RAF-Klar kommt Ende Jahr frei
Verfasst: 24.11.2008, 16:55
Ex-RAF-Terrorist Christian Klar bald auf freiem Fuß
Der frühere RAF-Terrorist Christian Klar wird Anfang 2009 nach 26 Jahren aus der Haft entlassen. Das Oberlandesgericht Stuttgart sieht keine weitere Gefährdung durch Klar. Klar war unter anderem für den RAF-Mord an dem damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback verurteilt worden.
Die RAF am Drücker Der ehemalige RAF-Topterrorist Christian Klar kommt nach über 26 Jahren Gefängnis frei. Der 56-Jährige soll zum 3. Januar 2009 auf Bewährung aus der Haft entlassen werden, wie das Oberlandesgericht Stuttgart am Montag erklärte. Der Senat sehe u201Ekeine Anhaltspunkte für eine fortgesetzte Gefährdungu201C durch Klar, sagte Gerichtssprecherin Josefine Köblitz.
Als entscheidend für diese Einschätzung erklärte es das Gericht, dass die Auflösung der RAF 1998 u201Eunter aktiver Mitwirkungu201C Klars stattgefunden habe. Zudem habe dieser schon zuvor unmissverständlich geäußert, vom u201Ebewaffneten Kampfu201C Abstand zu nehmen. Diese Erklärung sei u201Enicht zuletzt mit Blick auf sein in den vergangenen Jahren völlig verändertes, jetzt konstruktives Verhalten im Strafvollzug glaubhaftu201C, erklärte das Gericht.
Gericht nennt mangelnde Distanzierung u201Eschwere Belastung der Opferu201C
Dem stehe nicht entgegen, dass Klar auch in öffentlichen Äußerungen weiterhin äußerst sozialkritische Auffassungen vertrete. Dass er sich bislang nicht von seinen früheren schweren Taten distanziert habe, sieht der Senat nach diesen Angaben u201Eals schwere Belastung für die Opfer und ihre Angehörigenu201C. Für die alles entscheidende Frage, ob der Verurteilte künftig weitere schwere Straftaten begehen wird, sei dies aber auch nach der Auffassung der Sachverständigen nicht ausschlaggebend.
Michael Buback, Sohn des 1977 von der RAF ermordeten damaligen Generalbundesanwaltes Siegfried Buback, appellierte am Montag an die früheren Mitglieder der Roten Armee Fraktion, endlich den Mord an seinem Vater und dessen Begleitern aufzuklären. u201EWir wollen die Wahrheit über diese Tat erfahrenu201C, sagte Buback im WDR-2-Morgenmagazin.
Peymann hält Praktikumsangebot aufrecht
Ob Klar nach seiner Freilassung ein Praktikum am Berliner Ensemble beginnen wird, war zunächst unklar. Dessen Intendant Claus Peymann hält das bereits vor drei Jahren gemachte Angebot dazu jedenfalls aufreicht, wie eine Sprecherin des Ensembles am Montag der AP sagte.
Peymann hatte dem 56-jährigen Klar bereits 2005 angeboten, als Bühnentechniker ein Praktikum zu machen. Er hatte dies damit begründet, dass der Exterrorist nach so vielen Jahren Haft eine Chance zur Rückkehr in die Gesellschaft bekommen müsse.
Die Justizvollzugsanstalt Bruchsal, wo Klar den größten Teil seiner Haftzeit verbrachte, wollte sich am Montag auf AP-Anfrage nicht zu der bevorstehenden Freilassung äußern. Nach früheren Angaben des JVA-Leiters Thomas Müller hatte Klar zuletzt die vorgeschriebenen Haftlockerungen erhalten. Seit dem Frühjahr hatte er 14 Mal Ausgang, teilweise in Begleitung einer Bezugsperson, aber auch allein.
(Quelle: focus.de)
--------------------
korrekt, find ich
Der frühere RAF-Terrorist Christian Klar wird Anfang 2009 nach 26 Jahren aus der Haft entlassen. Das Oberlandesgericht Stuttgart sieht keine weitere Gefährdung durch Klar. Klar war unter anderem für den RAF-Mord an dem damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback verurteilt worden.
Die RAF am Drücker Der ehemalige RAF-Topterrorist Christian Klar kommt nach über 26 Jahren Gefängnis frei. Der 56-Jährige soll zum 3. Januar 2009 auf Bewährung aus der Haft entlassen werden, wie das Oberlandesgericht Stuttgart am Montag erklärte. Der Senat sehe u201Ekeine Anhaltspunkte für eine fortgesetzte Gefährdungu201C durch Klar, sagte Gerichtssprecherin Josefine Köblitz.
Als entscheidend für diese Einschätzung erklärte es das Gericht, dass die Auflösung der RAF 1998 u201Eunter aktiver Mitwirkungu201C Klars stattgefunden habe. Zudem habe dieser schon zuvor unmissverständlich geäußert, vom u201Ebewaffneten Kampfu201C Abstand zu nehmen. Diese Erklärung sei u201Enicht zuletzt mit Blick auf sein in den vergangenen Jahren völlig verändertes, jetzt konstruktives Verhalten im Strafvollzug glaubhaftu201C, erklärte das Gericht.
Gericht nennt mangelnde Distanzierung u201Eschwere Belastung der Opferu201C
Dem stehe nicht entgegen, dass Klar auch in öffentlichen Äußerungen weiterhin äußerst sozialkritische Auffassungen vertrete. Dass er sich bislang nicht von seinen früheren schweren Taten distanziert habe, sieht der Senat nach diesen Angaben u201Eals schwere Belastung für die Opfer und ihre Angehörigenu201C. Für die alles entscheidende Frage, ob der Verurteilte künftig weitere schwere Straftaten begehen wird, sei dies aber auch nach der Auffassung der Sachverständigen nicht ausschlaggebend.
Michael Buback, Sohn des 1977 von der RAF ermordeten damaligen Generalbundesanwaltes Siegfried Buback, appellierte am Montag an die früheren Mitglieder der Roten Armee Fraktion, endlich den Mord an seinem Vater und dessen Begleitern aufzuklären. u201EWir wollen die Wahrheit über diese Tat erfahrenu201C, sagte Buback im WDR-2-Morgenmagazin.
Peymann hält Praktikumsangebot aufrecht
Ob Klar nach seiner Freilassung ein Praktikum am Berliner Ensemble beginnen wird, war zunächst unklar. Dessen Intendant Claus Peymann hält das bereits vor drei Jahren gemachte Angebot dazu jedenfalls aufreicht, wie eine Sprecherin des Ensembles am Montag der AP sagte.
Peymann hatte dem 56-jährigen Klar bereits 2005 angeboten, als Bühnentechniker ein Praktikum zu machen. Er hatte dies damit begründet, dass der Exterrorist nach so vielen Jahren Haft eine Chance zur Rückkehr in die Gesellschaft bekommen müsse.
Die Justizvollzugsanstalt Bruchsal, wo Klar den größten Teil seiner Haftzeit verbrachte, wollte sich am Montag auf AP-Anfrage nicht zu der bevorstehenden Freilassung äußern. Nach früheren Angaben des JVA-Leiters Thomas Müller hatte Klar zuletzt die vorgeschriebenen Haftlockerungen erhalten. Seit dem Frühjahr hatte er 14 Mal Ausgang, teilweise in Begleitung einer Bezugsperson, aber auch allein.
(Quelle: focus.de)
--------------------
korrekt, find ich