Seite 1 von 1

Was passiert, wenn man zu viel Bussgeld einbezahlt?

Verfasst: 14.07.2011, 22:58
von baasel
Frage an die Forumsjuristen und die, die es auch wissen:

Was passiert, wenn ich eine Busse erhalte und der Polizei zu viel einbezahle?
Statt z.B. 120 Franken zahle ich 120.20 ein?

Müssen sie dies zurückbezahlen?
Dies 20 Rappen dürfen sie doch nicht behalten?
Nimmt mich einfach mal wunder. Denn wenn man zu wenig einzahlt bekommt man ja auch eine Nachrechnung über den fehlenden Betrag.

Verfasst: 14.07.2011, 23:00
von schnauz
der staat sagt leise danke !

und weiss aber nicht wie und wo er die plus buchen soll.

Verfasst: 14.07.2011, 23:06
von baasel
rein rechtmässig sollte er das doch aber zurückerstatten müssen.
Das könnte ja als Bestechung oder so gelten......

Die Pappsäcke sollen doch was zum arbeiten haben......

Verfasst: 14.07.2011, 23:57
von team17
Du willst 20 Rp zu viel einzahlen damit die sich Nerven und dir dies zurückerstatten müssen?

Verfasst: 15.07.2011, 04:42
von flexxer
bei solch kleinen beträgen wirst du es wahrscheinlich nicht zurück erstattet bekommen. hättest du jetzt anstatt 120 CHF 1200CHF einbezahlt müssten sie es wohl oder übel zurück erstatten :D .

Verfasst: 15.07.2011, 08:22
von kogokg
Kriegst es zurückerstattet, 15 Tage später eine Rechnung von CHF 20.- für die Unkosten.

Verfasst: 15.07.2011, 09:26
von Kawa
Kriegst es wohl kaum zurück da bei unserem auch so billigem Staatsmonopolisten aka Post eine Barüberweisung ja 9.50.- kosten würde.

PS: Zu viel zahlen ist blöd ... Viel int. wäre, was passiert wenn man zu wenig einbezahlt ;)

Verfasst: 15.07.2011, 09:42
von baasel
Kawa hat geschrieben:Kriegst es wohl kaum zurück da bei unserem auch so billigem Staatsmonopolisten aka Post eine Barüberweisung ja 9.50.- kosten würde.

PS: Zu viel zahlen ist blöd ... Viel int. wäre, was passiert wenn man zu wenig einbezahlt ;)
dann bekommst du eine neue Rechnung mit dem fehlenden Betrag.
Das habe ich schon mal ausprobiert und eine Rechnung für 1 (einen) Franken erhalten. Bezahlt habe ich die Rechnung am Postschalter - die Spesen für den Empfänger waren höher als die Rechnung.

Daher nimmt es mich wunder, was passiert, wenn man zuviel bezahlt.
Ich hab mal gehört, dass der Staat die zuviel bezahlten Bussgelder nicht behalten darf.

Und jo, ich möcht die Schloofkappe e chli beschäftige bi dr Polizei :-)

Verfasst: 15.07.2011, 09:43
von baasel
kogokg hat geschrieben:Kriegst es zurückerstattet, 15 Tage später eine Rechnung von CHF 20.- für die Unkosten.
sprichst du da aus erfahrung? Oder ist dies eine vermutung?

Verfasst: 15.07.2011, 10:03
von radames
baasel hat geschrieben:Frage an die Forumsjuristen und die, die es auch wissen:

Was passiert, wenn ich eine Busse erhalte und der Polizei zu viel einbezahle?
Statt z.B. 120 Franken zahle ich 120.20 ein?

Müssen sie dies zurückbezahlen?
Dies 20 Rappen dürfen sie doch nicht behalten?
Nimmt mich einfach mal wunder. Denn wenn man zu wenig einzahlt bekommt man ja auch eine Nachrechnung über den fehlenden Betrag.
ruf doch mal bei den bullen an und stell die genau gleiche frage ... nachdem der polizist den hörer auflegt, wird er - nach beendetem totlachen - das aufgezeichnete gespräch vielleicht schnurrstracks ins internet stellen und du wirst die attraktion auf youtube :o ...
oder du überlegst dir eine weitere noch bessere frage wie zum beispiel ... "kann ich diese 20 rappen auf mein bussenguthaben gutschreiben lassen?", nur so zur sicherheit falls du wieder mal aus spass irgendeinen beamten mit sinnfreien aufgaben beschäftigen willst und unser steuergeld verschleuderst ...

Verfasst: 15.07.2011, 10:12
von Kawa
baasel hat geschrieben:dann bekommst du eine neue Rechnung mit dem fehlenden Betrag.
Das habe ich schon mal ausprobiert und eine Rechnung für 1 (einen) Franken erhalten. Bezahlt habe ich die Rechnung am Postschalter - die Spesen für den Empfänger waren höher als die Rechnung.
Alleine das ausstellen der Rechnung kostet das mehrfache eines Frankens ....
Es ist aber ein Staatsbetrieb und denen ist das doch völlig egal. Die arbeiten nicht gewinnorientiert ;)

PS: Rechtlich ist es egal, ob jemand einem anderen unaufgefordert und unbestellt eine Ware oder Geld schickt: Wenn er es zurück haben will muss er es auf seine eigenen Kosten veranlassen sprich du musst die 20 Rappen verlangen und alle Kosten dafür selber blechen ...

Verfasst: 15.07.2011, 10:14
von Blutengel
baasel hat geschrieben:dann bekommst du eine neue Rechnung mit dem fehlenden Betrag.
Das habe ich schon mal ausprobiert und eine Rechnung für 1 (einen) Franken erhalten. Bezahlt habe ich die Rechnung am Postschalter - die Spesen für den Empfänger waren höher als die Rechnung.

Daher nimmt es mich wunder, was passiert, wenn man zuviel bezahlt.
Ich hab mal gehört, dass der Staat die zuviel bezahlten Bussgelder nicht behalten darf.

Und jo, ich möcht die Schloofkappe e chli beschäftige bi dr Polizei :-)
Die Spesen hast trotzdem Du mit deinen Steuergeldern bezahlt ...

Verfasst: 15.07.2011, 10:40
von Kawa
baasel hat geschrieben:Und jo, ich möcht die Schloofkappe e chli beschäftige bi dr Polizei :-)
Erledigt sowieso die Informatik vollautomatisch und sogar wenn nicht endlockst denen kaum mehr als ein müdes Lächeln :p

Verfasst: 15.07.2011, 12:55
von tom84
izahlig koschtet für dr empfänger glaub öbe 1 stutz.
zahl doch eifach 120 x 1 stutz ih. :)

nei ernschthaft das het mol eine gmacht. dä het den glaub schlussendlich vorem bundesgricht verlore. :)

Verfasst: 15.07.2011, 21:12
von Rhykurve
baasel hat geschrieben: Was passiert, wenn ich eine Busse erhalte und der Polizei zu viel einbezahle?
Statt z.B. 120 Franken zahle ich 120.20 ein?
Zu schnell gefahren oder falsch parkiert?
Wenn es Dir darum geht denen eins reinzudrücken...wird das denen ziemlich egal sein...da der steuerzahler für die ganzen entstehenden kosten aufkommen wird. So spässchen kann man mit wirtschaftsorientierten unternehmen machen, nicht aber beim staat, da man sich nur ins eigene fleisch schneidet... also, lass es doch bleiben

Verfasst: 15.07.2011, 22:55
von baasel
Rhykurve hat geschrieben:Zu schnell gefahren oder falsch parkiert?
Wenn es Dir darum geht denen eins reinzudrücken...wird das denen ziemlich egal sein...da der steuerzahler für die ganzen entstehenden kosten aufkommen wird. So spässchen kann man mit wirtschaftsorientierten unternehmen machen, nicht aber beim staat, da man sich nur ins eigene fleisch schneidet... also, lass es doch bleiben
Das ist mir auch klar. Mich nimmt es grundsätzlich einfach wunder, was der Gevater Staat mit dem zu viel Bezahlten Geld machen würde. Denn behalten dürfte er es eigentlich nicht. Wir hatten eine Diskussion über dies und keiner wusste so richtig, was passieren würde.
Daher meine Frage an das doch alles wissende Forum.

Verfasst: 16.07.2011, 14:19
von Kawa
baasel hat geschrieben:Das ist mir auch klar. Mich nimmt es grundsätzlich einfach wunder, was der Gevater Staat mit dem zu viel Bezahlten Geld machen würde. Denn behalten dürfte er es eigentlich nicht. Wir hatten eine Diskussion über dies und keiner wusste so richtig, was passieren würde.
Daher meine Frage an das doch alles wissende Forum.
Wieso denn nicht ???

DU musst es zurückverlangen und DU musst sämtliche anfallenden Kosten dafür tragen. Alles andere wäre reiner Goodwill ....

Verfasst: 16.07.2011, 14:32
von Goofy
Kawa hat geschrieben:Wieso denn nicht ???

DU musst es zurückverlangen und DU musst sämtliche anfallenden Kosten dafür tragen. Alles andere wäre reiner Goodwill ....
Gilt unrechtmässige Bereicherung nur für die Normalbevölkerung?

Verfasst: 16.07.2011, 15:30
von Joker59
ich schick dir eine rechnung von sfr. 100.-.

du bezahlst hingegen sfr. 110.-

und jetzt soll ich unaufgefordert dafür sorgen, dass du zu deinem recht kommst?

die differenz von sfr. 10.- buch ich locker unter "übrige erträge" ab ;)

Verfasst: 16.07.2011, 16:29
von Kawa
Goofy hat geschrieben:Gilt unrechtmässige Bereicherung nur für die Normalbevölkerung?
Ohje, das hat doch überhaupt nichts damit zu tun .....

Verfasst: 16.07.2011, 16:34
von Mindl
Goofy hat geschrieben:Gilt unrechtmässige Bereicherung nur für die Normalbevölkerung?
die rieche dörfet das au ;) nur dä bünzli nid...