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Abmahnung :/
Verfasst: 12.01.2007, 18:05
von Legende
xxx
Verfasst: 12.01.2007, 18:06
von Beizensportler
Entweder gar nichts oder überhaupt nichts! Einfach auf keinen Fall bezahlen!
Verfasst: 12.01.2007, 18:06
von Mokuleia
Legende hat geschrieben:einen brief von einer deutschen anwaltskanzlei erhalten
ignorieren.
Verfasst: 12.01.2007, 18:07
von Legende
habe die texte natürlich sofort entfernt .. frage mich auch wieso mich der seitenbetreiber nicht einfach per mail angeschrieben hat und gleich zum anwalt rennt *kopfschüttel*
Verfasst: 12.01.2007, 18:08
von Mokuleia
Legende hat geschrieben:rage mich auch wieso mich der seitenbetreiber nicht einfach per mail angeschrieben hat und gleich zum anwalt rennt *kopfschüttel*
gängige masche um HARTZ IV etwas aufzubessern....
Verfasst: 12.01.2007, 18:09
von sergipe
wie heisst die kanzlei'?
Verfasst: 12.01.2007, 18:11
von Legende
habe schon gegoogelt die kanzlei ist nicht im internet bekannt (hat nicht mal ne URL) ..
Verfasst: 12.01.2007, 18:11
von SwissFox
Das ganze Abmahnungsgeschäft hat sich besonders in Deutschland zu einer lukrativen Masche von sogenannten "Anwaltskanzleien" bzw. Rechtsverdrehern entwickelt.
Wie bereits von anderen angesprochen, einfach nicht darauf antworten. Erspart dir das Porto und anderen Unmut.

Verfasst: 12.01.2007, 18:12
von Mokuleia
Legende hat geschrieben:habe schon gegoogelt die kanzlei ist nicht im internet bekannt (hat nicht mal ne URL) ..
aber die kanzlei hat ja einen namen. "Müller, Meier & Partner" oder so.
name?
Verfasst: 12.01.2007, 18:17
von Mokuleia
danke für die PN. also die kanzlei gibts.
name blablabla
* Ausländer- und Asylrecht
* EDV-Recht
* Gesellschaftsrecht
* Gewerblicher Rechtsschutz
dennoch: ignorieren und zurücklehnen.
Verfasst: 12.01.2007, 18:20
von Legende
merci fürs gucke
am mäntig wirdi e rächtsschutz abschliesse au wenns mr für dä fall no nix bringt grad öpr e empfählig? ha gseh bi dr helsana gits sowas bi dört eh scho grundvrsicheret?
Verfasst: 12.01.2007, 18:23
von Mokuleia
Legende hat geschrieben:merci fürs gucke
am mäntig wirdi e rächtsschutz abschliesse au wenns mr für dä fall no nix bringt grad öpr e empfählig? ha gseh bi dr helsana gits sowas bi dört eh scho grundvrsicheret?
würde gleich bei helsana bleiben...
http://www.helsana.ch/?wm=c(649)sp(-1%2C193)
Verfasst: 12.01.2007, 19:02
von São Paulino
Ob die ganze Geschichte so ohne ist, weiss ich nicht. Ob sie allerdings wirklich viel gegen dich tun können auch nicht.
Auf jeden Fall wird es dir eine Lehre sein, nehme ich mal an.

Verfasst: 12.01.2007, 19:27
von Delgado
Mokuleia hat geschrieben:ignorieren.
Legende hat geschrieben:habe die texte natürlich sofort entfernt .. frage mich auch wieso mich der seitenbetreiber nicht einfach per mail angeschrieben hat und gleich zum anwalt rennt *kopfschüttel*
Durch das entfernen des Textes bestätigst du, dass du die "Klage" erhalten hast. Wäre es nicht sogar besser, wenn du den Text einfach drauf lässt und auch nicht reagierst?
Verfasst: 12.01.2007, 19:31
von Blutengel
Delgado hat geschrieben:Durch das entfernen des Textes bestätigst du, dass du die "Klage" erhalten hast. Wäre es nicht sogar besser, wenn du den Text einfach drauf lässt und auch nicht reagierst?
Der Brief kam eingeschrieben, also wissen sie ja das er die "Klage" bekommen hat. Ist schon gut, hast Du es rausgenommen.
Warum nimmst Du nicht mal Rücksprache mit einer Gratisberatung? Ich glaube der Kassensturz bietet sowas an.
Auf keinen Fall zahlen! Diese Abmahnungsgeschichten kommen immer in Deutschland. Ich weiss nicht mal ob die bei uns Rechtens sind.
Verfasst: 12.01.2007, 19:32
von Ayrton
Delgado hat geschrieben:Durch das entfernen des Textes bestätigst du, dass du die "Klage" erhalten hast. Wäre es nicht sogar besser, wenn du den Text einfach drauf lässt und auch nicht reagierst?
stichwort: einschreiben.
zuerst würde ich mal nachfragen ob die anwaltskanzlei überhaupt beauftragt wurde und berechtigt ist diese forderung gegen dich zu stellen. dazu müssten sie dir erstmal so eine vollmacht vom auftraggeber mit unterschrift der geschäftsführung zustellen. somit liegt der ball wieder bei ihnen.
wenn sie es nicht eingeschrieben schicken, sagst du du hättest es nicht bekommen. in den meisten fällen ist damit der spuk schon vorbei.
Verfasst: 12.01.2007, 19:34
von Blutengel
Ayrton hat geschrieben:
wenn sie es nicht eingeschrieben schicken, sagst du du hättest es nicht bekommen. in den meisten fällen ist damit der spuk schon vorbei.
Legende hat geschrieben:hi leute habe heute per einschreiben einen brief von einer deutschen anwaltskanzlei erhalten *grml* ich habe von einer seite aus deutschland ohne böse absichten die datenschutz und nutzungsbedinungen kopiert und auf meine seite eingestellt .. nunja jetzt mahnt mich die seite ab und ich soll eine unterlassungserklärung abgeben und gleichmal dem anwalt 1'600euro bezahlen für seinen "aufwand" der streitwert sei 50'000euro!!!?? .. was soll ich machen als frist haben sie den montag angesetzt und ich hab keine rechtsschutz
gruss und danke für hilfe
Verfasst: 12.01.2007, 23:10
von NOX
Legende bitte nimm umgehend kontakt mit mir auf. Sollte diese Kanzlei ihren Gerichtbarkeitsort in Bochum haben, könnte es sich eventuell um die selben Rechtsverdreher handeln mit denen ich kürzlich ein Problem habe (hatte) ...
Das Geschäft für diese ist natürlich perfekt, wenn sich jemand nicht einen Prozess aus der Kriegskasse leisten kann.
Abmahnungen sind zu vergleichen mit den " super-provisorischen schadensklagen " hier in der schweiz. Jedoch nehmen diese in Deutschland andere Dimensionen an.
Urheberrechtsverletzungen können an einem hochen Gericht ausgetragen werden... dabei entstehen sehr hohe kosten. Welche dann rückwirkend auch der Grund sind - weshalb das ganze auch vor einem hohen Landsgericht ausgetragen werden... denn erst da rentiert es.
Wichtig!
Könntest du bitte in einem PM mir mitteilen um welche Website es sich handelt von der du etwas runtergeladen und verändert hast. Deine eigene Site
URL auch wenn möglich... und sonst noch infos - möglich wärs... dann könnten wir eine Sammelklage auf die Welt rufen.
-- es ist gut das du den Inhalt entfernt hast.
Verfasst: 12.01.2007, 23:15
von BadBlueBoy
So ein Schmarren.. das einzige Gericht, welches für "Straftaten" in der Schweiz verantwortlich ist, ist ein Schweizer Gericht. Ausser ggf noch Den Haag. Wegschmeissen den Schwabenscheiss.
Verfasst: 12.01.2007, 23:26
von Black Squad
BadBlueBoy hat geschrieben:So ein Schmarren.. das einzige Gericht, welches für "Straftaten" in der Schweiz verantwortlich ist, ist ein Schweizer Gericht. Ausser ggf noch Den Haag. Wegschmeissen den Schwabenscheiss.
Genau diesen Gedanken hatte ich auch gerade als ich das gelesen habe.
Verfasst: 12.01.2007, 23:43
von NOX
nicht aber wenn es um urheberrechte geht. ausserdem ist in den meisten dieser fälle ausdrücklich bekannt gemacht - das der gerichtbarkeits ort ... irgendwo im deutschen ist. die seite die er kopiert oder modifiziert hat... ist eine deutsche seite.
ob er in der schweiz ist oder in italien... hat nur in bezug auf die reise spesen und gerichtskosten ein einfluss. jedoch schützt es nicht... und es kann keine verhandlung an einem schweizer gericht geführt werden... der prozess wird im deutschen geführt.
aber abgesehen davon ... ist das ganze ein serienbrief.
solange "Legende* diesen nicht unterschreibt und / oder bezahlt... kann nichts unternommen werden.
Verfasst: 13.01.2007, 00:55
von Rankhof
aaalso, das ganze ist unschön, aber höchstwahrscheinlich rechtens.
In Deutschland brauchen Anwälte KEINE Vollmacht, um Abmahnungen zu verschicken.
Nur weil du in der Schweiz lebst, heisst das nicht, dass du geschützt bist.
Da du die Urheberrechtsverletzung in der Schweiz begangen hast, zweifle ich allerdings, ob das deutsche Recht gilt. Bin da aber nicht sicher.
Ich würde vorerst mal nicht zahlen und warten, ob nochmal was kommt. Tipp aber ohne Gewähr.
Verfasst: 13.01.2007, 01:25
von Lou C. Fire
Legende, Klau von geistigem Eigentum ist nicht edel.
Ich glaube die haben Dich an den Eiern und Du wirst den Rest Deines Lebens im Gulag mit Steine klopfen verbringen...
Verfasst: 13.01.2007, 09:36
von Legende
ja im nachhinein ist man immer schlauer *g aber ich seh das ganze mehr als kavaliersdelikt weil was hat schon eine nutzungsbedingung bzw. datenschutzerklärung für einen grossen wert? ich hätte dem autor auch 50euro überwiesen wenn er mich angeschrieben hätte (war mir garned so bewusst mein rechtsverstoss) *naja* also sicher nicht 50'000euro wie es als streitwert angegeben wurde! die anwaltskanzlei handelt übrigens im auftrag einer gmbh in deutschland zudem steht irgendwie wenn ich das zeugs unterschreibe das ich dann für jede handlung weitere 5'000euro zahlen muss (was sowieso nicht mehr vorkommt) sowie das die einigung mit der gmbh noch ausstehen würde "so a la die können dann noch schadensersatz einfordern" ;p
Verfasst: 13.01.2007, 09:55
von Modern Times
Hast Du das hier schon gelesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung
hat auch noch diverse Links etc.
Verfasst: 13.01.2007, 10:18
von RALE BALE
sorry nid bi de Helsana blibe.... isch nie guet wenns die glichi Firma isch wo du au sunnscht versicheret bisch im Fall vomene Rächtsstritt.... Orion, Winterthur ARAG oder so wähle
Verfasst: 13.01.2007, 18:57
von NOX
[quote="Legende"]ja im nachhinein ist man immer schlauer *g aber ich seh das ganze mehr als kavaliersdelikt weil was hat schon eine nutzungsbedingung bzw. datenschutzerklärung für einen grossen wert? ich hätte dem autor auch 50euro überwiesen wenn er mich angeschrieben hätte (war mir garned so bewusst mein rechtsverstoss) *naja* also sicher nicht 50'000euro wie es als streitwert angegeben wurde! die anwaltskanzlei handelt übrigens im auftrag einer gmbh in deutschland zudem steht irgendwie wenn ich das zeugs unterschreibe das ich dann für jede handlung weitere 5'000euro zahlen muss (was sowieso nicht mehr vorkommt) sowie das die einigung mit der gmbh noch ausstehen würde "so a la die können dann noch schadensersatz einfordern" ]
laut deutschem recht dürfen diese dir gar keine rechnung schicken die du bezahlen musst in sachen abmahnung.
deshalb haben sie eine kleine klausel ... wahrscheinlich der 2te oder 3te letzte punkt in der liste der besagt - das du dem zustimmst und deshalb auch bezahlst... nun denn, stimmst du dem zu ... stimmst du auch deine schuld zu und das du für jegliche weitere in zukunft damit entehenden kosten zur verantwortung ziehst. (siehe letzter punkt in dem brief)
deshalb nicht unterschreiben - nicht bezahlen.
einfach abwarten und möglichst bald einen anwalt aufschalten. solltest du dir keine 1500Fr anwaltskosten leisten können ... suche einen treuhänder der es für dich schreibt. denn du solltest zumindest eine stellung nahme zur situation vornehmen und denn pfeiffen in bochum oder wo auch immer zeigen das du es auch ernst meinst.
ausserdem eine kanzlei in deutschland aufsuchen. für den fall das es zu einem prozess kommt ... kannst du in diesen fällen nur von deutschen anwälten vertretten werden.
Ob du schweizer bist oder nicht - hat in dieser angelegenheit kein einfluss.
Würde es dennoch sehr begrüssen eine PM von dir zu bekommen mit den genauen angaben.
Verfasst: 13.01.2007, 19:04
von Suffbrueder
NICHT diese kenntnisnahme unterschreiben und auch NICHT zahlen.
mir ist mal was passiert (ging dabei um ein webtemplaten ebenfalls in D bzw. von D anwälten). ich habe danach das template wieder entfernt und den wisch auf raten meines rechtsberaters in den müll geworfen. war 2004. seither nichts mehr gehört.
Verfasst: 14.01.2007, 04:31
von BadBlueBoy
An die Rechtsverdreher... was will eine deutsche Abmahnung hierzulande erreichen ? Ans Bezirksgericht zerren wird kein Parasit wagen, da es keinen Kläger gibt, der so verrückt ist, einer deutschen Abmahnung Folge zu leisten.
Weiter muss man im Ausland keiner Vorladung folgen, ergo wegschmeissen und die Deppen andere Idioten sonstwo suchen lassen. Hat ja genug Hartz IV Opfer.
Verfasst: 14.01.2007, 15:15
von NOX
da es sich um ein streitwert von 50000 handelt wird es bestimmt nicht in einem bezirksgericht ausgeführt.
tatsache ist ... das es ein fauler trick ist - mit einschüchterung geld verdienen... nicht mehr nicht weniger.