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Ist es legal...

Verfasst: 26.10.2008, 21:08
von hanfueli
...das Altmetall zu klauen? habe heute wieder die ungemütlichen Seiten des grössten Elsässer Feiertags nach Sperrgut kennengelernt. Zwei Kleinlaster die die Ausfahrt blockieren und deren Chauffeure die sich gegenseitig anficken. Wenn man sie darauf anspricht meinen sie immer dass sie das dürfen weil wir es ja freiwillig auf die Strasse stellen und nicht mehr brauchen.

Illegal oder nicht, das ist hier die Frage :confused:

Verfasst: 26.10.2008, 21:40
von Kawa
Ganz genau genommen wahrsch. Diebstahl da es ja entweder immer noch dir gehört oder du es mit dem runterstellen der Stadt übergeben hast und es denen gehört.

PS : aber ein ganz winziges "Diebstählchen"

Verfasst: 26.10.2008, 21:52
von sancho pancho
Es ist ja schon illegal, das Zeug einfach auf die Strasse zu stellen. Daher dürfte sich der Abtransport in einer rechtlichen Grauzone befinden.
Aber da der Stadt damit Kosten eingespart werden (so muss sie es nicht wegräumen), denke ich nicht, dass es bei den Behörden jemanden stört, wenn die Elsässer es mitnehmen.

Verfasst: 26.10.2008, 22:04
von Kawa
sancho pancho hat geschrieben:Es ist ja schon illegal, das Zeug einfach auf die Strasse zu stellen.
Wenn am nächsten Tag Abfuhr ist, ist es keineswegs illegal ...

Verfasst: 27.10.2008, 09:47
von Späcki
Doch, wenn blöd wottsch tue, kasch si wäge Diebstahl aazeige...emel in Dütschland. Im "Galileo" oder "Wissenshunger" isch genau das Biispiel unter dr Rubrik "Die 10 grössten Irrtümer" koh. D'War ghört Dir, bis si vom offizielle Iisammler abgholt wird...drno ghört si däm. Aber s'Mitnäh vo Dritte gilt als Diebstahl.

Verfasst: 27.10.2008, 09:52
von whizzkid
hanfueli hat geschrieben:...das Altmetall zu klauen? habe heute wieder die ungemütlichen Seiten des grössten Elsässer Feiertags nach Sperrgut kennengelernt. Zwei Kleinlaster die die Ausfahrt blockieren und deren Chauffeure die sich gegenseitig anficken. Wenn man sie darauf anspricht meinen sie immer dass sie das dürfen weil wir es ja freiwillig auf die Strasse stellen und nicht mehr brauchen.

Illegal oder nicht, das ist hier die Frage :confused:
Ha ha herrlich, so hani das no nie ghört :D

Verfasst: 27.10.2008, 09:59
von Barty
was machen die leute eigentlich mit all dem sperrgut? würde mich mal wunder nehmen, wie deren erfolgsrechnung aussieht... die spritkosten um 70 runden durch ein kleiner wohnquartier zu ziehen müssen ja unermesslich sein... :rolleyes:

Verfasst: 27.10.2008, 10:06
von Rankhof
Späcki hat geschrieben:Doch, wenn blöd wottsch tue, kasch si wäge Diebstahl aazeige...emel in Dütschland. Im "Galileo" oder "Wissenshunger" isch genau das Biispiel unter dr Rubrik "Die 10 grössten Irrtümer" koh. D'War ghört Dir, bis si vom offizielle Iisammler abgholt wird...drno ghört si däm. Aber s'Mitnäh vo Dritte gilt als Diebstahl.
es ist etwas tricky:


Wenn man kurz vor Sperrgutabfuhr Sperrgut an die Strasse stellt MIT Gebührenkleber, so ist das eine Überlassung des Eigentums an das Entsorgungsunternehmen mit dem Auftrag, die Ware zu entsorgen/vernichten. Wenn Dritte es nehmen, ist es Diebstahl. Wenn die Entsorgungsfirma das Sperrgut nicht vernichtet, sondern behält/verkauft, liegt wohl Veruntreuung vor.

Wenn man Sperrgut nicht vor Abfuhrtagen oder ohne Gebührenkleber an die Strasse stellt, so begeht man mal eine Ordnungswidrigkeit gegenüber der Stadt. Gegenüber Dritten hat man aber sein Eigentum aufgegeben, so dass wenn ein Dritter es einsammelt, mutmasslich kein Diebstahl vorliegt; sondern die Dritten erwerben gültig Eigentum.

Verfasst: 27.10.2008, 13:57
von Lemieux
Rankhof hat geschrieben:es ist etwas tricky:


Wenn man kurz vor Sperrgutabfuhr Sperrgut an die Strasse stellt MIT Gebührenkleber, so ist das eine Überlassung des Eigentums an das Entsorgungsunternehmen mit dem Auftrag, die Ware zu entsorgen/vernichten. Wenn Dritte es nehmen, ist es Diebstahl. Wenn die Entsorgungsfirma das Sperrgut nicht vernichtet, sondern behält/verkauft, liegt wohl Veruntreuung vor.

Wenn man Sperrgut nicht vor Abfuhrtagen oder ohne Gebührenkleber an die Strasse stellt, so begeht man mal eine Ordnungswidrigkeit gegenüber der Stadt. Gegenüber Dritten hat man aber sein Eigentum aufgegeben, so dass wenn ein Dritter es einsammelt, mutmasslich kein Diebstahl vorliegt; sondern die Dritten erwerben gültig Eigentum.
*sign

Verfasst: 27.10.2008, 14:12
von Sharky
Rankhof hat geschrieben:es ist etwas tricky:


Wenn man kurz vor Sperrgutabfuhr Sperrgut an die Strasse stellt MIT Gebührenkleber, so ist das eine Überlassung des Eigentums an das Entsorgungsunternehmen mit dem Auftrag, die Ware zu entsorgen/vernichten. Wenn Dritte es nehmen, ist es Diebstahl. Wenn die Entsorgungsfirma das Sperrgut nicht vernichtet, sondern behält/verkauft, liegt wohl Veruntreuung vor.

Wenn man Sperrgut nicht vor Abfuhrtagen oder ohne Gebührenkleber an die Strasse stellt, so begeht man mal eine Ordnungswidrigkeit gegenüber der Stadt. Gegenüber Dritten hat man aber sein Eigentum aufgegeben, so dass wenn ein Dritter es einsammelt, mutmasslich kein Diebstahl vorliegt; sondern die Dritten erwerben gültig Eigentum.
So kann man doch das Zeugs am vortags OHNE Kleber rausstellen und wenns am nächsten Morgen noch da ist, dann einen Kleber draufpeppen... :p

Verfasst: 27.10.2008, 16:54
von Kawa
Rankhof hat geschrieben:es ist etwas tricky:


Wenn man kurz vor Sperrgutabfuhr Sperrgut an die Strasse stellt MIT Gebührenkleber, so ist das eine Überlassung des Eigentums an das Entsorgungsunternehmen mit dem Auftrag, die Ware zu entsorgen/vernichten. Wenn Dritte es nehmen, ist es Diebstahl. Wenn die Entsorgungsfirma das Sperrgut nicht vernichtet, sondern behält/verkauft, liegt wohl Veruntreuung vor.

Wenn man Sperrgut nicht vor Abfuhrtagen oder ohne Gebührenkleber an die Strasse stellt, so begeht man mal eine Ordnungswidrigkeit gegenüber der Stadt. Gegenüber Dritten hat man aber sein Eigentum aufgegeben, so dass wenn ein Dritter es einsammelt, mutmasslich kein Diebstahl vorliegt; sondern die Dritten erwerben gültig Eigentum.
3 ganz kleine Einwände :

Hier ging's ja um Altmetall und das ist gratis d.h. es gibt dafür keine Gebührenkleber. Trotzdem stell ich's aber runter mit der klaren Absicht das der Entsorgungsfirma zu überlassen und nicht den Elsässern.

Glaube kaum dass es Veruntreuung ist wenn die Stadt dafür geeignete Sachen recycled und damit auch ein wenig Geld verdient. Diese Möglichkeit ist sicher sinnvollerweise auch im Entsorgungsauftrag enthalten ...

Deine Unterscheidung mit/ohne Gebührenkleber ist ein wenig wacklig : sogar die Stadt empfiehlt ohne runterzustellen und diese erst am nächsten Tag draufpappen da die Dinger gerne geklaut werden ... Ausserdem braucht man gar nicht für alles diese Kleber.

Verfasst: 27.10.2008, 17:29
von Rankhof
ok, ich schreibs rechtlich fundiert, dafür weniger laientauglich:

Wird ein Gegenstand auf die Strasse gestellt, so hängt das Eigentum vom nach objektiven Massstäben zu beurteilenden Willen des bisherigen Eigentümers ab. Dies ist nach Massgabe der gesamten Umstände, der allgemeinen Lebenserfahrung und dem Ortsgebrauch zu entscheiden. Gilt demnach das Eigentum als aufgegeben (Dereliktion), kann jeder originär Dritteigentum an der herrenlosen Sache erwerben. Diebstahl ist dann nicht möglich.

So besser? ;)


Zum Thema Veruntreuung: Wenn du einen Gebührenkleber drauf tun musst, liegt sehr wohl Veruntreuung vor, wenn die es dann nicht entsorgen: Schliesslich hast du denen einen bestimmten Auftrag gegeben und dafür bezahlt:

Verfasst: 27.10.2008, 17:51
von Kawa
Rankhof hat geschrieben:So besser? ;)
Yep, hat also sehr wenig mit dem Kleber zu tun (der kann höchsten ein Indiz meines Willens sein).
Rankhof hat geschrieben:Wenn die Entsorgungsfirma das Sperrgut nicht vernichtet, sondern behält/verkauft, liegt wohl Veruntreuung vor.
Entsorgen heisst laut Duden wegbringen, entfernen, fortschaffen etc., aber keineswegs vernichten :p
Ein Entsorgungsauftrag beinhaltet also nur die Pflicht der Stadt das Zeugs vor deiner Hütte wegzuschaffen.
Ausserdem geht ja das Eigentumsrecht von dir auf die Entsorgungsfirma über und was die mit ihrem Eigentum tun ist nur deren Sache.