Vier Monate bedingt für rabiaten Fussballfan
Verfasst: 09.06.2005, 16:38
Sitten (AP) Das Walliser Kantonsgericht hat eine bedingte
Gefängnisstrafe von vier Monaten gegen einen Walliser Fussballfan
bestätigt. Die Bewährungszeit wurde wie im erstinstanzlichen Urteil
auf drei Jahre festgesetzt, wie die Walliser Staatsanwaltschaft am
Donnerstag bekannt gab. Der 25-jährige Anhänger des Fussballclubs
FC Sitten hatte im Sommer 2000 während eines Fussballspiels dem
Geschäftsführer eines Restaurants ein Bierglas an den Kopf geworfen
und sich anschliessend mit den Polizisten, die ihn festnehmen
wollten, ein Handgemenge geliefert. Einer der Polizisten wurde
dabei auch geschlagen. Um den Fussballfan zu überwältigen, mussten
die Polizisten einen Pfefferspray einsetzen. Zum Tatzeitpunkt stand
der Verurteilte unter dem Einfluss von Alkohol. Bei ihm wurde ein
Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille festgestellt. Der Verurteilte
gehört zum Fanclub «Red Side», der laut dem Dossier des
Kantonsgerichts nicht davor zurückschreckt, bei Begegnungen mit
rivalisierenden Clubs die Fäuste einzusetzen. Gegen den Mann sind
inzwischen bereits neue Ermittlungen eingeleitet worden wegen
Landfriedensbruchs. Zudem war er bereits 1999 zusammen mit anderen
Mitgliedern des Fanclubs mit einem Stadionverbot belegt worden.
Gefängnisstrafe von vier Monaten gegen einen Walliser Fussballfan
bestätigt. Die Bewährungszeit wurde wie im erstinstanzlichen Urteil
auf drei Jahre festgesetzt, wie die Walliser Staatsanwaltschaft am
Donnerstag bekannt gab. Der 25-jährige Anhänger des Fussballclubs
FC Sitten hatte im Sommer 2000 während eines Fussballspiels dem
Geschäftsführer eines Restaurants ein Bierglas an den Kopf geworfen
und sich anschliessend mit den Polizisten, die ihn festnehmen
wollten, ein Handgemenge geliefert. Einer der Polizisten wurde
dabei auch geschlagen. Um den Fussballfan zu überwältigen, mussten
die Polizisten einen Pfefferspray einsetzen. Zum Tatzeitpunkt stand
der Verurteilte unter dem Einfluss von Alkohol. Bei ihm wurde ein
Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille festgestellt. Der Verurteilte
gehört zum Fanclub «Red Side», der laut dem Dossier des
Kantonsgerichts nicht davor zurückschreckt, bei Begegnungen mit
rivalisierenden Clubs die Fäuste einzusetzen. Gegen den Mann sind
inzwischen bereits neue Ermittlungen eingeleitet worden wegen
Landfriedensbruchs. Zudem war er bereits 1999 zusammen mit anderen
Mitgliedern des Fanclubs mit einem Stadionverbot belegt worden.