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@ forumsjuristen - ungereichtfertigte Betreibungsandrohung
Verfasst: 11.05.2012, 16:48
von Rhykurve
Liebe Forumsjuristen
Folgende Sachlage:
Weil die vom zivilschutz ein ärztliches zeugnis wollten, mein hausarzt aber in den ferien war, musste ich die mobilen ärzte kommen lassen. der rechnungsbetrag von 367.- wurde mir in rechnung gestellt. Hier stellt sich bereits die erste Frage, der zivilschutz wollte ums verecken ein zeugnis haben; müsste somit nicht auch er die entstandennen kosten dafür übernehmen?
Das Hautproblem aber: über den Rechnungsbetrag erhielt ich eine erste, sowie eine zweite mahnung. nach der zweiten mahnung hab ich die rechnung bezahlt. zwei wochen später flatterte ein schreiben von "intrium justitia" ins haus. Sie wollten die 367.- plus 169.- von mir einfordern... hab das schreiben ignoriert uns im altpapier entsorgt.
Nun, heute erhielt ich ein erneutes schreiben:
"wir wurden informiert, dass Sie die untenstehende Rechnung direkt bei unserem Kunden beglichen haben. Besten Dank dafür!
Mit Ihrem Zahlungsverzug sind jedoch sowohl bei unserem Kunden sowie acuh bei uns zusätzliche Kosten entstanden, welche nun noch austehend sind:
Zinsen, CHF 4.65, Verzugsschaden gem. Art. 106, CHF OR 169.-.
Saldo zu unseren Gunsten CHF 173.65. Bitte überweisen Sie den Restbetrag in den nächsten 5 Tagen mit dem beiligenden EZ, damit Ihr Fall definitiv abgeschlossen werden kann."
Nun, kann ich mich dagegen wehren. Bin gerade dabei ein Brief zu verfassen, poste ihn nachher gerne hier...
danke schon mal im voraus
Verfasst: 11.05.2012, 16:53
von Rhykurve
das Problem:
OR Artikel 106 lautet:
Absatz 1:
hat der gläubiger eine grösseren schaden erlitten (anm.: hat er nicht), als ihm durch die verzugszinsen vergütet wird, so ist der schuldner zum ersatze auch dieses schadens verpflichtet, wenn er nicht beweist, dass ihm keinerlei verschulden zur last falle
...ich dachte in der schweiz müsse die schuld, nicht die unschuld bewiesen werden...
Absatz 2:
lässt sich dieser grössere schaden (anm.: was ist ein grösserer schaden?) zum voraus abschätzen, so kann der richter den ersatz schon im urteil über den hautpanspruch festsetzen
Verfasst: 11.05.2012, 16:59
von Idefix
nach der zweiten mahnung hab ich die rechnung bezahlt.
wie viel Tage gaben Sie Dir noch um die RG noch zu bezahlen ? wenn Du in dieser Frist bezahlt hast, dürftest Du nochmals davonkommen.
Verfasst: 11.05.2012, 17:08
von Rhykurve
Idefix hat geschrieben:nach der zweiten mahnung hab ich die rechnung bezahlt.
wie viel Tage gaben Sie Dir noch um die RG noch zu bezahlen ? wenn Du in dieser Frist bezahlt hast, dürftest Du nochmals davonkommen.
Das weiss ich leider nicht mehr... hab ca 10 - 15 tage nach erhalt der zweiten mahnung bezahlt
Verfasst: 11.05.2012, 17:56
von eric.cartman
http://konsumentenschutz.ch/medienmitte ... titia.html
Bezahl nur den Zins, aber ja nicht den Verzugsschaden.
Verfasst: 11.05.2012, 18:00
von Rhykurve
wow, super, danke für den link!
und die arschlöcher haben tatsächlich ein "fairplay logo" auf dem briefkopf!
Verfasst: 11.05.2012, 18:10
von Rhykurve
was meint ihr zu folgendem schreiben? :
Ihr Schreiben vom 07. Mai 2012, Forderung über CHF 173.65
Inkassonummer 5088986
Sehr geehrte Damen und Herren
In Ihrem Schreiben, datiert am 07. Mai 2012 stellen Sie eine Forderung an mich über CHF 173.65. Die Rechnung von Herrn Dr. med. XYXY XYXYXY über CHF 367.- ist bereits beglichen.
Ich weiss nicht, wie Ihnen ein „Verzugsschaden“ über CHF 169.- entstanden ist, Sie haben ja gar keine Leistung erbracht?! Selbstverständlich bin ich nicht bereit diese Forderung zu begleichen. Die Hauptforderung ist bezahlt und ich verstehe nicht warum ich Ihnen irgendwelche „Verzugsschäden“ bezahlen soll; Sie haben mir gegenüber keine Leistungen erbracht. Selbstverständlich bezahle ich Ihnen die entstandenen Zinsen über CHF 4.65, schicken Sie mir dafür bitte einen Einzahlungsschein. Ich erachte die Angelegenheit somit als erledigt.
Ich stütze mich auf die Medienmitteilung des Schweizerischen Konsumentenschutzes betreffend der Vorgehensweise von „Intrium Justitia“. Diesbezüglich würde ich Ihnen auch nahelegen Ihr Fairplay Logo auf Ihrem Briefkopf zu entfernen.
Mit freundlichen Grüssen,
Verfasst: 11.05.2012, 18:11
von Rhykurve
oder soll ich besser den musterbrief vom konsumentenschutz schicken?
Verfasst: 11.05.2012, 18:52
von macau
Rhykurve hat geschrieben:Selbstverständlich bezahle ich Ihnen die entstandenen Zinsen über CHF 4.65, schicken Sie mir dafür bitte einen Einzahlungsschein. Ich erachte die Angelegenheit somit als erledigt.
Wenn du nach der zweiten Mahnung innert Frist bezahlt hast, ist alles erledigt. Wenn du zu spät bezahlt hast, kann der Gläubiger theoretisch 5 % Zins seit der Fälligkeit der zweiten Mahnung (also höchstens für ein paar Taage) verlangen.
Vorrausgesetzt, dass du bezahlt hast, bevor intrium justitia ihren Wisch aufgesetzt hat, was ich stark vermute, ist sowieso alles in Butter.
Ich würde schreiben, dass die Sache für dich wegen Bezahlung nach der zweiten Mahnung erledigt sei und dass du dir rechtliche Schrittr vorbehalten würdest, falls du weiterhin wegen dieser Angelegenheit belästigt wirdst.
Verfasst: 11.05.2012, 18:55
von Rhykurve
danke für deine einschätzung.
also meinst du, der brief ist in ordnung. würde deine anrgungen einfliessen lassen. was hältst du vom musterbrief des konsumentenschutzes?
http://konsumentenschutz.ch/medienmitte ... titia.html
Verfasst: 11.05.2012, 18:56
von dasdiyok
wie ist das diesbezüglich genau mit Art. 27, 3 SchKG?
Verfasst: 11.05.2012, 19:05
von Rhykurve
dasdiyok hat geschrieben:wie ist das diesbezüglich genau mit Art. 27, 3 SchKG?
da steht:
3 Niemand kann verpflichtet werden, einen gewerbsmässigen Vertreter
zu bestellen. Die Kosten der Vertretung dürfen nicht dem Schuldner
überbunden werden.
ziemlich eindeutig, oder?!
Verfasst: 11.05.2012, 19:22
von macau
Nein, ich würde die Passage mit dem Verzugszins streichen. Einfach schreiben, dass du nach der zweiten Mahnung fristgerecht bezahlt hast und damit alles erledigt sei. "intrium justitia" hat keine klagbare Forderung, also steht ihr auch kein Verzugszins zu. Ein Kurzbrief mit zwei Linien reicht meiner Ansicht nach.
Verfasst: 11.05.2012, 19:36
von Rhykurve
macau hat geschrieben:Nein, ich würde die Passage mit dem Verzugszins streichen. Einfach schreiben, dass du nach der zweiten Mahnung fristgerecht bezahlt hast und damit alles erledigt sei. "intrium justitia" hat keine klagbare Forderung, also steht ihr auch kein Verzugszins zu. Ein Kurzbrief mit zwei Linien reicht meiner Ansicht nach.
okay, danke dir, werde es so machen.
Verfasst: 11.05.2012, 21:56
von Rankhof
Intrum weiss genau dass sie den Verzugsschaden nicht per Betreibung einfordern können also werden sie dich auch nicht betreiben. Aber noch ein paar Mal damit drohen. Hart bleiben.
Verfasst: 12.05.2012, 12:08
von Rule Britannia
Könnte man eigentlich so eine Firma wegen Nötigung anzeigen?
Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Ein Eintrag im Betreibungsregister ist für mich ein "ernstlicher Nachteil" und "eine Beschränkung meiner Handlungsfreiheit". Schliesslich habe ich dann Mühe eine Wohnung zu finden.
Mir ist klar, dass der Aufwand sich nicht lohnen würde. Aber gäbe es Gründe, weshalb man keine Aussicht auf Erfolg hätte?
Verfasst: 12.05.2012, 13:40
von macau
Rule Britannia hat geschrieben:Könnte man eigentlich so eine Firma wegen Nötigung anzeigen?
Das kommt darauf an. Wenn eine Firma direkt eine Betreibung einleitet, kann man nichts machen. Wenn aber eine Betreibung angedroht wird, ist dies Nötigung, vor allem wenn man vorher mitgeteilt hat, dass die Forderung beglichen sei und man keine weiteren Belästigungen wünsche.
Verfasst: 12.05.2012, 14:33
von Kawa
Rule Britannia hat geschrieben:Ein Eintrag im Betreibungsregister ist für mich ein "ernstlicher Nachteil" und "eine Beschränkung meiner Handlungsfreiheit". Schliesslich habe ich dann Mühe eine Wohnung zu finden.
Wegen einer Betreibung mit Rechtsvorschlag über 169 Fränkli wirst du sicher keine Mühe bei der Wohnungssuche haben

Verfasst: 04.06.2012, 11:45
von Rhykurve
es geht weiter - ich drehe fast durch!!!
Keine Ahnung was tun nun; zumindest nicht legal.....
folgendes flatterte heute in meinen briefkasten:
Sehr geehrte Rhykurve
Wir weisen Sie darauf hin, dass der oben erwähnte Ausstand nicht innert angegebener Frsit bezahlt wurde. Durch den Zahlungsverzug sind Kosten angefallen, welche nun von Ihnen als Ursacher getragen werden müssen.
Laut Art. 104 OR sind Sie verpflichtet, Verzugszinsen
gemäss OR Art. 106 auch die zusätzlichen Inkasso- und Rechtsverfolgungskdosten pauschal nach Aufwand zu bezahlen. Die von uns geübte Praxis stützt sich auf diese Grundlage und steht im Einklang mit den Richtlinien und der Verzugsschadentabelle des Verbandes Schweizerischer Inkassotreuhandinstitute (VSI).
Lediglich für das Ausfüllen und einreichen des Betreibungsbegehrens dürfen dem Schuldner gemäss SchKG Art. 27 Abs. 3 keine Vertretungskosten auferlegtz werden.
Wir erwarten die Begleichung des restlichen Ausstandes in den nächsten 10 Tagen
edith meint: auch dies scheint ein standardschreiben zu sein - keine persönliche unterschridft drauf... reagieren oder ignorieren?
Verfasst: 04.06.2012, 12:06
von canon
Rhykurve hat geschrieben:es geht weiter - ich drehe fast durch!!!
Keine Ahnung was tun nun; zumindest nicht legal.....
folgendes flatterte heute in meinen briefkasten:
Sehr geehrte Rhykurve
Wir weisen Sie darauf hin, dass der oben erwähnte Ausstand nicht innert angegebener Frsit bezahlt wurde. Durch den Zahlungsverzug sind Kosten angefallen, welche nun von Ihnen als Ursacher getragen werden müssen.
Laut Art. 104 OR sind Sie verpflichtet, Verzugszinsen
gemäss OR Art. 106 auch die zusätzlichen Inkasso- und Rechtsverfolgungskdosten pauschal nach Aufwand zu bezahlen. Die von uns geübte Praxis stützt sich auf diese Grundlage und steht im Einklang mit den Richtlinien und der Verzugsschadentabelle des Verbandes Schweizerischer Inkassotreuhandinstitute (VSI).
Lediglich für das Ausfüllen und einreichen des Betreibungsbegehrens dürfen dem Schuldner gemäss SchKG Art. 27 Abs. 3 keine Vertretungskosten auferlegtz werden.
Wir erwarten die Begleichung des restlichen Ausstandes in den nächsten 10 Tagen
edith meint: auch dies scheint ein standardschreiben zu sein - keine persönliche unterschridft drauf... reagieren oder ignorieren?
muesch nüd me zahle! s isch sicher e standartschribe, schick nomole e schribe, dass dini Forderig zahlt hesch und schick e kopie drvo em kassesturz! schrib, dass innert 10 tag antwort wötsch und si sölle dir grad no e uszug schicke über d date wo si vo dir gspeicheret hän!
Verfasst: 04.06.2012, 12:25
von Rhykurve
canon hat geschrieben:muesch nüd me zahle! s isch sicher e standartschribe, schick nomole e schribe, dass dini Forderig zahlt hesch und schick e kopie drvo em kassesturz! schrib, dass innert 10 tag antwort wötsch und si sölle dir grad no e uszug schicke über d date wo si vo dir gspeicheret hän!
danke für deine einschätzung! eigentlich mag ich denen gar nicht mehr schreiben... Im letzen Breif schreib ich:
""Die Sache ist für mich somit erledigt. Wenn Sie mich weiterhin in dieser Angelegenheit belästigen, werde ich mir rechtliche Schritte vorbehalten""
deshalb müsste ich das nun wahr machen, aber wie, wo, was?
Verfasst: 04.06.2012, 12:30
von Rankhof
nochmals: Intrum kann seine Bemühungen nicht gerichtlich durchsetzen, ganz egal was die dir schreiben.
Natürlich weiss Intrum das, aber weil sie das Geld trotzdem wollen machen sie dir Angst - was ja auch gelingt. Das Gesetz ist ganz klar auf deiner Seite. Bemühungen von Inkassobüros gelten NICHT als Verzugsschaden - hierfür ist der Verzugszins von 5% da, der das pauschal abgilt. Bemühungen von Inkassobüros bei einer Betreibung können aufgrund von Art. 27 Abs. 3 SchKG nicht eingefordert werden.
Hart bleiben, nicht zahlen. Und zwar völlig egal, was kommt.
Im allerschlimmsten Fall (erfolgreiche Betreibung) müsstest du die ursprüngliche Summe von Fr. 367.-- plus 5% Verzugszins plus die Kosten des Betreibungsamtes (viel viel tiefer als die von Intrum) zahlen.
Aber da du ja die Rechnung bezahlt hast, könnten Sie allenfalls noch die 5% Verzugszins ab Rechnung bis Bezahlung Rechnung einfordern, also höchstens ein paar Fränkli.
Verfasst: 04.06.2012, 12:32
von Rankhof
Rhykurve hat geschrieben:werde ich mir rechtliche Schritte vorbehalten""
deshalb müsste ich das nun wahr machen, aber wie, wo, was?
Du kannst eine Strafanzeige wegen Nötigung oder Erpressung einreichen, aber das wird vermutlich nichts bringen, denn das Verhalten von Intrum ist nach meinem Wissensstand noch nie für strafbar erklärt worden.
Verfasst: 04.06.2012, 12:34
von Rhykurve
[quote="Rankhof"][/QUOTE]
zahlen tu ich so oder so nicht! soll ich einfach gar nicht mehr reagieren oder nochmals 6 Franken in einen eingeschriebenen Brief investieren (der wohl eh nicht gelesen wird)?
edith meint: meinst du die werden mich jetzt noch mit zwei/drei schreibne eindeckun und die sache dann bleiben lassen?
Verfasst: 04.06.2012, 12:41
von Rankhof
als Verzugsschaden gilt übrigens nur Schaden, der unmittelbar aufgrund des Zahlungsverzugs eintritt, also dass der Gläubiger aufgrund der fehlenden Zahlung weitere finanzielle Verluste erleidet, die auf dem Zahlungsverzug basieren.
Bsp: Valutaverluste durch Zahlungsverzug, höher verzinsliche Fremdgeldaufnahme oder verzögerte Tilgung von zinsmässig stärker belasteten Gläubigerschulden, ebenso Zinsschaden (Verzug des Geldschuldners durch entgangenen Nutzen auf dem Kapital).
Ok, alles etwas kompliziert, ich mache ein anderes stark vereinfachtes Bsp:
Du hast Ferien gebucht und jemand fährt dich mit dem Auto an, du verletzst dich und kannst nicht in die Ferien. Logisch, der andere muss deine Heilungskosten zahlen. Er muss aber auch deine Ferien zahlen, da er das auch direkt verursacht hat. Das wäre dann wie der Verzugsschaden, der zusätzlicher Schaden ist.
Wenn du nun aber das Geld nicht bekommst, musst du ihn einklagen. Die Kosten dafür sind kein Schaden, diese Kosten trägst du selbst. Ausser du bekommst vom Gericht eine Parteientschädigung, wenn du den Prozess gewonnen hast. Eine solche Parteienschädigung gibts bei Betreibungen aber eben gerade nicht!
Verfasst: 04.06.2012, 12:43
von Rankhof
Rhykurve hat geschrieben:zahlen tu ich so oder so nicht! soll ich einfach gar nicht mehr reagieren oder nochmals 6 Franken in einen eingeschriebenen Brief investieren (der wohl eh nicht gelesen wird)?
edith meint: meinst du die werden mich jetzt noch mit zwei/drei schreibne eindeckun und die sache dann bleiben lassen?
Ich würde dieses und sämtliche weitere Schreiben (es werden vermutlich weitere kommen, ev. auch mit Anwaltstitel im Briefkopf) ignorieren (nicht fortwerfen, aber ignorieren). Und eben durchhalten. Irgendwann geben sie auf. Und zukünftig die zu Recht bestehenden Rechnungen sofort und brav bezahlen

.
edit: Ein anderes - echtes - Problem ist dagegen, dass Intrum deine Daten nun aber wahrscheinlich so Bonitätsagenturen verkauft, die angefragt werden, wenn jemand deine Kreditwürdigkeit überprüfen will. Und da könnte dann ungerechtfertigt ein negativer Eintrag über dich drinstehen, den du fast nicht mehr loswirst.
Verfasst: 04.06.2012, 12:53
von Rhykurve
Rankhof hat geschrieben:Ich würde dieses und sämtliche weitere Schreiben (es werden vermutlich weitere kommen, ev. auch mit Anwaltstitel im Briefkopf) ignorieren (nicht fortwerfen, aber ignorieren). Und eben durchhalten. Irgendwann geben sie auf. Und zukünftig die zu Recht bestehenden Rechnungen sofort und brav bezahlen

.
edit: Ein anderes - echtes - Problem ist dagegen, dass Intrum deine Daten nun aber wahrscheinlich so Bonitätsagenturen verkauft, die angefragt werden, wenn jemand deine Kreditwürdigkeit überprüfen will. Und da könnte dann ungerechtfertigt ein negativer Eintrag über dich drinstehen, den du fast nicht mehr loswirst.
danke für deine bemühungen! Dann warte ich mal ab... ich bezahle normlerweise immer reicht zügig...nur wenn ich pleite bin, zahle ich erst im allerletzten moment...
viele daten haben die ja nicht, oder? die spät bezahlte Rechnung, meine Adressdaten.. Verkaufen sie diese Proaktiv oder auf Anfrage?
Verfasst: 04.06.2012, 13:12
von canon
d inkassobüros mache eigentlich mit em verzugsschade dr gröscht profit! das gäld goht alles in sack vo däne firmene! würd niemerts mehr verzugsschade zahle, würds vielne vo däne firmene schlächt go! grichtlich duresetze chöne si dr verzugsschade jedoch NIE! zahle mues me eigentlich nur dr ursprünglich rächnigsbetrag + 5% verzugszins. aber das sin e paar franke und wäge däm duet di niemerts betribe.
was de jetzt sicher wirdsch ha, isch e negative itrag in dr datebank. das häist für di, falls de emol online öbis möchtsch bstelle, e kredit(karte) atrag stellsch oder sunscht öbis in däre art, cha dir das wäge genau däm negative itrag verweigeret wärde! ev. hesch jetzt e schleppendi zahligsmoral und das cha denn si, dass es häist, me söt dir kei waar uf rächnig gä... dorum würdi mol e atrag stelle, dass si dir d date wo si vo dir hän schicke (das isch kostelos).
Verfasst: 04.06.2012, 13:18
von Rhykurve
canon hat geschrieben:d
was de jetzt sicher wirdsch ha, isch e negative itrag in dr datebank. das häist für di, falls de emol online öbis möchtsch bstelle, e kredit(karte) atrag stellsch oder sunscht öbis in däre art, cha dir das wäge genau däm negative itrag verweigeret wärde! ev. hesch jetzt e schleppendi zahligsmoral und das cha denn si, dass es häist, me söt dir kei waar uf rächnig gä... dorum würdi mol e atrag stelle, dass si dir d date wo si vo dir hän schicke (das isch kostelos).
aber der eintzrag besteht ja nur in ihrer datenbank - wenn ich irgendwo was per rechnung bestelle (mach ich eh nur bei exlibris.ch), oder eine kreditkarte beantragen würde (was ich nicht vorhabe), müsste die entsprehcne firma ja zuerst eine anfrage in intrium stellen.. weshalb sollten sie das tun?
Wenn ich einen Antrag stlle mir diese daten rauszugeben, bringe ich die dann nicht auf dumme gedanken?
Verfasst: 04.06.2012, 13:29
von canon
Rhykurve hat geschrieben:aber der eintzrag besteht ja nur in ihrer datenbank - wenn ich irgendwo was per rechnung bestelle (mach ich eh nur bei exlibris.ch), oder eine kreditkarte beantragen würde (was ich nicht vorhabe), müsste die entsprehcne firma ja zuerst eine anfrage in intrium stellen.. weshalb sollten sie das tun?
Wenn ich einen Antrag stlle mir diese daten rauszugeben, bringe ich die dann nicht auf dumme gedanken?
s git viel firmene wo bonitätspriefige bi inkassobüros mache! die spiise ALLI date wo si bechöme in e datebank i. egal ob e forderig grächtfertigt isch oder nid! das wird nid überprieft. fascht jede onlineshop isch an so e datebank kopplet. wenn öber ware übere betrag x bstellt, wird do e kurzi priefig gmacht, ob scho öbis negativs bi dir idräit isch. denn chas si, dass de denn nur no per voruszahlig öbis bstelle chasch, oder dass me dir grad säit, näi, für di gits nix bi uns!