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Sozialhilfe - SKOS

Verfasst: 30.05.2013, 09:47
von pan_mundial
Kurze Frage zur Haushaltsführung in der Sozialhilfe. Kennt hier jemand die gesetzlichen Grundlagen dazu? Finde in der SKOS nur Hinweise zur Entschädigung.

Verfasst: 30.05.2013, 10:34
von lowerman
esp hat geschrieben:Kurze Frage zur Haushaltsführung in der Sozialhilfe. Kennt hier jemand die gesetzlichen Grundlagen dazu? Finde in der SKOS nur Hinweise zur Entschädigung.
Kannst die die Frage anders formulieren? Evtl. kann dir dann eher jemand helfen.

Verfasst: 30.05.2013, 11:53
von pan_mundial
lowerman hat geschrieben:Kannst die die Frage anders formulieren? Evtl. kann dir dann eher jemand helfen.
Entschuldigt, die knappe Fragestellung ist ein bisschen dem Zeitfaktor zum Opfer gefallen :)

Es geht um die Definition des Artikels, anderst gesagt, handelt es sich um ein Gesetz, Verordnung oder sind es lediglich unverbindliche Richtlinien, also fakultativ umzusetzen. Suche möglichst viele Infos zu diesem Thema.

Verfasst: 30.05.2013, 12:00
von Fulehung
esp hat geschrieben:Entschuldigt, die knappe Fragestellung ist ein bisschen dem Zeitfaktor zum Opfer gefallen :)

Es geht um die Definition des Artikels, anderst gesagt, handelt es sich um ein Gesetz, Verordnung oder sind es lediglich unverbindliche Richtlinien, also fakultativ umzusetzen. Suche möglichst viele Infos zu diesem Thema.
Sozialhilfe ist Sache der Kantone und Gemeinden. SKOS-Verlautbarungen sind meist nur unverbindliche Richtlinien. Folgendermassen ist im Kanton Bern die Entschädigung für Haushaltsführung geregelt:

http://handbuch.bernerkonferenz.ch/stic ... sfuehrung/

Verfasst: 30.05.2013, 17:14
von Rhykurve
esp hat geschrieben:Entschuldigt, die knappe Fragestellung ist ein bisschen dem Zeitfaktor zum Opfer gefallen :)

Es geht um die Definition des Artikels, anderst gesagt, handelt es sich um ein Gesetz, Verordnung oder sind es lediglich unverbindliche Richtlinien, also fakultativ umzusetzen. Suche möglichst viele Infos zu diesem Thema.
eigentlich sind die skos richtlinien schon verbindlich... wenn sich die gemeinden nicht dran halten, hat man bei einem rekurs/einsprache gute chancen. die frage ist aber immer noch zu unkonkret um sie beantworten zu können. hier müsstest du schoin genau werden, bzw den fall schildern. falls du das hier nicht öffentlich möchtest, kannst du mir ne pn schicken.

Verfasst: 30.05.2013, 17:17
von Rhykurve
Wie verbindlich sind die SKOS-Richtlinien?
""Die SKOS-Richtlinien haben empfehlenden Charakter. Ge
setzliche Verbindlichkeit
erlangen sie erst durch
die kantonale Gesetzgebung, die kommunale Rechtset
zung und die Rechtsprechung. Heute orientieren
sich alle Kantone an den SKOS-Richtlinien,
wenn auch mit gewisse
n Besonderheiten und
Abweichungen
2
. Die Konferenz der Kantonalen Sozialdirektor
und -direktoren (SO
DK) unterstützen die
Richtlinien""

http://www.skos.ch/store/pdf_d/richtlin ... linien.pdf