Illegal oder nicht, das ist hier die Frage

Ha ha herrlich, so hani das no nie ghörthanfueli hat geschrieben:...das Altmetall zu klauen? habe heute wieder die ungemütlichen Seiten des grössten Elsässer Feiertags nach Sperrgut kennengelernt. Zwei Kleinlaster die die Ausfahrt blockieren und deren Chauffeure die sich gegenseitig anficken. Wenn man sie darauf anspricht meinen sie immer dass sie das dürfen weil wir es ja freiwillig auf die Strasse stellen und nicht mehr brauchen.
Illegal oder nicht, das ist hier die Frage![]()
es ist etwas tricky:Späcki hat geschrieben:Doch, wenn blöd wottsch tue, kasch si wäge Diebstahl aazeige...emel in Dütschland. Im "Galileo" oder "Wissenshunger" isch genau das Biispiel unter dr Rubrik "Die 10 grössten Irrtümer" koh. D'War ghört Dir, bis si vom offizielle Iisammler abgholt wird...drno ghört si däm. Aber s'Mitnäh vo Dritte gilt als Diebstahl.
*signRankhof hat geschrieben:es ist etwas tricky:
Wenn man kurz vor Sperrgutabfuhr Sperrgut an die Strasse stellt MIT Gebührenkleber, so ist das eine Überlassung des Eigentums an das Entsorgungsunternehmen mit dem Auftrag, die Ware zu entsorgen/vernichten. Wenn Dritte es nehmen, ist es Diebstahl. Wenn die Entsorgungsfirma das Sperrgut nicht vernichtet, sondern behält/verkauft, liegt wohl Veruntreuung vor.
Wenn man Sperrgut nicht vor Abfuhrtagen oder ohne Gebührenkleber an die Strasse stellt, so begeht man mal eine Ordnungswidrigkeit gegenüber der Stadt. Gegenüber Dritten hat man aber sein Eigentum aufgegeben, so dass wenn ein Dritter es einsammelt, mutmasslich kein Diebstahl vorliegt; sondern die Dritten erwerben gültig Eigentum.
So kann man doch das Zeugs am vortags OHNE Kleber rausstellen und wenns am nächsten Morgen noch da ist, dann einen Kleber draufpeppen...Rankhof hat geschrieben:es ist etwas tricky:
Wenn man kurz vor Sperrgutabfuhr Sperrgut an die Strasse stellt MIT Gebührenkleber, so ist das eine Überlassung des Eigentums an das Entsorgungsunternehmen mit dem Auftrag, die Ware zu entsorgen/vernichten. Wenn Dritte es nehmen, ist es Diebstahl. Wenn die Entsorgungsfirma das Sperrgut nicht vernichtet, sondern behält/verkauft, liegt wohl Veruntreuung vor.
Wenn man Sperrgut nicht vor Abfuhrtagen oder ohne Gebührenkleber an die Strasse stellt, so begeht man mal eine Ordnungswidrigkeit gegenüber der Stadt. Gegenüber Dritten hat man aber sein Eigentum aufgegeben, so dass wenn ein Dritter es einsammelt, mutmasslich kein Diebstahl vorliegt; sondern die Dritten erwerben gültig Eigentum.
3 ganz kleine Einwände :Rankhof hat geschrieben:es ist etwas tricky:
Wenn man kurz vor Sperrgutabfuhr Sperrgut an die Strasse stellt MIT Gebührenkleber, so ist das eine Überlassung des Eigentums an das Entsorgungsunternehmen mit dem Auftrag, die Ware zu entsorgen/vernichten. Wenn Dritte es nehmen, ist es Diebstahl. Wenn die Entsorgungsfirma das Sperrgut nicht vernichtet, sondern behält/verkauft, liegt wohl Veruntreuung vor.
Wenn man Sperrgut nicht vor Abfuhrtagen oder ohne Gebührenkleber an die Strasse stellt, so begeht man mal eine Ordnungswidrigkeit gegenüber der Stadt. Gegenüber Dritten hat man aber sein Eigentum aufgegeben, so dass wenn ein Dritter es einsammelt, mutmasslich kein Diebstahl vorliegt; sondern die Dritten erwerben gültig Eigentum.
Yep, hat also sehr wenig mit dem Kleber zu tun (der kann höchsten ein Indiz meines Willens sein).Rankhof hat geschrieben:So besser?![]()
Entsorgen heisst laut Duden wegbringen, entfernen, fortschaffen etc., aber keineswegs vernichtenRankhof hat geschrieben:Wenn die Entsorgungsfirma das Sperrgut nicht vernichtet, sondern behält/verkauft, liegt wohl Veruntreuung vor.