweigerlich gespürt, dass hier sein Feind und Dämon stehe, dass das Weib seine Gefahr sei. HH 1930
alter sack hat geschrieben:ich bin schlicht und ergreifend der meinung, dass es okay ist, dem gegnerischen fan eins auf die fresse zu hauen
Also dieses milde Strafmass ist schon fast als Provokation zu verstehen! Diese zwei Leute haben das Kind absichtlich vier Tage lang zu Tode gequält! Wenn jemand wegen Notwehr oder im Getümmel jemanden erschiesst kann ich ja noch verstehen das es milde Strafen für Tötungsdelikte gibt, aber diese Bestien haben den Tod des Kindes in Kauf genommen! Schlimmer noch, sie haben es auf abartige Weise gequält!
120 Jahre gefängniss pro Person wäre das Mindeste.
Fürth (AP) Wegen lebensbedrohlicher Kindesmisshandlung sind in
Fürth die Eltern eines zehn Wochen alten Babys festgenommen worden.
Klinikärzte haben bei dem Säugling Gehirnblutungen sowie Hämatome
im Gesicht und am Hals diagnostiziert, erklärte die Fürther Polizei
am Freitag. «Die Verletzungen hätten im Extremfall zum Tode führen
können», sagte ein Polizeisprecher. Ob das Kleinkind bleibende
Schäden erlitten hat, sei derzeit noch nicht klar.
Der 27 Jahre alte Kindsvater habe nach der Festnahme am Donnerstag
in ersten Vernehmungen eingeräumt, das Kind mehrfach stark
geschüttelt zu haben. Als Grund habe er Überforderung und Zweifel
an der eigenen Vaterschaft angegeben. Den Angaben zufolge hatten
die Eltern ihr Baby bereits vor gut einer Woche selbst wegen hohen
Fiebers in die Klinik gebracht. Nachdem Ärzte die Verletzungen
festgestellt hätten, sei das Jugendamt eingeschaltet worden.
Am Donnerstag hätten die Eltern das Kind gegen den Willen der
behandelnden Ärzte mit nach Hause nehmen wollen. Diese
verständigten die Polizei, die die Eltern noch in der Klinik
festnahmen.
Erster, Einziger und Bester!
*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda) / Alter Sack ***
frikshow hat geschrieben:Ziel ist es den Klienten gut zu verteidigen, ob man das mit seinem Gewissen vereinbaren kann, interessiert den Klienten einen scheiss.
Ich war mal in einer Übung im Strafrecht, da ging es um einen Fall von häuslicher Gewalt, der Mann hat seine Frau permanent verprügelt.
Kommentar eines Studenten auländischer Herkunft in gebrochenem Deutsch:"Mann wird wohl schon eine Grund gehabt haben." Für ihn war der Fall somit in gutem Gewissen erledigt.
War ziemlich witzig die Gesichter der Anwesenden zu sehen!
Ein Rechtsdozent (Isch e Aawalt gse) hettmr emol uff eso e Froog gseit "Es gilt die Rechte einer Person zu verteidigen, nicht die Person oder die Tat an sich."
[CENTER]***************************IN MEMORIAM*************************
*NEVER FORGET 02.06.2004. DIE WAHRE SCHANDE VON BASEL!*
******************************************************************[/CENTER]
rotoloso hat geschrieben:Ein Rechtsdozent (Isch e Aawalt gse) hettmr emol uff eso e Froog gseit "Es gilt die Rechte einer Person zu verteidigen, nicht die Person oder die Tat an sich."
hätte adolf h. einen topanwalt gehabt, hätte er sich wohl nicht terminieren müssen. da sicherlich auch dieser rechte hatte, hätte es auch einen juristen gegegen, der die fakten so hätte zurechtdrehen können, dass klein-dölfli unschuldig davon gekommen wäre!
Vom Vater zum Mönchsleben bestimmt, mit der Glut erster Jugendinbrunst einem frommen und asketisch-heldischen Ideal zugewandt, hatte er bei der ersten flüchtigen Begegnung, beim ersten Anruf des Lebens an seine Sinne, beim ersten Gruss des Weiblichen unweigerlich gespürt, dass hier sein Feind und Dämon stehe, dass das Weib seine Gefahr sei. HH 1930
alter sack hat geschrieben:ich bin schlicht und ergreifend der meinung, dass es okay ist, dem gegnerischen fan eins auf die fresse zu hauen
rotoloso hat geschrieben:Ein Rechtsdozent (Isch e Aawalt gse) hettmr emol uff eso e Froog gseit "Es gilt die Rechte einer Person zu verteidigen, nicht die Person oder die Tat an sich."
...und hiermit hat er sowas von den Nagel auf den Kopf getroffen.
Karlsruhe (AP) Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich seit
Dienstag mit dem Fall der zu Tode gequälten Karolina. Die
Karlsruher Bundesrichter prüfen, ob die Mutter und der
Lebensgefährte der 2004 getöteten Dreijährigen nur wegen
Körperverletzung mit Todesfolge oder wegen Mordes zu verurteilen
sind. Das Landgericht Memmingen hatte die beiden im April wegen
Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung einer
Schutzbefohlenen zu Freiheitsstrafen verurteilt. Dagegen hatte die
Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.
Die Anklagebehörde will eine Verurteilung wegen Mordes oder
mindestens wegen versuchten Mordes erreichen. Wann der 1.
Strafsenat des BGH das Urteil verkündet, ist noch offen.
Das Mädchen war im Januar 2004 gestorben, nachdem es vom
Lebensgefährten seiner Mutter schwer misshandelt worden war. Mehmet
A. erhielt dafür eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und drei
Monaten und wurde in der Psychiatrie untergebracht. Seine Freundin
Zaneta C. wurde zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt,
weil sie ihrer Tochter nicht half.
Die beiden hatten das grausam zugerichtete Kind am 5. Januar 2004
nackt und kahl geschoren in einer Krankenhaustoilette in Weissenhorn
bei Neu-Ulm abgelegt und sich nach Italien abgesetzt, wo sie von
der Polizei festgenommen wurden. Trotz medizinischer
Intensivbehandlung konnte das Mädchen nicht mehr gerettet werden
und starb zwei Tage später. Einem ärztlichen Gutachten zufolge
hätte es auch bei sofortiger ärztlicher Hilfe wahrscheinlich nicht
überlebt.
Erster, Einziger und Bester!
*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda) / Alter Sack ***
München (AP) Der Prozess um den Sexualmord an dem neunjährigen
Peter hat am Mittwoch in München begonnen. Der 29-jährige
verurteilte Kindesmörder Martin Prinz ist vor dem Münchner
Schwurgericht wegen Mordes und schweren sexuellen Kindesmissbrauchs
angeklagt. Er hatte gestanden, den Schüler am 17. Februar dieses
Jahres sexuell missbraucht, mit einer Plastiktüte erstickt und in
einen Müllcontainer geworfen zu haben. Der Prozess ist auf acht
Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll am 23. Dezember
verkündet werden.
Martin Prinz war am 8. April 2004 aus neuneinhalbjähriger
Jugendhaft entlassen worden. Im Oktober 1994 hatte er in Regensburg
als 18-jähriger Bäckerlehrling einen elfjährigen Ministranten auf
offener Strasse bei einem Vergewaltigungsversuch mit 70
Messerstichen ermordet. Nach seiner Haftentlassung wurde er unter
Führungsaufsicht gestellt und ihm eine Therapie zur Auflage
gemacht. Doch Prinz verweigerte die Therapie.
Laut Anklage plante er das Verbrechen an Peter monatelang. Den
Jungen kannte er, weil er mit dessen Vater einst eine Zelle geteilt
hatte und seither mit der Familie befreundet war. Am Donnerstag,
17. Februar, stieg der neunjährige Schüler gegen 13.00 Uhr im
Stadtteil Neuperlach aus dem Bus. Später meldeten ihn die Eltern
als vermisst.
Der ehemalige Häftling war mit Peter zum Wohnheim gegangen, wo er
untergebracht war, und hatte ihn dort als seinen Sohn ausgegeben.
Dort habe er das mit Handschellen gefesselte Kind mehrmals sexuell
missbraucht, es danach getötet und sich auch an dem toten Körper
vergangen. All dies habe er geplant, erklärte die
Staatsanwaltschaft. Die Leiche steckte er in einen Müllsack und
warf ihn in einen Container.
24 Stunden nach der Tat wurde Martin Prinz festgenommen, und er
gestand das Verbrechen. Die Behörden und auch Peters Eltern hatten
von der Vorstrafe des 29-Jährigen gewusst. Im Gefängnis hatte Prinz
gestanden, schon als 16-Jähriger ein Kind schwer missbraucht zu
haben. Weil P. nach Jugendstrafrecht verurteilt worden war, konnte
keine nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt werden.
Oberstaatsanwalt Peter Boie hatte bereits nach der Festnahme
angekündigt, dass er Sicherungsverwahrung für den Täter beantragen
werde.
Der Angeklagte schilderte sich vor Gericht als Einzelgänger. Als
Ministrant in Regensburg habe er Kontakt zu Jüngeren gesucht. Als
Jugendlicher habe er Gewaltfantasien gehabt und sich vorgestellt,
Kinder zu quälen und zu töten. «Die Tötung erregte mich
zusätzlich», sagte Prinz. Auf die Frage, warum er die
vorgeschriebene Therapie nicht gemacht habe, antwortete er, er habe
Angst vor einer nachträglichen Sicherungsverwahrung gehabt. Er habe
mit dem Therapeuten über seinen Trieb reden wollen.
Erster, Einziger und Bester!
*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda) / Alter Sack ***
Solche Fälle passieren immer wieder, weil die Rechtspflege versagt. Und wenn das Schweizer Volk die Verwahrungsinitiatibve annimmt, kommt irgend so ein Rechtsverdreher mit "Menschenrechtsartikeln". In Deutschland werden die Kinder noch weniger geschützt vor solchen Untieren.
Ich schäme mich für alle Erwachsenen vor diesem getöteten Kind. Leider war sein Opfer umsonst. Es wird wieder passieren. Und immer wieder.
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FCB, la raison d'être!
Mätzli hat geschrieben:Solche Fälle passieren immer wieder, weil die Rechtspflege versagt. Und wenn das Schweizer Volk die Verwahrungsinitiatibve annimmt, kommt irgend so ein Rechtsverdreher mit "Menschenrechtsartikeln". In Deutschland werden die Kinder noch weniger geschützt vor solchen Untieren.
Ich schäme mich für alle Erwachsenen vor diesem getöteten Kind. Leider war sein Opfer umsonst. Es wird wieder passieren. Und immer wieder.
In solchen Threads find ich selbst keine Worte, aber dieser Stellungnahme kann ich problemlos zustimmen.
Düsseldorf (AP) Das Düsseldorfer Landgericht hat ein Elternpaar zu
Haftstrafen von 28 und 32 Monaten verurteilt, weil es seine vier
Wochen alte Tochter misshandelt und dann tatenlos über fünf Tage
hinweg seinem Sterben zugesehen hatte. Die beiden 20 und 22 Jahre
alten Angeklagten hätten sich der Misshandlung von Schutzbefohlenen
schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Werner Arendes bei
de Urteilsverkündung am Dienstag.
Vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge sprach das Gericht
die beiden dagegen frei, da nicht mit Sicherheit festgestellt
werden konnte, wer von ihnen dem Kind den Schädel zertrümmerte.
Mutter und Vater hatten sich vor Gericht gegenseitig beschuldigt.
«Dieses Urteil wird der Sache nicht gerecht. Wir wissen, einer von
beiden hat seine Tochter geschlagen und gewürgt und ihr die
todbringenden Verletzungen beigebracht. Aber wir wissen nicht wer»,
sagte Richter Arendes in seiner mehrstündigen Urteilsbegründung.
Während sich die junge Frau noch vor der Polizei, dem Haftrichter
und den Gutachtern selbst als Täterin bezeichnet hatte, hatte sie
zum Auftakt des Prozesses Ende Oktober ihr Geständnis widerrufen.
Im Gerichtssaal hatte sie den mitangeklagten Vater des Kindes
beschuldigt, die kleine Jill am 21. Februar in der gemeinsamen
Wohnung in Neuss geschlagen und gewürgt zu haben. Der junge Mann,
mehrfach wegen Schlägereien und Sachbeschädigungen vorbestraft,
hatte eine Beteiligung an der Tat jedoch bestritten.
Zwtl: «Ich glaube mein Kind ist tot»
Fest steht nach acht Verhandlungstagen nur, dass das kleine
Mädchen unsägliche Qualen erleiden musste. Auslöser für die laut
Gericht «ganz schlimmen tätlichen Übergriffe» war vermutlich ein
Streit darüber, wer die Wohnung putzen sollte. Als Jill dann
geschrien habe, sei das Kind entweder von der Mutter oder dem Vater
brutal auf den Kopf, die Augen, die Nase und die Schultern
geschlagen und auch noch gewürgt worden.
Danach blutete das Baby, schielte zeitweilig und wurde von
Krämpfen geschüttelt. Der kleine Körper sei kalt und schliesslich
blau geworden, führte der Vorsitzende Richter aus. All das hätten
die beiden Angeklagten fünf Tage lang mit angesehen, ohne einen
Arzt zu holen. Als der Angeklagte schliesslich doch noch den Notarzt
rief, habe die Mutter diesen mit den Worten empfangen: «Ich glaube,
mein Kind ist tot.»
Die kleine Jill konnte im Krankenhaus zwar noch reanimiert werden,
erlag aber am 3. März ihren Verletzungen. Die Ärzte hatten unter
anderem einen Schlüsselbeinbruch und einen mehrere Zentimeter
langen Schädelbruch festgestellt. «Es spricht alles dafür, dass das
Kind auch gestorben wäre, wenn früher ein Arzt angerufen worden
wäre. Ihm wären dann aber die schrecklichen Leiden über fünf Tage
hinweg erspart geblieben», erklärte Arendes.
Beide Angeklagten stammen selber aus problematischen
Elternhäusern. Gutachter bescheinigten ihnen, schnell die Kontrolle
über ihr Handeln zu verlieren. Die junge Frau bezeichnete sich im
Verlauf des Prozesses selbst als «Schlägerweib». Der junge Mann,
von dem sie im April 2002 im Alter von 16 Jahren einen Sohn bekam,
neigt nach Ansicht des Gerichts zu Gewalthandlungen.
Der gemeinsame Sohn wurde nach der Tat im Februar in eine
Pflegefamilie gegeben. Die niedrigere Strafe für die Mutter ist
darauf zurück zu führen, dass die junge Frau noch nach dem
Jugendstrafrecht verurteilt wurde.
Erster, Einziger und Bester!
*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda) / Alter Sack ***
Lübeck (AP) Vor der Jugendstrafkammer des Lübecker Landgerichts
muss sich seit Montag der mutmassliche Vergewaltiger zehnjähriger
Zwillingsschwestern verantworten. Ihm werde vorgeworfen, den
Schwestern im Juli 2005 in einem Naherholungsgebiet am Fluss Trave
aufgelauert und sie mit vorgehaltener Gaspistole in ein Kornfeld
gedrängt zu haben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Dort
habe sich der heute 21-Jährige an ihnen vergangen, wobei das
jeweils andere Mädchen habe zusehen müssen: «Als eines der Mädchen
um Gnade flehte und sich wehrte, trat er ihm mit voller Wucht gegen
den Kopf.»
Die Anklage lautet auf Vergewaltigung mit Waffengewalt,
Geiselnahme und schweren sexuellen Kindesmissbrauch. Die Kinder
hatten schwere Verletzungen erlitten. Zivilfahnder hatten den
Verdächtigen am Tag nach der Tat festgenommen.
Für die Polizei war der Hauptschüler den Angaben zufolge kein
Unbekannter. Er war wenige Tage vor der Tat aus einer dreijährigen
Jugendstrafe entlassen worden. Er hatte einen Mann
zusammengeschlagen und beraubt.
Für das Verfahren sind fünf Verhandlungstage angesetzt. Mit einem
Urteil wird für den 25. Januar gerechnet.
Erster, Einziger und Bester!
*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda) / Alter Sack ***
München (sda/dpa) Elf Monate nach dem Sexualmord an einem Jungen
in Bayern ist der Täter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das
Schwurgericht München I ordnete am Dienstag zudem die Unterbringung
des 29-Jährigen in der Psychiatrie sowie Sicherungsverwahrung an.
Der Mann hatte gestanden, den neunjährigen Peter missbraucht und
erstickt zu haben. Er hatte bereits 1994 einen Jungen umgebracht.
Damals wurde er zu neuneinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt.
Knapp ein Jahr nach seiner Entlassung beging er die zweite Tat.
Das Urteil entsprach dem Antrag des Staatsanwalts. Die Forderung
nach Unterbringung in der Psychiatrie und Sicherungsverwahrung ist
aussergewöhnlich, zumeist geht es nur um eines von beiden.
Streit um Sicherungsverwahrung
Zur Begründung hatte der Ankläger gesagt, in diesem seltenen
Fall sei beides nötig. Ohne Unterbringung bestehe die Gefahr, dass
der 29-Jährige auf Grund seiner «massiven pädophilen sexual-
sadistischen» Störung» wieder Sexualtaten begehe. Die
Sicherungsverwahrung sei nötig, weil von dem Mann auch andere
Straftaten zu erwarten seien.
Die Verteidigung plädierte wegen verminderter Schuldfähigkeit
des Angeklagten für eine zeitlich begrenzte Haftstrafe und hielt
zudem eine Unterbringung in der Psychiatrie für ausreichend.
Erinnerung an Fall Bartsch
Der psychiatrische Gutachter verglich den Angeklagten mit dem
Triebtäter Jürgen Bartsch, der in den 60er Jahren in der
Bundesrepublik vier Jungen sexuell missbraucht und ermordet hatte.
Der Fall hatte damals eine Debatte ausgelöst über die Einführung
der nachträglichen Sicherungsverwahrung auch bei Jugendstrafen.
Bartsch hatte bereits als Heranwachsender einen Jungen umgebracht
und sass deshalb in Haft.
Trotz Warnungen vor seiner Gefährlichkeit kam er anschliessend
frei. Behörden und Justiz betonten damals, es habe keine rechtliche
Möglichkeit gegeben, ihn weiter zu inhaftieren.
Erster, Einziger und Bester!
*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda) / Alter Sack ***