An unsere Rechtsabteilung:
In meinem Arbeitsvertrag (Kanton BE) steht Kündigungsfrist nach der Probezeit (war letzten Oktober) 3 Monate. Ganz klare Sache eigentlich.
In der Firma üblich ist aber im 1. Jahr 1 Monat, ab dem zweiten Jahr 3 Monate, so steht auch in den allgemeinen Vertragsbedingungen. In meinem Arbeitsvertrag auf der letzten Seite steht auch dass die allg. Vertragsbedingungen der Firma zählen, also eigentlich steht beides drin.
Was gilt nun wirklich?
Arbeitsvertrag - Kündigungsfrist Frage
kündisch emol mit 1 Monat Frist, sesch jo denn was sie sage....
Wenn sich jemand mal nach Koh Samui in Thailand verirrt, freue ich mich riesig auf einen Besuch von euch in meiner Bar 
:)
https://www.facebook.com/Sharkys-Bar-2035758479985733/

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Die allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, falls nichts anderes vereinbart wurde.Mr. T hat geschrieben:In meinem Arbeitsvertrag auf der letzten Seite steht auch dass die allg. Vertragsbedingungen der Firma zählen, also eigentlich steht beides drin.
Was gilt nun wirklich?
In deinem Arbeitsvertrag ist aber eine abweichende Regelung schriftlich festgehalten, so dass diese gilt.
- Jägermeister
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