Protokoll des Verhörs und Vermummung der Polizisten

Diskussionen rund um den FCB.
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no.11
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Protokoll des Verhörs und Vermummung der Polizisten

Beitrag von no.11 »

Hallo zusammen.
Eine wichtige Frage:
Als ich um 01:00 Uhr nachts aus der Haft entlassen wurde, kam mir in den Sinn, dass ich vom Sachbearbeiter vielleicht eine Kopie des Verhörprotokolls hätte verlangen dürfen? Hat jemand sein Protokoll? Das wäre doch schon einwichtiges Dokument, wo man viel mit anfangen könnte. Oder wie kommt man an dieses Protokoll?
Und noch etwas, es war doch nicht zulässig, dass sich die durchsuchenden Polizisten (Zivibullen?) vermummt haben, oder?
Schreibt doch in diesen Thread nicht über eure Wut, Esther Maurer etc. Es geht allen gleich, alle sind wütend, alle wollen etwas unternehmen.
Ausserdem möchte ich wissen, was in der Sammelklage genau abgeht. Im alten Forum hatte es nochInfos dazu, ich kam aber nicht mehr an diese heran, weil das Forum eben überlastet war. Darum, Angelo, bitte in den WICHTIG Thread, einige Infos schreiben. Danke.

dasto
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Beitrag von dasto »

no.11 hat geschrieben:Hallo zusammen.
Eine wichtige Frage:
vom Sachbearbeiter nicht eine Kopie des Verhörprotokolls hätte verlangen dürfen. Hat jemand sein Protokoll? Das wäre doch schon einwichtiges Dokument, wo man viel mit anfangen könnte. Oder wie kommt man an dieses Protokoll?
Und noch etwas, es war doch nicht zulässig, dass sich die durchsuchenden Polizisten (Zivibullen?) vermummt haben, oder?
Schreibt doch in diesen Thread nicht über eure Wut, Esther Maurer etc. Es geht allen gleich, alle sind wütend, alle wollen etwas unternehmen.
Ausserdem möchte ich wissen, was in der Sammelklage genau abgeht. Im alten Forum hatte es nochInfos dazu, ich kam aber nicht mehr an diese heran, weil das Forum eben überlastet war. Darum, Angelo, bitte in den WICHTIG Thread, einige Infos schreiben. Danke.
Nomalerweise bekommt man keine Kopie des Protokolls!
Wegen den Zivibullen: esit gut möglich, dass das legal ist.. (Warum nicht) ok, in zürich sind die gesichter eh schon bekannt...

art-of-football
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Beitrag von art-of-football »

no.11 hat geschrieben:Hallo zusammen.
Eine wichtige Frage:
vom Sachbearbeiter nicht eine Kopie des Verhörprotokolls hätte verlangen dürfen. Hat jemand sein Protokoll? Das wäre doch schon einwichtiges Dokument, wo man viel mit anfangen könnte. Oder wie kommt man an dieses Protokoll?
Und noch etwas, es war doch nicht zulässig, dass sich die durchsuchenden Polizisten (Zivibullen?) vermummt haben, oder?
Schreibt doch in diesen Thread nicht über eure Wut, Esther Maurer etc. Es geht allen gleich, alle sind wütend, alle wollen etwas unternehmen.
Ausserdem möchte ich wissen, was in der Sammelklage genau abgeht. Im alten Forum hatte es nochInfos dazu, ich kam aber nicht mehr an diese heran, weil das Forum eben überlastet war. Darum, Angelo, bitte in den WICHTIG Thread, einige Infos schreiben. Danke.
Ich glaube die Akten kannst du als nicht 18 jähriger von deinen Eltern einsehen lassen oder selbst nachfragen wenn du über 18 bist.
Informier dich doch mal bei der KaPo ZH oder BS wie das mit der Akteneinsicht ist aber das Recht auf deine Akten hast du auf alle Fälle.

Korrigiert mich, wenn ich mich Irre aber so wurde es mir gesagt (vom Polizisten).

redblueDevil
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Beitrag von redblueDevil »

art-of-football hat geschrieben:Ich glaube die Akten kannst du als nicht 18 jähriger von deinen Eltern einsehen lassen oder selbst nachfragen wenn du über 18 bist.
Informier dich doch mal bei der KaPo ZH oder BS wie das mit der Akteneinsicht ist aber das Recht auf deine Akten hast du auf alle Fälle.

Korrigiert mich, wenn ich mich Irre aber so wurde es mir gesagt (vom Polizisten).
ich hoff das es eso isch, aber die bulle hän no viel gseit am SO !!! Mir isch am 00.25 uhr bi dr entlassig au gseit worde, es würdi ä rücktransport nach BS organisiert !! Nüt isch gsi !! Dammi !
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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

Du (bzw. deine Eltern wenn du noch nicht 18 bist) hast bei einem Strafverfahren Recht auf Akteneinsicht (entsprechendes Gesuch stellen, ist ein Teilaspekt des sog. rechtlichen Gehörs und somit ein Grundrecht aus der Verfassung) und bei Einstellung des Verfahrens / Freispruch ein Recht darauf, dass im Strafregister nichts derartiges eingetragen wird / eingetragen bleibt. Ein Recht auf die Akte selber hast du nicht.

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Ugly
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Beitrag von Ugly »

Ha hüt morge mit eme Rächtsspezialischt vo minere Firma gredet. Akteiisicht hesch du erscht, wenn'd e schriftlichi Aazeig zuegschiggd bechunnsch, oder wenns Verfahre iigschtellt isch. Du chasch denn, gege Vorwiisig vomene Uswis uf däm Poschte wo dini Akte lige se während 14 Dääg go aaluege.

dasto
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Beitrag von dasto »

Bi de stapo+de kapo züri hed mer bi laufende verfahre normalerwiis kei akteisicht.. es wird aber meistens en verfüegig (dodurch cha er beschwerde ilege) gmacht

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

dasto hat geschrieben:Bi de stapo+de kapo züri hed mer bi laufende verfahre normalerwiis kei akteisicht.. es wird aber meistens en verfüegig (dodurch cha er beschwerde ilege) gmacht
Wieso nicht???
Was ist für dich ein laufendes Verfahren?
Spätestens wenn es ein Strafverfahren ist (d.h. nicht mehr die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft ist zuständig) hast du Akteneinsichtrecht - auch wenn du es notfalls gerichtlich erstreiten musst (ein Verfahren mehr oder weniger, auf das kommts auch nicht mehr an).


Übrigens: Die Vermummung der Polizisten kann man als durchaus rechtens anschauen, da ein Polizist vor allfälligen Repressalien geschützt werden soll (später). Die Polizisten müssen aber eine Nr. tragen (nein, nicht auf der Hand, sondern auf der Kleidung) und so identifizierbar sein.

dasto
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Beitrag von dasto »

Rankhof hat geschrieben:Wieso nicht???
Was ist für dich ein laufendes Verfahren?
Spätestens wenn es ein Strafverfahren ist (d.h. nicht mehr die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft ist zuständig) hast du Akteneinsichtrecht - auch wenn du es notfalls gerichtlich erstreiten musst (ein Verfahren mehr oder weniger, auf das kommts auch nicht mehr an).
was für mich es laufens verfahre isch dud nüd zur sach wils züri betrifft und ned mich ;) ich denkes mal, dass chan durchus als laufends verfahre (da ja na abklärige am laufe sind und azeige chömed)

aber mehr kann ich ihr hier nicht schreiben..

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Blauderi
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Beitrag von Blauderi »

[quote="dasto"]was für mich es laufens verfahre isch dud nüd zur sach wils züri betrifft und ned mich ]

Gemeint ist mit dem laufenden Verfahren wohl die laufende Voruntersuchung. Und bis zum Abschluss derselben, ist keine Akteneinsicht zulässig, wenn dadurch der Fortgang der Untersuchung gestört würde. Nach Vorliegen der wesentlichsten Untersuchungsergebnisse oder spätestens nach Abschluss der Untersuchung hast Du aber uneingeschränkte Akteneinsicht.

dasto
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Beitrag von dasto »

Blauderi hat geschrieben:Gemeint ist mit dem laufenden Verfahren wohl die laufende Voruntersuchung. Und bis zum Abschluss derselben, ist keine Akteneinsicht zulässig, wenn dadurch der Fortgang der Untersuchung gestört würde. Nach Vorliegen der wesentlichsten Untersuchungsergebnisse oder spätestens nach Abschluss der Untersuchung hast Du aber uneingeschränkte Akteneinsicht.
Nein! sie haben möglichkeiten dir die einsicht auch nachher zu verweigern, glaube mir..

b261
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Beitrag von b261 »

no.11 hat geschrieben:Hallo zusammen.
Eine wichtige Frage:
Als ich um 01:00 Uhr nachts aus der Haft entlassen wurde, kam mir in den Sinn, dass ich vom Sachbearbeiter vielleicht eine Kopie des Verhörprotokolls hätte verlangen dürfen? Hat jemand sein Protokoll? Das wäre doch schon einwichtiges Dokument, wo man viel mit anfangen könnte. Oder wie kommt man an dieses Protokoll?
Ich hab nach dem Verhör nach einer Kopie des Protokolls verlangt. Dies wurde mir nicht erlaubt. Begründung des Sachbearbeiters: Dies seien Beweise der Stapo und dürften nicht kopiert werden...

Psycho_BS
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Beitrag von Psycho_BS »

Ich dachte gar nicht daran nach einer Kopie zu fragen, da mir ganz andere Gedanken durch den Kopf gingen....
Im Nachhinein wäre es sicher nicht schlecht gewesen mindestens zu fragen, obwohl ich dann spaäter von anderen vernahm, dass man es eh nicht bekam.
Ich finde das ziemlich fragwürdig, da THEORETISCH nicht ausgesagtes nacher noch angehängt/geändert werden könnte, da man nicht selbst seine Aussagen schreibt, sondern nur am Schluss unterschreibt und deshalb die Möglichkeit besteht nachtraglich zu manipulieren.
Nicht, dass ich jetzt glaube, dass so etwas geschehen wird, oder jemals geschah, aber möglich wäre es.


Edited: Jo klar hani s Ganzi genauschtens duregläse, bi jo nid blöd, abr ebe theoretisch ischs möglich, dass andrs Zueg no aghaengt wird

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schnauz
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Beitrag von schnauz »

deine aussage hast du hoffentlich durchgelesen bevor du dein kritzel daruntergehängt hast ??????????????????

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Gustavo
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Beitrag von Gustavo »

Psycho_BS hat geschrieben:Nicht, dass ich jetzt glaube, dass so etwas geschehen wird, oder jemals geschah, aber möglich wäre es.
ging mir auch schon durch den Kopf! Der Polizist fragte mich ob ich es selber ausfüllen wollte, was ich verneinte. Ich habe zwar alles nochmals durchgelesen, aber eine nachträgliche Änderung wäre zumindest theoretisch möglich!
B6X & Durchschnittsuser 2004


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dasto
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Beitrag von dasto »

rein theoretisch wäred abänderige am formular na möglich, ja! aber glaubed mer, ehr möched eu zvell sorge um das formular!

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Eckfahne
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Beitrag von Eckfahne »

Ich gib em Dasto rächt, ich dnök nid dass die so Behindered sin... obwohl Zürcher, hmm... :-)

Nei, e Kopie isch nid möglich wills e Staatsdokumänt isch. Ich glaub denne isch es nümme möglich....

dasto
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Beitrag von dasto »

ich meine nicht nur, weil es verboten und dämlich wäre.. die polizisten sind froh wen sie dieses formular so schnel wie möglich unterschreiben können, dann können sie es nämlich weiterleiten, und haben damit nix mehr zu tun!

no.11
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Beitrag von no.11 »

schnauz hat geschrieben:deine aussage hast du hoffentlich durchgelesen bevor du dein kritzel daruntergehängt hast ??????????????????
Ja klar habe ich dies gemacht. Der Sachbearbeiter hat mir zwar gesagt, er hätte alles so aufgeschrieben wie ich es gesagt habe und ich solle es schnell durchlesen. Habe mir aber lange Zeit genommen und auch zwei Änderungen hinzugefügt. Er hat da zwei drei fragliche Adjektive einafch so eingesetzt, die ich so nicht gesagt hatte und die man vielleicht gegen mich hätte verwenden können.

San Diego Surfer Dude
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Beitrag von San Diego Surfer Dude »

isch es ilegal d Naeme und Adraesse vo de beteiligte Polizischte do inne z veroeffentliche.
Quasi als e preventivi masnahme, fals es usschrittige git, wuessti me wo go verstaerkig hole :)

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rotoloso
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Beitrag von rotoloso »

I glaub d'Bulle an sich hänn nid gross Schuld, sie müenn Befähl ussfüere, so wien i's do mitbekoh ha hänn vill au rächt mitleid ka und sinn sälber nid wirklich iiverstande gse... Wenn uff öbber los (ohni gwalt mein i ) denn uff die blödi Maurer oder uff dä weichi Zingg!

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