EM 08 ohne Österreich?
Verfasst: 11.04.2007, 09:08
Für den Fall des Falles
Der GAK hatte durch Masseverwalter Norbert Scherbaum beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz erwirkt, dass ihm 28 von der Bundesliga aberkannte Punkte bis auf weiteres rückerstattet wurden.
Auch die sechs Punkte im Fall Kimoni, deren Abzug die Disziplinarkommission der FIFA nach einem rechtskräftigen Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) gefordert hatte, bekamen die Grazer zurück.
Dadurch drohen Sanktionen durch die FIFA, die bis hin zur Suspendierung Österreichs (Nationalteams und Klubs) vom internationalen Fußball gehen.
Gegen die drohende Europacup-Sperre bzw. Absage von Länderspielen, der Teilnahme an U19-EM und U20-EM bis hin zur Sperre für die EM 2008 im eigenen Land sichern sich ÖFB und Klubs mit ihren Forderungen vor Ablauf der Anmeldefrist für Gläubiger am Dienstag ab.
"Vorsichtige und konservative Bewertung"
Der ÖFB strich in seiner Bekanntgabe "mit allem Nachdruck" hervor, dass sich diese Forderungsanmeldung nicht gegen den GAK richte, sondern wegen der geltenden Rechtslage verpflichtend einzubringen sei.
Laut Angaben des ÖFB stellt dieser Betrag "eine äußerst vorsichtige und konservative Bewertung jener Schäden dar, die dem ÖFB auf Grund drohender FIFA-Sanktionen entstehen könnten".
Der GAK hatte durch Masseverwalter Norbert Scherbaum beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz erwirkt, dass ihm 28 von der Bundesliga aberkannte Punkte bis auf weiteres rückerstattet wurden.
Auch die sechs Punkte im Fall Kimoni, deren Abzug die Disziplinarkommission der FIFA nach einem rechtskräftigen Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) gefordert hatte, bekamen die Grazer zurück.
Dadurch drohen Sanktionen durch die FIFA, die bis hin zur Suspendierung Österreichs (Nationalteams und Klubs) vom internationalen Fußball gehen.
Gegen die drohende Europacup-Sperre bzw. Absage von Länderspielen, der Teilnahme an U19-EM und U20-EM bis hin zur Sperre für die EM 2008 im eigenen Land sichern sich ÖFB und Klubs mit ihren Forderungen vor Ablauf der Anmeldefrist für Gläubiger am Dienstag ab.
"Vorsichtige und konservative Bewertung"
Der ÖFB strich in seiner Bekanntgabe "mit allem Nachdruck" hervor, dass sich diese Forderungsanmeldung nicht gegen den GAK richte, sondern wegen der geltenden Rechtslage verpflichtend einzubringen sei.
Laut Angaben des ÖFB stellt dieser Betrag "eine äußerst vorsichtige und konservative Bewertung jener Schäden dar, die dem ÖFB auf Grund drohender FIFA-Sanktionen entstehen könnten".