Ist das korrekt? BVB - Busse!
- Corpsegrinder
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....und uns gehts glaub nicht um ljs' rechnung...Corpsegrinder hat geschrieben:Long John Silver hat aber absolut Recht. Wie oft werdet ihr pro Jahr kontrolliert? 3-4x? Das wären in dem Fall höchstens 320.-!
Mir geht es aber eher darum, dass es mir peinlich wäre, vom Controlleur erwischt zu werden.
CR7 Fanboy
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Es geht doch darum, dass BaselWirdMeischter seiner Meinung nach fälschlicherweise mit 100.- gebüsst wurde. Falls seine Entschuldigung nicht angenommen wird, muss er diesen Betrag also bezahlen. Er hat also 100.- zuviel bezahlt (seiner Ansicht nach) und kann das Geld auf dem von mir beschriebenen Weg wieder einsparen.
Keine Ahnung hast du, die betreiben sehr wohl und zwar jeden.pvi hat geschrieben:I würd dr Bues nid zahle! Wird dr nüd pasiere, will d BVB gege die kei Betribig ileite wird. Wirdsch eifach 2-3 Mahnschribe übercho und das wars!
Was meinst du wer noch bezahlen würde wenn die BVB die Bussen nicht einfordern würde, das spräche sich sehr schnell herum ...
Rechtlich : denke nicht dass er bezahlen muss, man muss ein Ticket haben um befördert zu werden aber er wurde ja noch keinen einzigen Meter befördert ... Er war ja nicht mal im Tram (standi uf dr 2te Stäge stuefe). Und wieso er wieder ausgestiegen ist (an Ticket errinnert oder Kontrolleur gesehen), ist doch völlig irrelevant, er wurde schlicht nicht befördert und brauchte daher auch kein Billett zu haben ...
Praxis : höflich aber bestimmt reklamieren.
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- Dome
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Stimmt nicht, er hat nicht zuviel bezahlt. Er hat das Tram betreten.Long John Silver hat geschrieben:Es geht doch darum, dass BaselWirdMeischter seiner Meinung nach fälschlicherweise mit 100.- gebüsst wurde. Falls seine Entschuldigung nicht angenommen wird, muss er diesen Betrag also bezahlen. Er hat also 100.- zuviel bezahlt (seiner Ansicht nach) und kann das Geld auf dem von mir beschriebenen Weg wieder einsparen.
Ich würde mich da nicht zu fest herauslehnen. Mit dem Betreten des Trams... und da gehört auch die zweite Treppe dazu, musst Du einen gültigen Fahrausweis haben.Kawa hat geschrieben:Rechtlich : denke nicht dass er bezahlen muss, man muss ein Ticket haben um befördert zu werden aber er wurde ja noch keinen einzigen Meter befördert ... Er war ja nicht mal im Tram (standi uf dr 2te Stäge stuefe). Und wieso er wieder ausgestiegen ist (an Ticket errinnert oder Kontrolleur gesehen), ist doch völlig irrelevant, er wurde schlicht nicht befördert und brauchte daher auch kein Billett zu haben ...
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Aber wenn er nachweisen kann, dass er sämtliche andere Abos bezahlt hat, bin ich zuversichtlich, dass er die 100.-- nicht zahlen muss.
Ein Vorschlag, denn man ja von sich aus machen könnte, ist das November Abo vor Ort zu zahlen.
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Säg mol, worum schaffsch eigentlich nid bi dr BVB?? Würd doch passe. Eigentli sött i di als User des Jahres nominiere. Elei scho di Mail beträffend em Bus in Bärn isch öpis vom kompetänteschte, woni je gseh ha!!Dome hat geschrieben:Stimmt nicht, er hat nicht zuviel bezahlt. Er hat das Tram betreten.
Ich würde mich da nicht zu fest herauslehnen. Mit dem Betreten des Trams... und da gehört auch die zweite Treppe dazu, musst Du einen gültigen Fahrausweis haben.
Aber wenn er nachweisen kann, dass er sämtliche andere Abos bezahlt hat, bin ich zuversichtlich, dass er die 100.-- nicht zahlen muss.
Ein Vorschlag, denn man ja von sich aus machen könnte, ist das November Abo vor Ort zu zahlen.
- Dome
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het wohl leider nüt mit em Forum z tueJohn_Clark hat geschrieben:Säg mol, worum schaffsch eigentlich nid bi dr BVB?? Würd doch passe. Eigentli sött i di als User des Jahres nominiere. Elei scho di Mail beträffend em Bus in Bärn isch öpis vom kompetänteschte, woni je gseh ha!!

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Ich dachte, wenn du mehr als nur einmal bebüsst wirst, es auch ein Eintrag in irgendein System geben wird und dementsprechend beim nächsten Mal mehr zahlen oder mit einer Anzeige rechnen musst...?Long John Silver hat geschrieben:Kauf dir von jetzt an kein U-Abo mehr. Du wirst sehen es lohnt sich. Das Geld das du dabei sparst übersteigt die zu bezahlenden Bussen schon nach kurzer Zeit. Sehr oft wirst du nämlich normalerweise nicht kontrolliert.

Glaub ich eben nicht, es sind (wie du selber schreibst) Fahrausweise, das ganze untersteht der Transportverordung. Es sind keine Tram-Zutrittstickets und auch keine RuheausweiseDome hat geschrieben:Mit dem Betreten des Trams... und da gehört auch die zweite Treppe dazu, musst Du einen gültigen Fahrausweis haben.

Wobei das ganze ist eh abnormal, hab die Kontrolleure schon oft beobachtet und die warten IMMER bis das Tram losfährt ...
Glaub ich auch (wobei nicht beim 2. Mal). Kannst du aber vermeiden indem du gleich ohne Diskussion cash bezahlst.Lupinin hat geschrieben:Ich dachte, wenn du mehr als nur einmal bebüsst wirst, es auch ein Eintrag in irgendein System geben wird und dementsprechend beim nächsten Mal mehr zahlen oder mit einer Anzeige rechnen musst...?![]()
Weiss aus eigener Erfahrung, dass sie dann keinerlei Personalien nachfragen.
Klar kriegst n Beleg (Korruption ist hierzulande nicht so stark verbreitet), hab vor 3 Wochen blechen "dürfen" und sie dir zuliebe jetzt nochmals hervorgekramt : steht Datum, Zeit, Ort, Tramlinie und etwas unlesbares das der Name des Kontrolleurs sein soll drauf, sonst rein gar nichts ...uiggi99 hat geschrieben:griegsch nid e quittig mit dine agobe druff?
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die haben deine dna...Kawa hat geschrieben:Klar kriegst n Beleg (Korruption ist hierzulande nicht so stark verbreitet), hab vor 3 Wochen blechen "dürfen" und sie dir zuliebe jetzt nochmals hervorgekramt : steht Datum, Zeit, Ort, Tramlinie und etwas unlesbares das der Name des Kontrolleurs sein soll drauf, sonst rein gar nichts ...

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Ah was nit, ha bi dr blt scho paar mol anstatt e 80er oder 100er, schnäll e 50er usem hosesagg zoge, unschuldig gluegt, gseit meh hani halt nit, ipackt(d kohle natürlich) worde ohni wenn und aber...kei papierkramm kei stress, no schnäll schöne gseit und chillt...Kawa hat geschrieben:Klar kriegst n Beleg (Korruption ist hierzulande nicht so stark verbreitet), hab vor 3 Wochen blechen "dürfen" und sie dir zuliebe jetzt nochmals hervorgekramt : steht Datum, Zeit, Ort, Tramlinie und etwas unlesbares das der Name des Kontrolleurs sein soll drauf, sonst rein gar nichts ...
S.P.Q.R.
wenn dass so wäre ist das ein Grund für einen Fristlosen, also ich kenne keinen KOD (so heissen die bei der BVB) die ihren Job mit linken Sachen riskieren würden, Big Brother is watching you.Ah was nit, ha bi dr blt scho paar mol anstatt e 80er oder 100er, schnäll e 50er usem hosesagg zoge, unschuldig gluegt, gseit meh hani halt nit, ipackt(d kohle natürlich) worde ohni wenn und aber...kei papierkramm kei stress, no schnäll schöne gseit und chillt...
und betreffend Fuss auf der 2.ten Treppenstufe, dass ist schon ziemlich weit drin und Deine Kehrtwendung suggerierte dem KOD dass Du flitzen wolltest, dummerweise gehört der Haltestellenbereich auch zum "Hoheitsgebiet der BVB" und deshalb hat Dich der KOD gepackt.
jeden Tag erleben die dass wie die Story "ups grad eingefallen, Billet nid glöst sorry".
hätte der KOD einen guten Tag gehabt hätte er Dir die Möglichkeit gegeben ein Ticket zu lösen und das nächste Tram zu nehmen, sowie Du es schilderst hatte er keinen guten Tag oder grade ein ähnliches Erlebnis deshalb liess er den Amtschimmel wiehern und pochte auf sein Recht.
Pech für Dich, und am Barfi sind 2 harte Kerle im Kundendienstzentrum, Namen darf ich keine nennen, da wirst Du es schwer haben aber ein Versuch ist es wert, am Besten nach der Znüni Pause ca. 10.00 Uhr..


(kleiner Tip: versuche den Kleineren der beiden zu kriegen, Typ Bürogummi,ganz lieb reden mit ihm und immer Augenkontakt halten, darauf achtet er sehr)
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Vielleicht sind die KODs der BVB genauer als die der BLTTycoon hat geschrieben:wenn dass so wäre ist das ein Grund für einen Fristlosen, also ich kenne keinen KOD (so heissen die bei der BVB) die ihren Job mit linken Sachen riskieren würden, Big Brother is watching you.
und betreffend Fuss auf der 2.ten Treppenstufe, dass ist schon ziemlich weit drin und Deine Kehrtwendung suggerierte dem KOD dass Du flitzen wolltest, dummerweise gehört der Haltestellenbereich auch zum "Hoheitsgebiet der BVB" und deshalb hat Dich der KOD gepackt.
jeden Tag erleben die dass wie die Story "ups grad eingefallen, Billet nid glöst sorry".
hätte der KOD einen guten Tag gehabt hätte er Dir die Möglichkeit gegeben ein Ticket zu lösen und das nächste Tram zu nehmen, sowie Du es schilderst hatte er keinen guten Tag oder grade ein ähnliches Erlebnis deshalb liess er den Amtschimmel wiehern und pochte auf sein Recht.
Pech für Dich, und am Barfi sind 2 harte Kerle im Kundendienstzentrum, Namen darf ich keine nennen, da wirst Du es schwer haben aber ein Versuch ist es wert, am Besten nach der Znüni Pause ca. 10.00 Uhr..ja nicht während dieser...
(kleiner Tip: versuche den Kleineren der beiden zu kriegen, Typ Bürogummi,ganz lieb reden mit ihm und immer Augenkontakt halten, darauf achtet er sehr)

Aber Danke, dass mal mind. einer mit meiner 2. Treppe Info einig ist.
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IMHO ist die handlung nicht zu büssen, wenn keine leistung in anspruch genommen wurde. und auch wenn die absicht der schwarzfahrt bestand, er ist NICHT schwarz gefahren, punkt. die leistung ist ja nicht, dass man das tram betreten darf, sondern der personentransport. das tram ist nur das mittel, um diese leistung zu erfüllen!
Wenn du etwas in einem supermarkt stehlen willst, aber noch vor dem ausgang umkehrst und das produkt zurück legst, ist das zwar nicht ehrenwert, aber auch nicht strafbar.
nicht so? BVB kondis sin eh elend frechi sieche, jedenfalls die, welche ich bisher so erlebt habe. Habe einen beobachtet wie er einen kleinen jungen (ca 7-10 jahre) fest gehalten hat, weil jener zum training gefahren ist und kein ticket, keinen ausweis und keine 100.- dabei hatte (Mit den worten "das kostet jetzt 100 franke, jetzt muesch dim mami alüte!"). Vielleicht ist er schwarz gefahren, aber in diesem alter ist man sich derartiger konsequenzen und abläufe nicht bewusst. Ein böser blick und eine verwarnung mit erklärung hätt's auch getan... Ausserdem ist es jedesmal ein ärgernis wie sie die trams zwecks kontrolle stürmen, als wären sie im krieg. und nein, ich wurde noch nie gebüsst und fahre nicht schwarz (habe aber auch schon mal vergessen zu lösen).
Wenn du etwas in einem supermarkt stehlen willst, aber noch vor dem ausgang umkehrst und das produkt zurück legst, ist das zwar nicht ehrenwert, aber auch nicht strafbar.
nicht so? BVB kondis sin eh elend frechi sieche, jedenfalls die, welche ich bisher so erlebt habe. Habe einen beobachtet wie er einen kleinen jungen (ca 7-10 jahre) fest gehalten hat, weil jener zum training gefahren ist und kein ticket, keinen ausweis und keine 100.- dabei hatte (Mit den worten "das kostet jetzt 100 franke, jetzt muesch dim mami alüte!"). Vielleicht ist er schwarz gefahren, aber in diesem alter ist man sich derartiger konsequenzen und abläufe nicht bewusst. Ein böser blick und eine verwarnung mit erklärung hätt's auch getan... Ausserdem ist es jedesmal ein ärgernis wie sie die trams zwecks kontrolle stürmen, als wären sie im krieg. und nein, ich wurde noch nie gebüsst und fahre nicht schwarz (habe aber auch schon mal vergessen zu lösen).
And you wanna break our walls down
And you wanna destroy
Well you go to hell!!!
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GleichfallsDome hat geschrieben:Ich würde mich da nicht zu fest herauslehnen.

Es gibt immer noch Busstationen ohne Ticketautomaten. Dort muss ich auch den Bus betreten, um mir ein Ticket zu lösen. Ich muss also a Priori 82.40 zahlen, da ich noch für 80.- gebüst werde für Betreten einer öffentlichen Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein?Dome hat geschrieben:Mit dem Betreten des Trams... und da gehört auch die zweite Treppe dazu, musst Du einen gültigen Fahrausweis haben.
Gib auf, die Verteidigung deines Kollegen (oder warst du es?

Übrigens auch bei der SBB (bei Schnellzügen) habe ich die Möglichkeit, den Zug zu betreten, auf den Kontrolleur zu warten und mein Ticket (ok, mit 5.- Zuschlag) direkt im Zug zu lösen. (Was ich bei knapper Zeit doch das ein oder andere mal schon genutzt habe). Also auch so geht dein Argument "Betreten" nicht auf.
bist du dir da so sicher? würdest du ein ticket lösen, um den chauffeur kurz zu fragen, welcher bus nach irgendwo fährt?Dome hat geschrieben:Ich würde mich da nicht zu fest herauslehnen. Mit dem Betreten des Trams... und da gehört auch die zweite Treppe dazu, musst Du einen gültigen Fahrausweis haben.

Mit nem TNW Jahresabo und nicht sofortigem Zeigen eines zusätzlichen Ausweises (da dieses Abo nicht übertragbar ist) hatte ich auch schon ziemlichen Aerger mit diesen Arschlöchern von Kontrolleuren. Der einte wollte dabei mein Jahresabo beschlagnahmen und wurde aggressiv, weil ich erst ein paar Sekunden später meine ID-KArte rauskramte.jay hat geschrieben:Alles Arschlöcher, diese Kontrolleure.
Aber ist immer wieder schön anzusehen, wie sie denken, man erkennt sie nicht trotz Bauchtaschen.

- baslerstab
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falsches forum :smartass:Nur So... hat geschrieben:Strumpfmaske über den Kopf ziehen und dem KOD aufs Maul! ...und schon ist die Sache gegessen... diese KOD's sind in aller Regel sowieso UM...
Vom Vater zum Mönchsleben bestimmt, mit der Glut erster Jugendinbrunst einem frommen und asketisch-heldischen Ideal zugewandt, hatte er bei der ersten flüchtigen Begegnung, beim ersten Anruf des Lebens an seine Sinne, beim ersten Gruss des Weiblichen unweigerlich gespürt, dass hier sein Feind und Dämon stehe, dass das Weib seine Gefahr sei. HH 1930
alter sack hat geschrieben:ich bin schlicht und ergreifend der meinung, dass es okay ist, dem gegnerischen fan eins auf die fresse zu hauen
eine interessante Diskussion...
entgegen macau bin ich der Überzeugung, dass die Ausrede mit "keine Anschrift wegen Entwerten und so" nicht zieht. Dann müsste man nämlich überhaupt erst ein zu entwertendes Billett besitzen. Dann kann man sagen, ich habe nicht gewusst, dass man es entwerten muss. Ob man damit durchkommt, ist die andere Frage. Wenn man aber überhaupt kein Billett hat, nützt das mit dem Entwerten auch nichts.
Anders die Frage nach "Fahrt". Das Tram stand ja noch.
Früher war es mal so, dass man nur schon für den Aufenthalt auf den Perrons einen gültigen Fahrausweis brauchte (ist ev. immer noch so), und gaaanz früher musste man, wenn man jemandem zum Zug begleiten wollte, eine "Bahnsteigkarte" lösen. Das deutet darauf hin, dass auch stehende Züge davon erfasst sind. Allerdings, eindeutig ist das nicht.
Hinzu kommt noch die "Selbstkontrolle", die mit dem gelben Auge an den Türen/Einsteigeknöpfen signalisiert ist. Die gesetzliche Definition der Selbstkontrolle habe ich auf die Schnelle nicht gefunden, aber dieser dürfte ziemlich Bedeutung zukommen.
Da du aber noch nicht auf einem Sitzplatz warst, sondern noch "unterwegs" resp. sogar freiwillig umgekehrt haben willst, stellt sich schon die Frage ob nicht ein Irrtum vorliegt.
Diesbezüglich ist dieses Urteil von Interesse:
http://www.ktipp.ch/themen/beitrag/1033 ... Schranken_
Das bezieht sich allerdings auf ein Strafverfahren, nicht auf die "Busse". Könnte aber analog ausgelegt werden.
Und unabhängig davon rate ich dir, ein Jahres-U-Abo zu lösen. Da sind nämlich zwei Monate gratis.
entgegen macau bin ich der Überzeugung, dass die Ausrede mit "keine Anschrift wegen Entwerten und so" nicht zieht. Dann müsste man nämlich überhaupt erst ein zu entwertendes Billett besitzen. Dann kann man sagen, ich habe nicht gewusst, dass man es entwerten muss. Ob man damit durchkommt, ist die andere Frage. Wenn man aber überhaupt kein Billett hat, nützt das mit dem Entwerten auch nichts.
Anders die Frage nach "Fahrt". Das Tram stand ja noch.
Früher war es mal so, dass man nur schon für den Aufenthalt auf den Perrons einen gültigen Fahrausweis brauchte (ist ev. immer noch so), und gaaanz früher musste man, wenn man jemandem zum Zug begleiten wollte, eine "Bahnsteigkarte" lösen. Das deutet darauf hin, dass auch stehende Züge davon erfasst sind. Allerdings, eindeutig ist das nicht.
Hinzu kommt noch die "Selbstkontrolle", die mit dem gelben Auge an den Türen/Einsteigeknöpfen signalisiert ist. Die gesetzliche Definition der Selbstkontrolle habe ich auf die Schnelle nicht gefunden, aber dieser dürfte ziemlich Bedeutung zukommen.
Da du aber noch nicht auf einem Sitzplatz warst, sondern noch "unterwegs" resp. sogar freiwillig umgekehrt haben willst, stellt sich schon die Frage ob nicht ein Irrtum vorliegt.
Diesbezüglich ist dieses Urteil von Interesse:
http://www.ktipp.ch/themen/beitrag/1033 ... Schranken_
Das bezieht sich allerdings auf ein Strafverfahren, nicht auf die "Busse". Könnte aber analog ausgelegt werden.
Und unabhängig davon rate ich dir, ein Jahres-U-Abo zu lösen. Da sind nämlich zwei Monate gratis.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
- Dome
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Ja ja toller Vergleich.. Bei einem Bus, bei dem Ticketsgelöst werden müssen, hat es in der Regel bei der ersten Türen eine art Barriere und dort muss dann dem Chauffeur das Ticket (U-Abo) gezeigt werden, rsp dort ein Billette gekauft werden.Delgado hat geschrieben:Gleichfalls
Es gibt immer noch Busstationen ohne Ticketautomaten. Dort muss ich auch den Bus betreten, um mir ein Ticket zu lösen. Ich muss also a Priori 82.40 zahlen, da ich noch für 80.- gebüst werde für Betreten einer öffentlichen Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein?
Gib auf, die Verteidigung deines Kollegen (oder warst du es?) hat keinen Zweck.
Übrigens auch bei der SBB (bei Schnellzügen) habe ich die Möglichkeit, den Zug zu betreten, auf den Kontrolleur zu warten und mein Ticket (ok, mit 5.- Zuschlag) direkt im Zug zu lösen. (Was ich bei knapper Zeit doch das ein oder andere mal schon genutzt habe). Also auch so geht dein Argument "Betreten" nicht auf.
Somit ist dies eine andere Situation.
die SBB hat im Schnellzug aber eine andere Politik, eben, Du kannst im Zug ein Ticket gegen Aufpreis bezahlen.
Mach das mal in einem Regionalzug.
Falls da ein Kontrolleur kommt, hast Du verloren, da gibt es nichts mit nachzahlen.
Hier tritt wie bei den BVB die Selbstkontrolle in Kraft.
Da ist allgemein bekannt, dass da ein Ticket VOR Betreten des Fahrzeuges muss bezogen werden.
Auch hier ist ein Super vergleich... erstens kann man den auch von Aussen fragen, aber selbst wenn Du da einsteigst, es ist eine andere Situation.san gallo hat geschrieben:bist du dir da so sicher? würdest du ein ticket lösen, um den chauffeur kurz zu fragen, welcher bus nach irgendwo fährt?![]()
Bei der Situation in diesem Fall hier geht es aber klar nicht um das Fragen des Chauffeurs.
Kreativ... nützt sehr viel.Nur So... hat geschrieben:Strumpfmaske über den Kopf ziehen und dem KOD aufs Maul! ...und schon ist die Sache gegessen... diese KOD's sind in aller Regel sowieso UM...
Du vergleichst das falsch. Der Richtige Vergleich wäre: Er will es klauen, überquert den Ausgang, kehrt um und legt es zurück. und ja, da wäre es Diebstahl.LiveForever hat geschrieben:IMHO ist die handlung nicht zu büssen, wenn keine leistung in anspruch genommen wurde. und auch wenn die absicht der schwarzfahrt bestand, er ist NICHT schwarz gefahren, punkt. die leistung ist ja nicht, dass man das tram betreten darf, sondern der personentransport. das tram ist nur das mittel, um diese leistung zu erfüllen!
Wenn du etwas in einem supermarkt stehlen willst, aber noch vor dem ausgang umkehrst und das produkt zurück legst, ist das zwar nicht ehrenwert, aber auch nicht strafbar.
... Ausserdem ist es jedesmal ein ärgernis wie sie die trams zwecks kontrolle stürmen, als wären sie im krieg. und nein, ich wurde noch nie gebüsst und fahre nicht schwarz (habe aber auch schon mal vergessen zu lösen).
Jaja, stürmen, darum geben sie sich ja auch erst im Tram zu erkennen.
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Herrlich, 2 Site absolut unnötigi und nit sehr hilfrichti Biträg, het em Eröffner sicher witergholfe. Hauptsache dr Senf drzue geh und d Topic verwässeret...
@Baselwirdmaischter:
Ans Kundecenter in dr Heuwoog, erkläre dass de immer s U-Abo hesch.
Das cha die Frau denn im Computer checke, und wenn s stimmt, isch si kulant und de chunsch mit 5.- drvo.
@Baselwirdmaischter:
Ans Kundecenter in dr Heuwoog, erkläre dass de immer s U-Abo hesch.
Das cha die Frau denn im Computer checke, und wenn s stimmt, isch si kulant und de chunsch mit 5.- drvo.