Sozialhilfe - SKOS
Verfasst: 30.05.2013, 09:47
Kurze Frage zur Haushaltsführung in der Sozialhilfe. Kennt hier jemand die gesetzlichen Grundlagen dazu? Finde in der SKOS nur Hinweise zur Entschädigung.
Kannst die die Frage anders formulieren? Evtl. kann dir dann eher jemand helfen.esp hat geschrieben:Kurze Frage zur Haushaltsführung in der Sozialhilfe. Kennt hier jemand die gesetzlichen Grundlagen dazu? Finde in der SKOS nur Hinweise zur Entschädigung.
Entschuldigt, die knappe Fragestellung ist ein bisschen dem Zeitfaktor zum Opfer gefallenlowerman hat geschrieben:Kannst die die Frage anders formulieren? Evtl. kann dir dann eher jemand helfen.
Sozialhilfe ist Sache der Kantone und Gemeinden. SKOS-Verlautbarungen sind meist nur unverbindliche Richtlinien. Folgendermassen ist im Kanton Bern die Entschädigung für Haushaltsführung geregelt:esp hat geschrieben:Entschuldigt, die knappe Fragestellung ist ein bisschen dem Zeitfaktor zum Opfer gefallen
Es geht um die Definition des Artikels, anderst gesagt, handelt es sich um ein Gesetz, Verordnung oder sind es lediglich unverbindliche Richtlinien, also fakultativ umzusetzen. Suche möglichst viele Infos zu diesem Thema.
eigentlich sind die skos richtlinien schon verbindlich... wenn sich die gemeinden nicht dran halten, hat man bei einem rekurs/einsprache gute chancen. die frage ist aber immer noch zu unkonkret um sie beantworten zu können. hier müsstest du schoin genau werden, bzw den fall schildern. falls du das hier nicht öffentlich möchtest, kannst du mir ne pn schicken.esp hat geschrieben:Entschuldigt, die knappe Fragestellung ist ein bisschen dem Zeitfaktor zum Opfer gefallen
Es geht um die Definition des Artikels, anderst gesagt, handelt es sich um ein Gesetz, Verordnung oder sind es lediglich unverbindliche Richtlinien, also fakultativ umzusetzen. Suche möglichst viele Infos zu diesem Thema.