@ all und juristen - kindsmisshandlung

Der Rest...
Antworten
Benutzeravatar
Joker59
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 722
Registriert: 13.08.2008, 19:00

@ all und juristen - kindsmisshandlung

Beitrag von Joker59 »

wertes forum

folgender artikel veranlagt mich, die kindesmisshandlung auch in diesem forum zu thematisieren.

deutlich mehr meldungen betr. kindesmisshandlung

mir wurde damals noch mit dem teppichklopfer oder kochlöffel der arsch versohlt, bis ich mich dagegen im sinne der verteidigung erfogreich gewehrt habe.

im heute kann ein kind den oder die schlagende person (erziehungsberechtigt oder nicht) deswegen locker wegen körperverletzung und kindesmisshandlung anzeigen.

was aber genau fällt alles unter den "straftatbestand" kindsmisshandlung?

die tochter bekommt schonmal die hand ins gesicht, wenn .....

sie pfeifen ihrer tochter wenn zeit zum essen ist - und rufen sie nicht mit namen.

tochter darf sich auch abends mit süssigkeiten bis zum abwinken vollstopfen.

sie muss hie und da in deckung gehen, weil essteller, brotbretter und anderes nach ihr geschmissen werden.

sie wird "arschloch" und "monster" betitelt.

es gibt kaum eine dvd, welche die tochter noch nicht gesehen hat. sie erzählt locker über dvd's die sie vom alter her an sich erst in vier jahren sehen dürfte.

wird hier ein kind misshandelt, oder ist das so im jahre 2011 usus?

und vorallem. mache ich mich strafbar, wenn ich die eltern nicht anzeige?

fausto klaus
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 381
Registriert: 30.01.2005, 13:11

Beitrag von fausto klaus »

misshandlung ist für mich, wenn es sich erstens um sexuelle misshandlung handelt. wenn das kind zweitens geschlagen wird, mit dem ziel, es körperlich zu verletzten. oder drittens seelisch von den eltern misshandelt wird, also beschimpft, beleidigt, verhöhnt, blossgestellt.

die frage stellt sich (ausser bei der sexuellen misshandlung) nach der häufigkeit wie es passiert. wird das kind täglich blau und grün geprügelt oder gemobbt, dann kann man sicher von misshandlung sprechen. dies weil die eltern bewusst so handeln bzw. die schädigung des kindes in kauf nehmen.

das andere ist für mich vernachlässigung. kläpper für kleinigkeiten, dann aber vermeintliches "verwöhnen" mit süssigkeiten, dem kind immer geben was es will sind so die erziehungsmethoden von überforderten eltern, die wohl auch von schuldgefühlen ausgelöst werden, wenn man sieht, dass man mit der erziehung überfordert ist. meistens sind die beziehung zwischen den eltern und den kindern dann sehr symbiotisch - also einmal lieben sie sich sehr und würden alles tun, am nächsten tag ist wieder der pure hass da.

die prognose ist, dass das kind, wenn dies über längere zeit so ist, an anderen orten auffälligkeiten zeigt. also in der schule, weil es zu müde ist, weil es dick wird, weil es andere kinder schlägt wird etc.

strafbar machst du dich deswegen (meines erachtens) nicht. ausser du bist eine amtsperson oder du lässt das kind, wenn es etwa die treppe runtergeprügelt wurde und am verbluten ist, liegen.
was du tun kannst, wenn du der ansicht bist, dass das kind (wieder) massiv verprügelt wird, ist entweder die polizei rufen oder eine gefährdungsmeldung bei der vormundschaftsbehörde machen.

Antworten