Festbewilligung (als Verein oder privat)

Der Rest...
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baskick
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Festbewilligung (als Verein oder privat)

Beitrag von baskick »

Frag mich gerade, ob geschlossene Vereinsanlässe auch eine Bewilligung zum Ausschank von Alkohol/Getränken gegen Entgelt bedürfen?

Oder ists dasselbe wie privat (150.-)...

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macau
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Beitrag von macau »

baskick hat geschrieben:Frag mich gerade, ob geschlossene Vereinsanlässe auch eine Bewilligung zum Ausschank von Alkohol/Getränken gegen Entgelt bedürfen?

Oder ists dasselbe wie privat (150.-)...
Bei Abgabe von Essen & Getränken gegen Entgeld ist eine Bewilligunmg erforderlich.

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Sharky
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Beitrag von Sharky »

und wenn man einfach eine Pauschale für Speis und Getrank vor oder als Eintritt verlangt? Brauchts dann auch eine Bewilligung?
Wenn sich jemand mal nach Koh Samui in Thailand verirrt, freue ich mich riesig auf einen Besuch von euch in meiner Bar :):cool::)

https://www.facebook.com/Sharkys-Bar-2035758479985733/

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Hossa
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Beitrag von Hossa »

chasch jo eifach es kässeli ufstelle wo me "dörf" öppis zahle ;)

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Blutengel
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Beitrag von Blutengel »

Brauchst eine Bewilligung. Heisst Gelegenheitswitschaft oder so.

Edit:

Habs gefunden
Führung einer Gelegenheits- und Festwirtschaft Wer bei Festen, Messen und anderen vorübergehenden Veranstaltungen sowie an einzelnen Anlässen wirten möchte; d. h. gegen Entgelt Getränke und/oder Esswaren zum Konsum an Ort und Stelle anbieten will, benötigt hierfür eine Gelegenheits- und Festwirtschaftsbewilligung.
Gemäss § 5 der Gebührenverordnung zum Gastgewerbegesetz erhebt die Bewilligungsbehörde pro Anlass eine Gebühr von CHF 150.--. Bei Anlässen und Veranstaltungen für einen gemeinnützigen oder wohltätigen Zweck kann die Bewilligungsbehörde die Gebühr angemessen reduzieren oder auf deren Erhebung verzichten.
Bewilligungsgesuche sind 10 Arbeitstage vor dem Anlass mit dem amtlichen Antragsformular einzureichen. Bei kurzfristigen Gesuchen kann eine Bewilligungserteilung nicht garantiert werden.
Bild Gesuchsformular Gelegenheits- und Festwirtschaft
Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden Sie hier: Bildhttp://www.gesetzessammlung.bs.ch/erlasse/563.100.pdf
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Corpsegrinder
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Beitrag von Corpsegrinder »

würdi nid mache, s wärde doch in hunderte vo private rüümli etc. getränk verkauft OHNI e bewilligung z ha.

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Blutengel
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Beitrag von Blutengel »

Corpsegrinder hat geschrieben:würdi nid mache, s wärde doch in hunderte vo private rüümli etc. getränk verkauft OHNI e bewilligung z ha.
I ha jo nit gseit er muess es mache. Sini frog isch gsi, öb mrs muess mache ;)

Eifach nit zviel Lärm mache. Wenn öber alütet und sie kömme den wirds äng :eek:
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Pro Sportchef bim FCB
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Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

Verstehe ich das richtig, wenn ich nun also mit 2 Kollegen eine Silvesterparty organisiere, dazu einen Raum mieten, müssen wir eine Bewilligung haben? Auch wenn wir auf keinen Fall Gewinn machen wollen, sondern einfach eine Pauschale für Essen, Trinken und Raum von den Gästen verlangen? Wie gesagt, wir wollen auf keinen Fall selber was verdienen...
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Kenne das Gesetz nicht, aber glaube nicht dass du für eine private Party (also nur geladene Gäste sprich nicht öffentlich) wo du eh keinen Gewinn machen willst irgendeine Bewilligung brauchst ...
Die Pauschale spricht ja auch gegen ein echtes "wirten".

PS : ausserdem machts wirklich keine Sau :D

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Blutengel
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Beitrag von Blutengel »

Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Verstehe ich das richtig, wenn ich nun also mit 2 Kollegen eine Silvesterparty organisiere, dazu einen Raum mieten, müssen wir eine Bewilligung haben? Auch wenn wir auf keinen Fall Gewinn machen wollen, sondern einfach eine Pauschale für Essen, Trinken und Raum von den Gästen verlangen? Wie gesagt, wir wollen auf keinen Fall selber was verdienen...
Ich gehe mal davon aus, dass ihr das mit der Pauschale bei einer 3-er Party der Polizei, bei einer allfälligen Kontrolle betreffend Lärm, nicht auf die Nasen binden würdet. Meine Antwort bezieht sich eher auf einen Verein.

Ein Problem im privaten Bereicht entsteht erst, wenn zu viele Leute kommen und Du nicht alle kennst. Habe selber schon erlebt, das Gäste den Polizisten sagten, sie hätten den Drink hier gerade gekauft -> ich war aber nicht der Verantwortliche :p
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Mr. T
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Beitrag von Mr. T »

chilled emolle, dasch momentan immer no kei bolizeistaat!

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Blutengel
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Beitrag von Blutengel »

Mr. T hat geschrieben:chilled emolle, dasch momentan immer no kei bolizeistaat!
Isch so. Wer sich nit uffällig benimmt het au nüt zbefürchte :)
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baskick
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Beitrag von baskick »

werden ne fensterfront zu einer vielbefahrenen strasse hin haben (vielbefahren im sinne von "überwacht")...

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Blutengel
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Beitrag von Blutengel »

baskick hat geschrieben:werden ne fensterfront zu einer vielbefahrenen strasse hin haben (vielbefahren im sinne von "überwacht")...
Das spielt auch keine Rolle. Da ruft keiner an (oder kommt vornei), weil in einer Wohnung viele Leute herumspazieren. Einfach auf den Lärmpegel beachten ab 22 Uhr, dann hast Du nichts zu befürchten.

Notfalls in der Liegenschaft einen Anschlag hängen, dass Du Freunde zu besuch hast und falls es zu laut sein sollte, kann man problemlos bei Dir klingeln oder auch gleich noch was trinken (natürlich spendiert) ;)
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Hossa
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Beitrag von Hossa »

Blutengel hat geschrieben:Das spielt auch keine Rolle. Da ruft keiner an, weil in einer Wohnung viele Leute herumspazieren. Einfach auf den Lärmpegel beachten ab 22 Uhr, dann hast Du nichts zu befürchten.

Notfalls in der Liegenschaft einen Anschlag hängen, dass Du Freunde zu besuch hast und falls es zu laut sein sollte, kann man problemlos bei Dir klingeln oder auch gleich noch was trinken (natürlich spendiert) ;)
ha ich au scho so gmacht, funktioniert dipdop. so bedanke si sich sogar no bi dir das du si gwarnt hesch :D und eine cho trinke chunt sowieso nie öpper ;)

Kimmie
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Beitrag von Kimmie »

Hatte in einem Cliquenkeller (extra gemietet) einen Anlass, an dem jeder Getränke selbst bezahlen musste und das Essen im Vorfeld über eine Pauschale entrichtet wurde. Die Clique hat den Betrieb selbst geführt. Von dem her gehe ich davon aus, dass sie fürs bewirtschaften eine Bewilligung hatten. Wir hingegen benötigten eine Freinachtbewilligung für CHF 150 für die ganze Nacht. Die Abstufung von früher pro Stunde gibts in BS nicht mehr. Eine Nachtbewilligung würd ich mir auf jeden Fall überlegen, dann habt ihr keone Probleme mit Anwohner, wenns denn überhaupt in einem Wohngebiet stattfindet.

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Riesespächt
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Beitrag von Riesespächt »

jaja das geht den Staat einen Scheissdreck an.

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Kimmie hat geschrieben:Eine Nachtbewilligung würd ich mir auf jeden Fall überlegen, dann habt ihr keine Probleme mit Anwohner, wenns denn überhaupt in einem Wohngebiet stattfindet.
In einem Wohngebiet bekomst eh keine ...

Kimmie
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Beitrag von Kimmie »

Kawa hat geschrieben:In einem Wohngebiet bekomst eh keine ...
doch haben wir bekommen, wenn Clarastrasse als Wohngebiet angesehen wird. Bzw. hat die Clique die Bewilligung eingeholt...

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Cliquenkeller ist was anders als eine Wohnung ...
Und die Clarastrasse ist nur bedingt eine Wohngegend da es dort schon andere Nachtlokale gibt.

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Blutengel
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Beitrag von Blutengel »

Kimmie hat geschrieben:Wir hingegen benötigten eine Freinachtbewilligung für CHF 150 für die ganze Nacht. Die Abstufung von früher pro Stunde gibts in BS nicht mehr. Eine Nachtbewilligung würd ich mir auf jeden Fall überlegen, dann habt ihr keone Probleme mit Anwohner, wenns denn überhaupt in einem Wohngebiet stattfindet.
AUFPASSEN:

Eine Freinachtbewilligung erlaubt es nicht, die ganze Nacht zu lärmen. Die Nachtruhe ab 22 Uhr ist trotzdem einzuhalten. Bei Verstössen kann die Polizei die Party beenden (werden sie aber nicht gleich beim ersten Mal tun).
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Pro Sportchef bim FCB
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Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

@kawa und Blutengel

Hab ich so auch bestätigt bekommen, danke euch!
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!

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