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Feiertage und Ueberstunden

Verfasst: 24.07.2013, 08:26
von gego
Hallo zusammen

Wenn ich an einem Feiertag arbeite werden mir doch 1.5 Tage gutgeschrieben? Das ist doch richtig?
Leider finde ich kein Gesetztestext der mir das bestätigt. Doch ich brauche sowas für meien Chef!
Vielen Dank für die Hilfe

Verfasst: 24.07.2013, 08:35
von Prestige
Feiertage sind Sonntagen gleichgestellt. wenn du am Sonntag arbeitest, arbeitest du nicht das 1.5 fache. Aber:



Habe ich Anrecht auf mehr Lohn für Sonntagsarbeit?

Einen Lohnzuschlag von 50 Prozent muss der Arbeitgeber nur bei Sondereinsätzen zahlen (nicht mehr als sechs Sonntage pro Jahr). Bei regelmässiger Sonntagsarbeit ist dies allerdings nicht der Fall: Dann geht man davon aus, dass der Sonntagszuschlag bereits im Lohn entsprechend mitberücksichtigt ist.


Kann ich Sonntagsarbeit kompensieren?

Ja, man hat das Anrecht auf sogenannte Ersatzruhe, aber nicht unbedingt schon am Montag darauf. Arbeitet man am Sonntag länger als fünf Stunden, kann man in der vorangehenden oder in der folgenden Woche einen ganzen Ersatzruhetag einziehen (mindestens 24 Stunden am Stück frei).
Quelle: http://www.beobachter.ch/arbeit-bildung ... ilt-nicht/

Verfasst: 24.07.2013, 09:19
von gego
Vielen Dank für die Antwort!
Jezt fragt sich nur was einfacher ist... tja so werde ich weitere Diskussionen haben :o

Feiertage und Ueberstunden

Verfasst: 24.07.2013, 11:17
von Blutengel
Also bei mir wird die geplante Sonntagsarbeit/Feiertagsarbeit 1:1 in der Zeit übenommen. Arbeite ich 8 Stunden, dann habe ich auch 8 Stunden Überzeit. Allerdings werden in diesen 8 Stunden mehr bezahlt.

Kurzfristige Arbeit die nicht geplant war gibt einen Aufschlag von 50%.