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Frage an Juristen:Mietrecht/Betreibung
Verfasst: 16.10.2008, 02:17
von abe
Ein Freund von mir liegt im Clinch mit seinem Vermieter, in Folge dessen
wurden einige Monatsmieten nicht bezahlt (Grund, Vermieter weigert sich Mängel zu beheben, obwohl er über diese informiert ist).
Es geht insgesamt um 5 Monatsmieten. Eine Mahnung kam während der
ganzen Zeit nie!:eek
Jetzt bekam er Post vom Vermieter, dass die Betreibung eingeleitet sei...
Meine Frage, muss sowas nicht wenigstens mit eingeschriebener Post kommen? Scheint mir ein bischen unseriös so.
Zweitens: In der Wohnung leben zwei Personen, der Mietvertrag läuft aber nur auf eine Person. Wie ist das genau, können da beide betrieben werden oder ist in erster Linie der Unterzeichner des Mietvertrags der arme Kerl?Wie geht man am besten vor? An was für Stellen kann man sich wenden?
Vielen Dank für eure Antwort.
Verfasst: 16.10.2008, 02:27
von Soriak
Miete haette auf ein Sperrkonto der Schlichtungsstelle einbezahlt werden muessen... einfach nicht zahlen geht nicht

Verfasst: 16.10.2008, 02:40
von abe
da haben sie sich eben nicht informiert... natürlich ein dummer fehler!
ist jetzt alles zu spät oder können sie den betrag doch noch bei der schlichtungsstelle einzahlen?
Verfasst: 16.10.2008, 07:45
von komposchti
Sich einfach nicht informieren geht auch nicht.
Tipp: Es gibt in Basel eine staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten.
Verfasst: 16.10.2008, 08:56
von Lemieux
Die beiden sollen froh sein, dass "nur" eine Betreibung ins Haus geflattert ist. Bei einer gescheiten Verwaltung fliegt nach der Kündigungsandrohung die Kündigung ins Haus...
Das Mietrecht ist zwar kompliziert, aber doch nach wie vor extrem mieterfreundlich. Tip: Jetzt 5 Monatsmieten bezahlen, den Vermieter möglichst zum Rückzug der Betreibung bringen. Eingeschriebenen Brief an den Vermieter, dass die Mängel beseitigt werden müssen, ansonsten Hinterlegung des Mietzinses erfolge. Nach Ablauf der Frist Mietzins bei der Schlichtungsstelle hinterlegen.
Achtung: Offenbar gibts ganz clevere Mieter, die machen keine Hinterlegung des Mietzinses, sondern eröffnen ein Mietkautionskonto... Reicht auch nicht, um einer Kündigung zu entgehen...
Gruss
Lemieux
Verfasst: 16.10.2008, 11:52
von bulldog™
e wiitere grund fir 60.- im joor bim
schweizerischer-mieterschutz mitglied z wärde...
Verfasst: 16.10.2008, 18:15
von Kawa
5 Mieten nicht bezahlt

Glück, dass keine Kündigung gekomen ist, der Vermieter kann dir auch 30 Tage Zeit setzen um das nachzublechen und dich dann innert weiteren 30 Tagen gnadenlos rauswerfen. Da stehts dann spätestens Neujahr auf der Strasse und hast auch Null Chancen auf eine Mieterstreckung ...
Fazit : unbedingt sofort bezahlen
Wie du korrekt hättest vorgehen sollen resp. in Zukunft weitermachst wurde ja schon geschrieben.
Jetzt bekam er Post vom Vermieter, dass die Betreibung eingeleitet sei... Meine Frage, muss sowas nicht wenigstens mit eingeschriebener Post kommen? Scheint mir ein bischen unseriös so.
Er muss dir gar nichts schreiben, das Betreibungsamt meldet sich dann schon und das ist dann sogar eingeschrieben mit Zustellbescheinigung ....
Zweitens: In der Wohnung leben zwei Personen, der Mietvertrag läuft aber nur auf eine Person. Wie ist das genau, können da beide betrieben werden oder ist in erster Linie der Unterzeichner des Mietvertrags der arme Kerl?
Wenns ein Ehepaar ist beide sonst haftet einzig und allein nur er.
Wie geht man am besten vor? An was für Stellen kann man sich wenden?
Lass dich unbedingt beim
http://www.mieterverband.ch/bs.0.html beraten und besprich mit denen das weitere Vorgehen bevor du weitere grobe Fehler machst.
Wie Lemieux schon gesagt hat ist das Mietrecht sehr mieterfreundlich, aber eben auch sehr formalistisch d.h. es müssen alle Termine eingehalten, best. Formulare verwendet werden etc. sonst bist schnell der Dumme.