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Schulden bei der Krankenkasse
Verfasst: 02.02.2007, 19:50
von GengBen
Wenn man mit der monatlichen Zahlung im Rückstand ist und sich aufgrund einer Verletzung bzw. Krankheit ein Arztbesuch/Spitalaufenthalt nicht vermeiden lässt, übernimmt dann die Krankenkasse die anfallenden Kosten wie gewohnt oder müssen diese komplett durch den Versicherten gedeckt werden?
Verfasst: 02.02.2007, 20:34
von middle_sister
...jo oder du findisch en sponsor....
friehner händ krankekasse eher no es paar monet d'auge zuedruggt,
hütte sind sie viel stränger....
Verfasst: 02.02.2007, 21:13
von Rey
hab seit ewigkeiten noch einiges offen bei der kk, die zahlen aber trotzdem immer kommentarlos.
Verfasst: 02.02.2007, 21:13
von Rey
hab seit ewigkeiten noch einiges offen bei der kk, die zahlen aber trotzdem immer kommentarlos.
Verfasst: 03.02.2007, 00:20
von el presidente
Erst wenn dir schriftlich die Unterlassung der Versicherungsdeckung mitgeteilt wird hast du Probleme. Achte einfach darauf das du die Betreibungen tilgen kannst. Sollte das nicht möglich sein, so weiss ich auch nicht was die Konsequenzen sind.
Verfasst: 03.02.2007, 00:37
von schnauz
el presidente hat geschrieben:Erst wenn dir schriftlich die Unterlassung der Versicherungsdeckung mitgeteilt wird hast du Probleme. Achte einfach darauf das du die Betreibungen tilgen kannst. Sollte das nicht möglich sein, so weiss ich auch nicht was die Konsequenzen sind.
danach bist du grundversichert!
.
Verfasst: 03.02.2007, 08:40
von Baros
el presidente hat geschrieben:Achte einfach darauf das du die Betreibungen tilgen kannst. Sollte das nicht möglich sein, so weiss ich auch nicht was die Konsequenzen sind.
... wenn die Krankenkasse im Betreibungsverfahren ein Fortsetzungsbegehren gestellt hat, kann und wird sie die Leistungen verweigern bzw. aufschieben. Bis zu dem Zeitpunkt ist sie leistungspflichtig. Sobald die Prämien, Verzugszinsen, Betreibungskosten etc. beglichen sind, muss sie wieder Leistungen erbringen, auch für die Zeit während des Aufschubes. (betrifft aber nur die Grundversicherung)
Verfasst: 03.02.2007, 08:58
von snatch
in der regel wird dir die kk nach einem zahlungsrückstand von 3 monaten die leistungen verweigern!
Edit: in 99% der fälle auch zurecht

Verfasst: 03.02.2007, 10:12
von Starmaster
el presidente hat geschrieben:Erst wenn dir schriftlich die Unterlassung der Versicherungsdeckung mitgeteilt wird hast du Probleme. Achte einfach darauf das du die Betreibungen tilgen kannst. Sollte das nicht möglich sein, so weiss ich auch nicht was die Konsequenzen sind.
itrag ins strofregister, findisch nie me e job und findisch nie me e wohnig (usser du bisch untervermietet). ah jo und d grundversicherig chöne si dr nit wägneh, do bisch mit em gsetz gschützt
Verfasst: 03.02.2007, 12:29
von BlackEagle26
Starmaster hat geschrieben:itrag ins strofregister, findisch nie me e job und findisch nie me e wohnig (usser du bisch untervermietet). ah jo und d grundversicherig chöne si dr nit wägneh, do bisch mit em gsetz gschützt
strafregister? bei nicht zahlung einer rechnung? wohl eher eintrag ins schuldbetreibungsregister oder wie das zeug heisst, ins strafregister kommen ordnungsstrafen, nicht nachkommen eines vertrages gehört gehört wohl kaum dazu, ist lediglich privatrecht.
Verfasst: 03.02.2007, 12:31
von Schubidu
Starmaster hat geschrieben:itrag ins strofregister, findisch nie me e job und findisch nie me e wohnig (usser du bisch untervermietet).
na klar
vermutlich wird man auch gehängt...
Verfasst: 03.02.2007, 13:47
von neffin
Starmaster hat geschrieben:itrag ins strofregister, findisch nie me e job und findisch nie me e wohnig (usser du bisch untervermietet). ah jo und d grundversicherig chöne si dr nit wägneh, do bisch mit em gsetz gschützt
übrigens, findisch mit schulde au ä job und en wohnig

Verfasst: 03.02.2007, 13:48
von Urlauber
Ich bin zur Zeit nicht unfallversichert..... auch so ein Fall für sich
Verfasst: 03.02.2007, 14:11
von Rankhof
Starmaster hat geschrieben:itrag ins strofregister, findisch nie me e job und findisch nie me e wohnig (usser du bisch untervermietet). ah jo und d grundversicherig chöne si dr nit wägneh, do bisch mit em gsetz gschützt
1. gibt es - bei einer Betreibung - einen Eintrag ins Betreibungsregister und nicht in Strafregister
2. erschwert so ein Eintrag zwar die Job- und Wohnungssuche, aber unmöglich wird es bei weitem nicht
3. ist so ein Eintrag nicht für ewig - also kann nicht von "nie" gesprochen werden
4. kann die Krankenkasse zwar nicht die Grundversicherung künden, aber sie kann unter gewissen Umständen ihre Leistungen verweigern, was aufs Gleiche rausläuft, wenn nicht bezahlt wird.
Verfasst: 03.02.2007, 16:25
von Kawa
snatch hat geschrieben:in der regel wird dir die kk nach einem zahlungsrückstand von 3 monaten die leistungen verweigern!
Das wäre
illegal, die soziale (Grund)Krankenversicherung ist obligatorisch und die KK kann kein einziges Mitglied ausschliessen!
Die KK muss solange betreiben bis sie einen Verlustschein bekommen hat, dann muss sie sich an das Sozialamt wenden das dann für diese Person zu sorgen hat. Erst dann kann sie Leistungen kürzen resp. ganz verweigern.
In den meisten Kantonen wenden sich die KK's schon lange vorher an die prämienverbilligenden Amtsstellen und versuchen so den Verlustschein zu vermeiden.
Verfasst: 04.02.2007, 00:10
von el presidente
Egal was alle labern, solange du registrierst bleibst (Bürger, Arbeitsloser, Sozialbezüger) bist du gedeckt. Egal was du bezahlt hast und was nicht.
Wenn du aber ein wohnortsloser Streuner bist, da weiss ich nicht wie die Sachlage ist.
Verfasst: 04.02.2007, 00:14
von Starmaster
elektrischestuehl
Verfasst: 04.02.2007, 00:20
von Rankhof
el presidente hat geschrieben:Egal was alle labern, solange du registrierst bleibst (Bürger, Arbeitsloser, Sozialbezüger) bist du gedeckt. Egal was du bezahlt hast und was nicht.
Wenn du aber ein wohnortsloser Streuner bist, da weiss ich nicht wie die Sachlage ist.
wenn du alle anderen als Dummschwätzer abtust, solltest du dir deiner Sache etwas sicherer sein: Wer chronisch nicht zahlt, riskiert, dass seine Behandlungskosten nicht mehr bezahlt werden und er eine Leistungssperre bekommt (ausgenommen Notfälle)!
http://www.schuldenhotline.ch/kvg-revision.php
http://www.aerztekasse.ch/de/p12004449.html
Verfasst: 04.02.2007, 12:32
von el presidente
Ich ging davon aus dass eine Person nicht zahlen kann.
Selbst als Sozialbezüger erhälst mann Geld um die KK zu bezahlen.
PS: Ich denke wir reden ja über Notfälle. Das irgend eine Routineleistung nicht mehr gedeckt ist, das kann ich mir schon vorstellen. Aber wer ein akutes Problem hat, der wird behandelt.
Verfasst: 04.02.2007, 13:00
von Kawa
Einen Nachteil haben Leute die ihre Prämien (aus welchen Gründen auch immer) nicht bezahlen nur bei nicht unbedingt notwendigen Behandlungen (zBsp. Nasenkorrekturen etc.) aber nicht bei Notfällen.
@Rankhof : dass die KK und Aerzte das ein wenig anders formulieren liegt bei deren Interesse an zahlenden Kunden, sprich ein wenig Angstmacherei hilft ihnen ....
Verfasst: 04.02.2007, 14:08
von Lou C. Fire
Die weitverbreitete Meinung, dass in der Schweiz aufgrund der gesetzlichen Versicherungspflicht auch wirklich ein jeder KK versichert ist, muss leider als Irrglaube abgetan werden. Die KK haben durchaus die Möglichkeit säumigen Zahlern die Deckung im Schadenfall zu sistieren. Gerade kürzlich wurde im TV (Rundschau?) über einen gestrandeten Physiker berichtet, der ohne jeglichen Versicherungsschutz in Genf lebt und nur dank Spenden an seine dringend benötigten Medikamente rankommt. Natürlich hätte er die Möglichkeit gehabt die Prämein von der Sozialkasse begleichen zu lassen, aber wie vermutlich viele andere auch, war er für diesen Schritt einfach zu stolz / zu doof?!
Verfasst: 04.02.2007, 14:11
von Rankhof
Kawa hat geschrieben:
@Rankhof : dass die KK und Aerzte das ein wenig anders formulieren liegt bei deren Interesse an zahlenden Kunden, sprich ein wenig Angstmacherei hilft ihnen ....
Der 1. Link hat mit den Ärzten nix zu tun, beim 2. Link werden Agenturmeldungen publiziert.
Also sind die Infos nicht so falsch - ansonsten hast du schon recht, dass es die Ärzte gern dramatisieren
Verfasst: 04.02.2007, 17:37
von Baros
Kawa hat geschrieben:Die KK muss solange betreiben bis sie einen Verlustschein bekommen hat
Seit dem 1.1.2006 kann die Krankenkasse dank einem neuen KVG Artikel die Leistungen auch schon früher aufschieben, nämlich wenn sie ein Fortsetzungsbegehren gestellt hat.
Hier der Link zum "neuen" KVG Art. 64a (siehe Absatz 2)
Verfasst: 04.02.2007, 19:06
von Kawa
Baros hat geschrieben:Seit dem 1.1.2006 kann die Krankenkasse dank einem neuen KVG Artikel die Leistungen auch schon früher aufschieben, nämlich wenn sie ein Fortsetzungsbegehren gestellt hat.
OK, hast Recht.
Da man aber bei einer Betreibung eigentlich fast automatisch Rechtsvorschlag erhebt, ist das ziemlich irrelevant ...
GengBen hat geschrieben:Wenn man mit der monatlichen Zahlung im Rückstand ist und sich aufgrund einer Verletzung bzw. Krankheit ein Arztbesuch/Spitalaufenthalt nicht vermeiden lässt, übernimmt dann die Krankenkasse die anfallenden Kosten wie gewohnt oder müssen diese komplett durch den Versicherten gedeckt werden?
Wenn du von der KK noch nicht betrieben worden bist, kannst alles hier geschriebene vergessen, die KK zahlt für dich (auch wenn sie dich schon x mal gemahnt hat)

Verfasst: 04.02.2007, 21:47
von Rankhof
Kawa hat geschrieben:OK, hast Recht.
Da man aber bei einer Betreibung eigentlich fast automatisch Rechtsvorschlag erhebt, ist das ziemlich irrelevant ...
nö - es gibt eine Sondernorm, wonach die KK einen Rechtsvorschlag fast automatisch beseitigen kann