Ersthafte Frage an die Forums-Jursiten
Verfasst: 05.09.2011, 16:31
Stellt euch folgende Situation vor:
Ihr werdet wegen zu wenig Abstand auf der Autobahn zu einer Strafe von 3 Monaten Entzug vom Fahrausweis und einer Geldbusse verurteilt.
Der Strafbefehl wird am 3ten des Monates ausgestellt und am 8ten des Monates nehmt ihr diesen entgegen.
Danach hat man 10 Tage Zeit gegen die Strafe zu rekurrieren. Nach diesen 10 Tagen wird der Strafbefehl rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.
Die Gute Staatsanwältin hat aber einen Fehler im Strafbefehl gemacht - es steht darin, dass diese Strafe NICHT im Strafregister eingetragen wird.
Dieser Fehler bemerkt Sie am 31ten des Monates und sendet ein Schreiben mit diesem Irrtum an den Verurteilten.
Mit dem Vermerk, dass der Strafbefehl rechtskräftig ist und nicht mehr angefochten ist. Man habe aber 10 Tage Zeit um gegen dieses Schreiben zu rekurrieren.
Frage an die Juristen: Darf ein rechtskräftiges Urteil in einem Strafbefehl von der Justiz abgeändert werden, auch wenn die Einspruchsfrist schon länger abgelaufen ist?
Auch wenn es doch ein Irrtum sein sollte, kann doch nicht ein rechtskräftiger Strafbefehl zu Ungunsten des Angeklagten revidiert werden?
Es geht mir nicht darum, ob eine solche Strafe einen Eintrag nach sich zieht oder nicht, sondern ob der Strafbefehl abgeändert werden darf.
Macht es überhaupt Sinn gegen die Justiz zu rekurrieren oder sollte man so etwas von Anfang an bleiben lassen?
Besten Dank für eure erstgemeinten Antworten!
Beste Grüsse
Baasel
Ihr werdet wegen zu wenig Abstand auf der Autobahn zu einer Strafe von 3 Monaten Entzug vom Fahrausweis und einer Geldbusse verurteilt.
Der Strafbefehl wird am 3ten des Monates ausgestellt und am 8ten des Monates nehmt ihr diesen entgegen.
Danach hat man 10 Tage Zeit gegen die Strafe zu rekurrieren. Nach diesen 10 Tagen wird der Strafbefehl rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.
Die Gute Staatsanwältin hat aber einen Fehler im Strafbefehl gemacht - es steht darin, dass diese Strafe NICHT im Strafregister eingetragen wird.
Dieser Fehler bemerkt Sie am 31ten des Monates und sendet ein Schreiben mit diesem Irrtum an den Verurteilten.
Mit dem Vermerk, dass der Strafbefehl rechtskräftig ist und nicht mehr angefochten ist. Man habe aber 10 Tage Zeit um gegen dieses Schreiben zu rekurrieren.
Frage an die Juristen: Darf ein rechtskräftiges Urteil in einem Strafbefehl von der Justiz abgeändert werden, auch wenn die Einspruchsfrist schon länger abgelaufen ist?
Auch wenn es doch ein Irrtum sein sollte, kann doch nicht ein rechtskräftiger Strafbefehl zu Ungunsten des Angeklagten revidiert werden?
Es geht mir nicht darum, ob eine solche Strafe einen Eintrag nach sich zieht oder nicht, sondern ob der Strafbefehl abgeändert werden darf.
Macht es überhaupt Sinn gegen die Justiz zu rekurrieren oder sollte man so etwas von Anfang an bleiben lassen?
Besten Dank für eure erstgemeinten Antworten!
Beste Grüsse
Baasel