Ein Freund von mir liegt im Clinch mit seinem Vermieter, in Folge dessen
wurden einige Monatsmieten nicht bezahlt (Grund, Vermieter weigert sich Mängel zu beheben, obwohl er über diese informiert ist).
Es geht insgesamt um 5 Monatsmieten. Eine Mahnung kam während der
ganzen Zeit nie!:eek
Jetzt bekam er Post vom Vermieter, dass die Betreibung eingeleitet sei...
Meine Frage, muss sowas nicht wenigstens mit eingeschriebener Post kommen? Scheint mir ein bischen unseriös so.
Zweitens: In der Wohnung leben zwei Personen, der Mietvertrag läuft aber nur auf eine Person. Wie ist das genau, können da beide betrieben werden oder ist in erster Linie der Unterzeichner des Mietvertrags der arme Kerl?Wie geht man am besten vor? An was für Stellen kann man sich wenden?
Vielen Dank für eure Antwort.
Frage an Juristen:Mietrecht/Betreibung
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- Registriert: 11.03.2005, 17:18
Die beiden sollen froh sein, dass "nur" eine Betreibung ins Haus geflattert ist. Bei einer gescheiten Verwaltung fliegt nach der Kündigungsandrohung die Kündigung ins Haus...
Das Mietrecht ist zwar kompliziert, aber doch nach wie vor extrem mieterfreundlich. Tip: Jetzt 5 Monatsmieten bezahlen, den Vermieter möglichst zum Rückzug der Betreibung bringen. Eingeschriebenen Brief an den Vermieter, dass die Mängel beseitigt werden müssen, ansonsten Hinterlegung des Mietzinses erfolge. Nach Ablauf der Frist Mietzins bei der Schlichtungsstelle hinterlegen.
Achtung: Offenbar gibts ganz clevere Mieter, die machen keine Hinterlegung des Mietzinses, sondern eröffnen ein Mietkautionskonto... Reicht auch nicht, um einer Kündigung zu entgehen...
Gruss
Lemieux
Das Mietrecht ist zwar kompliziert, aber doch nach wie vor extrem mieterfreundlich. Tip: Jetzt 5 Monatsmieten bezahlen, den Vermieter möglichst zum Rückzug der Betreibung bringen. Eingeschriebenen Brief an den Vermieter, dass die Mängel beseitigt werden müssen, ansonsten Hinterlegung des Mietzinses erfolge. Nach Ablauf der Frist Mietzins bei der Schlichtungsstelle hinterlegen.
Achtung: Offenbar gibts ganz clevere Mieter, die machen keine Hinterlegung des Mietzinses, sondern eröffnen ein Mietkautionskonto... Reicht auch nicht, um einer Kündigung zu entgehen...
Gruss
Lemieux
- bulldog™
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- Registriert: 06.12.2004, 21:18
- Wohnort: ... home sweet home ... my home is my castle ... here and there ...
e wiitere grund fir 60.- im joor bim schweizerischer-mieterschutz mitglied z wärde...
die ainte kenne mi und die andere könne mi ...
Wir sind Fans... Wir sind Kult... Wir sind Basler... und Stolz darauf...
Merke: " kommt der Kommerz ... geht die Fankultur ... Fussballfans sind keine Verbrecher ... Back to the roots ... !"
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5 Mieten nicht bezahlt
Glück, dass keine Kündigung gekomen ist, der Vermieter kann dir auch 30 Tage Zeit setzen um das nachzublechen und dich dann innert weiteren 30 Tagen gnadenlos rauswerfen. Da stehts dann spätestens Neujahr auf der Strasse und hast auch Null Chancen auf eine Mieterstreckung ...
Fazit : unbedingt sofort bezahlen
Wie du korrekt hättest vorgehen sollen resp. in Zukunft weitermachst wurde ja schon geschrieben.
Wie Lemieux schon gesagt hat ist das Mietrecht sehr mieterfreundlich, aber eben auch sehr formalistisch d.h. es müssen alle Termine eingehalten, best. Formulare verwendet werden etc. sonst bist schnell der Dumme.

Fazit : unbedingt sofort bezahlen

Wie du korrekt hättest vorgehen sollen resp. in Zukunft weitermachst wurde ja schon geschrieben.
Er muss dir gar nichts schreiben, das Betreibungsamt meldet sich dann schon und das ist dann sogar eingeschrieben mit Zustellbescheinigung ....Jetzt bekam er Post vom Vermieter, dass die Betreibung eingeleitet sei... Meine Frage, muss sowas nicht wenigstens mit eingeschriebener Post kommen? Scheint mir ein bischen unseriös so.
Wenns ein Ehepaar ist beide sonst haftet einzig und allein nur er.Zweitens: In der Wohnung leben zwei Personen, der Mietvertrag läuft aber nur auf eine Person. Wie ist das genau, können da beide betrieben werden oder ist in erster Linie der Unterzeichner des Mietvertrags der arme Kerl?
Lass dich unbedingt beim http://www.mieterverband.ch/bs.0.html beraten und besprich mit denen das weitere Vorgehen bevor du weitere grobe Fehler machst.Wie geht man am besten vor? An was für Stellen kann man sich wenden?
Wie Lemieux schon gesagt hat ist das Mietrecht sehr mieterfreundlich, aber eben auch sehr formalistisch d.h. es müssen alle Termine eingehalten, best. Formulare verwendet werden etc. sonst bist schnell der Dumme.