Gericht: Vernehmlassung
Verfasst: 06.09.2012, 20:49
Da hier einige Juristen rum schwirren erlaube ich mir, hier eine (glaube ich) einfache Frage zu stellen.
Ich habe beim Steuergericht Einsprache erhoben gegen einen Entscheid. Nun habe ich den Vernehmlassungsantrag vom "Rechtsdienst" erhalten.
Dort steht, dass sie "Antrag auf Abweisung" stellen.
In der Begründung "... Auf jeden Fall müsste für eine Gewährung ... eine offizielle Bestätigung ... eingereicht werden ...".
Diese Bestätigung habe ich bei der Steuerverwaltung (=mein Gegner; nicht beim Steuergericht!) damals eingereicht.
In der Einsprache beim Steuergericht habe ich als Beilage nur die Briefe an die Steuerbehörde beigelegt (nicht deren Beilagen) mit dem Verweis:
"Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass meine Einsprache so klar war, dass ich den Fall nicht ans Steuergericht tragen muss. Aus diesem Grund habe ich auch diverse Unterlagen nicht aufbewahrt ... Ich nehme aber an, dass Sie Zugriff auf die Daten der Steuerverwaltung haben und so die Daten einsehen können, falls dies vonnöten ist.
Falls dies nicht der Fall sein sollte, werde ich die Unterlagen in ... nochmals besorgen."
Der Fall scheint (zumindest für mich) ziemlich klar zu sein.
Die Frage ist jetzt nur, wie ich vorgehen muss.
1. Wenn ich nichts mache, wird das Gericht den "Antrag auf Abweisung" wohl gutheissen (der Rechtsdienst ist wenn ich das richtig verstehe ein Organ des Steuergerichts). Richtig?
2. Kann ich nun einfach am Verhandlungstag hingehen und dort die Fakten klarstellen? oder:
3. Sollte ich dies vorgängig schriftlich machen?
3a. Und wenn ja, an wen müsste ich mich wenden?
w=An den Gerichtspräsidenten
x=An die Richter
y=An den Rechtsdienst
z= andere
Ich habe beim Steuergericht Einsprache erhoben gegen einen Entscheid. Nun habe ich den Vernehmlassungsantrag vom "Rechtsdienst" erhalten.
Dort steht, dass sie "Antrag auf Abweisung" stellen.
In der Begründung "... Auf jeden Fall müsste für eine Gewährung ... eine offizielle Bestätigung ... eingereicht werden ...".
Diese Bestätigung habe ich bei der Steuerverwaltung (=mein Gegner; nicht beim Steuergericht!) damals eingereicht.
In der Einsprache beim Steuergericht habe ich als Beilage nur die Briefe an die Steuerbehörde beigelegt (nicht deren Beilagen) mit dem Verweis:
"Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass meine Einsprache so klar war, dass ich den Fall nicht ans Steuergericht tragen muss. Aus diesem Grund habe ich auch diverse Unterlagen nicht aufbewahrt ... Ich nehme aber an, dass Sie Zugriff auf die Daten der Steuerverwaltung haben und so die Daten einsehen können, falls dies vonnöten ist.
Falls dies nicht der Fall sein sollte, werde ich die Unterlagen in ... nochmals besorgen."
Der Fall scheint (zumindest für mich) ziemlich klar zu sein.
Die Frage ist jetzt nur, wie ich vorgehen muss.
1. Wenn ich nichts mache, wird das Gericht den "Antrag auf Abweisung" wohl gutheissen (der Rechtsdienst ist wenn ich das richtig verstehe ein Organ des Steuergerichts). Richtig?
2. Kann ich nun einfach am Verhandlungstag hingehen und dort die Fakten klarstellen? oder:
3. Sollte ich dies vorgängig schriftlich machen?
3a. Und wenn ja, an wen müsste ich mich wenden?
w=An den Gerichtspräsidenten
x=An die Richter
y=An den Rechtsdienst
z= andere