Seite 1 von 1

Steuererklärung / Auswärtige Mahlzeiten

Verfasst: 15.02.2008, 19:13
von drmichi
Hallo zusammen. Eine Frage an das allwissende Forum:

Bei der Steuererklärung kann die Auswärtige Verpflegung bekanntlich abgezogen werden. Da ich auch nie zuhause zu mittag esse, möchte ich diesen Abzug gerne tätigen. Doch ich benötige Belege oder eine Aufstellung der Kosten. Kann ich selbst eine solche Aufstellung erstellen oder was benötige ich da genau. :confused:

Baltax verlangt dummerweise eine Aufstellung der Kosten :mad:


Für Hilf wäri danggbar.

Verfasst: 16.02.2008, 11:31
von No_IP
BL oder BS? selbstständig oder nicht?

"Kannst du nicht selber aufstellen."

Kantine oder Vergünstigung durch den Arbeitgeber? Je nach Menüpreis unterschiedliche Abzüge möglich.

Keine Vergünstigung:
Kanton BL

3000.- Staat / 3200.- Bund - bei vollem Arbeitspensum (220 Tage)

Verfasst: 16.02.2008, 11:31
von xgate
drmichi hat geschrieben:Hallo zusammen. Eine Frage an das allwissende Forum:

Bei der Steuererklärung kann die Auswärtige Verpflegung bekanntlich abgezogen werden. Da ich auch nie zuhause zu mittag esse, möchte ich diesen Abzug gerne tätigen. Doch ich benötige Belege oder eine Aufstellung der Kosten. Kann ich selbst eine solche Aufstellung erstellen oder was benötige ich da genau. :confused:

Baltax verlangt dummerweise eine Aufstellung der Kosten :mad:


Für Hilf wäri danggbar.
Na ja, du würdest schon mal dienlich sein wenn du den Kanton angibst. Zudem handelt es sich hierbei um einen maximalen Pauschalbetrag den du Belegfrei geltend machen kannst. Ob er anerkannt wird ist etwas anderes.

Verfasst: 16.02.2008, 12:16
von Muggel
Kommt doch noch darauf an, wie weit der Wohnort vom Arbeitsort entfernt ist. Ob man theoretisch in der Mittagspause nach Hause könnt, oder nicht.

Verfasst: 16.02.2008, 12:17
von Gascht
xgate hat geschrieben:Na ja, du würdest schon mal dienlich sein wenn du den Kanton angibst.
Von Baltax würde ich auf BS schliessen.
Lies mal Wegleitung S. 30/31, dort steht alles. Ansonsten gilt für die Steuererklärung: im Zweifelsfall probiert man es einfach mal.

Verfasst: 16.02.2008, 12:29
von drmichi
Wohnort: Riehen
Arbeitsort: Weil am Rhein

Rückkehr übere mittag isch nit möglich.
Jo probieris mol ohne Ufstellig

Verfasst: 16.02.2008, 12:34
von Gascht
Wenn du ein Arbeitszeitreglement oder so was hast, das bestätigt, dass 45 Minuten plus Wegzeit nicht reichen, leg davon eine Kopie bei.

Verfasst: 16.02.2008, 12:58
von smd
Bei mir akzeptieren sie an den Tagen den Abzug der auswärtigen Verpflegung, wenn ich weniger als 1,5 Std. Mittagspause habe. Inkl. Hin- und Rückweg reicht das nicht für eine vernünftige Pause. Muss aber jeweils die Mittagspausenzeit "belegen" mittels Arbeitsplan.

In BL funktioniert es für ledige Arbeitnehmer nicht.

Verfasst: 10.03.2008, 18:16
von baskick
meine frage:

Wieviele Stunden muss ein Arbeitstag dauern, damit die Mittagspause überhaupt in die Abzugsrechnung aufgenommen werden kann?



->hab mal gehört 7 Std., aber nur gehört. nach durchstöbern verschiedener verordnungen bin ich noch immer nicht schlauer.

Verfasst: 10.03.2008, 20:57
von Kawa
Abzug nur wenn
(Weg hin/zurück mit ÖV plus 45 Min. mampfen) > Mittagspause
baskick hat geschrieben:Wieviele Stunden muss ein Arbeitstag dauern, damit die Mittagspause überhaupt in die Abzugsrechnung aufgenommen werden kann?
Weiss nicht aber im Arbeitsrecht gibts solche Limiten :
> 5.5 h = 15 Min. Pause
> 7h = 30 Min.
> 9h = 60 Min.

PS : sind natürlich gesetzliche Minimale, jeder normale Betrieb gibt mehr .....