Die Souveränität der Schweiz und die Menschenrechte
Verfasst: 20.11.2014, 13:30
In der Verfassung steht auch, dass in der Schweiz keine Minarette gebaut werden dürfen...Gauer hat geschrieben:Ja und was wäre schlimm daran. Die Menschenrechte sind in der Bundesverfassung genug geregelt und sie werden in keinem anderen Land besser eingehalten. Trotzdem zeigt man lieber mit dem Finger auf die Schweiz als auf Länder wo die Regierung nicht einmal weiß wie man Menschenrechte schreibt. Warum sollen wir an einem solchen Schizophrenen Zirkus wie in Strassburg teilnehmen???
Es ist eher peinlich wenn man den noch intakten Rechtsstaat Schweiz ausnutzt. Die SVP freut sich seit Jahren immer wieder auf die Weltfremden Urteile aus Strassburg denn daraus kann sie Kapital schlagen.Master hat geschrieben:In der Verfassung steht auch, dass in der Schweiz keine Minarette gebaut werden dürfen...
Das ist kein schizophrener Zirkus. Was die SVP resp. Marionette Maurer hier tut ist äusserst peinlich. Mit einer solchen Argumentation kann man a) sowieso alle Gerichte in Frage stellen und b) den Eindruck erwecken, es gäbe nur Menschenrecht oder Souveränität.
Kannst du mir bitte 3 weltfremde Urteile aus Strassburg aufzählen?Gauer hat geschrieben:Es ist eher peinlich wenn man den noch intakten Rechtsstaat Schweiz ausnutzt. Die SVP freut sich seit Jahren immer wieder auf die Weltfremden Urteile aus Strassburg denn daraus kann sie Kapital schlagen.
Also ich glaube den Fall vor ein paar Wochen mit der Afghanischen Familie hat jeder mitbekommen. Geht mir weniger um die Familie, die darf gerne hierbleiben aber das dieser Gerichtshof lieber die Schweiz öffentlich an den Pranger stellt, statt Italien mal richtig zur Sau zu machen, damit die auch mal merken das es nicht nur reicht die Leute gut zu betreuen wenn eine Kamera es filmt, sagt eigentlich alles über diesen Verein aus.Konter hat geschrieben:Kannst du mir bitte 3 weltfremde Urteile aus Strassburg aufzählen?
Hast du dazu das Urteil gelesen oder nur die Blick Schlagzeile? Wenn ich mich richtig erinnere was das Urteil keine Anprangerung der Schweiz, sondern vo Italien. Denn da in Italien die Bedinungen so katastrophal seien, wäre es nicht zumutbar die Familie zurück zu schicken. Klar das bringt der Schweiz nichts, aber von einer Anprangerung der Schweiz war da nichts zu finden. Das war eher ein "Sorry aber die Nachbarn sind unfähig, also müsst ihr den Mist ausbaden".Gauer hat geschrieben:Also ich glaube den Fall vor ein paar Wochen mit der Afghanischen Familie hat jeder mitbekommen. Geht mir weniger um die Familie, die darf gerne hierbleiben aber das dieser Gerichtshof lieber die Schweiz öffentlich an den Pranger stellt, statt Italien mal richtig zur Sau zu machen, damit die auch mal merken das es nicht nur reicht die Leute gut zu betreuen wenn eine Kamera es filmt, sagt eigentlich alles über diesen Verein aus.
Weisst du was in Italien läuft? Nur mal so gefragt...Gauer hat geschrieben:Also ich glaube den Fall vor ein paar Wochen mit der Afghanischen Familie hat jeder mitbekommen. Geht mir weniger um die Familie, die darf gerne hierbleiben aber das dieser Gerichtshof lieber die Schweiz öffentlich an den Pranger stellt, statt Italien mal richtig zur Sau zu machen, damit die auch mal merken das es nicht nur reicht die Leute gut zu betreuen wenn eine Kamera es filmt, sagt eigentlich alles über diesen Verein aus.
http://www.humanrights.ch/de/menschenre ... ch-faelle/
Und hier noch alle Fälle aufgelistet mit oder ohne Rechtsverletzung, ganz grosses Kino sag ich nur, auch die wo die Schweiz sich nichts zu schulde gemacht hat. Was für ein Hur...... muss man eigentlich sein wen man sich auf die Menschenrechte beruft obwohl man selber hochkriminell ist. Von diesen Fällen hat es einige. Das sich da diese Hochbezahlten Richter überhaupt für sowas zu Verfügung stellen sagt doch alles. Schizophrene Scheisse.........
Wir erleben hier - und das schon seit einiger Zeit - eine rechtsnationale Revolte, wenn nicht gar Revolution. Ich denke, das Schlimmste wird erst noch kommen. So wie der Zeitgeist des Durchschnitts-Schweizers, der abstimmen geht, zur Zeit sich präsentiert, gehen wir dunklen Zeiten entgegen.SubComandante hat geschrieben:Das ist sehr bedenklich. Die Menschenrechtskonvention gehört zu den grossen Errungenschaften des letzten Jahrhunderts. Aber natürlich, die Schweiz soll da raus. Ab in den Kreis von Länder wie Nordkorea. Was ist nur aus dem Land geworden...
Ach hör doch auf! Die Menschenrechte werden in der Schweiz immer eingehalten! Mittlerweile haben die Ausländer in der Schweiz mehr zu sagen, als die Schweizer... ps. das Antirassismus-Gesetz gilt nur für die Schweizer!SubComandante hat geschrieben:Das ist sehr bedenklich. Die Menschenrechtskonvention gehört zu den grossen Errungenschaften des letzten Jahrhunderts. Aber natürlich, die Schweiz soll da raus. Ab in den Kreis von Länder wie Nordkorea. Was ist nur aus dem Land geworden...
Die Ausländer haben mehr zu sagen als die Schweizer? Mkay.... 2+2=3 .... Das Antirassismus-Gesetz sollte kein Problem darstellen, ausser man trägt seinen Rassismus öffentlich zur Schau. Tut mir leid für alle Rassisten.... NICHT.Agent Orange hat geschrieben:Ach hör doch auf! Die Menschenrechte werden in der Schweiz immer eingehalten! Mittlerweile haben die Ausländer in der Schweiz mehr zu sagen, als die Schweizer... ps. das Antirassismus-Gesetz gilt nur für die Schweizer!![]()
Ausländer, die hier Steuern bezahlen, dürfen weder abstimmen noch wählen.Agent Orange hat geschrieben:Ach hör doch auf! Die Menschenrechte werden in der Schweiz immer eingehalten! Mittlerweile haben die Ausländer in der Schweiz mehr zu sagen, als die Schweizer... ps. das Antirassismus-Gesetz gilt nur für die Schweizer!![]()
Habe mich ein wenig durch die Liste geklickt (bei mehr als der Hälfte der Fälle liegt ja meist keine Verletzung vor, so viel zum Mythos, Strassburg prangere die Schweiz an) und habe bei besten Willen keine "weltfremden Urteile" (bei ca. 20 Fällen wurde es mir dann allerdings zu blöd).Gauer hat geschrieben:Also ich glaube den Fall vor ein paar Wochen mit der Afghanischen Familie hat jeder mitbekommen. Geht mir weniger um die Familie, die darf gerne hierbleiben aber das dieser Gerichtshof lieber die Schweiz öffentlich an den Pranger stellt, statt Italien mal richtig zur Sau zu machen, damit die auch mal merken das es nicht nur reicht die Leute gut zu betreuen wenn eine Kamera es filmt, sagt eigentlich alles über diesen Verein aus.
http://www.humanrights.ch/de/menschenre ... ch-faelle/
Und hier noch alle Fälle aufgelistet mit oder ohne Rechtsverletzung, ganz grosses Kino sag ich nur, auch die wo die Schweiz sich nichts zu schulde gemacht hat. Was für ein Hur...... muss man eigentlich sein wen man sich auf die Menschenrechte beruft obwohl man selber hochkriminell ist. Von diesen Fällen hat es einige. Das sich da diese Hochbezahlten Richter überhaupt für sowas zu Verfügung stellen sagt doch alles. Schizophrene Scheisse.........
und wo ist hier die Logik? Nur weil sie angeblich immer eingehalten wird, heisst das ja noch lange nicht, dass man dann austreten muss bzw. sie nicht mehr nötig hat...Agent Orange hat geschrieben:Ach hör doch auf! Die Menschenrechte werden in der Schweiz immer eingehalten!
Deutsche Kinderschänder haben eine Entschädigung in 6 stelliger Höhe erhalten, weil die Verwahrung angeblich gegen die Menschenrechte verstosse.Konter hat geschrieben:Kannst du mir bitte 3 weltfremde Urteile aus Strassburg aufzählen?
Glaubst du, wenn die Schweiz nicht mehr dabei ist, dass sie dann das Foltern und die Todesstrafe einführt?Feanor hat geschrieben:und wo ist hier die Logik? Nur weil sie angeblich immer eingehalten wird, heisst das ja noch lange nicht, dass man dann austreten muss
Wenn du mal aufs RAV, zum SozAmt oder zur IV-Stelle musst, werden dir dann die Augen aufgehen, wenn du erleben darfst, wie du als Schweizer behandelt wirst! Kenne durch meinen Job unzählige Beispiele!hanfueli hat geschrieben:Ausländer, die hier Steuern bezahlen, dürfen weder abstimmen noch wählen.
Soviel dazu.
Solche Verträge beruhen auf gegenseitiger Anerkennung. Es geht um Garantien, Absichtserklärungen usw. Klar werden wir uns weiterhin an solche Standards halten, aber umgekehrt garantieren wir, welche Standards wir meinen und dass es uns Ernst ist mit der Sache. Genau so wie die Ratifikation durch Deutschland und Italien uns garantiert, dass sie die Menschenrechte einhalten wollen.Agent Orange hat geschrieben:Glaubst du, wenn die Schweiz nicht mehr dabei ist, dass sie dann das Foltern und die Todesstrafe einführt?
Zum Beispiel "musste" das BGer das Urteil betreffend Übernahme der Kosten einer Geschlechtsumwandlung durch die Krankenkasse revidieren.Konter hat geschrieben:Kannst du mir bitte 3 weltfremde Urteile aus Strassburg aufzählen?
und was ist daran jetzt weltfremd?Anonymus hat geschrieben:Zum Beispiel "musste" das BGer das Urteil betreffend Übernahme der Kosten einer Geschlechtsumwandlung durch die Krankenkasse revidieren.
Dass EGMR führte unter anderem aus,dass das in Art. 8 EMRK enthaltene Recht auf sexuelle Selbstbestimmung auch das Recht auf Geschlechtsumwandung beinhaltet.![]()
Richtig. Und da geht es nicht um die Schweiz, sondern um die übergeordnete Rechtsprechung, insbesondere auch für Nationen, in denen Menschenrechte vielleicht nicht ganz so gleich gesehen werden wie bei uns. Das mag vielleicht den einen oder anderen nicht kümmern, was da im "Rest von Europa geschieht, schliesslich geht es mir nur um die Schweiz". Gleichzeitig ist das aber eine Haltung, die heute einfach nicht mehr vertretbar ist und schon längst keine Realität mehr ist. Kein Land funktioniert ohne Zusammenarbeit mit den anderen. Und ein gemeinsames Gericht in Sachen Menschenrechte (die sowieso nicht von der Schweiz selber festgelegt werden/wurden) ist jetzt sicher nichts, was die Souveränität des Landes in Frage stellt.Echo hat geschrieben:Es geht darum, wer über die Anwendung der Menschenrechte entscheidet. Wo ist das Gericht und wer bestimmt die Richter.
Nun meines Erachtens widerspiegelt dieses Urteil die idealistische Strömung der Rechtssprechung bezüglich der Menschenrechte/Grundrechte sehr treffend. Menschenrechte sind in ihrere ursprünglichen Funktion v. a. Abwehrrechte des Privaten gegenüber dem Staat. Der Leviathan soll eingebunden und gezähmt werden. Aber das Grundkonzept hat sich längst aus diesem engen Schema befreit. Ich will nun nicht den ganzen Entwicklungsprozess schildern, der zur heutigen Rechtssprechung geführt hat. Aber inzwischen sind wir soweit, dass der Staat respektive die Gerichte mit Argusaugen gesellschaftliche "Fehlentwicklungen" feststellen, um korriegernd einzugreifen und diese zurecht rücken. Diese Ausdehnung der Menschenrechte sollte aus demokratischer Sicht vermehrt hinterfragt werden. Dieser dialektische Wandel der Menschenrechte vom Schutz des Bürgers vor dem Staat hin zum Schutz des Staates vor dem Volk ist in vollem Gange und die wenigen einsamen Rufer in der Wüste, die vor diesem Wandel warnen, sollte man in ihrer Kritik ernster nehmen. Umso mehr da die Kritik besonders stark von der alten Garde geäussert wird, die an der Konzeption der Menschenrechte massgeblich beteiligt waren.schlarpi hat geschrieben:und was ist daran jetzt weltfremd?
Da wäre ich mir nicht so sicher. Nehmen wir zum Beispiel das jüngste Beispiel, mit dem iranischen Asylbewerber, der nun nicht ausgeschafft werden darf, da ihm im Iran Folter drohen. Ich habe mich in den letzten Tagen ein wenig durch die Onlineforen geklickt sowie auch mit diversen Menschen über dieses Urteil gesprochen und habe für mich 2 Positionen ausgemacht, welche Mühe hatten mit dem Urteil.Echo hat geschrieben:Die aktuelle Diskussion geht nicht um die Menschenrechte. So weit ich sehe, gibt es niemanden, der sie aufheben möchte. Es geht darum, wer über die Anwendung der Menschenrechte entscheidet. Wo ist das Gericht und wer bestimmt die Richter.
Dies zur Versachlichung!
Niemand darf in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihm Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht.
Versachlichung. Witz des Tages. Wenn die Menschenrechte überall gleich sind ist der Richter auch egal. Alles dummes Geschwätz. Wer aus der Menschenrechtskonvention austreten will ist mit ihr nicht mehr einverstanden. Alles andere ist Lüge und dummes Geschwätz rundum...Echo hat geschrieben:Die aktuelle Diskussion geht nicht um die Menschenrechte. So weit ich sehe, gibt es niemanden, der sie aufheben möchte. Es geht darum, wer über die Anwendung der Menschenrechte entscheidet. Wo ist das Gericht und wer bestimmt die Richter.
Dies zur Versachlichung!
schön geschrieben, jetzt aber noch bitte in einer Sprache die ein einfacher Büezer wie ich auch verstehe...Anonymus hat geschrieben:Nun meines Erachtens widerspiegelt dieses Urteil die idealistische Strömung der Rechtssprechung bezüglich der Menschenrechte/Grundrechte sehr treffend. Menschenrechte sind in ihrere ursprünglichen Funktion v. a. Abwehrrechte des Privaten gegenüber dem Staat. Der Leviathan soll eingebunden und gezähmt werden. Aber das Grundkonzept hat sich längst aus diesem engen Schema befreit. Ich will nun nicht den ganzen Entwicklungsprozess schildern, der zur heutigen Rechtssprechung geführt hat. Aber inzwischen sind wir soweit, dass der Staat respektive die Gerichte mit Argusaugen gesellschaftliche "Fehlentwicklungen" feststellen, um korriegernd einzugreifen und diese zurecht rücken. Diese Ausdehnung der Menschenrechte sollte aus demokratischer Sicht vermehrt hinterfragt werden. Dieser dialektische Wandel der Menschenrechte vom Schutz des Bürgers vor dem Staat hin zum Schutz des Staates vor dem Volk ist in vollem Gange und die wenigen einsamen Rufer in der Wüste, die vor diesem Wandel warnen, sollte man in ihrer Kritik ernster nehmen. Umso mehr da die Kritik besonders stark von der alten Garde geäussert wird, die an der Konzeption der Menschenrechte massgeblich beteiligt waren.
In Anbetracht der gravierenden Konsequenzen einer operativen Geschlechtsumwandlung (ich kenn mich überhaupt nicht aus, aber so etwas ist ein massiver Eingriff) kannst du dir sicher sein, dass niemand eine solche Operation zum Spass unternimmt.Anonymus hat geschrieben:Zum Beispiel "musste" das BGer das Urteil betreffend Übernahme der Kosten einer Geschlechtsumwandlung durch die Krankenkasse revidieren.
Dass EGMR führte unter anderem aus,dass das in Art. 8 EMRK enthaltene Recht auf sexuelle Selbstbestimmung auch das Recht auf Geschlechtsumwandung beinhaltet.![]()