Seite 1 von 1
Kindergarten Käufer auf Ricardo
Verfasst: 31.05.2018, 21:00
von maxswiss
Auf Ricardo habe ich einen Festpreis Angebot eingestellt...
Kurz darauf war der die Ware weg - dann der SCHOCK: Es fehlte aus welchen Gründen auch immer hinten eine Null!
Direkt den Käufer angeschrieben - das ein Irrtum vorliegt (...) keine Reaktion... Also sofort noch einen Brief geschrieben. Erklärungsirrtum / Kaufvertrag
wird angefechtet. Das ganze wurde per A Post Plus, d.h mit Trackingnummer abgeschickt / zugestellt. Keine Antwort bis heute, da schreibt mich der Ricardo
Kundendienst an: (Blabla) es gäbe ein Problem mit dem Verkauf & verpflichtet die Ware zu liefern - sollte Kontakt mit dem Käufer nochmals aufnehmen.
Hallo? Meiner Meinung habe ich mich korrekt und rechtlich fair verhalten.
Verfasst: 31.05.2018, 21:17
von andreas
Meines Wissens gehst du mit dem Verkauf auf Ricardo einen Kaufvertrag mit dem Käufer ein.
Er könnte also theoretisch auf das Einhalten des Vertrages klagen. Das macht aber kaum
jemand, deshalb wird es im schlimmsten Fall wohl bei einer schlechten Bewertung enden.
Verfasst: 01.06.2018, 00:11
von RotBlauGääl
Wenn ich mich richtig an meine zwei Semester Ius-Studium erinnere, dann hast du dich korrekt verhalten. Jedoch ist der Vertrag beim Erklärungsirrtum nur anfechtbar wenn er wesentlich ist. Was es aber in deinem Fall ist.
Sonst noch hier zum nachlesen (error in quantitate)
https://www.vertragsrecht.ch/willensmae ... ungsirrtum
Verfasst: 01.06.2018, 07:42
von Delgado
RotBlauGääl hat geschrieben:Wenn ich mich richtig an meine zwei Semester Ius-Studium erinnere, dann hast du dich korrekt verhalten. Jedoch ist der Vertrag beim Erklärungsirrtum nur anfechtbar wenn er wesentlich ist. Was es aber in deinem Fall ist.
Sonst noch hier zum nachlesen (error in quantitate)
https://www.vertragsrecht.ch/willensmae ... ungsirrtum
Im Vorliegenden Fall dürften zwei Faktoren von bedeutung sein.
1. Wie sind die AGB bzw. die Angebotsseiten von Ricardo aufgebaut. Wirst du nicht explizit noch einmal darauf hingewiesen wie dein Inserat aussieht inkl. Preis, wo du bestätigen musst, dass dies korrekt ist. Damit hättest du es schwer zu behaupten, dass es ein Irrtum war und nur aus Versehen die Null zu wenig eingegeben wurde. Du selber hast ja explizit noch einmal bestätigt, dass der Preis so korrekt ist.
2. Inwieweit ist der Irrtum für den Käufer ersichtlich. Im Gegensatz zu einem Schaufenster oder einem Laden, wo der Verkäufer klar fachkundig ist und entsprechend bei der fehlenden Null im Preis definitiv von einem Irrtum ausgegangen werden muss (auch als käufer), so kann der Käufer auch Second-Hand Plattformen nicht wissen, ob der Verkäufer wirklich ein Irrtums-Preis gesetzt hat, oder ob er einfach zu wenig von der Materie versteht oder den Artikel umbedingt weg haben will oder ob er aufgrund gewisser Verbrauchsspuren so günstig gemacht wurde.
Wäre ich der Käufer, würde ich auf mein Recht auf die Ware bestehen.
Verfasst: 01.06.2018, 07:58
von D-Balkon
Um was für e betrag gohts eigentlich???
Verfasst: 01.06.2018, 09:37
von händsche