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Carlitos mit 110km/h geblitzt - von polizei gesucht
Verfasst: 24.07.2007, 11:19
von Fätze_RedBlue
Verfasst: 24.07.2007, 11:21
von Domingo
endlich wieder ä schnelle Spieler
wobi dr Frei isch au ä Rakete wenn me denn dr Pass rechtzitig spielt!!!

Verfasst: 24.07.2007, 11:22
von Blauderi
Verfasst: 24.07.2007, 11:29
von Delgado
dos in sälem Tread aber um
TRANSFERGERÜCHTE goht, isch dä zuesätzlich Tread scho guet.
Verfasst: 24.07.2007, 11:34
von Phebus
Da im Wallis bekanntlich ALLES möglich und wahrscheinlich ist, würde es mich nicht erstaunen, dass es sich hierbei um eine Manipulation von CC handelt.
Halbgefangenschaft??? Da werden also Leute verurteilt ohne Gerichtsverfahren. Die Polizei hätte sich doch jederzeit an CC wenden können, als sie damals Carlitos suchten.
Faule Ausreden über faule Ausreden. Mafiöses Gehabe, Korruption und Manipulation par excellence. So richtig nach dem Geschmack von CC!!
Allerdings, und das ist doch erfreulich, scheint also die Bewilligung einzutreffen. Sonst wäre dieser Artikel niemals publiziert worden..........
Woher weiss denn CC, dass er die Strafe in Halbgefangenschaft absitzen muss????
Hat er sogar Insiderinfos der Walliser Polizei? Dieses elende Dreckschwein von einem CC!
Verfasst: 24.07.2007, 11:35
von tanner
seit wann gilt das im wallis als straftat
die fahren ja nie unter 100 und mindestens 1promille
Verfasst: 24.07.2007, 11:38
von Phebus
tanner hat geschrieben:seit wann gilt das im wallis als straftat
die fahren ja nie unter 100 und mindestens 1promille

lsehr schön Tanner und dazu noch so wahr!!
Verfasst: 24.07.2007, 11:41
von mimpfeli
Falls Carlitos wirklich mit 110 km/h durch ein Dorf gebrettert ist, hat er deftig einen an der Klatsche. Fussballer hin oder her.
Dass aber Raserei neuerdings sofort mit Gefängnis bestraft wird (ich wüsste da von ein paar Wiederholungstätern...) ist mir neu....?!?!
Rankhof, Dini Meinig als Jurischt?!?
Verfasst: 24.07.2007, 11:45
von redangel
mimpfeli hat geschrieben:Falls Carlitos wirklich mit 110 km/h durch ein Dorf gebrettert ist, hat er deftig einen an der Klatsche. Fussballer hin oder her.
Dass aber Raserei neuerdings sofort mit Gefängnis bestraft wird (ich wüsste da von ein paar Wiederholungstätern...) ist mir neu....?!?!
Rankhof?!?
Was dr Rankhof isch e Wiederholigstäter

, das git meh däm gar nid
Verfasst: 24.07.2007, 11:48
von mimpfeli
redangel hat geschrieben:Was dr Rankhof isch e Wiederholigstäter

, das git meh däm gar nid
Uuupss....chli verwirrend gschriebe....

! Weia, das setzt sicher grad e Azeig

!
Nei, ich will doch unsere Forumsjurischt wiedermol beschäftige

Verfasst: 24.07.2007, 11:48
von SCAR
mimpfeli hat geschrieben:Falls Carlitos wirklich mit 110 km/h durch ein Dorf gebrettert ist, hat er deftig einen an der Klatsche. Fussballer hin oder her.
Dass aber Raserei neuerdings sofort mit Gefängnis bestraft wird (ich wüsste da von ein paar Wiederholungstätern...) ist mir neu....?!?!
Rankhof?!?
Ist Porsche-Hakan einer? Ich weiss aus Erfahrungen anderer in diesem Bereich, dass es schon ne Menge braucht um in den Knast zu wandern...
Verfasst: 24.07.2007, 11:51
von mimpfeli
SCAR hat geschrieben: Ich weiss aus Erfahrungen anderer in diesem Bereich, dass es schon ne Menge braucht um in den Knast zu wandern...
Bekannte vom Fründ wo zum 3.mol betrungge und mit überhöhter Gschwindigkeit drygloffe isch.....e Klaps uffe Finger und e Buess....

Verfasst: 24.07.2007, 11:51
von gorbi
[quote="mimpfeli"]Dass aber Raserei neuerdings sofort mit Gefängnis bestraft wird (ich wüsste da von ein paar Wiederholungstätern...) ist mir neu....?!?!/QUOTE]
ich kenn mich im strafmass zu wenig aus...wenn du dich aber vor einer strafe drückst und dich nicht meldest bei der polizei, trotz aufforderung, dann kann ich mir vorstellen das die strafe erhöht wird.
zudem...wenn der blick cc zitiert kann das auch mal zu übertreibungen führen..!!
und ja...ich hab einen kollegen im wallis welcher mit 160 in der 80-er zone geblitzt wurde..!! 6 monate ohne ausweis...1 monat schlafen im gefängis..!!
(war aber ein wiederholungstäter..!!)
Verfasst: 24.07.2007, 11:51
von coolio
Verfasst: 24.07.2007, 11:55
von baslerstab
wie sagte einst der grazer trainer Albertas Klimawiszys zu seinem balkanesischen stürmerstar: "deine auto schnell, aber fusse langsam. du kannst duschen gehn"
Verfasst: 24.07.2007, 11:57
von SCAR
Ebe und i ha no ganz anders erläbt...Chasch uswähle zwüsche betrunke fahre, betrunke Unfall baue, ohni Billett fahre...oder kombiniere...
Verfasst: 24.07.2007, 12:27
von SUPPORTERS
baslerstab hat geschrieben:balkanesischen
aus dem Balkan stammend wenn schon!

Verfasst: 24.07.2007, 12:30
von Schooffseggel
Verfasst: 24.07.2007, 12:41
von schumi
Auf solche Geschichten würde ich nicht viel geben. Erfahrungsgemäss haben solche Aktionen noch empfindliche Folgen in Sachen Führerschein und Fahreignung. Dann kommt noch ab und zu altes Recht zur Anwendung.
Alles in Allem wird geschaut nach:
früheren Verfehlungen (Höhe der Strafe, resp. Busse), welche Bestimmungen wurden verletzt (einfache oder grobe Verkehrsregelverletzung), Promillegehalt.
Je nach Kanton ist man schon schnell ne arme Sau.
Also nix mit drei mal besoffen (ab 0.5 früher 0.8 war man angetrunken) plus überhöhte Geschwindigkeit gibt e klapps uf e Finger und e buess......
Verfasst: 24.07.2007, 12:53
von mimpfeli
schumi hat geschrieben:
Also nix mit drei mal besoffen (ab 0.5 früher 0.8 war man angetrunken) plus überhöhte Geschwindigkeit gibt e klapps uf e Finger und e buess......
Gehört zwar nicht hier rein, aber erklär mir doch mal folgendes:
1. Über 1 Promille
2. Angehalten mit überhöhter Geschwindigkeit
3. Zum 3. Mal innerhalb von ca. 2 Jahren
Passiert im Dezember 06, im April diesen Jahres hatte er seinen Schein wieder....
mMn dörfte sottigi Type ruhig sehr viel härter beschtrooft wärde.
Verfasst: 24.07.2007, 13:20
von Basilou
baslerstab hat geschrieben:wie sagte einst der grazer trainer Albertas Klimawiszys zu seinem balkanesischen stürmerstar: "deine auto schnell, aber fusse langsam. du kannst duschen gehn"
Ganz grosses Kino!

Verfasst: 24.07.2007, 13:38
von fallout
e riese theater um dä spieler
Verfasst: 24.07.2007, 13:41
von schumi
mimpfeli hat geschrieben:Gehört zwar nicht hier rein, aber erklär mir doch mal folgendes:
1. Über 1 Promille
2. Angehalten mit überhöhter Geschwindigkeit
3. Zum 3. Mal innerhalb von ca. 2 Jahren
Passiert im Dezember 06, im April diesen Jahres hatte er seinen Schein wieder....
mMn dörfte sottigi Type ruhig sehr viel härter beschtrooft wärde.
Über 1 Promille ist grobe Verkehrsregelverletzung, administrativrechtlich gesehen schwere Widerhandlung, also mindestens 3 Monate FAZ (Führerausweisentzug). Geschwindigkeitsüberschreitung fällt kaum ins Gewicht, ausser hier wäre auch ein Strafverfahren eröffnet worden (innersorts mehr als 15, ausserorts mehr al 20 und Autobahn mehr als 25).
Zum dritten Punkt: Es kommt darauf an, wie hoch die Werte die letzten beiden male waren. WEnn's dich näher interessiert guckst du Art. 16a ff. SVG oder sonst kannst du mir ne PN schreiben.
Verfasst: 24.07.2007, 14:28
von Bebbeli
Die ganzi Sach stinggt zum Himmel , luut blöd Artikel isch das jo scho letschte Herbst passiert, isch jo scho e halbs joohr här und uf eimol kunnt de Wlliser Bulle in sinn " ah letschte Herbst isch eine mit 110 durch s Dorf brätteret "

Verfasst: 24.07.2007, 14:37
von nick knatterton
Bebbeli hat geschrieben:Die ganzi Sach stinggt zum Himmel , luut blöd Artikel isch das jo scho letschte Herbst passiert, isch jo scho e halbs joohr här und uf eimol kunnt de Wlliser Bulle in sinn " ah letschte Herbst isch eine mit 110 durch s Dorf brätteret "
knapp daneben. die 110 sind nur das eine übel. problematisch scheint die tatsache, dass er offenbar irgendwelche fristen verpennt hat.
was wieder mal bestätigt, dass manche fussballer nicht mit übermässig viel intelligenz ausgestattet sind.
Verfasst: 24.07.2007, 14:39
von Rankhof
[quote="mimpfeli"]Uuupss....chli verwirrend gschriebe.... ! Weia, das setzt sicher grad e Azeig !
Nei, ich will doch unsere Forumsjurischt wiedermol beschäftige ]
Soso beschäftige? Wie denn?
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit reiche ich Anzeige ein und stelle Strafantrag bezüglich sämtlicher nachfolgend beanzeigten Delikte:
- Verleumdung, eventualiter üble Nachrede
- Missbrauch einer Fernmeldeanlage (der darf natürlich nicht fehlen

)
etc...
Und jetzt zue dinere eigentliche Froog:
Grundsätzlich ist es fahrlässig, nur aufgrund eines Blickartikels zu spekulieren. Trotzdem ein paar Hinweise: Wer mehr als 15km/h innerorts zu schnell fährt, wird verzeigt. Carlitos soll 110 statt 50 (innerorts) gefahren sein, das ist massiv und durchaus eine schwere Verletzung der Verkehrsregeln: gab (nach 2006 anwendbarem Recht) Gefängnis bis drei Jahre oder Busse, je nach Schwere halt. Von demher ist eine Gefängnisstrafe schon denkbar. Dass sie vollzogen werden muss, kann aber grundsätzlich nur einen der folgenden Gründe haben:
- Wiederholungstäter (> kein bedingt mehr möglich)
- während Probezeit rückfällig geworden oder anderweitig Bewährungsauflagen missachtet
- hat zwar nur eine Busse bekommen, die aber nicht bezahlt (Umwandlung in Haft)
Hinzuweisen ist aber darauf, dass der Blick nicht schreibt, Carlitos müsse wegen dem Rasen in den Knast. Es steht nur: "Dazu müsse er..." Kann, muss sich aber nicht aufs Rasen beziehen.
@gorbi: Wenn jemand eine Strafe nicht verbüsst, wird sie nicht erhöht, aber allenfalls umgewandelt, z.B. von Geld- in Freiheitsstrafe
@bebbeli: Dass ein Strafverfahren ein halbes Jahr oder länger dauert ist nicht weiter unüblich. Das plötzliche Interesse aber schon. Er wird wohl irgendwelche Fristen / Auflagen missachtet haben.
Verfasst: 24.07.2007, 14:42
von Bebbeli
[quote="nick knatterton"]knapp daneben. die 110 sind nur das eine übel. problematisch scheint die tatsache, dass er offenbar irgendwelche fristen verpennt hat.
]
110 durch e dorf isch kai glains übel absolut nit ... dorum ka ich au nit verstoh wurum me dä nit grad gholt het
Verfasst: 24.07.2007, 14:42
von Delgado
Jaja, Blick halt. Jetzt isches dr Carlitos, wo pöltzlich polizeilich gsuecht wird, lut CC, hätte mir die gliche problem mittem Spieler YX, würdi halt plötzlich dr YX Polizeilich gsuecht, wie dr CC wüsse sotti.

Verfasst: 24.07.2007, 14:52
von Bebbeli
@ Rankhof
jo scho bi glaine Sache aber nit bi so öbbisem isch schliesslich kai Kavaliersdelikt oder
Verfasst: 24.07.2007, 14:56
von Barty
mir hänen jo nonig... cha jo si dass sion rächt bechunnt und denn e spieler muess zahle wo im knascht hoggt
