Bundesgericht holt Islamist zurück in CH
Verfasst: 11.03.2008, 08:30
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Abdil E.* (48) lebt seit fast zwei Jahren in seiner türkischen Heimat. Unfreiwillig. Jetzt darf der Moschee-Vize zürück in die Schweiz. Willkommen heissen ihn die Bundesrichter.
Die St. Galler Justizdirektorin Karin Keller-Sutter (44) drückt sich diplomatisch aus: «Den Entscheid gilt es ohne Wenn und Aber zu akzeptieren.» Als Politikerin reagiert die FDP-Frau anders: «Ich bin irritiert, wie wenig Integration das Bundesgericht verlangt. Die Richter sind praxisfern.»
Die Bundesrichter in Lausanne sind der Auffassung, das St. Galler Ausländeramt hätte den Moschee-Vize nicht des Landes verweisen dürfen. Obwohl er seine Tochter zwangsverheiratete. Und sie mit dem «Ehrenmord» bedrohte.
Der 48-jährige Türke lebt zwar seit 1980 in der Schweiz. Schweizer Sitten akzeptiert er aber nicht. Auch Deutsch lernt er nicht u2013 er braucht einen Dolmetscher.
1995 fängt Abdil E. plötzlich an, seine Familie streng religiös zu führen. Er gibt seinen Töchtern *islamische Namen und schickt sie in den Koran-Unterricht.
Weil er die Mädchen nicht ins obligatorische Schullager gehen lässt, wird der Vater gebüsst.
Dann zwingt Abdil E. seine *älteste Tochter, in der Türkei einen Landsmann zu heiraten. Ein paar Monate später, zurück in der Schweiz, flüchtet die heute 22-Jährige im Mai 2006 in Todesangst auf einen Polizeiposten in St. Gallen.
Ihr Vater und ihr Ehemann wollten sie töten. Die junge Türkin zeigt ihre Eltern und ihren Ehemann schliesslich wegen Drohung und Nötigung an.
Beide werden vom Ausländeramt St. Gallen umgehend ausgeschafft. Abdil E. wird zehn Jahre des Landes verwiesen. Das St.Galler Verwaltungsgericht segnete die Ausschaffung im Herbst 2007 ab.
Das Bundesgericht hat diesen Entscheid jetzt umgestossen. Die Begründung: Es sei keine Zwangsheirat gewesen. Die junge Frau und ihr späterer Ehemann hätten sich schon vor der Heirat gekannt.
Abdil E. bekommt seine Niederlassungsbewilligung wieder und darf in die Schweiz zurück. Zu *seiner Frau, die hier von einer IV-Rente lebt. Abdil E. selber hat seit Jahren keine Arbeit mehr.
Eine «integrationsunwillige» Gesinnung sei kein ausreichender Ausweisungsgrund, begünden die Bundesrichter. Die Tochter habe ihre Aussagen wegen der Zwangsheirat relativiert.
Natalie Trummer von «Terre des Femmes» ist befremdet. Sie fordert, dass die Zwangsheirat in der Schweiz als eigene Rechtsnorm verboten wird. «Der Druck der Familie auf die Mädchen ist sehr subtil. Plötzlich sind sie in etwas drin und wissen nicht, wie sie wieder aus der Situation rauskommen.»
Für Trummer ist klar: «Der Bundesgerichtsentscheid verstärkt die Rechtsunsicherheit.» Zwangsheiraten würden verharmlost.
Die Tochter will keinen Kontakt mehr zu ihrem Vater. Bald ist er aber wieder zurück in der Schweiz. Was ist dann? Sie hat Angst.
Abdil E.* (48) lebt seit fast zwei Jahren in seiner türkischen Heimat. Unfreiwillig. Jetzt darf der Moschee-Vize zürück in die Schweiz. Willkommen heissen ihn die Bundesrichter.
Die St. Galler Justizdirektorin Karin Keller-Sutter (44) drückt sich diplomatisch aus: «Den Entscheid gilt es ohne Wenn und Aber zu akzeptieren.» Als Politikerin reagiert die FDP-Frau anders: «Ich bin irritiert, wie wenig Integration das Bundesgericht verlangt. Die Richter sind praxisfern.»
Die Bundesrichter in Lausanne sind der Auffassung, das St. Galler Ausländeramt hätte den Moschee-Vize nicht des Landes verweisen dürfen. Obwohl er seine Tochter zwangsverheiratete. Und sie mit dem «Ehrenmord» bedrohte.
Der 48-jährige Türke lebt zwar seit 1980 in der Schweiz. Schweizer Sitten akzeptiert er aber nicht. Auch Deutsch lernt er nicht u2013 er braucht einen Dolmetscher.
1995 fängt Abdil E. plötzlich an, seine Familie streng religiös zu führen. Er gibt seinen Töchtern *islamische Namen und schickt sie in den Koran-Unterricht.
Weil er die Mädchen nicht ins obligatorische Schullager gehen lässt, wird der Vater gebüsst.
Dann zwingt Abdil E. seine *älteste Tochter, in der Türkei einen Landsmann zu heiraten. Ein paar Monate später, zurück in der Schweiz, flüchtet die heute 22-Jährige im Mai 2006 in Todesangst auf einen Polizeiposten in St. Gallen.
Ihr Vater und ihr Ehemann wollten sie töten. Die junge Türkin zeigt ihre Eltern und ihren Ehemann schliesslich wegen Drohung und Nötigung an.
Beide werden vom Ausländeramt St. Gallen umgehend ausgeschafft. Abdil E. wird zehn Jahre des Landes verwiesen. Das St.Galler Verwaltungsgericht segnete die Ausschaffung im Herbst 2007 ab.
Das Bundesgericht hat diesen Entscheid jetzt umgestossen. Die Begründung: Es sei keine Zwangsheirat gewesen. Die junge Frau und ihr späterer Ehemann hätten sich schon vor der Heirat gekannt.
Abdil E. bekommt seine Niederlassungsbewilligung wieder und darf in die Schweiz zurück. Zu *seiner Frau, die hier von einer IV-Rente lebt. Abdil E. selber hat seit Jahren keine Arbeit mehr.
Eine «integrationsunwillige» Gesinnung sei kein ausreichender Ausweisungsgrund, begünden die Bundesrichter. Die Tochter habe ihre Aussagen wegen der Zwangsheirat relativiert.
Natalie Trummer von «Terre des Femmes» ist befremdet. Sie fordert, dass die Zwangsheirat in der Schweiz als eigene Rechtsnorm verboten wird. «Der Druck der Familie auf die Mädchen ist sehr subtil. Plötzlich sind sie in etwas drin und wissen nicht, wie sie wieder aus der Situation rauskommen.»
Für Trummer ist klar: «Der Bundesgerichtsentscheid verstärkt die Rechtsunsicherheit.» Zwangsheiraten würden verharmlost.
Die Tochter will keinen Kontakt mehr zu ihrem Vater. Bald ist er aber wieder zurück in der Schweiz. Was ist dann? Sie hat Angst.