63 verhaftete Basler: Wie es wirklich war
Verfasst: 15.11.2008, 22:47
So, endlich mal die Fakten schwarz auf weiss, liebe Journalisten insbesondere Martin Regenass vom Baslerstab, sollen das mal genau lesen!
Angebliche Randale von 63 FCB-Fans löst sich (fast) in Luft auf
Am 28. Juni 2008 u2013 es ist der spielfreie Samstag vor dem EM-Finale u2013 werden in Zürich 63 FCB.Fans auf dem Heimweg von Wil im Hauptbahnhof Zürich verhaftet und in die Haftstrasse auf der Kasernenwiese geführt. In der darauf folgenden Woche überbieten sich die Medien mit Schlagzeilen. Gemäss BaZ-Aushang haben die Fans einen IC-Zug verwüstet. In 10 vor 10 sieht man mehrmals Bilder von verwüsteten Zügen. Im Basler Stab vom 12. November wird der Vorfall in einem Artikel zu Randalen der FCB-Fans in dieser Saison wieder aufgewärmt. Wie es um die journalistische Sorgfaltspflicht bestellt ist, zeigt in diesem Artikel bereits die Tatsache, dass die Fans für ein Freundschaftsspiel ihres FCB gegen den FCZ nach Wil gereist sein sollen.
Was ist an jenem Samstag wirklich passiert? Die Bahnpolizei teilte der Kantonspolizei Zürich telefonisch mit, im IC-740 von St. Gallen in Richtung Zürich sei eine Gruppe von FCB-Fans am Randalieren, es sei zu Sachbeschädigungen, Diebstahl und Belästigungen der anderen Passagiere sowie zu Gewalt und Drohung gegen Bahnbeamte gekommen. Die Kapo rückte aus und verhaftete im Hauptbahnhof Zürich 63 Fans. Die über den Vorfall von anderen Fans orientierte Fanarbeiterin, Rechtsanwältin Manuela Schiller sowie der AL-Gemeinderat Niggi Scherr begaben sich sofort zur Kantonspolizei und wollten sich vor Ort informieren. Der Einsatzleiter kam sofort hinaus und orientierte vorbildlich. Er stellte in Aussicht, dass die Fans alle innert zwei bis drei Stunden wieder entlassen würden. Gegen 23.30 Uhr war dann tatsächlich der letzte Fan wieder draussen und alle konnten gemeinsam mit dem Zug nach Basel zurück. Zwei Beamte der Bahnpolizei erstatteten Anzeige wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte. Die SBB stellten Strafantrag wegen Sachbeschädigung (an Mobiliar des Rollmaterials im Betrag von Fr. 2'904.20) und Betätigung einer Notbremse. Die Elvetino AG machte wegen Diebstahls einen Schaden von Fr. 25.60 geltend. Der zuständige Beamte der Kantonspolizei rapportierte in der Folge wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Sachbeschädigung, geringfügigen Diebstahls und Verletzung des Transportgesetzes. Der Rapport erfolgte jedoch nicht gegen die 63 der Polizei ja namentlich bekannten Fans, sondern ausdrücklich gegen Unbekannt. Der zuständige Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland stellte das Verfahren gegen unbekannte Täterschaft mit Verfügung vom 15. August 2008 ein. Kein Journalist scheint sich bis heute die Mühe gemacht zu haben, die Sache im Auge zu behalten oder direkt nachzufragen.
Für einen der 63 Fans hatte die Geschichte eine Fortsetzung. Das Stadtrichteramt Zürich bestrafte ihm mit einer Busse von Fr. 200.-- zuzüglich Fr. 280.-- Spruch u2013 und andere Gebühren, wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung. Er habe gegen das gegen ihn im August 2007 ausgesprochene Rayonverbot verstossen, welches ihm den Aufenthalt im Rayon Hauptbahnhof für die Dauer von sechs Stunden vor bis sechs Stunden nach einer Sportveranstaltung verboten habe. Der Polizeibeamte, welcher ihn in der Haftstrasse befragt hatte, war der Ansicht, die EM sei als eine einzige Sportveranstaltung zu betrachten, weshalb also der Fan während der ganzen EM keinen Fuss in die Stadt Zürich hätte setzen dürfen. Der Fan erhob Einsprache und der Stadtrichter hob mit Verfügung vom 30. Oktober 2008 diese unsinnige Busse wieder auf.
Fazit: Wenn es um Geschichten um angebliche oder manchmal auch tatsächliche Randale von Fans geht, hört bei den meisten Journalisten die journalistische Sorgfaltspflicht auf. Nachfragen ist nicht mehr nötig.
Quelle: fansicht.ch