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Hooliganismus soll stärker bekämpft werden

Verfasst: 23.03.2005, 10:40
von Zemdil
EJPD: Hooliganismus soll stärker bekämpft werden - Bundesrat schickt
zusätzliches Massnahmenpaket in die Vernehmlassung
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(ots) - 23.03.2005. Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
soll in der Schweiz wirkungsvoller bekämpft werden. Der Bundesrat
will die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen. Er
hat deshalb einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die
Vernehmlassung geschickt, der die bereits realisierten und
geplanten Massnahmen des Bundes ergänzen soll.

Der Gesetzesentwurf sieht Ergänzungen des Bundesgesetzes zur
Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) vor. Mit den neuen
Rechtsgrundlagen will der Bundesrat dem Phänomen Hooliganismus mit
verwaltungsrechtlichen Massnahmen entgegentreten und besser
präventiv agieren können.

Neue Präventivmassnahmen


Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf ist Bestandteil von zwei
Rechtsetzungspaketen im Bereich des Staatsschutzes. Im ersten
Paket, das bereits in der Vernehmlassung war, wurde eine
Rechtsgrundlage für eine nationale Hooligan-Datenbank
vorgeschlagen. Die Botschaft zum gesamten Paket soll dem Bundesrat
noch in diesem Jahr vorgelegt werden. Diese zusätzlichen
Massnahmen sind insbesondere im Hinblick auf die Durchführung der
Fussball-Europameisterschaft 2008 in der Schweiz und in Österreich
von eminenter Bedeutung, damit ein einheitliches
Sicherheitskonzept geschaffen werden kann.

Rayonverbot


Ein Rayonverbot untersagt der betroffenen Person, sich während
der Dauer einer bestimmten Sportveranstaltung innerhalb eines
festgelegten Gebietes (Rayon) rund um den Veranstaltungsort
aufzuhalten. Die einzelnen Rayons werden von den Kantonen bestimmt.
Voraussetzung für die Verfügung eines Rayonverbotes ist, dass sich
die betroffene Person nachweislich an Gewaltakten in Zusammenhang
mit Sportveranstaltungen beteiligt hat.

Ausreisebeschränkung


Mit einer Ausreisebeschränkung soll verhindert werden, dass
Personen, die im Inland aus Sicherheitsgründen von den Stadien
ferngehalten werden, im Ausland ihr Unwesen treiben können. In der
Praxis sind Fälle von Sportfans bekannt, die zuhause nie, im
Ausland aber regelmässig gewalttätig werden. Die Massnahme kann in
Form einer schriftlichen Verfügung durch das Bundesamt für Polizei
erlassen werden.

Meldeauflage


Im Unterschied zum Rayonverbot und der Ausreisebeschränkung, mit
denen ein Verbot verhängt wird, ist die Meldeauflage ein
Verhaltensgebot. Die davon betroffene Person wird bei Strafe im
Unterlassungsfall dazu verpflichtet, sich an genau bestimmten
Zeitpunkten bei einer bestimmten Polizeistelle zu melden. Damit
soll ihr die Möglichkeit genommen werden, sich im Rahmen einer
Sportveranstaltung an Ausschreitungen zu beteiligen. Meldeauflagen
richten sich gegen Personen, bei denen mildere Massnahmen zwecklos
waren.

Polizeigewahrsam


Der Polizeigewahrsam ist als «ultima ratio gegen besonders
renitente Gewalttäter ausgestaltet. Die Massnahme ist nur zulässig,
wenn mildere Massnahmen nicht befolgt wurden und konkrete Indizien
vorliegen, dass sich die betreffende Person weiterhin an
Ausschreitungen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen beteiligen
will. Die Dauer des Gewahrsams ist stets darauf beschränkt, die
Person davon abzuhalten, sich an Ausschreitungen zu beteiligen und
ist auf längstens 24 Stunden beschränkt.

Den von den Massnahmen betroffenen Personen stehen die
ordentlichen kantonalen Rechtsmittel oder jene des Bundes offen.
Rechtmässigkeit und Angemessenheit einer Massnahme können im
konkreten Fall überprüft werden.

Weitere Auskünfte:
Jürg Siegfried Bühler, Bundesamt für Polizei, Tel. 031 322 45 71

Verfasst: 23.03.2005, 10:53
von mordillo
Auch auf BaZ-Online:

Präventive Verhaftung von Hooligans soll erlaubt werden

Bern. AP/baz. Gewaltbereite Hooligans sollen registriert, beobachtet und notfalls auch präventiv inhaftiert werden können. Der Bundesrat hat am Mittwoch ein zusätzliches Massnahmenpaket in die Vernehmlassung geschickt, um mit Blick auf die Fussball-EM 2008 der Gewalt in den Sportstadien Einhalt zu gebieten.

Die vorgeschlagenen Massnahmen umfassen nebst der bereits geplanten Hooligan-Datenbank unter anderem die Möglichkeit von Rayonverboten. Damit soll Hooligans während einer bestimmten Zeit der Aufenthalt rund um eine bestimmte Veranstaltung verboten werden. Erlauben will der Bundesrat auch Ausreiseeinschränkungen, um bekannten Gewalttätern Spielbesuche im Ausland zu verunmöglichen.

Eine weitere Massnahme ist eine Meldeauflage. Dabei müssten sich die betroffenen Personen zu einer bestimmten Zeit bei der Polizei melden und könnten so ebenfalls nicht an Sportveranstaltungen teilnehmen.

Als letztes Mittel schlägt der Bundesrat den präventiven Polizeigewahrsam vor. Renitente Gewalttäter sollen während maximal 24 Stunden inhaftiert werden können, wenn konkrete Indizien vorliegen, dass sie sich weiterhin an Ausschreitungen beteiligen würden.

Die vorgeschlagenen Massnahmen sind laut Bundesrat speziell für die Fussball-Europameisterschaft 2008 im eigenen Land von eminenter Bedeutung. Damit soll ein einheitliches Sicherheitskonzept geschaffen werden.

Verfasst: 23.03.2005, 10:58
von BloodMagic
mordillo hat geschrieben:Auch auf BaZ-Online:

Präventive Verhaftung von Hooligans soll erlaubt werden

Bern. AP/baz. Gewaltbereite Hooligans sollen registriert, beobachtet und notfalls auch präventiv inhaftiert werden können. Der Bundesrat hat am Mittwoch ein zusätzliches Massnahmenpaket in die Vernehmlassung geschickt, um mit Blick auf die Fussball-EM 2008 der Gewalt in den Sportstadien Einhalt zu gebieten.

Die vorgeschlagenen Massnahmen umfassen nebst der bereits geplanten Hooligan-Datenbank unter anderem die Möglichkeit von Rayonverboten. Damit soll Hooligans während einer bestimmten Zeit der Aufenthalt rund um eine bestimmte Veranstaltung verboten werden. Erlauben will der Bundesrat auch Ausreiseeinschränkungen, um bekannten Gewalttätern Spielbesuche im Ausland zu verunmöglichen.

Eine weitere Massnahme ist eine Meldeauflage. Dabei müssten sich die betroffenen Personen zu einer bestimmten Zeit bei der Polizei melden und könnten so ebenfalls nicht an Sportveranstaltungen teilnehmen.

Als letztes Mittel schlägt der Bundesrat den präventiven Polizeigewahrsam vor. Renitente Gewalttäter sollen während maximal 24 Stunden inhaftiert werden können, wenn konkrete Indizien vorliegen, dass sie sich weiterhin an Ausschreitungen beteiligen würden.

Die vorgeschlagenen Massnahmen sind laut Bundesrat speziell für die Fussball-Europameisterschaft 2008 im eigenen Land von eminenter Bedeutung. Damit soll ein einheitliches Sicherheitskonzept geschaffen werden.
na dann viel Spass ... alli wo in Altstette verhaftet worde sind, wärdä sicher scho als Hooligans bezeichnet .... Bravo

Verfasst: 23.03.2005, 11:15
von SoLo-BaSiLeA
Rechtsstaat Schweiz! Sackstark... Kommt ihr mich beim nächsten Spiel mit dem Kastenwagen gerade zuhause abholen ich könnte ja schon auf dem Weg gefährlich werden.... :cool: :cool:

Verfasst: 23.03.2005, 11:37
von Starmaster
Hämmer scho usgibig diskutiert! FUCK YOU BLOCHER!!!!!!!!!!!!!!!

Verfasst: 23.03.2005, 11:47
von ellesse
Präventivhaft für C's isch in Basel scho lang realität...bim Fründschaftspiel CH-AUT in Basel sind damals am Nomittag vor em Spiel mehreri Dutzend lüt präventiv us Pubs und Bars in dr Innerstadt verhaftet worde...