Was passiert, wenn man zu viel Bussgeld einbezahlt?
Was passiert, wenn man zu viel Bussgeld einbezahlt?
Frage an die Forumsjuristen und die, die es auch wissen:
Was passiert, wenn ich eine Busse erhalte und der Polizei zu viel einbezahle?
Statt z.B. 120 Franken zahle ich 120.20 ein?
Müssen sie dies zurückbezahlen?
Dies 20 Rappen dürfen sie doch nicht behalten?
Nimmt mich einfach mal wunder. Denn wenn man zu wenig einzahlt bekommt man ja auch eine Nachrechnung über den fehlenden Betrag.
Was passiert, wenn ich eine Busse erhalte und der Polizei zu viel einbezahle?
Statt z.B. 120 Franken zahle ich 120.20 ein?
Müssen sie dies zurückbezahlen?
Dies 20 Rappen dürfen sie doch nicht behalten?
Nimmt mich einfach mal wunder. Denn wenn man zu wenig einzahlt bekommt man ja auch eine Nachrechnung über den fehlenden Betrag.
bei solch kleinen beträgen wirst du es wahrscheinlich nicht zurück erstattet bekommen. hättest du jetzt anstatt 120 CHF 1200CHF einbezahlt müssten sie es wohl oder übel zurück erstatten
.

a lion would never cheat on his wife but a tiger wood
hanfueli hat geschrieben:Wenn wir eine Armee für die mikroskopische Wahrscheinlichkeit eines Krieges unterhalten, können wir genauso gut Archen bauen, falls die Sintflut doch noch kommt.
dann bekommst du eine neue Rechnung mit dem fehlenden Betrag.Kawa hat geschrieben:Kriegst es wohl kaum zurück da bei unserem auch so billigem Staatsmonopolisten aka Post eine Barüberweisung ja 9.50.- kosten würde.
PS: Zu viel zahlen ist blöd ... Viel int. wäre, was passiert wenn man zu wenig einbezahlt![]()
Das habe ich schon mal ausprobiert und eine Rechnung für 1 (einen) Franken erhalten. Bezahlt habe ich die Rechnung am Postschalter - die Spesen für den Empfänger waren höher als die Rechnung.
Daher nimmt es mich wunder, was passiert, wenn man zuviel bezahlt.
Ich hab mal gehört, dass der Staat die zuviel bezahlten Bussgelder nicht behalten darf.
Und jo, ich möcht die Schloofkappe e chli beschäftige bi dr Polizei :-)
ruf doch mal bei den bullen an und stell die genau gleiche frage ... nachdem der polizist den hörer auflegt, wird er - nach beendetem totlachen - das aufgezeichnete gespräch vielleicht schnurrstracks ins internet stellen und du wirst die attraktion auf youtubebaasel hat geschrieben:Frage an die Forumsjuristen und die, die es auch wissen:
Was passiert, wenn ich eine Busse erhalte und der Polizei zu viel einbezahle?
Statt z.B. 120 Franken zahle ich 120.20 ein?
Müssen sie dies zurückbezahlen?
Dies 20 Rappen dürfen sie doch nicht behalten?
Nimmt mich einfach mal wunder. Denn wenn man zu wenig einzahlt bekommt man ja auch eine Nachrechnung über den fehlenden Betrag.

oder du überlegst dir eine weitere noch bessere frage wie zum beispiel ... "kann ich diese 20 rappen auf mein bussenguthaben gutschreiben lassen?", nur so zur sicherheit falls du wieder mal aus spass irgendeinen beamten mit sinnfreien aufgaben beschäftigen willst und unser steuergeld verschleuderst ...
"Falls Gott die Welt geschaffen hat, war seine Hauptsorge sicher nicht, sie so zu machen, dass wir sie verstehen können." - Albert Einstein -
Alleine das ausstellen der Rechnung kostet das mehrfache eines Frankens ....baasel hat geschrieben:dann bekommst du eine neue Rechnung mit dem fehlenden Betrag.
Das habe ich schon mal ausprobiert und eine Rechnung für 1 (einen) Franken erhalten. Bezahlt habe ich die Rechnung am Postschalter - die Spesen für den Empfänger waren höher als die Rechnung.
Es ist aber ein Staatsbetrieb und denen ist das doch völlig egal. Die arbeiten nicht gewinnorientiert

PS: Rechtlich ist es egal, ob jemand einem anderen unaufgefordert und unbestellt eine Ware oder Geld schickt: Wenn er es zurück haben will muss er es auf seine eigenen Kosten veranlassen sprich du musst die 20 Rappen verlangen und alle Kosten dafür selber blechen ...
Die Spesen hast trotzdem Du mit deinen Steuergeldern bezahlt ...baasel hat geschrieben:dann bekommst du eine neue Rechnung mit dem fehlenden Betrag.
Das habe ich schon mal ausprobiert und eine Rechnung für 1 (einen) Franken erhalten. Bezahlt habe ich die Rechnung am Postschalter - die Spesen für den Empfänger waren höher als die Rechnung.
Daher nimmt es mich wunder, was passiert, wenn man zuviel bezahlt.
Ich hab mal gehört, dass der Staat die zuviel bezahlten Bussgelder nicht behalten darf.
Und jo, ich möcht die Schloofkappe e chli beschäftige bi dr Polizei :-)
[CENTER]Stars kommen und gehen - Legenden bleiben ewig
**#AF_13 ** #MED_10**
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Zu schnell gefahren oder falsch parkiert?baasel hat geschrieben: Was passiert, wenn ich eine Busse erhalte und der Polizei zu viel einbezahle?
Statt z.B. 120 Franken zahle ich 120.20 ein?
Wenn es Dir darum geht denen eins reinzudrücken...wird das denen ziemlich egal sein...da der steuerzahler für die ganzen entstehenden kosten aufkommen wird. So spässchen kann man mit wirtschaftsorientierten unternehmen machen, nicht aber beim staat, da man sich nur ins eigene fleisch schneidet... also, lass es doch bleiben
Es sollte verboten werden zu Verbieten!
Das ist mir auch klar. Mich nimmt es grundsätzlich einfach wunder, was der Gevater Staat mit dem zu viel Bezahlten Geld machen würde. Denn behalten dürfte er es eigentlich nicht. Wir hatten eine Diskussion über dies und keiner wusste so richtig, was passieren würde.Rhykurve hat geschrieben:Zu schnell gefahren oder falsch parkiert?
Wenn es Dir darum geht denen eins reinzudrücken...wird das denen ziemlich egal sein...da der steuerzahler für die ganzen entstehenden kosten aufkommen wird. So spässchen kann man mit wirtschaftsorientierten unternehmen machen, nicht aber beim staat, da man sich nur ins eigene fleisch schneidet... also, lass es doch bleiben
Daher meine Frage an das doch alles wissende Forum.
Wieso denn nicht ???baasel hat geschrieben:Das ist mir auch klar. Mich nimmt es grundsätzlich einfach wunder, was der Gevater Staat mit dem zu viel Bezahlten Geld machen würde. Denn behalten dürfte er es eigentlich nicht. Wir hatten eine Diskussion über dies und keiner wusste so richtig, was passieren würde.
Daher meine Frage an das doch alles wissende Forum.
DU musst es zurückverlangen und DU musst sämtliche anfallenden Kosten dafür tragen. Alles andere wäre reiner Goodwill ....
Gilt unrechtmässige Bereicherung nur für die Normalbevölkerung?Kawa hat geschrieben:Wieso denn nicht ???
DU musst es zurückverlangen und DU musst sämtliche anfallenden Kosten dafür tragen. Alles andere wäre reiner Goodwill ....
Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen