Ich habe da eine Frage, welche meine Frau betrifft und dringend interessiert:
Sie arbeitet in einem Verkaufsgeschäft (Drogerie / Parfümerie). Nun sind in ihrem direkten Arbeitsbereich 2 Kameras installiert, welche angeblich der Überwachung vor Diebstahl schützen sollen.
Nur ist es so, dass 1. die Kameras direkt auf die Kasse und die von Hinten auf den Monitor gestellt sind, und nicht auf die zu schützenden Produkte. Aufnahmen werden KEINE gemacht. Es wird nur Live ins Arbeitszimmer des Apothekers übertragen. Die beiden Kameras sind auch mit Ton ausgestattet.
Grundsätzlich kein Problem damit. Nun ist es so, dass 1. die Mitarbeiter direkt überwacht werden, und der Chef des öftern mit "internen" Gesprächsdetails daherkommt, welche er nur über die Tonüberwachung mitkriegen konnte, 2. die nicht sehr beliebte Stellvertretende Chefin bei jedem kurzen "Furz" der ihr nicht in den Krahm passt, sofort aus dem Büro stürmt und irgend welche Arbeitsanweisungen gibt, nur damit z.b. nicht zwei MA einmal 1-2 sätze austauschen können.
Frage: Was kann meine Frau dagegen aktiv tun. Sie hat schon öfters die Kameras auf die Verkaufsfläche gedreht, und den Ton abgeschaltet, beides bringt nichts. Die Chefs hat sie auch schon darauf angesprochen, doch die streiten natürlich alles ab.
Kann sie z.B. eine Anzeige tätigen? Welches sind ihre Möglichkeiten? Welche Beweise benötigt sie dazu?
Rechte des Arbeitnehmers - Videoüberwachung am Arbeitsplatz?
http://www.edoeb.admin.ch/dokumentation ... ml?lang=de
http://www.edoeb.admin.ch/themen/00794/ ... ml?lang=de
http://www.jobscout24.ch/JS24Web/Conten ... msaid=3073
http://www.nachrichten.ch/detail/417752.htm
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/22787593
Habe mal "videoüberwachung am arbeitsplatz schweiz" bei Google eingegeben. Vielleicht kannst Du ja was brauchen. Habe alles nur überflogen und dabei etwas gelesen, dass sogar das verdeckte Filmen erlaubt ist.
http://www.edoeb.admin.ch/themen/00794/ ... ml?lang=de
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Habe mal "videoüberwachung am arbeitsplatz schweiz" bei Google eingegeben. Vielleicht kannst Du ja was brauchen. Habe alles nur überflogen und dabei etwas gelesen, dass sogar das verdeckte Filmen erlaubt ist.
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**#AF_13 ** #MED_10**
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Danke, aber soweit bin ich eigentlich auch gekommen.Blutengel hat geschrieben:http://www.edoeb.admin.ch/dokumentation ... ml?lang=de
http://www.edoeb.admin.ch/themen/00794/ ... ml?lang=de
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Habe mal "videoüberwachung am arbeitsplatz schweiz" bei Google eingegeben. Vielleicht kannst Du ja was brauchen. Habe alles nur überflogen und dabei etwas gelesen, dass sogar das verdeckte Filmen erlaubt ist.
Dass es Verboten ist, a) auf die Mitarbeiter zu halten und langfristig zu überwachen, und b) da keine Speicherung erfolgt eindeutig nicht gegen Diebstaht aus der Kasse sondern überwachung was die MA machen geht, muss ich jetzt aber wissen, WAS sie dagegen effektiv machen können / müssen.
Gibt es in der Pharmabranche nicht einen Arbeitnehmerverband oder was in die Richtung?
Ansonsten vielleich hier mal anfragen:
http://www.unia.ch/Home.177.0.html?&L=10
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Ein neueres Urteil
http://www.maschinenmarkt.ch/wirtschaft ... es/313106/
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Wenn wir schon bei Überwachung vom Arbeitsplatz sind, wie schaut es denn aus mit dem Computer? Darf der Chef von seinem PC aus meinen PC überwachen? Also sich "blind" einklinken und beobachten was ich am PC arbeite, oder auf welcher Internetseite ich grad surfe?
Ich bin der Meinung, dass dies verboten ist.
Ich bin der Meinung, dass dies verboten ist.
- Baslerbueb
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- Registriert: 17.12.2004, 08:10
Das ist verboten.Muggel hat geschrieben:Wenn wir schon bei Überwachung vom Arbeitsplatz sind, wie schaut es denn aus mit dem Computer? Darf der Chef von seinem PC aus meinen PC überwachen? Also sich "blind" einklinken und beobachten was ich am PC arbeite, oder auf welcher Internetseite ich grad surfe?
Ich bin der Meinung, dass dies verboten ist.
Der chef oder die it muss dich informieren das sie auf deinen pc zugreifen.
Hier was zum durchlesen ...
http://www.edoeb.admin.ch/dokumentation ... index.html
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