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Internet Auktion und Handysprache
Verfasst: 16.08.2007, 13:30
von ScHaTt
Hab in den Ferien in Frankreich in einen Gewinnspiel ein neues w810i Handy gewonnen. Alles schön gut, leider hat das ganze zwar 7 Sprachen (u.a Franz, English...) aber kein Deutsch.
Will das ganze nun verkaufen über Ricardo oder Ebay:
-> Muss ich angegeben das mein W810i das ich gewonnen habe, kein deutsche Sprache verfügt?
Oder reicht ein Hinweis wie:
Dies ist ein privatverkauf,daher keine Garantie und kein Rückgaberecht!
?
Verfasst: 16.08.2007, 13:33
von Nur So...
Wär nätt wenn de das drzue schriebe würdsch...

Verfasst: 16.08.2007, 13:36
von ScHaTt
Nur So... hat geschrieben:Wär nätt wenn de das drzue schriebe würdsch...
bringt mir aber sicher weniger kohle ein
weil otto normal will ja deutschsprachiges handy

Verfasst: 16.08.2007, 13:37
von Black Squad
Für was bruchsch du Dütsch, seht nid so us als würdisch du das chönne?
Und übrigens, es isch immer nätt wenn me anderi duet verarsche also los doch die wichtige Informatione eifach wäg. Das nennt me denn übrigens absichtlichi Tüschig und isch nid bsunders legal.
Verfasst: 16.08.2007, 13:38
von Nur So...
ScHaTt hat geschrieben:bringt mir aber sicher weniger kohle ein
weil otto normal will ja deutschsprachiges handy
Aber moralisch wärs richtig...! es söll jo au no e welschschwiiz geh in däm Land....
Verfasst: 16.08.2007, 13:38
von penalty
ScHaTt hat geschrieben:bringt mir aber sicher weniger kohle ein
weil otto normal will ja deutschsprachiges handy
Wieso frogsch denn?
Aber es söll jo in dr Schwiz au französisch- und italiänissprochigi Lüg gäh. Die hätte villicht au gärn e Handy...

Verfasst: 16.08.2007, 13:42
von ScHaTt
Nur So... hat geschrieben:Aber moralisch wärs richtig...! es söll jo au no e welschschwiiz geh in däm Land....
das stimmt natürlich, trotzdem die grosse masse auf ricardo spricht z.b nur deutsch

Verfasst: 16.08.2007, 13:44
von Latteknaller
ScHaTt hat geschrieben:
-> Muss ich angegeben das mein W810i das ich gewonnen habe, kein deutsche Sprache verfügt?
Oder reicht ein Hinweis wie:
Dies ist ein privatverkauf,daher keine Garantie und kein Rückgaberecht!
?
schon alleine diese frage zu stellen.. o tempora o mores.
könntest du mir bitte noch deinen ricardo user namen nennen? ich führe da so eine liste von leuten, denen ich nie etwas abkaufen werde.
Verfasst: 16.08.2007, 13:46
von BadBlueBoy
Schreib "internationales Languagepack". Somit ist geschäftsethnischen Bedürfnissen gedient.

Verfasst: 16.08.2007, 13:53
von eric.cartman
Sei vorsichtig mit der Artikel-Beschreibung, sonst flattert dir plötzlich 'ne Abmahnung ins Haus...
siehe
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,15 ... 38,00.html
Verfasst: 16.08.2007, 13:57
von Admin
Abmahnungen sind eine deutsche Erfindung. Zum Glück gibt es das nicht in der Schweiz.
Verfasst: 16.08.2007, 14:02
von ScHaTt
Black Squad hat geschrieben:Für was bruchsch du Dütsch, seht nid so us als würdisch du das chönne?
Und übrigens, es isch immer nätt wenn me anderi duet verarsche also los doch die wichtige Informatione eifach wäg. Das nennt me denn übrigens absichtlichi Tüschig und isch nid bsunders legal.
ich komme dem english schon nach und habe damit keine probleme

aber soll leute geben, die nur handys kaufen wenn deutsch dabei ist

Verfasst: 16.08.2007, 14:16
von Kawa
ScHaTt hat geschrieben:-> Muss ich angegeben das mein W810i das ich gewonnen habe, kein deutsche Sprache verfügt?
Oder reicht ein Hinweis wie:
Dies ist ein privatverkauf,daher keine Garantie und kein Rückgaberecht!
Du bist aber ein ganz netter Verkäufer

Verfasst: 16.08.2007, 14:19
von Mayor
Vor genau so Lüt han ych immer Angscht bi Ebay und Ricardo!
Hoff das de mol ganz bös dryylaufsch bimene Kauf!
Verfasst: 16.08.2007, 14:40
von Black Squad
[quote="ScHaTt"]ich komme dem english schon nach und habe damit keine probleme ]
Ich zielte damit auf Deinen ersten beitrag ab, der Dich nicht gerade wie ein Deutschlehrer aussehen lässt.
Wenn einer ein Handy mit deutscher Bedienung möchte kommt Deines offensichtlich nicht in Frage. Das zu verheimlichen ist Betrug und moralisch unter aller Sau.
Verfasst: 16.08.2007, 14:58
von ScHaTt
Black Squad hat geschrieben:Ich zielte damit auf Deinen ersten beitrag ab, der Dich nicht gerade wie ein Deutschlehrer aussehen lässt.
Wenn einer ein Handy mit deutscher Bedienung möchte kommt Deines offensichtlich nicht in Frage. Das zu verheimlichen ist Betrug und moralisch unter aller Sau.
ich wollte nur fragen, ob das ganze im text sein muss, und wie es rechtlich aussieht - nicht mehr nicht weniger

Verfasst: 16.08.2007, 15:01
von Kawa
Latteknaller hat geschrieben:könntest du mir bitte noch deinen ricardo user namen nennen? ich führe da so eine liste von leuten, denen ich nie etwas abkaufen werde.
Es gibt einen Schatt bei Ricardo ....
Verfasst: 16.08.2007, 15:28
von Black Squad
ScHaTt hat geschrieben:ich wollte nur fragen, ob das ganze im text sein muss, und wie es rechtlich aussieht - nicht mehr nicht weniger
Dann lies doch einfach nur was du wissen wolltest.
Verfasst: 16.08.2007, 15:42
von Mr. T
Was bisch denn du füre Gauner
hesch dini 10'000 zahlt für die offizielle fcb tshirts in dim shop?
und die d&g hietli hani in teneriffa am märt au scho gseh... hesch die au gwunne?
import/export, gäll
PS: wenns nid wüsse willsch, lis das do au nid
edith meint: no ebbis, du betribsch also e internet shop aber frogsch wies rächlich eso usseht...
Verfasst: 16.08.2007, 15:59
von fcbdreamer
ich wollte nur fragen, ob das ganze im text sein muss, und wie es rechtlich aussieht - nicht mehr nicht weniger
Bist ja wohl das allerletzte. Mit Deiner Frage willst Du nur eins: Leute bescheissen damit Du mehr Geld erhälst.
Wie es rechtlich aussieht weiss ich sags Dir aber nicht. In der Hoffnung Du verkaufst es einem deutschsprechenden (was angenommen werden muss da die meisten User wie Du sagts deutschschweizer sind). Der Dich dann zur Rechenschaft ziehen wird.
Genau wegen solchen Betrügern wie Dich werden solche Auktionshäuser immer ins schlechte Licht gerückt.
PS: Gib mir Deinen Ricardo und Ebay Name damit ich die dortige Community warnen kann.
DRECKSAU
Verfasst: 16.08.2007, 16:04
von Latteknaller
ScHaTt hat geschrieben:ich wollte nur fragen, ob das ganze im text sein muss, und wie es rechtlich aussieht - nicht mehr nicht weniger
jajaja... und warum?
ScHaTt hat geschrieben:bringt mir aber sicher weniger kohle ein
darum!
dein shop hat übrigens gerade einen potenziellen kunden weniger.
Verfasst: 16.08.2007, 16:07
von Mendez
ScHaTt hat geschrieben:Hab in den Ferien in Frankreich in einen Gewinnspiel ein neues w810i Handy gewonnen. Alles schön gut, leider hat das ganze zwar 7 Sprachen (u.a Franz, English...) aber kein Deutsch.
Will das ganze nun verkaufen über Ricardo oder Ebay:
-> Muss ich angegeben das mein W810i das ich gewonnen habe, kein deutsche Sprache verfügt?
Oder reicht ein Hinweis wie:
Dies ist ein privatverkauf,daher keine Garantie und kein Rückgaberecht!
?
Es isch e relevanti information, gib's a.
Du weisch nid, wer das natel schlussendlich kauft.
Wenn pech hesch, kauft eine das natel, wo nid viel wert legt uf kaufvertrag, AGB usw. Die einzigi information, wo er denn brucht, isch dini adresse ...
Verfasst: 16.08.2007, 16:35
von ScHaTt
Latteknaller hat geschrieben:
jajaja... und warum?
ich habe mit meinen account 100 % posi. bewertungen, es ging aber immer wieder käufer die gerne das gerät austesten und wenn irgendetwas nicht passt will er das geld zurück. oder kunde ist unzufrieden mit dem gerät usw...
beispiel habe ich hier schon mal gepostet, kunde kauft ein gerät, sein kind kapiert die sache nicht -> will geld zurück
darum wollte ich hier auch ein bisschen nachfragen, das die leute so aggresiv werden verstehe ich nicht. ich habe im versandhandel auch schon diverse sachen gekauft die nur in franz, ital oder english waren - z.b letzte woche ein shampoo!
und wenn der käufer will, kann er ja per email immer noch nachfragen ob das handy deutsch wäre? auf jeden fall wenn ich es online verkaufe, werde ich die sprachen angeben - danke für eure hilfe, mal abgesehen von den flames
ps= das ganze ist nicht mein shop!
Verfasst: 16.08.2007, 16:46
von Mendez
ScHaTt hat geschrieben:
ich habe im versandhandel auch schon diverse sachen gekauft die nur in franz, ital oder english waren - z.b letzte woche ein shampoo!
Und das ganze het ohni problem klappt?
Verfasst: 16.08.2007, 16:50
von Rankhof
Ja, du musst das angeben, wenn du eine deutsche Annonce machst - das gebietet die Moral, der Anstand und auch das Recht.
Mach eine Annonce ausschliesslich auf französisch, dann musst du es m.E. nicht angeben.
Verfasst: 16.08.2007, 16:55
von Rankhof
Mr. T hat geschrieben:Was bisch denn du füre Gauner
hesch dini 10'000 zahlt für die offizielle fcb tshirts in dim shop?
und die d&g hietli hani in teneriffa am märt au scho gseh... hesch die au gwunne?
import/export, gäll
Dä "Shop" het no ganz anderi rächtlichi und technischi Tückene...
Verfasst: 16.08.2007, 18:25
von Mr. T
Rankhof hat geschrieben:Dä "Shop" het no ganz anderi rächtlichi und technischi Tückene...
Jä so seht er au us
Bääääh isch gar nid mi Shop, isch dä vo mim schizophrene Zwillingsbrueder
Du Schatt, was isch jetzt mit däne FCB Shirts? Mues i die 10'000.- sälber zahle wenni eins kauf bim Shop vo dim andere ich?
Schad das ganze, die Rasierklinge hätti jetzt no gno

Verfasst: 16.08.2007, 18:28
von Tuborg
ScHaTt hat geschrieben: z.b letzte woche ein shampoo!
Spitzeverglich!
Verfasst: 16.08.2007, 18:31
von ELTunello
Tuborg hat geschrieben:Spitzeverglich!
Jä lueg emool wär do isch
Back to basics gäll... wie gohts em kleine?
Verfasst: 16.08.2007, 18:39
von moulegou
Tuborg hat geschrieben:Spitzeverglich!
Sprachliche Tücken können bei diversen Produkten zum Problem werden. Habe im Teeniealter bei meinen ersten Badeferien in Spanien eine vermeintliche Sonnencreme gekauft, ohne zu realisieren, dass es sich um Bräunungsöl ohne Schutzfaktor handelt. Damit eingerieben bin ich dann ohne jeglichen vorangegangenen Kontakt mit Sonne oder Solarium unter Alkoholeinfluss einen Tag am Strand gelegen. Die Schmerzen spür ich noch heute, wenn ich daran denke.