Seite 1 von 2
Revision Bundesgesetz / Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
Verfasst: 22.12.2004, 12:54
von Zemdil
Revisionsprojekt «Bundesgesetz über Massnahmen gegen
Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen» Im
Zentrum des Revisionsprojekts «Bundesgesetz über Massnahmen gegen
Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen»
steht die Schaffung einer bundesrechtlichen Rechtsgrundlage für den
nationalen und internationalen Austausch von Informationen über
Gewalttäter bei Sportveranstaltungen. Diese so genannte «Hooligan-
Datenbank» wird insbesondere von Kantonen und Sportverbänden
gefordert.
Im Hinblick auf die Fussball-Europameisterschaft 2008 sollen im
Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit
(BWIS) zudem weitere ergänzende Massnahmen verankert werden, die
der Bekämpfung der Gewalt bei Sportveranstaltungen dienen. Es geht
dabei um vier Massnahmen, für die eine gesetzliche Grundlage zu
schaffen ist: eine Meldeauflage für potenziell gewalttätige
Hooligans ein Rayonverbot ein Ausreiseverbot einen präventiven,
befristeten Polizeigewahrsam Diese Massnahmen sollen im Sinne
einer Kaskade angewendet werden: Erst wenn die mildere Massnahme
keine Wirkung zeigt, kann die nächst schärfere getroffen werden.
Die Massnahme der Meldeauflage würde es ermöglichen, einen
Hooligan zu verpflichten, sich während einer Sportveranstaltung
auf einer Polizeistelle zu melden. Damit würde seine Teilnahme an
der Veranstaltung verhindert. Mit einem Rayonverbot könnte
Personen der Zugang zu einem bestimmten, eng umschriebenen Gebiet
rund um ein Stadion untersagt werden. Das Ausreiseverbot soll
verhindern, dass Personen, die in der Schweiz wegen früherer
Gewalttätigkeiten mit einem Stadionverbot belegt sind, an
entsprechende Veranstaltungen im Ausland ausweichen. Bei konkreten
Hinweisen auf bevorstehende Gewaltaktionen sollen Hooligans
schliesslich für kurze Dauer von der Polizei in Gewahrsam genommen
werden können. Revisionsprojekt «Bundesgesetz über Massnahmen
gegen Rassismus» Das Revisionsprojekt unter dem Titel
«Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus» sieht namentlich
Änderungen des BWIS, des Strafgesetzbuches (StGB) und des
Militärstrafgesetzbuches (MStG) sowie des Bundesgesetzes betreffend
die Über-wachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) vor. Der
Rassismus soll insbesondere mit einem neuen Straftatbestand
«Kennzeichen mit rassendiskriminierender Bedeutung» besser bekämpft
werden.
Verfasst: 22.12.2004, 13:32
von Ernesto
Zemdil hat geschrieben:Es geht dabei um vier Massnahmen, für die eine gesetzliche Grundlage zu schaffen ist:
4. Bei konkreten Hinweisen auf bevorstehende Gewaltaktionen sollen Hooligans schliesslich für kurze Dauer von der Polizei in Gewahrsam genommen werden können.
Dafür brauchts doch kein neues Gesetz, besteht sicher schon eines... Oder will man damit wirklich zugeben, dass für 'Altstetten 12/05' keine rechtliche Grundlage bestand?!
Verfasst: 22.12.2004, 13:40
von Fire of Basle
Zitat von Zemdil
Es geht dabei um vier Massnahmen, für die eine gesetzliche Grundlage zu schaffen ist:
4. Bei konkreten Hinweisen auf bevorstehende Gewaltaktionen sollen Hooligans schliesslich für kurze Dauer von der Polizei in Gewahrsam genommen werden können.
Bi däm Punkt muess me denn aber scho im Klare sii was/wär e Hooligan isch!? D Polizei het jo immer no kei Ahnig ..."...die Hooligans wo immer randaliere..."

Verfasst: 22.12.2004, 13:51
von Ernesto
Fire of Basle hat geschrieben:Bi däm Punkt muess me denn aber scho im Klare sii was/wär e Hooligan isch!? D Polizei het jo immer no kei Ahnig...
Die Antwort auf diese Frage wurde doch vorgestern am TV gegeben: Alle Fans mit Sixpack. Ist mir aber immer noch nicht ganz klar, wieso dass diese besagte Fangruppe sogar Anfang Dezember bauchfrei rumlaufen muss...
Verfasst: 22.12.2004, 14:04
von zul alpha 3
Ernesto hat geschrieben:.... Anfang Dezember bauchfrei rumlaufen muss...
Seelig sind die Geistig Schwachen
Alle die im Geiste flachen
Scheinbar gibt es kein Erwachen
Für All die die [dem Fleische] Hörig sind ...
(Ooomph- dein feuer)
... einfach lustvoll geniessen und den nächsten frühling erwarten
Verfasst: 22.12.2004, 16:26
von Zemdil
Bern (AP) Der Bundesrat macht vorwärts bei der Bekämpfung von
Gewalt an Sportveranstaltungen. Mit einer Meldepflicht für
potenziell gewalttätige Hooligans sowie einem Rayon- und
Ausreiseverbot will er der Entwicklung der letzten Monate Einhalt
gebieten. Die bisherigen Massnahmen seien ungenügend, sagte
Blocher.
Der Bundesrat beschäftigte sich am Mittwoch mit den Ergebnissen
der Vernehmlassung über die Massnahmen gegen die Gewalt an
Sportveranstaltungen und dem Verbreiten von Gewaltpropaganda. Die
Entwicklungen der letzten Monate und Jahre hätten aufgezeigt, dass
das gesetzliche Dispositiv zur Bekämpfung einzelner Formen der
Gewalt und des Terrorismus nicht genüge und den aktuellen
Bedrohungsformen angepasst werden müsse, sagte Justizminister
Christoph Blocher vor den Medien. Der Bundesrat beschloss deshalb,
das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit
in zwei Schritten zu revidieren.
Als dringlichstes Projekt nannte Blocher im Hinblick auf die
Fussball-Europameisterschaft 2008 eine Verbesserung der Massnahmen
gegen Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von
Sportveranstaltungen. Im Zentrum steht die Schaffung einer
Rechtsgrundlage für eine Hooligan-Datenbank, die in der
Vernehmlassung begrüsst wurde. Auch Blocher bezeichnete eine solche
Datenbank als notwendig. Gleichzeitig wies er aber auf die Risiken
hin, wenn beispielsweise falsche Namen eingespiesen würden.
Als neue Massnahmen schlägt der Bundesrat nun eine Meldepflicht
für potenziell gewalttätige Hooligans, ein Rayon- und
Ausreiseverbot sowie einen präventiven, befristeten
Polizeigewahrsam vor. Die Meldeauflage würde es laut dem
Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ermöglichen,
einen Hooligan zu verpflichten, sich während einer
Sportveranstaltung auf einer Polizeistelle zu melden. Damit würde
seine Teilnahme an der Veranstaltung verhindert.
Mit einem Rayonverbot könnte laut Blocher Personen der Zugang zu
einem bestimmten, eng umschriebenen Gebiet rund um ein Stadion
untersagt werden. Das Ausreiseverbot soll verhindern, dass
Personen, die in der Schweiz wegen früherer Gewalttätigkeiten mit
einem Stadionverbot belegt sind, an entsprechende Veranstaltungen
im Ausland ausweichen. Bei konkreten Hinweisen auf bevorstehende
Gewaltaktionen sollen Hooligans für kurze Dauer von der Polizei in
Gewahrsam genommen werden können.
Diese Massnahmen sollen im Sinne einer Kaskade angewendet werden.
Erst wenn die mildere Massnahme keine Wirkung zeigt, kann laut EJPD
die nächst schärfere getroffen werden. Die neuen Massnahmen werden
nun in die Vernehmlassung geschickt. Parallel dazu soll eine
Gesetzesvorlage ausgearbeitet werden. Die Geschäfte sollen dann im
Frühjahr 2005 vom Bundesrat behandelt werden.
Die zweite Revision befasst sich mit der Stärkung der inneren
Sicherheit durch Verbesserungen im Bereich des präventiven
Staatsschutzes, namentlich zur Bekämpfung des Terrorismus.
Ausserdem soll mit einer Revision des Strafgesetzbuches das Tragen
von rassistischen Emblemen wie beispielsweise das Hakenkreuz
verboten werden.
Verfasst: 22.12.2004, 17:09
von zul alpha 3
22. Dezember 2004, 13:43, NZZ Online
Härtere Gangart gegen Hooligans
Der Bundesrat will Gewalt an Sportveranstaltungen mit neuen Massnahmen bekämpfen. Er schlägt deshalb vor, eine Hooligan-Datenbank einzurichten. Verboten werden soll auch das öffentliche Tragen von rassistischen Emblemen wie etwa Hakenkreuzen. Im Hinblick auf die Fussball-EM soll zudem die Terrorismus-Abwehr verbessert werden.
Auf den Polizeiposten statt an das Spiel
Gewalt in Stadien soll mit einer Kaskade von vier Massnahmen verhindert werden: mit einer Meldepflicht für potenziell gefährliche Hooligans. Diese müssten sich während eines Spiels bei der Polizei melden, um so zu beweisen, dass sie sich nicht in einem Stadion befinden. Diese Meldepflicht wird in England bereits praktiziert.
Nächste Stufen wären ein Rayonverbot, ein Ausreiseverbot bei Stadionverbot und die präventiv befristete Polizeigewahrsam. Erst wenn die mildere Massnahme wirkungslos bleibt, wird die nächst schärfere angewandt.
Der Bundesrat hat am Mittwoch von den Ergebnissen einer ersten Vernehmlassung zu diesen Gesetzesprojekten Kenntnis genommen und über das weitere Vorgehen entschieden. Er will bereits im Hinblick auf die Fussball-Europameisterschaft 2008 eine Hooligan-Datenbank schaffen und die Massnahmen gegen Rassismus verstärken.
Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit (BWIS) soll revidiert werden. Eine erste Vorlage soll Bestimmungen gegen Gewaltpropaganda, für die Sicherheit im Sport und die Rechtsgrundlage für die nationale Hooligan-Datenbank enthalten.
Mit einer zweiten Vorlage soll eine zusätzliche Bestimmung zur Bekämpfung des Rassismus eingeführt werden: das Verbot von rassistischen Emblemen. Der Tatbestand gegen rassendiskriminierende Vereinigungen soll aus der Vorlage gestrichen werden, da er nicht mehrheitsfähig ist.
In einer zweiten Etappe sollen die Mittel zur Abwehr von Terrorismus, gewalttätigem Expressionismus, Spionage oder Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen gestärkt werden. Insbesondere soll der präventive Staatsschutz gegen mutmassliche Terrororganisationen verbessert werden.
Bei dieser Vorlage handle es sich um ein besonders anspruchsvolles Dossier, das zentrale Fragen aufwerfe, schreibt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Das Sicherheitsbedürfnis und die persönliche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger müssten sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.
Die Informationsbeschaffung bei der Terrorismusabwehr könnte in schwerwiegender Weise in Grundrechte eingreifen, schreibt das EJPD. Deshalb müssten mit deren Einführung gleichzeitig griffige Kontrollmassnahmen geschaffen werden. Die konkrete Ausgestaltung dieser Mechanismen sei zentraler Bestandteil dieser Vorlage.
Verfasst: 22.12.2004, 17:12
von zul alpha 3
gleiches aus dem tagi von heute:
Tages-Anzeiger Online - Strenge Gesetze gegen Hooligans
Der Bundesrat will wirksamer gegen Hooliganismus und Gewalt in Stadien vorgehen. Zudem sollen rassistische Embleme verboten werden.
Der Bundesrat will in Hinblick auf die Fussball-Europameisterschaft 2008 eine Hooligan-Datenbank schaffen.
«Es braucht weitere Massnahmen», sagte Bundesrat Christoph Blocher, Chef des federführenden EJPD. Als Grund nannte er die jüngsten Ausschreitungen bei Fussballspielen in der Schweiz. Parallel zur Ausarbeitung des Gesetzes gehen deshalb im nächsten Jahr vier weitere Massnahmen zu Bekämpfung von Gewalt bei Sportanlässen in die Vernehmlassung.
Die vier zu einer Kaskade verknüpften Massnahmen bestehen aus einer Meldepflicht von Hooligans, einem Rayonverbot (Verbot ein bestimmtes Gebiet zu betreten), einem Ausreiseverbot und einem präventiven Polizeigewahrsam. Erst wenn die mildere Massnahme wirkungslos bleibt, wird die schärfere angewandt. Die Feuerprobe werden diese Gesetze bei der Fussballeuropameisterschaft 2008 bestehen müssen.
Mit einer zweiten Vorlage soll eine zusätzliche Bestimmung zur Bekämpfung des Rassismus eingeführt werden: Das Verbot von rassistischen Emblemen, wie das Hakenkreuz. Der Tatbestand gegen rassendiskriminierende Vereinigungen soll aus der Vorlage gestrichen werden, da er nicht mehrheitsfähig ist.
Verfasst: 22.12.2004, 17:13
von sesap
Fire of Basle hat geschrieben:Bi däm Punkt muess me denn aber scho im Klare sii was/wär e Hooligan isch!? D Polizei het jo immer no kei Ahnig ..."...die Hooligans wo immer randaliere..."
rechtlich gesehen gibts halt keine unterscheidung zwischen einem bengalenzünder und einem, der sich an den spielen boxt. das kommt schlussendlich alles in den selben (hooligan-)topf.
überall kann man von dieser "hooligan-datenbank" lesen, aber bisher hat noch keiner der dafür verantwortlichen wirklich auf den tisch gelegt, was denn die kriterien sind, um eingetragen zu werden. das kanns nicht sein, denn genau dort beginnt die willkür. wenn schon so überwachunsstaat-mist, dann müssen klare regeln her, und zwar für beide seiten!
Verfasst: 22.12.2004, 17:17
von zul alpha 3
anmerkung zum tagi artikel
als visueller aufreisser dient folgendes bild vom spiel gc-fcb vom 5/12/2004
von jenem spiel also, wo laut angaben der STAPO alle 'gemeingefährlichen fcb hooligans' interniert und kontrolliert wurden und nicht im stadion anwesend waren ... ! bravo tagi, bravo ... einmal mehr eine journalistische meisterleistung ...
Wo bleibt da die verfassungsmässige Gleichbehandlung?
Verfasst: 27.12.2004, 15:18
von macau
Pressetext von heute: Bundesrat gegen öffentliches «Raser-Register»
Quelle: SDA, publiziert am: 27. Dezember 2004
Verstösse gegen die Verkehrsregeln seien genügend erfasst. Und der Register-Eintrag könnte als erstrebenswerte Auszeichnung in einer «Hitparade der Schnellsten» betrachtet werden.
In seiner am Montag veröffentlichten ablehnenden Stellungnahme zu einer Motion von Adrian Amstutz (SVP/BE) bezweifelt der Bundesrat, ob ein öffentliches Register über Führerausweisentzüge tatsächlich präventiv wirkt. Diese Haltung werde auch von Verkehrspsychologen bestätigt.
Wer sich durch die Strafandrohungen und dem ab 1. Januar 2005 nochmals verschärften Führerausweisentzug nicht vom Rasen abhalte, dürfte sich von einer milderen Massnahme wie der Publikation seines Namens nicht beeindrucken lassen, schreibt der Bundesrat. Ein Register könnte bei Prahlhänsen gar kontraproduktiv wirken.
Der Begriff «Raser» sei rechtlich nicht zu definieren, schreibt der Bundesrat. Die geltende Regelung genüge vollauf. Die Schaffung eines neuen Tatbestandes «wer rast, wird mit ... bestraft» sei nicht erforderlich. Im Administrativmassnahmen-Register (ADMAS) seien die Daten der Verkehrssünder erfasst.
Der Aufwand für ein Register, das schweizweit Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 30 km/h mit Namen, Wohnort und Nationalität festhält, wäre angesichts der zu erwartenden geringen Wirkung unverhältnismässig, schreibt der Bundesrat. Eine Verdichtung der Polizeikontrollen sei wirksamer.
Der Bundesrat lehnt im weiteren Vorstösse von SP und Grünen zur Eindämmung des «Offroad-Booms» ab. Diese geländegängigen Fahrzeuge seien vom Schweizer Markt nicht fernzuhalten. Die Schweiz wolle aber bei der Schaffung neuer internationaler Fahrzeug- Sicherheitsnormen ein aktive Rolle übernehmen.
**********************
Nur um ein bisschen Werbung für die bevorstehende Gesetzesverschärfung und die geplante Datenbank von Fussballfans zu machen, hat die Zürcher Polizei wissentlich hunderte Unschuldige inhaftiert.
Von einer Datenbank von Rasern, welche schon viele Tote auf dem Gewissen haben, will aber niemand etwas wissen.
Verfasst: 27.12.2004, 17:16
von Raffi
Fire of Basle hat geschrieben:Bi däm Punkt muess me denn aber scho im Klare sii was/wär e Hooligan isch!? D Polizei het jo immer no kei Ahnig ..."...die Hooligans wo immer randaliere..."
das chunnt erscht ide verordnige!
hemmer grad letschts mol in dr wirtschaft gha!

Verfasst: 27.12.2004, 19:41
von Mindl
WELCHE HOOLIGANS?
sorry bande, aber ich denke ihr versteht...
Verfasst: 27.12.2004, 23:45
von PastaBasta!
sesap hat geschrieben:rechtlich gesehen gibts halt keine unterscheidung zwischen einem bengalenzünder und einem, der sich an den spielen boxt. das kommt schlussendlich alles in den selben (hooligan-)topf.
sorry, bengalen und dieser pyro unfug sind im stadion verboten! wer solche sachen abbrennt macht sich strafbar. erfüllt also somit einen straftatbestand. von der gefährdung dritter wollen wir erst gar nicht reden!
Verfasst: 28.12.2004, 00:00
von sesap
genau das habe ich ja geschrieben... legastheniker?
Verfasst: 03.10.2005, 12:08
von Zemdil
Bern (sda) Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte, Hanspeter
Thür, kritisiert die geplanten provisorischen Massnahmen gegen
Hooligans. In einem Interview der «Mittelland-Zeitung» vom Montag
warnt er vor Willkür.
Der Datenschützer wehrt sich nicht grundsätzlich gegen eine
Hooligan-Datenbank. Es müsse aber sichergestellt werden, dass ohne
Nachweis von Gewalttätigkeit kein Eintrag erfolge, sagt er im
Interview.
Richterliche Anordnung
Auch das vorgesehene Stadionverbot dürfe nur nach einem
ordentlichen rechtsstaatlichen Verfahren ausgesprochen werden. Es
müsse eine richterliche Anordnung vorliegen. «Sonst würde der
Willkür Tür und Tor geöffnet.»
Der Datenschützer betont, er habe gegen die Absicht,
Gewaltausbrüche an Fussballspielen zu verhindern, nichts
einzuwenden. Es sei nicht dem Datenschutz anzulasten, dass das
Problem nicht rechtzeitig angepackt worden sei. Die Politik sei
dafür verantwortlich.
Massnahmen bis Ende 2008
Der Bundesrat hatte die Massnahmen im August präsentiert. Die
Gesetzesrevision ist nur provisorisch: Die Massnahmen sollen bis
Ende 2008 - dem Jahr der Fussball-EM - gelten. Bis dahin wird die
Zuständigkeit geprüft und eine definitive Lösung gesucht.
Bei Sport- und Polizeivertretern stiess der Entwurf auf
Zustimmung. Kritik äusserte das Fanprojekt Basel. In der
Vernehmlassung hatten auch die SP und die Grünen Bedenken
geäussert.
Verfasst: 04.10.2005, 10:40
von sesap
Zemdil hat geschrieben:Bern (sda) Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte, Hanspeter
Thür, kritisiert die geplanten provisorischen Massnahmen gegen
Hooligans. In einem Interview der «Mittelland-Zeitung» vom Montag
warnt er vor Willkür.
kann jemand bitte dieses interview posten? hat sicher einer zugang zum smd.
Verfasst: 04.10.2005, 11:04
von Admin
© Aargauer Zeitung / MLZ; 03.10.2005
Thema Zeitung
«Ich muss kraft Gesetz Kassandra spielen»
Hanspeter Thür Der Datenschutzbeauftragte über DNA-Datenbanken, Christoph Blocher und Exhibitionismus
Trotz der Gefahr terroristischer Anschläge verteidigt der Schweizer Datenschützer Hanspeter Thür unerschütterlich rechtsstaatliche Prinzipien - und warnt vor einer Wiederbelebung des «Schnüffelstaats».
harald hammel, christoph brunner Herr Thür, wissen Sie, welcher FCZ-«Fan» in Kopenhagen zu 30 Tagen Haft verurteilt wurde?
Hanspeter Thür: Nein, das weiss ich nicht.
Wieso wissen Sie das nicht?
Thür: Weil es nicht in der Zeitung stand.
Pressefotos zeigten verhaftete Schweizer, die dadurch einwandfrei identifizierbar sind. Verstösst das nicht gegen das Datenschutzgesetz?
Thür: Es handelt sich hier um einen Grenzfall. Denn man weiss nicht, ob man den Verhafteten wirklich etwas nachweisen kann. Mit den Fotos wird die Unschuldsvermutung unterlaufen, sie sollten daher sehr zurückhaltend abgedruckt werden - es sei denn, es handle sich um Personen von öffentlichem Interesse, was bei diesem Fall aber offenbar nicht zutrifft.
Kürzlich haben Sie und 150 Datenschutzbeauftragte aus 40 Ländern in Montreux festgehalten, dass Datenschutz ein Menschenrecht sei. Wie muss man das verstehen?
Thür: Es geht um den Schutz der Privatsphäre. In vielen Rechtsordnungen, etwa in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der Schweizer Verfassung, ist die Privatsphäre jedes Einzelnen als Grundrecht anerkannt - so wie beispielsweise die Meinungs- und Religionsfreiheit. Leider gibt es zahlreiche Länder, die dieses Grundrecht nicht kennen. Wir Datenschützer fordern daher, dass der Schutz der Privatsphäre in allen UNO-Mitgliedstaaten gleichermassen garantiert wird.
Dank der Hooligan-Datenbank können polizeilich bekannte Schläger an der Euro 08 präventiv in Gewahrsam genommen werden. Laut Bundesrat Blocher ist dies «ein massiver, aber notwendiger Eingriff in die Freiheitsrechte». Wie steht es punkto Datenschutz?
Thür: Der Hooliganismus ist ein ernsthaftes gesellschaftliches Problem, das auf verschiedenen Ebenen angegangen werden muss. Wir wehren uns nicht gegen eine solche Datenbank. Es muss aber sichergestellt werden, dass ohne den Nachweis von Gewalttätigkeit kein Eintrag erfolgt. Auch das vorgesehene Stadionverbot darf nur nach einem ordentlichen rechtsstaatlichen Verfahren ausgesprochen werden, das heisst, wenn eine richterliche Anordnung vorliegt. Denn ein Eingriff in ein Grundrecht braucht eine qualifizierte Begründung. Sonst würde der Willkür Tür und Tor geöffnet.
Solange das Gesetz nicht in Kraft ist, werden Hooligans aufgrund des Datenschutzes also geschont?
Thür: Es ist nicht dem Datenschutz anzulasten, dass das Problem des Hooliganismus bisher nicht angepackt wurde. Ich habe den Gesetzesprozess in keiner Weise verzögert, denn gegen die Absicht, Gewaltausbrüche an Fussballspielen zu verhindern, habe ich nicht das Geringste einzuwenden. Vielmehr ist die Politik dafür verantwortlich, wenn sie auf dieses Phänomen nicht frühzeitig reagiert hat.
Justizminister Blocher schlägt vor, im Kampf gegen Terrorismus präventiv Telefongespräche abzuhören. Wieso sind Sie dagegen?
Thür: Ich wehre mich lediglich dagegen, dem Staatsschutz die Kompetenz zu geben, ohne jeden Verdacht in die Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern einzudringen - und zwar flächendeckend. Der Staat soll nur dann aktiv werden dürfen, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass eine Person die Staatssicherheit gefährdet. Für diese Fälle haben wir aber bereits ausreichende gesetzliche Bestimmungen, die präventive Massnahmen erlauben, wie etwa die Telefonüberwachung.
Man könnte aber auch argumentieren, dass unbescholtene Bürger sich davor nicht fürchten müssen.
Thür: Wenn ohne Verdacht in der Privatsphäre herumgeschnüffelt wird, ist nicht mehr garantiert, dass nicht auch unbescholtene Bürger betroffen sein können. Wenn wir einen flächendeckenden Schnüffelstaat verhindern wollen, darf es nicht in der Willkür des Staatsschutzes liegen, eine Telefonüberwachung anzuordnen.
Der Fichenstaat der 80er-Jahre, der auch Sie grundlos observiert hat, scheint Sie immer noch zu verfolgen.
Thür: Ich würde auch ohne meine biografische Erfahrung nicht anders argumentieren. Ein liberaler Staat muss sich immer fragen, wie er den Eingriff in die Privatsphäre der Bürger begründen will. Ich bin dezidiert der Meinung, dass sich der Staat zurückhalten muss. Deshalb will ich Staatsschützern auch nicht auf Vorrat Kompetenzen geben, welche das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit unterlaufen . . .
. . . selbst wenn auf diese Weise etwa die Gefahr terroristischer Anschläge verringert werden könnte?
Thür: Natürlich ist die Sicherheit ein wichtiges Gut, ohne das die demokratischen Rechte nicht ausgeübt werden können. Aber ich hinterfrage die Vorstellung, dass mit einer totalen Überwachung totale Sicherheit erreicht werden kann. Denn diese Forderung führt in einen totalitären Staat, welcher aber wiederum keine totale Sicherheit garantiert. Kurz: Es gilt, die verschiedenen Güter gegeneinander abzuwägen.
Und wie nehmen Sie diese Güterabwägung vor?
Thür: Die Gewährleistung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ist neben der Garantie von Sicherheit die vornehmste Aufgabe eines Staats. Insofern lasse ich mich nicht nur von juristischen Argumenten leiten, sondern von meiner Vorstellung einer Gesellschaft, in der dem Einzelnen ein möglichst grosser Handlungsspielraum zur Verfügung steht.
Haben sich die Gewichte in dieser Güterabwägung seit den terroristischen Attacken vom 11. September 2001 verschoben?
Thür: Ja, eindeutig. Diese Güterabwägung ist nicht in Stein gemeisselt, es kann deshalb vorkommen, dass ein Gut unter bestimmten Umständen mehr Gewicht erhält. Nach 9/11 hat das Sicherheitsdenken Auftrieb erhalten, was ich für völlig normal halte. Die Diskussion über unsere Werte muss aber breit geführt werden und darf nicht von oben herab diktiert werden. Wenn die Gesellschaft auf demokratischem Weg zum Schluss kommt, dass sie auf gewisse Freiheiten verzichten will, so ist dies ein Prozess, der zu respektieren ist.
Bewegen wir uns also unter Bundesrat Blocher doch wieder auf einen Fichenstaat zu?
Thür: Nein, diesen Eindruck teile ich nicht. Bundesrat Blocher hat die nötige Sensibilität, um zwischen demokratischen Grundrechten und berechtigten Sicherheitsansprüchen abzuwägen. Ich bin zuversichtlich, dass er einen ausgewogenen Gesetzesvorschlag ausarbeitet. Es gibt aber seit Jahren andere Kräfte, die versuchen, präventive Massnahmen für den Staatsschutz auszubauen. Dies würde die Dimensionen des Fichenstaats der 80er-Jahre um ein Vielfaches übersteigen.
Sie sprechen damit die Vorschläge von Urs von Daeniken an, dem Chef des Dienstes für Analyse und Prävention?
Thür: Ja, genau. Das sind immerhin Ideen von Leuten, die sich täglich mit dieser Materie auseinander setzen, weshalb diese Vorschläge beunruhigen müssen.
Sie malen gerade ein düsteres Bild, wie Sie dies überhaupt in Ihren jährlichen Tätigkeitsberichten tun. Muss man in Ihrem Beruf nicht von Haus aus ein Pessimist sein, wenn man den Job richtig machen möchte?
Thür: Ich habe vom Gesetzgeber den Auftrag erhalten, darüber zu wachen, dass die Grundsätze des Datenschutzes eingehalten werden. Ich muss also kraft Gesetz Kassandra spielen.
Vielen Leuten ist es aber völlig egal, wenn sie überwacht werden. Ist Ihr Einsatz für den Schutz der Privatsphäre gar nicht mehr zeitgemäss?
Thür: Privates hat tatsächlich nicht mehr den gleichen Stellenwert wie noch vor einigen Jahren. Denken Sie etwa daran, was manche Leute in TV-Talkshows von sich preisgeben! Das ist ihr freier Entscheid und ist in einem freiheitlichen Staat ebenfalls zu respektieren. Es wäre aber falsch, aufgrund dieser Exhibitionisten auf alle anderen Teile der Bevölkerung zu schliessen. Jeder soll selbst entscheiden können, was über ihn öffentlich werden soll. Aus den Echos aus der Bevölkerung stelle ich fest, dass viel Unwissenheit, aber auch Gleichgültigkeit, Unsicherheit und Angst herrscht. Insofern ist meine Aufgabe aktueller denn je.
Verfasst: 04.10.2005, 11:04
von Admin
Die Schweizer Armee hat mit dem gewünschten Integrierten Funkaufklärungs- und Sendesystem «Ifass» und dem Abhörsystem «Onyx» die Möglichkeit, drahtlose Kommunikation flächendeckend mitzuverfolgen. Wer kontrolliert das?
Thür: Da muss ich präzisieren: Gemäss heutiger Rechtslage ist «Onyx» für den Einsatz im Ausland vorgesehen. Mit dem Vorschlag von Daenikens würde es auch im Inland eingesetzt werden. Das wäre ein Quantensprung. Solange es aber ins Ausland gerichtet ist, sind grundsätzlich keine Bewohner der Schweiz betroffen. Wenn allerdings diese Form der Überwachung Personen dieses Landes betrifft, dann untersteht dies auch meiner Aufsichtstätigkeit. Im Übrigen hat im Bereich des Nachrichtendienstes auch die Geschäftsprüfungsdelegation eine Aufsichtspflicht.
Eine solche Aufsicht ist aber zeitraubend.
Thür: Ja, sie ist sehr komplex und bindet entsprechend Personal. In den letzten Jahren habe ich laufend mehr Aufgaben bekommen, zum Beispiel auch durch das Transparenzgesetz, aber nicht mehr Stellen, obwohl dies ursprünglich in Aussicht gestellt wurde. Wir können unsere Aufsichtspflicht immer weniger wahrnehmen.
Stichwort DNA-Datenbank: Würde eine solche nicht enorm dazu beitragen, Verbrechen aufzuklären, wenn man schon bei der Geburt registriert wird?
Thür: Dazu gibt es zwei Sachen zu sagen. Auf der einen Seite würde eine Registrierung bei Geburt unsere Rechtsordnung komplett auf den Kopf stellen. Jeder käme unter dem Generalverdacht auf die Welt, einmal ein Verbrecher werden zu können. Die Datenbank würde ja deshalb errichtet, um festzustellen, ob jemand ein Verbrecher ist. Das würde die Unschuldsvermutung, die in einer liberalen Rechtsordnung zentral ist, ins Gegenteil verkehren. Plötzlich müsste jemand, bei dem aus irgendwelchen Gründen eine DNA-Spur gefunden wurde, beweisen, dass er mit einem konkreten Verbrechen nichts zu tun hat.
Und die zweite Sache?
Thür: Wenn die DNA-Analyse für die Aufklärung von Verbrechen derart zentral ist, dann wird das Verbrechen mit Sicherheit auch nicht stehen bleiben. Es würde neue Zweige davon geben, die sich nur darauf ausrichten, falsche DNA-Spuren zu legen. Ich kann der Idee nicht folgen, dass man ein hundertprozentiges Aufklärungsmittel zur Verbrechensbekämpfung findet, das nicht wieder irgendwie missbraucht werden kann.
Immerhin sagt der renommierte Lausanner Kriminologe Martin Kilias, dass markant mehr Vergewaltigungen und Morde aufgeklärt werden, wenn auch Kleinkriminelle registriert sind. Das ist ein starkes Argument für eine DNA-Datenbank.
Thür: Aber auch er verlangt keine Datenbank aller Bewohner. Das heute gültige Gesetz basiert auf den Überlegungen von Kilias. Es erlaubt - ich war da anderer Meinung -, dass man beispielsweise auch von einem Töfflidieb eine DNA-Analyse machen kann. Im Übrigen ist Kiliasu2019 Studie unter Kriminologen nicht ganz unumstritten. Ich wehre mich heute noch gegen die Behauptung, dass jeder Schwerverbrecher einmal klein angefangen hat, eben zum Beispiel mit einem Töfflidiebstahl. Der Umkehrschluss wäre dann ja: Jeder Kleinkriminelle ist ein potenzieller Vergewaltiger oder Mörder. Ich habe Mühe mit dieser Simplifizierung. Wenn einer in jungen Jahren einen Ladendiebstahl begangen hat, dann darf er deswegen doch nicht lebenslänglich in einer DNA-Datenbank landen, die richtigerweise dazu dient, Kapitalverbrechern auf die Spur zu kommen.
An der Tour de France werden alle Radprofis auf Doping ge testet, die Gesellschaft ist sich das gewöhnt. Grosse Teile der Bevölkerung hätten wohl gar kein Problem, freiwillig ihre DNA-Probe abzugeben.
Thür: Die Radprofis sind ein gutes Beispiel: Überall dort, wo ein vernünftiges Ziel erreicht werden soll, werden sinnvollerweise Proben genommen. Es ist offensichtlich, dass im Radsport gedopt wird, und es ist klar, dass man keine verfälschten Resultate will. Jeder Profi muss also mit seiner Unterschrift bezeugen, dass er mit Dopingtests einverstanden ist. Das heisst: Zielgerichteter, zweckgerichteter Einsatz solcher Instrumente ist sinnvoll, der flächendeckende Einsatz ist es nicht.
DNA-Tests werden auch immer billiger, deshalb werden mehr Tests gemacht und die Kosten wohl noch mehr sinken, worauf noch mehr Tests durchgeführt werden. Das dürfte Ihnen kaum passen.
Thür: Im Moment lässt das Gesetz den Ermittlern einen grossen Spielraum. Sie können im Prinzip einen Bleistift stehlen mit der Folge, dass ihre Daten in eine DNA-Datenbank kommen. Aber es stimmt: Mit der voraussichtlichen massiven Reduktion der Kosten wird dieses Instrument womöglich flächendeckend zum Zug kommen.
Das heisst?
Thür: Da müsste man sich dann Gedanken machen. Eine solche Datenbank ist das eine, die Möglichkeiten ihrer Nutzung etwas anderes. Man kann sich allerlei Missbrauchsmöglichkeiten vorstellen, sollte die Datenbank geknackt werden. Denn eine Datenbank ist nie etwas Todsicheres. Der Staat muss sich auch hier zurückhalten.
Deutschland und andere europäische Länder haben vereinbart, gespeicherte DNA-Proben von Kriminellen auszutauschen. Wird sich die Schweiz auch einmal daran beteiligen?
Thür: Wenn es darum geht, in einem laufenden Strafverfahren weiterzukommen, dann habe ich gegenüber einem solchen Austausch keine Probleme. Immer unter der Voraussetzungen, dass sämtliche Daten rechtmässig beschafft wurden.
Wird das mit dem Schengener Informationssystem möglich?
Thür: Zum jetzigen Zeitpunkt ist das nicht vorgesehen, aber es ist durchaus denkbar, dass das ein Thema wird.
«Mit dem Handy wird man verfolgbar»
Sie sagen, das nächste Jahrzehnt stehe im Zeichen des «Pervasive Computing». Was ist das?
Thür: Die Entwicklung geht immer mehr in Richtung sehr kleiner Computerchips. Der Fachausdruck heisst «Radio Frequency Identification». Immer mehr Gegenstände und Waren sind mit kleinen Funksendern ausgestattet und lassen sich so jederzeit verorten. Die Chips können mit den entsprechenden Lesegeräten auch Informationen austauschen. Kurz gesagt: Praktisch das gesamte Potenzial der Elektronik und der Computertechnologie lässt sich auf einem winzigen Teil komprimieren.
Eine Entwicklung, die Sie beunruhigt?
Thür: Sie schafft ganz neue Möglichkeiten und Herausforderungen, weil damit unter Umständen die Transparenz beim Datenaustausch und der Datenbearbeitung verloren geht. Man weiss zunehmend weniger, wo man welche Spuren hinterlassen hat.
Praktisch alle Schweizer haben ein Handy, die meisten verschicken und empfangen SMS. Die Telefonfirmen müssen die Daten sechs Monate lang speichern, womit sich nachweisen lässt, wer sich wann und wie lang wo aufgehalten hat. Das birgt ein erhebliches Missbrauchspotenzial . . .
Thür: Natürlich. Die Verbindungsdaten müssen in einem Strafverfahren an die Polizei übergeben werden. Wer ein Handy einsetzt, muss wissen: Man wird verfolgbar.
Wird denn auch Missbrauch mit solchen Daten betrieben?
Thür: Das kann ich nicht beurteilen. Bis jetzt ist mir aber kein Fall bekannt, was die Schweiz betrifft. Ich kann aber nicht ausschliessen, dass zum Beispiel ein Provider in den USA solche Daten weitergibt. Würde das eine Telefonfirma in der Schweiz tun, dann hätte sie ein grosses Problem.
Können Sie beziffern, welche Daten hierzulande ohne Wissen der betreffenden Person gespeichert werden?
Thür: Nein, das ist unmöglich. Unser Hauptproblem ist: Im Unterschied zum europäischen Recht ist in der Schweiz die Pflicht zur Transparenz bei der Datenbearbeitung nicht gesetzlich verankert. In der EU wird verlangt, dass jemand, der Daten bearbeitet, dies dem Betroffenen mitteilt. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. In der Schweiz gibt es lediglich das Einsichtsrecht in die Datenbearbeitung. Wenn jemand aber gar nicht weiss, wer seine Daten bearbeitet, weiss er auch nicht, wo er Einsicht verlangen soll. Das ist ein grosser Mangel.
Wird das geändert?
Thür: Die jetzt im Nationalrat behandelte Gesetzesrevision will nur in Bezug auf besonders schützenswerte Daten wie Gesundheit, Religion, politische Überzeugung und Persönlichkeitsprofil Transparenz schaffen. Ich hoffe, dass dies noch korrigiert wird.
Ist der «gläserne Mensch» demnach bereits Realität?
Thür: Es gibt heute Computerprogramme, die mit sehr wenigen Informationen Kundenprofile generieren können. Mehr noch: Ich habe Kenntnis von einer Person, deren Antrag auf eine Kreditkarte abgelehnt wurde, weil sie in einem bestimmten Quartier wohnt, wo üblicherweise Leute mit geringer Kaufkraft wohnen. Mit relativ wenigen Daten lässt sich also sehr viel kombinieren, und das müssen nicht einmal persönliche Daten sein. Es reicht auch schon aus, an einem Wettbewerb teilgenommen zu haben. Über eines sollte man sich im Klaren sein: Jede und jeder lässt viele Informationen liegen - bewusst oder unbewusst.
«Ein liberaler Staat muss sich immer wieder fragen, wie er den Eingriff in die Privatsphäre der Bürger begründen will»
ZUR PERSON
Hanspeter Thür (56) übt das Amt des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten seit dem 1. September 2001 aus. Nebst diesem 60-Prozent-Job arbeitet Thür als Anwalt in Aarau, wo er mit seiner Partnerin auch wohnt. Einer breiten Öffentlichkeit wurde er ab 1987 als Nationalrat und danach als Präsident der Grünen Partei der Schweiz bekannt, welcher er von 1995 bis 1997 vorstand. Hanspeter Thür ist Vater einer erwachsenen Tochter.
Verfasst: 04.10.2005, 11:17
von IP-Lotto
Sehr informatives Interview.

Danke fürs posten.
Verfasst: 04.10.2005, 11:36
von The Moose
Merci für den Post, gutes Interview.
Wehret den Anfängen!
Verfasst: 14.12.2005, 07:59
von Zemdil
Bern (AP) SP und Grüne lehnen die geplanten Massnahmen gegen
Hooligans in den Sportstadien ab. Beide Fraktionen bemängelten an
ihren Sitzungen vom Dienstag, dass das Gesetz, das unter anderem
Rayonverbote, Ausreisebeschränkungen oder Polizeigewahrsam
vorsieht, zu weit in die Grundrechte eingreife. Die SP will am
kommenden Donnerstag zwar auf die Vorlage eintreten, sie dann aber
zur Verbesserung an den Bundesrat zurückweisen. Die Grünen
beantragen Nichteintreten und kündigten gleichzeitig an, dass sie
auch gegen die Erhöhung der Bundeskredite für die
Fussball-Europameisterschaft 2008 im eigenen Land stimmen werden,
die der Bundesrat am vergangenen Freitag beantragt hat.
Verfasst: 14.12.2005, 12:30
von quasimodo
Bern, 13. Dezember 2005
Medienmitteilung
Grüne Fraktion zu den Massnahmen gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen
Euro 08 darf nicht zum Vorwand für mehr Repression werden
Die Grüne Fraktion lehnt das sogenannte Hooligangesetz (Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt bei Sportveranstaltungen) ab. Das Gesetz ist unnötig und unverhältnismässig. Anstatt Millionenbeträge in eine repressive Aufrüstung zu stecken, täten die Behörden gut daran, mit professionellen Präventionsmassnahmen zu einem guten Gelingen der Euro 08 beizutragen.
Die Grüne Fraktion wird am kommenden Donnerstag für Nichteintreten auf den Gesetzesentwurf stimmen. Das Gesetz ist ein Schnellschuss, zustandegekommen auf Druck der Sportverbände und der kantonalen Polizeidirektoren. Das Gesetz ist völlig unnötig und in manchen Punkten rechtsstaatlich inakzeptabel. Festzuhalten ist auch, dass für eine solche Gesetzgebung nicht der Bund, sondern die Kantone zuständig sind. Das Problem ist nicht ein fehlendes Bundesgesetz, sondern der mangelnde Vollzug bestehender Gesetze. Diese bieten genügend Handhabe um gegen gewalttätige Sportfans vorzugehen. Massnahmen wie eine neue Datenbank, Rayonverbote und Präventivhaft sind unverhältnismässig.
Die Grüne Fraktion ist entschieden gegen die massive Kreditaufstockung des Bundes für die Sicherheit an der Euro 08 (Erhöhung von 10, 5 auf 180 Mio Franken). Sie verlangt, dass abgeklärt wird, wer für diese massive Budget-Fehleinschätzung verantwortlich ist. Es kann doch nicht sein, dass die öffentliche Hand resp. die Steuerzahlenden solche Beträge in die Sicherheit investieren während die Sportverbände UEFA und der Schweizerische Fussballverband SFV Riesengewinne einstreichen.
Anstatt Millionenbeträge in eine unnötige Repression zu stecken, fordern die Grünen Bundes- und Kantonsbehörden auf, eine professionelle Fanarbeit zu unterstützen. Für die Euro 08 braucht es eine Fachstelle für Fanarbeit und die Unterstützung von konkreten Fanarbeit-Projekten, die hauptsächlich von den Sportverbänden zu finanzieren sind.
Wenn die Euro 08 ein Erfolg werden soll, braucht es nicht in erster Linie mehr Repressions-, sondern professionelle Präventionsmassnahmen. Dazu würde es auch gehören, möglichst vielen Fussballfans den Zugang zu den Spielen zu ermöglichen anstatt Tausende von Plätzen für Sponsoren zu reservieren und die Fans aussen vor zu lassen.
Verfasst: 14.12.2005, 14:19
von macau
quasimodo hat geschrieben:Das Problem ist nicht ein fehlendes Bundesgesetz, sondern der mangelnde Vollzug bestehender Gesetze. Diese bieten genügend Handhabe um gegen gewalttätige Sportfans vorzugehen.
Oder anders ausgedrückt: Das Problem sind die unfähigen Gesetzteshüter. Daran ändert auch ein neues Gesetz nicht.
Nationalrat will Massnahmen gegen Hooligans
Verfasst: 15.12.2005, 12:31
von macau
BaZ online vpm 15. Dezember 2005
Nationalrat will Massnahmen gegen Hooligans
Bern. AP/baz. Der Nationalrat will Hooligans härter anpacken. Mit Blick auf die Fussball-Europameisterschaft 08 beschloss die Grosse Kammer, auf das revidierte Gesetz einzutreten. Scharfe Kritik kam von linker Seite, die von einem polizeilichen Sicherheitswahn sprach. Die Bürgerlichen bezeichneten die Massnahmen als notwendig und sinnvoll.
Mit dem Gesetz werde die Grundlage geschaffen, damit Gewalt an Sportveranstaltungen vorbeugend besser bekämpft werden könne, sagte Kommissionssprecher Norbert Hochreutener (CVP/BE). Die Gewaltbereitschaft nehme nämlich in den Sportstadien zu. Ein bis zwei Prozent der Zuschauer seien gewalttätig. Auch Justizminister Christoph Blocher verwies auf die steigende Zahl von Hooligans. Dagegen müsse etwas getan werden. FDP, CVP und SVP bezeichneten die Massnahmen wie eine nationale Datenbank, Rayonverbote oder Ausreisebeschränkungen als tauglich und notwendig und verwiesen auf die Dringlichkeit angesichts der vor der Türe stehenden Fussball-Europameisterschaft im Jahr 2008. Der Sport brauche dringend ein solches Gesetz, sagte Simon Schenk (SVP/BE).
Scharfe Kritik kam demgegenüber von linksgrüner Seite. Aus diesem Gesetz spriesse polizeilicher Sicherheitswahn, sagte Josef Lang (Grüne/ZG). Daniel Vischer (Grüne/ZH) bezeichnete das Gesetz als unnötig und verfassungswidrig. «Ich befürchte fast, dass der Pöbel die Spiele dann auf der Grossleinwand vor den Stadien anschauen muss», sagte Vischer. Das Gesetz habe zu viele Schwächen, sei ein Schnellschuss und rein repressiv ausgerichtet, sagte Andrea Hämmerle (SP/GR). Zudem komme die professionelle Fanarbeit im Vorschlag gar nicht vor.
Ein Nichteintretensantrag einer links-grünen Kommissionsminderheit wurde mit 139 zu 33 Stimmen abgelehnt. Auch ein Rückweisungsantrag aus diesem Lager blieb chancenlos. Im Zentrum der Vorlage steht die Schaffung einer nationalen Datenbank, in der die Daten notorischer Hooligans gesammelt werden. Zudem soll die Polizei gegen die Randalierer wenn nötig Rayonverbote oder Ausreisebeschränkungen verhängen oder sie dazu verpflichten können, sich zu bestimmten Zeiten bei den Behörden zu melden. Der Nationalrat begann mit der Detailberatung. Dabei geht es auch darum, ob die Massnahmen bis Ende 2008 befristet werden sollen, wie dies der Bundesrat vorschlägt.
Verfasst: 15.12.2005, 15:20
von IP-Lotto
Realsatire gefällig? --> Liveübertragung der Nationalratsdebatte anschauen oder -hören:
http://www.parlament.ch/homepage/se-akt ... veplus.htm
Schade, dass ich nicht schon früher die Gelegenheit hatte, das Schauspiel zu geniessen. Das Protokoll (
Vormittag und
Nachmittag) lässt vermuten, dass es mitunter recht kurzweilig zugegangen sein muss, vor allem zwischen den Herren Vischer und Blocher.
Verfasst: 15.12.2005, 15:37
von Captain Sky
IP-Lotto hat geschrieben:Realsatire gefällig? --> Liveübertragung der Nationalratsdebatte anschauen oder -hören:
http://www.parlament.ch/homepage/se-akt ... veplus.htm
Schade, dass ich nicht schon früher die Gelegenheit hatte, das Schauspiel zu geniessen. Das Protokoll (
Vormittag und
Nachmittag) lässt vermuten, dass es mitunter recht kurzweilig zugegangen sein muss, vor allem zwischen den Herren Vischer und Blocher.
Danke für den Tipp. Habe ich das richtig verstanden, BR Blocher stellt sich bei der Zeitdauer der Präventivhaft gegen seine eigene Partei?
Und gibt es da keine Übersetzung?
Verfasst: 15.12.2005, 15:44
von IP-Lotto
Captain Sky hat geschrieben:Habe ich das richtig verstanden, BR Blocher stellt sich bei der Zeitdauer der Präventivhaft gegen seine eigene Partei?
Ja, dass muss er als Bundesrat der den Gesetzesentwurf zu verantworten hat.
Captain Sky hat geschrieben:Und gibt es da keine Übersetzung?
Nope. Aber die Tessiner sind in Bern meist so nett, dass sie Franz oder Deutsch parlieren, andernfalls wirds dann wirklich stressig.
Verfasst: 15.12.2005, 16:00
von Captain Sky
IP-Lotto hat geschrieben:Nope. Aber die Tessiner sind in Bern meist so nett, dass sie Franz oder Deutsch parlieren, andernfalls wirds dann wirklich stressig.
Ich habe schon mit den welschen Probleme

Liegt aber auch daran, dass ich eigentlich noch etwas anderes gleichzeitig machen möchte.
Verfasst: 15.12.2005, 16:12
von IP-Lotto
Captain Sky hat geschrieben:Ich habe schon mit den welschen Probleme
Wer nicht?!
