Seite 1 von 1
Frage an Arbeitsjuristen
Verfasst: 01.02.2019, 19:21
von lpforlive
Ich hatte vor wenigen Tagen eine temporäre Stelle bei einer Einsatzfirma via einer Temporärbüro angefangen. Nun wurde ich vom Projektleiter der Einsatzfirma informiert, dass ich nächste Woche nicht mehr kommen muss da sie für nächste Woche genug Festangestellte auf der Baustelle sind und daher alle Temporäre nicht mehr benötigen. Laut Projektleiter wurde das Temporärbüro auch informiert aber das Büro informierte mich nicht. Obwohl ich sofort die Kontaktaufnahme mit dem Büro versuchte aber trotz mehrmaliger Anrufe keiner mehr im Büro erreichte (1 Stunde vor Betriebsschluss :rolleyes

. Nun bin ab nächste Woche stellenlos, obwohl der Arbeitsvertrag eigentlich noch gültig ist, da der Vertrag zwischen dem Temporären und Temporärbüro abgewickelt ist und nur durch die beiden Parteien kündbar ist. Nun stelle ich mir die Frage: Kann ich vom Temporärbüro trotzdem weiterhin einen Lohn erwarten in Form von Lohnfortzahlung? Da ich einen 40h-Woche unterschrieben habe.
Verfasst: 02.02.2019, 20:14
von MMM
Du hast einen Arbeitsvertrag mit dem Temporärbüro und bist nur an den Einsatzbetrieb verliehen. Solange dieser nicht gekündigt ist und Du die Arbeit anbietest, ist auch der Lohn geschuldet. Du musst den Arbeitsvertrag mit dem Temporärbüro prüfen: leider gibt es im Bereich der Leiharbeit extrem kurze Kündigungsfristen resp. diese können vereinbart werden (Art. 19 Abs. 4 lit. a AVG: 2 (!) Tage bei unbefr. Arbeitsverträgen während den ersten 6 Monaten). Aber wie gesagt:
(i) kann im Vertrag was anderes stehen und
(ii) müsste der Vertrag auch tatsächlich gekündigt werden.
Verfasst: 05.02.2019, 19:36
von lpforlive
MMM hat geschrieben:Du hast einen Arbeitsvertrag mit dem Temporärbüro und bist nur an den Einsatzbetrieb verliehen. Solange dieser nicht gekündigt ist und Du die Arbeit anbietest, ist auch der Lohn geschuldet. Du musst den Arbeitsvertrag mit dem Temporärbüro prüfen: leider gibt es im Bereich der Leiharbeit extrem kurze Kündigungsfristen resp. diese können vereinbart werden (Art. 19 Abs. 4 lit. a AVG: 2 (!) Tage bei unbefr. Arbeitsverträgen während den ersten 6 Monaten). Aber wie gesagt:
(i) kann im Vertrag was anderes stehen und
(ii) müsste der Vertrag auch tatsächlich gekündigt werden.
Danke für deine Hilfe, meine Gewerkschaft hat dasselbe gesagt wie du. Der Einsatzvertrag wurde bis heute nicht gekündigt, daher wird das Büro schön zur Kasse gebeten.