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Verkäufer weigert sich, Ware herauszugeben. Was nun?

Verfasst: 25.05.2018, 23:08
von B.Richterstatter
Habe auf dem Facebook Marktplatz ein Produkt entdeckt, das ich gerne hätte. Habe per Facebook Messenger mit dem Verkäufer einen Preis ausgehandelt sowie einen Übergabeort mit Datum und Uhrzeit. Das war vor einer Woche. Die Übergabe war auf morgen angesetzt. Habe den Verkäufer also nochmals angeschrieben, ob der Ort und die Uhrzeit noch immer in Ordnung seien. Da hat er gemeint, dass er die Ware aus Versehen kaputtgemacht habe. Auf Nachfrage hat er dann aber zugegeben, dass er jemanden gefunden hat, der mehr Geld geboten hat. Blöd nur, dass er zu diesem Zeitpunkt bereits einen Kaufvertrag mit mir hatte.

Was nun? Kann ich die Herausgabe der Ware erzwingen ohne teure Anwälte? Anzeige?

Es kotzt mich ehrlich gesagt ziemlich an, dass er wahrscheinlich ungeschoren davonkommt und einfach so gültige Kaufverträge brechen darf/kann. Hätte die Ware zu dem Preis nämlich wirklich gerne gehabt und habe mich bereits die ganze Woche darauf gefreut.

PS: Für die gebrauchte Ware hätte ich etwas weniger als 500 CHF bezahlt, was rund 240 CHF günstiger ist als ein brandneues Produkt.

Verfasst: 25.05.2018, 23:53
von SubComandante
Bei Ricardo oder Ebay hättest die Möglichkeit, die Reputation des Verkäufers anzukratzen. Laut OR ist hier klar ein Vertrag ausgehandelt worden. Ans Bein pissen geht wohl nur durch teure Anwälte. In Zukunft nur noch Portale verwenden, die eine Bewertungsfunktion haben und bei denen ein Verkäufer sehr daran interessiert ist, eine möglichst makellose Reputation zu haben.

Facebook Marktplatz stinkt.

Habe diese Kacke mal beim Glubos erlebt. Schönes altes Sofa ... als ich es abholen wollte, hiess es: gestohlen. N-a-t-ü-r-l-i-c-h ... ein Mob von 2 Leuten holt das Teil einfach so unbehelligt von dem Laden ab. Seither meide ich den Laden.

Verfasst: 26.05.2018, 00:16
von 4059
du bist zu 100% im Recht und würdest vor Gericht definitv gewinnen. Aber es ist halt mühsam und nerviger Aufwand.

kannst ja einfach mal androhen, dass du rechtliche Schritte einleitest. Wenn er ein Hirn hat wird er das produkt dir verkaufen.

Verfasst: 26.05.2018, 00:24
von B.Richterstatter
Das Problem ist halt auch, dass ich nicht auf Angebote vom Facebook Marktplatz angewiesen wäre, wenn ich mir Anwälte leisten könnte.
Auf der anderen Seite frustriert es mich halt auch enorm, dass ich als Käufer einfach die Arschkarte gezogen habe, wenn der Verkäufer auf den Kaufvertrag pfeift. Wenn umgekehrt aber der Käufer den Vertrag bricht, wäre es ziemlich einfach, diesen zu belangen mit Betreibungen etc.

Verfasst: 26.05.2018, 01:03
von 4059
verständlich. trotzdem bist du zu 100% im Recht, wenn der Vertrag so zustande gekommen ist. Und dieser Huso Verkäufer weiss das auch. Drohe ihm einfach mal rechtliche Schritte an. Ihr beide wisst, wie das herauskommen würde, wenn er noch Hirn übrig hat wird er nachgeben...

Verfasst: 26.05.2018, 11:20
von Taratonga
4059 hat geschrieben:verständlich. trotzdem bist du zu 100% im Recht, wenn der Vertrag so zustande gekommen ist. Und dieser Huso Verkäufer weiss das auch. Drohe ihm einfach mal rechtliche Schritte an. Ihr beide wisst, wie das herauskommen würde, wenn er noch Hirn übrig hat wird er nachgeben...
wie sähen denn diese rechtlichen Schritte aus? Eben: lächerlich! Wegen solcher Lappalien (sorry, auch wenn es für den Betroffenen gerade sehr ärgerlich ist) wird sich niemand gross scheren und das weiss der Typ auch. Welche Busse hätte er zu befürchten? CHF 300.- bedingt?

Verfasst: 26.05.2018, 11:34
von D-Balkon
Weiss nit öbs öbis bringt ihm rächtlichi schritt azdrohe. Dä wird di nur usslache, well är weiss das des sowiso nit machsch. S einzige wo de kasch mache isch; machsch in däm facebookflohmi uff dä uffmerksam, am beschte no mit ere bildschirmfoti vo dr unterhaltig mit ihm und schriebsch was für e linki bazille är isch.

Verfasst: 26.05.2018, 12:43
von Schambbediss
Wenn waisch woner wohnt legsch em e tote fisch in briefchaschte.

Verfasst: 26.05.2018, 14:28
von Rey2
Schambbediss hat geschrieben:Wenn waisch woner wohnt legsch em e tote fisch in briefchaschte.
Penalty! Penalties sind hier der einzig adäquate Weg.
Wenn aine kunnt und mit dr uf fb versprochene Waar nid useruggt, ....

Verfasst: 26.05.2018, 19:34
von Schambbediss
Rey2 hat geschrieben:Penalty! Penalties sind hier der einzig adäquate Weg.
Wenn aine kunnt und mit dr uf fb versprochene Waar nid useruggt, ....
...denn bechunnter e penalty... dasses sprützt!

Verfasst: 27.05.2018, 09:56
von SubComandante
Das bruuchsch, sunscht wirsch Du geil. Denn: Er het ihn beeyländet!

Verfasst: 28.05.2018, 14:18
von Lusti
B.Richterstatter hat geschrieben:Habe auf dem Facebook Marktplatz ein Produkt entdeckt, das ich gerne hätte. Habe per Facebook Messenger mit dem Verkäufer einen Preis ausgehandelt sowie einen Übergabeort mit Datum und Uhrzeit. Das war vor einer Woche. Die Übergabe war auf morgen angesetzt. Habe den Verkäufer also nochmals angeschrieben, ob der Ort und die Uhrzeit noch immer in Ordnung seien. Da hat er gemeint, dass er die Ware aus Versehen kaputtgemacht habe. Auf Nachfrage hat er dann aber zugegeben, dass er jemanden gefunden hat, der mehr Geld geboten hat. Blöd nur, dass er zu diesem Zeitpunkt bereits einen Kaufvertrag mit mir hatte.

Was nun? Kann ich die Herausgabe der Ware erzwingen ohne teure Anwälte? Anzeige?

Es kotzt mich ehrlich gesagt ziemlich an, dass er wahrscheinlich ungeschoren davonkommt und einfach so gültige Kaufverträge brechen darf/kann. Hätte die Ware zu dem Preis nämlich wirklich gerne gehabt und habe mich bereits die ganze Woche darauf gefreut.

PS: Für die gebrauchte Ware hätte ich etwas weniger als 500 CHF bezahlt, was rund 240 CHF günstiger ist als ein brandneues Produkt.
Rechtlich gesehen hast du einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen. Du könntest demnach auf diese beharren und die Herausgabe der Ware entsprechend dem abgemachten Kaufpreis einfordern. Das Problem ist, Recht zu haben und Recht zu bekommen ist leider nicht dasselbe. Ich würde daher den Rechtsweg nicht beschreiten, auch weil dein Schaden vergleichsweise klein ist. So gesehen bleibt dir nur, dies als einschlägige Erfahrung zu verbuchen. Und solche Menschen treffen in aller Regel auch mal das Karma dass sie selbst verbreiten.

Ich denke dass auch eine Meldung an Facebook durchaus seine Richtigkeit hat. Die Schilderung des Falls inklusive der Messenger Protokolle nutzen dir zwar wenig, aber du hast immerhin mal eine Duftmarke gesetzt. Eventuell kannst du diesen Schritt auch voher androhen. Ansonsten wie bereits von anderen empfohlen auf Plattformen gehen, welche Bewertungsfunktionen anbieten und die auf Handel spezialisiert sind.