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Versicherungstechnisch

Verfasst: 03.10.2011, 09:07
von canada
Hallo Forum

Ich habe eine Privathaftplficht/Hausratversicherung abgeschlossen mit meiner Mitbewohnerin, als Familienpolice.

Wir haben 2 Fahrräder angeben, ohne weitere Angaben.
Mein Fahrrad war ein neues, ca. 2009 gekauft, CHF 1000.-
Das zweite Fahrrad war ein Occasion Kauf, für ca CHF 100.--, ohne Quittung, wurde durch Kollege vermittelt.

Wie soll ich mich nun gegenüber der Versicherung verhalten?
Den korrekten Preis von CHF 100 angeben, oder einen Fantasypreis nennen, habe ja keine Quittung, nichts vorhanden, mein Fahrradhändler hat aber gesagt, das Fahrrad war ein "schnäppchen" für diesen Preis, hätte locker ca. CHF 500 gekostet.

Cheers
Canada

Verfasst: 03.10.2011, 09:38
von Sharky
Was ist denn das für eine Versicherung?

Soviel ich weiss muss man doch nur den gewünschten Totalversicherungswert für den gesamten Hauhalt angeben oder muss man das heute so genau detailliert machen?
Irgendwie gabs mal Faustregeln pro Zimmer ca. 15'000.- oder sowas.

Und wenn du dir eine neues Fahrrad kaufst musst du es gleich dieser Versicherung angeben?

Auch hast du bestimmt einen Selbstbehalt (Fr. 500.-?), alles was darunter von Wert hat ist eh nicht bezahlt. Also müsstest du 100.- über dem Selbstbehalt angeben, damit du wenigstens dann die 100.- zurückbekommst ;)
Um zu versichern brauchst du auch keine Quittung. Die brauchst du nichtmal bei Verlust oder Beschädigung des Objekts. Vorallem bei unter 1000.- Sachen nicht.
Soviel ich weiss, ist eh der Neupreis versichert, also wenns kaputt geht, musst einfach aus einem aktuellen Prospekt den aktuelle Neupreis angeben können. Oder wenns auch geht von einem anderen....

Dies ist jedenfalls meine Erfahrung mit meiner Versicherung....

Verfasst: 03.10.2011, 10:14
von Kawa
Sharky hat geschrieben:Was ist denn das für eine Versicherung?

Soviel ich weiss muss man doch nur den gewünschten Totalversicherungswert für den gesamten Hauhalt angeben oder muss man das heute so genau detailliert machen?
Ich denke sein Velo wurde geklaut (schreibt er zwar nicht aber sonst gibt's ja keinen Sinn) und er muss daher den genauen Wert angeben.

@canada Einen zu hohen Wert anzugeben ist Versicherungsbetrug ...

Verfasst: 03.10.2011, 10:48
von Dave
kasch e höchere wert agäh, bikunsch aber maximum 2'000.00 uszahlt, isch mim sohn grad passiert mit eme velo wo ere e offizielli quittig kah het über 3'500.00