FC-Basel-Fan muss allerdings die Gerichtskosten von rund 1200 Franken übernehmen.
Verfasst: 24.03.2005, 17:38
Zürich. SDA/baz. Das Bezirksgericht Zürich hat ein 24-jähriges Mitglied der Basler Hooligan-Szene freigesprochen, wie am Donnerstag bekannt wurde. Der FC-Basel-Fan muss allerdings die Gerichtskosten von rund 1200 Franken übernehmen.
Die im September 2004 erhobene Anklage warf dem Fussball-Fan «öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit» vor. Der Strafantrag lautete auf fünf Tage Gefängnis bedingt.
Gemäss Anklageschrift hatte der Beschuldigte am 27. April 2003 nach einem Fussballspiel zwischen den Young Boys und dem FC Basel beim Berner Stadion «Neufeld» an Ausschreitungen zwischen den verfeindeten Fangruppen teilgenommen.
Stimmung angeheizt?
Als Mitglied der so genannten «Basler Bande» soll er die aggressive Stimmung mit Rufen wie «Wir geben es nun diesen Berner Drecksäcken!» angeheizt haben. Zwei Polizisten beobachteten die Ausschreitungen und belasteten den Angeklagten.
Da bereits in Zürich gegen den Basler Hooligan ein Strafverfahren eingeleitet worden war, beschäftigte sich die Zürcher Justiz mit dem Berner Vorfall.
Vor dem Bezirksgericht Zürich beteuerte der Angeklagte seine Unschuld. Er habe das Spiel gesehen und sei danach nach Hause gefahren. Gemäss Bezirksgericht haben die Polizisten zwar die Anwesenheit des Angeklagten an der Spitze der «Basler Bande» bestätigt, aber keine präzise Angaben zum konkreten Verhalten des Mannes machen können.
Ungenügende Beweislage
Es lasse sich deshalb nicht mit rechtsgenügender Sicherheit beweisen, dass der Angeklagte öffentlich zu einem Vergehen mit Gewalttätigkeit gegen Menschen, konkret also zu einer tätlichen Auseinandersetzung gegen die Mitglieder der Gruppe «Eastside Bern», aufgefordert hatte.
Die Gerichtskosten tragen muss der Freigesprochene, weil er sich in der Gruppe der gewaltbereiten Hooligans der «Basler Bande» aufgehalten hatte. Er habe durch sein leichtfertiges Benehmen die Einleitung des Strafverfahrens veranlasst, schreibt die Richterin.
Die im September 2004 erhobene Anklage warf dem Fussball-Fan «öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit» vor. Der Strafantrag lautete auf fünf Tage Gefängnis bedingt.
Gemäss Anklageschrift hatte der Beschuldigte am 27. April 2003 nach einem Fussballspiel zwischen den Young Boys und dem FC Basel beim Berner Stadion «Neufeld» an Ausschreitungen zwischen den verfeindeten Fangruppen teilgenommen.
Stimmung angeheizt?
Als Mitglied der so genannten «Basler Bande» soll er die aggressive Stimmung mit Rufen wie «Wir geben es nun diesen Berner Drecksäcken!» angeheizt haben. Zwei Polizisten beobachteten die Ausschreitungen und belasteten den Angeklagten.
Da bereits in Zürich gegen den Basler Hooligan ein Strafverfahren eingeleitet worden war, beschäftigte sich die Zürcher Justiz mit dem Berner Vorfall.
Vor dem Bezirksgericht Zürich beteuerte der Angeklagte seine Unschuld. Er habe das Spiel gesehen und sei danach nach Hause gefahren. Gemäss Bezirksgericht haben die Polizisten zwar die Anwesenheit des Angeklagten an der Spitze der «Basler Bande» bestätigt, aber keine präzise Angaben zum konkreten Verhalten des Mannes machen können.
Ungenügende Beweislage
Es lasse sich deshalb nicht mit rechtsgenügender Sicherheit beweisen, dass der Angeklagte öffentlich zu einem Vergehen mit Gewalttätigkeit gegen Menschen, konkret also zu einer tätlichen Auseinandersetzung gegen die Mitglieder der Gruppe «Eastside Bern», aufgefordert hatte.
Die Gerichtskosten tragen muss der Freigesprochene, weil er sich in der Gruppe der gewaltbereiten Hooligans der «Basler Bande» aufgehalten hatte. Er habe durch sein leichtfertiges Benehmen die Einleitung des Strafverfahrens veranlasst, schreibt die Richterin.