Seite 1 von 1
Haftpflichtdeckung wenn Alk im Spiel ist?
Verfasst: 10.04.2007, 15:54
von Sisko
Habe eine kurze Frage, übernimmt die Haftpflichtversicherung in Fällen, wo ich unter Alkohol zBsp mit einer Bierflasche werfe und jemanden verletze, oder ist muss man das alles selber tragen wenn Alk im Spiel ist? Denke genau für solche Fälle ist doch die HPV da.
Verfasst: 10.04.2007, 15:59
von bricktop
Sisko hat geschrieben:Habe eine kurze Frage, übernimmt die Haftpflichtversicherung in Fällen, wo ich unter Alkohol zBsp mit einer Bierflasche werfe und jemanden verletze, oder ist muss man das alles selber tragen wenn Alk im Spiel ist? Denke genau für solche Fälle ist doch die HPV da.
Frog doch d Versicherig oder lueg d Versicherigsbedingige a; grundsätzlich sin Ansprüch us Schäde infolge vo vorsätzlicher Verbräche / Vergehe / Tätlichkeite nicht versichert. In was für emene Zuestand du di befunde hesch, isch völlig wurscht.
Verfasst: 10.04.2007, 16:00
von Soriak
HPV kommt eigentlich nur zu Hilfe, wenn es sich um ein Versehen/Unfall handelt. Wenn du etwas wirfst und damit (mutmasslich) Schaden anrichtest, werden die wohl kaum helfen.
Verfasst: 10.04.2007, 16:02
von bombaclock
nicht gedeckter Schaden
Verfasst: 10.04.2007, 16:07
von l'antimilan
zum Glück nicht gedeckter Schaden!!
wäre wohl noch was, vollaufen lassen, eventl. leute verletzt, sachbeschädigung begangen...und dann sollen alle VN's den schaden zahlen!!
mhh...überleg mal...!!
Verfasst: 10.04.2007, 16:08
von Quattro
Nimmt die Polizei mir den Führerausweis weg, wenn ich betrunken mit dem Auto fahre?
Selten so dumme Frage gehört oder gelesen...
Thread schliessen!
Verfasst: 10.04.2007, 16:09
von Guenther Napster
Wenn Alkohol und/oder Drogen im Spiel sind hat die Kulanz der Versicherer schnell ein Ende.
Egal ob fahrlässig oder nicht.
Steht meist auch so in den Versicherungsbedingungen.
Verfasst: 10.04.2007, 16:10
von Kawa
Kommt stark auf den Fall an, wenn du an einem Gartenfest dem Kollegen der dich dazu auffordert ein neues Bier zuwirfst und es passiert was wird bezahlt (= Unfall), wenn du hingegen im Streit jemandem ein Bier anwirfst wird sicher nicht bezahlt (= Tätlichkeit) ....
Ob du selber Alk gehabt hast spielt nur eine geringe Rolle.
PS : Wenn du besoffen aus dem Extrazug Bierflaschen wirfst wird auch nicht bezahlt

Verfasst: 10.04.2007, 16:11
von Mätzli
Die gute Nachricht: Die Versicherung zahlt an den Geschädigten
Die schlechte Nachricht: Sie wird and Dir für den vollen Schaden regress nehmen, auf Heller und Pfennig.
Verfasst: 10.04.2007, 16:18
von Quattro
Mätzli hat geschrieben:Die gute Nachricht: Die Versicherung zahlt an den Geschädigten
Die schlechte Nachricht: Sie wird and Dir für den vollen Schaden regress nehmen, auf Heller und Pfennig.
Mätzli deine Antwort in Ehren, aber:
Privathaftplichtversicherung:
Wenn keine Deckung, wird kaum eine Versicherung den Schadenfall "vorschiessen" um danach Regress zu nehmen.
Bei der Autoversicherung trifft deine Aussage dann eher zu....
Verfasst: 10.04.2007, 18:01
von Spirit of St. Jakob
Abgesehen von deinem Fall (Versicherung wird wohl nicht bezahlen) ist Alkoholeinfluss selten ein Grund für verminderte Zurechnungfähigkeit. Wenn man seine Urteilsfähigkeit aus Selbstverschulden (vorsätzlich) für gewisse Zeit vermindert, kommt man trotzdem dran!
Verfasst: 10.04.2007, 18:06
von Lou C. Fire
Du bekommst sogar einen Bonus, aber nur wenn der Schaden im sechsstelligen Bereich liegt!
Verfasst: 10.04.2007, 21:18
von Urlauber
[quote="Kawa"]Kommt stark auf den Fall an, wenn du an einem Gartenfest dem Kollegen der dich dazu auffordert ein neues Bier zuwirfst und es passiert was wird bezahlt (= Unfall), wenn du hingegen im Streit jemandem ein Bier anwirfst wird sicher nicht bezahlt (= Tätlichkeit) ....
Ob du selber Alk gehabt hast spielt nur eine geringe Rolle.
PS : Wenn du besoffen aus dem Extrazug Bierflaschen wirfst wird auch nicht bezahlt ]
Genau richtig! Ob jetzt jemand besoffen ist oder nicht spielt eigentlich weniger eine Rolle (wer mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert wird muss seine Rechnung ja auch nicht selbst bezahlen) sondern es kommt auf den Unfall bzw. auf den Schaden an sich an. (Ausser beim Autofahren, da ist natürlich wieder alles anders....)
Verfasst: 10.04.2007, 23:26
von Kawa
Urlauber hat geschrieben:Genau richtig! Ob jetzt jemand besoffen ist oder nicht spielt eigentlich weniger eine Rolle (wer mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert wird muss seine Rechnung ja auch nicht selbst bezahlen) sondern es kommt auf den Unfall bzw. auf den Schaden an sich an. (Ausser beim Autofahren, da ist natürlich wieder alles anders....)
Mein Bsp. war ja auch nicht so ganz aus dem hohlen Bauch, ist mir letztes Jahr passiert :
WM-Party beim Kollegen im Garten, ich an der Kühlbox Nachschub holen, mehrere Leute schreien nach Alk, ich schmeisse Bierbüchsen durch die Gegend (fanden alle lustig) aber einer fängt nicht (weil er und / oder ich genug Alk hatten), Büchse auf Glastisch mit Fernseh drauf, beides am Arsch ...
PS : Versicherung hat diskussionslos bezahlt
