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Fussballfelder
Verfasst: 13.10.2005, 23:19
von kosmos
Ist mir fast peinlich diese Frage zu stellen, aber:
Weiss jemand wie das mit der grösse der Fussballfelder ist?
Genormte breite bzw. länge gibts ja nicht !?! siehe Spielfeld Arsenal.
Gibt es da eine mindest grösse oder eine maximale grösse?
Hoffentlich wird das keine Blamage

Verfasst: 13.10.2005, 23:23
von gruusigeSiech
Verfasst: 13.10.2005, 23:34
von kosmos
Nix da....Hab gesucht, wenn auch nischt lange
Zudem ist der gruusigeSiech link präziser. Dieses PDF ist perfekt, thx
Verfasst: 13.10.2005, 23:34
von the kaiser.
kosmos hat geschrieben:Ist mir fast peinlich diese Frage zu stellen, aber:
Hoffentlich wird das keine Blamage
der mensch hat das recht auf irrtum, es gibt user, die nichts besseres zu tun haben, als sich an den fehlern und irrtümern anderer zu enervieren, wo diese negativen energien wohl ihren ursprung haben
du hast nicht gegoogelt, setz dich 2 stunden in die ecke und schäm dich

Verfasst: 13.10.2005, 23:46
von kosmos
the kaiser. hat geschrieben:der mensch hat das recht auf irrtum, es gibt user, die nichts besseres zu tun haben, als sich an den fehlern und irrtümern anderer zu enervieren, wo diese negativen energien wohl ihren ursprung haben
du hast nicht gegoogelt, setz dich 2 stunden in die ecke und schäm dich
Ich schäm mich ja.....

Aus dem Regelbuch der FIFA
Verfasst: 13.10.2005, 23:53
von kosmos
Absichtliches Handspiel
[INDENT]
Die Schiedsrichter werden daran erinnert, dass ein absichtliches Handspiel
normalerweise nur mit einem Freistoss oder, falls es im Strafraum
begangen wird, mit einem Strafstoss geahndet wird.
Eine Verwarnung
oder ein Platzverweis
wird im Normalfall nicht ausgesprochen.[/INDENT]
Hat jemand schon mal erlebt, dass ein absichtliches Handspiel
nicht verwarnt wurde

Verfasst: 14.10.2005, 09:07
von Ernesto
Die FIFA-Richtlinien bilden zwar eine erste Richtgrösse, den einzelnen Landesverbänden ist es jedoch überlassen diese zu präzisieren und allenfalls Ausführungsbestimmungen in Kraft zu setzen.
So gilt in der Schweiz beispielsweise nicht die durch den Weltverband vorgegebene Mindest-Spielfeldgrösse von 90m x 45m sondern ist auch in den unteren Ligen ein Mindestmass von 100m x 64m erforderlich, in der NLB sowie NLA gar 105m x 68m.
SFV-Richtlinien für die Erstellung von Fussballanlagen
Verfasst: 14.10.2005, 15:31
von macau
kosmos hat geschrieben:Nix da....Hab gesucht, wenn auch nischt lange
Zudem ist der gruusigeSiech link präziser. Dieses PDF ist perfekt, thx
Fast perfekt: es enthält mindestens einen Fehler auf Seite 11:
Der Radius des Eckkreises wird einerseits mit 1 Meter, andererseits mit 1 Yard angegeben. Richtig wären 90 (genau 91.44) cm.
Diese falsche Umrechnung von Yards in Meter findet sich aber auch in anderen Dokumenten.
Verfasst: 14.10.2005, 19:36
von Schooffseggel
Ernesto hat geschrieben:Die FIFA-Richtlinien bilden zwar eine erste Richtgrösse, den einzelnen Landesverbänden ist es jedoch überlassen diese zu präzisieren und allenfalls Ausführungsbestimmungen in Kraft zu setzen.
So gilt in der Schweiz beispielsweise nicht die durch den Weltverband vorgegebene
Mindest-Spielfeldgrösse von 90m x 45m sondern ist auch in den unteren Ligen ein Mindestmass von 100m x 64m erforderlich, in der NLB sowie NLA gar 105m x 68m.
SFV-Richtlinien für die Erstellung von Fussballanlagen
45 meeter!!! do isch jo e töggelikaschte no braiter
aber viellicht wuurd denn au e zanni-flangge mol aakoo
