Seite 1 von 3
Einbürgerungen an Gemeindeversammlung
Verfasst: 21.12.2006, 08:24
von Jamiroquai
Wie findet Ihr, dass Einbürgerungen an Gemeindeversammlungen entschieden werden. Ich meine man entscheidet über einen Menschen nur anhand weniger informationen über die Einbürgerung.
Wie könnte man den Prozess optimieren ? Wer soll entscheiden ?
Bin auf eure Meinungen gespannt
Verfasst: 21.12.2006, 08:27
von Starmaster
Ich sött entscheide
Verfasst: 21.12.2006, 08:28
von Corpsegrinder
Das isch behinderet und die meischte stimme jo eh nei (wasi zwar nid unbedingt behinderet find, aber sisch denn eifach kei fairs Wahlverfahre).
Do söll no lieber dr Starmaster entscheide.
Verfasst: 21.12.2006, 08:33
von nogomet
eine einbürgerung hat an einer gemeindeversammlung nichts verloren.
eine einbürgerung hat ein verwaltungsakt zu sein und dkeine personenwahl (der hat eine grosse nase, den wollen wir nicht). wer die kriterien erfüllt (und die müssten schweizweit gleich sein), erhält dn schweizer pass, wenn er ihn beantragt, wer die kriterien nicht erfüllt, erhält ihn nicht. punkt.
so und nichs anderes.
Verfasst: 21.12.2006, 08:34
von ScoUtd
Einbürgerungen sollten gar nicht möglich sein
Verfasst: 21.12.2006, 08:36
von Spirit of St. Jakob
nogomet hat geschrieben:eine einbürgerung hat an einer gemeindeversammlung nichts verloren.
eine einbürgerung hat ein verwaltungsakt zu sein und dkeine personenwahl (der hat eine grosse nase, den wollen wir nicht). wer die kriterien erfüllt (und die müssten schweizweit gleich sein), erhält dn schweizer pass, wenn er ihn beantragt, wer die kriterien nicht erfüllt, erhält ihn nicht. punkt.
so und nichs anderes.
So sehe ich es in etwa auch. Einbürgerungen an einer Gemeindeversammlung kommt mir vor wie ein modernen Sklavenmarkt: Den nehmen wir, hat gute Zähne, den nicht, läuft bucklig...

Verfasst: 21.12.2006, 08:54
von cpm
all die wo gege en ibürgerig anere gmeindsversammlig sind, sind ihr scho mol a einere gsi??
Verfasst: 21.12.2006, 08:55
von Mätzli
Vorschlag:
Einbürgerung nach 12 Jahren Wohnsitznahme als administrativer Akt, oder durch Heirat, mit Probezeit von 5 Jahren. Voraussetzung: Gute Kenntnisse in einer der 4 Landessprachen.
Nach 5 Jahren erfolgt automatisch die definitive Einbürgerung, wenn
a. Die Ehe tatsächlich weiterbesteht ( Wohnsitz!)
b. Kein Eintrag im Strafregister erfolgt ist.
Verfasst: 21.12.2006, 08:58
von cpm
Mätzli hat geschrieben:Vorschlag:
Einbürgerung nach 12 Jahren Wohnsitznahme als administrativer Akt, oder durch Heirat, mit Probezeit von 5 Jahren. Voraussetzung: Gute Kenntnisse in einer der 4 Landessprachen.
Nach 5 Jahren erfolgt automatisch die definitive Einbürgerung, wenn
a. Die Ehe tatsächlich weiterbesteht ( Wohnsitz!)
b. Kein Eintrag im Strafregister erfolgt ist.
tönt no guet, i wür d aber meine er müesst sich chöne a dem ort wo er ibürgert wird mit de ortsübliche landessproch chöne verständige.
Verfasst: 21.12.2006, 08:59
von IP-Lotto
Jamiroquai hat geschrieben:Wie könnte man den Prozess optimieren ?
TV-Castingshow machen. Vorauswahl im 20min, Blick und heute.
Einschaltquoten garantiert.
Verfasst: 21.12.2006, 08:59
von nogomet
@ mätzli
für dies wählen wir alle 4 jahre unsere volksvertreter, welche, wie der nahme so schön sagt, das volk vertreten sollen. leider vertreten sie vor allem ihre eigenen bedürfnisse ...
dann gibts es in der schweiz auch noch eine partei, welche zu jedem brunz das volk befragen möchte.
Verfasst: 21.12.2006, 09:06
von ScoUtd
Mätzli hat geschrieben: Voraussetzung: Gute Kenntnisse in einer der 4 Landessprachen.
Falsch: Gute Kenntnisse der Umgangssprache* des Einbürgerungsortes
*damit ist, auch im Kleinbasel oder in Pratteln, Deutsch gemeint
Verfasst: 21.12.2006, 09:13
von Suffbrueder
ich finds i.O nur: die wahl sollte mit den anwesenden stattfinden. wenn die asylsuchenden nach draussen geschickt werden, traut sich auch die letzte feige sau nein zu stimmen.
UND: die familie sollte schon einige monate oder jahre dort leben, damit ein objektives urteil möglich ist.
dieser bürokratenweg ist für den arsch, da die überhaupt nicht beurteilen könne, ob die betroffenen sich mühe geben, ob sie integriert sind etc.
bsw würde vor einigen wochen eine türkische familie in burgdorf eingebürgert (schweizer pässe, samt und sonders) wo
a) der vater ein wenig hochdeutsch kann, arbeitslos ist (kann er nichts dafür) und seine frau regelmässig verprügelt (pozilei schaut alle 2 wochen mal rein)
b) die frau kein wort deutsch oder englisch kann (WIRKLICH KEINS). nur türkisch.
c) der sohn vertickt zeug (alles mögliche, coggi, xtc) und läuft immer mit dem messer rum, ist wegen drogenhandels vorbestraft-
der betreuer kam alle 2 monate vorbei, besah sich die wohnung und guggte, ob der mann bewerbungen schrieb und anch nur 1 (einem!!) jahr leben in der ch bekamen sie den pass..
Verfasst: 21.12.2006, 09:22
von sergipe
Da reden wieder Leute, die keine Ahnung haben.
Verfasst: 21.12.2006, 09:42
von Soriak
Die EInbuergerung sollte ein paar Vorschriften haben, aber bestimmt kein Popularitycontest sein.
Vorschlag:
1. Sprachtest, der auch "sprechen" testet. Ist heute leicht machbar, man schaue sich nur den neuen TOEFL an. (muss ja nicht 1:1 uebernommen werden, die Idee ist aber schon gut: testet eben lesen, schreiben, hoeren und reden)
Muss die Sprache sein, die an dem Ort ueblich ist.
2. Kulturtest. Wie funktioniert die Schweiz? Nicht einfach eine Frage nach Bundesraeten, aber die Stuetzpfeiler unserer Demokratie (Referendum, Initiative) muss man kennen. (Man schaue sich dazu den Einbuergerungstest fuer die USA an - simpel und Fragen, die jeder beantworten koennen muss. Multiple Choices ist fein.)
3. Sponsor. Wer Schweizer werden will, sollte in der Lage sein 2 Sponsoren bringen zu koennen, die fuer den Applikant buergen. Es muss unter Strafe stehen, irgendwelche Gegenleistungen fuer ein Sponsoring zu akzeptieren.
Wer diese 3 Punkte nicht erfuellen kann, hat mit der Schweiz null Verbindung und braucht auch keinen Schweizer Pass.
Verfasst: 21.12.2006, 09:49
von Mätzli
sergipe hat geschrieben:Da reden wieder Leute, die keine Ahnung haben.
Der "intelligenteste" aller sinnlosen Standardeinträge.
Man nennt das "Redefreiheit". Dazu ist ein Forum da.
Verfasst: 21.12.2006, 09:53
von sergipe
Mätzli hat geschrieben:Der "intelligenteste" aller sinnlosen Standardeinträge.
Man nennt das "Redefreiheit". Dazu ist ein Forum da.
Es tönt halt so, ist ja einfach mal ein Schweizer Kreuzchen auf dem Pass zu haben. Ist eben nicht so, weiss es aus eigener Erfahrung.
Verfasst: 21.12.2006, 10:00
von BadBlueBoy
Da wird die Messlatte ja von einigen höher gesetzt, als es 80% der Native's erfüllen. Sponsoren/Bürgschaften suchen.. das ich nicht lache. Ist ja kein Kleinkredit, welchen man da beantragt. Pass auf Probe ... wie soll das mit internationalem Recht funktionieren, wenn gewisse Staaten nur eine Bürgerschaft erlauben ?
Verfasst: 21.12.2006, 10:04
von Mätzli
sergipe hat geschrieben:Es tönt halt so, ist ja einfach mal ein Schweizer Kreuzchen auf dem Pass zu haben. Ist eben nicht so, weiss es aus eigener Erfahrung.
Es soll ja eben nicht einfach sein, darum gehts ja. In der direkten Demokratie werden an einen Bürger wesentlich höhere Anforderungen gestellt als in einer Demokratie mit einer Stimmabgabe alle 4 Jahre. Man wird Teil des "Souveräns", also hat man die Sprache, in der man mitregiert auch à fonds zu kennen. Das Gleiche gilt für die Sitten und Gepflogenheiten in diesem Land. Scheinehen sind zu vehindern. ( Auch ich kenne da Beispiele negativer Art)
Verfasst: 21.12.2006, 10:07
von Mätzli
BadBlueBoy hat geschrieben:Da wird die Messlatte ja von einigen höher gesetzt, als es 80% der Native's erfüllen. Sponsoren/Bürgschaften suchen.. das ich nicht lache. Ist ja kein Kleinkredit, welchen man da beantragt. Pass auf Probe ... wie soll das mit internationalem Recht funktionieren, wenn gewisse Staaten nur eine Bürgerschaft erlauben ?
Das internationale Recht interessiert mich einen Feuchten. Nimmt die Scharia Rücksicht auf "internationales Recht", insbesondere die Menschenrechte? Oder die USA? Wohl kaum.
Verfasst: 21.12.2006, 10:09
von k@rli o.
Einbürgerungen sollten eine Art "Standesamtlicher Akt" sein.
1. Statt den Trauzeugen müssten 10 Schweizer (keine Papierlischwizer) als Fürsprech-Gemeinde auftreten und Zeugnis ablegen über den Antragsteller --> sicherstellen eines Mindestmasses an Integration in einer Umgebung, die ausserhalb des Arbeitsumfelds nicht nur aus Ausländern besteht. Diese Bedingung stellt auch sicher, dass ein Ausländer sich aktiv um Integration bemüht, etwa durch den Eintritt in einen typisch schweizerischen Verein.
2. Der Antragsteller müsste je nach Landesteil hochdeutsch, französisch oder italienisch sprechen. Darüber ist eine Prüfung abzulegen. Ein Antrag kann erst nach mind. 5 Jahren Wohnsitznahme in der Schweiz erfolgen und muss in einer der 4 Landessprachen handschriftlich erfolgen.
3. Ein gutes Leumundszeugnis, d.h. keine Vorstrafen, ist Voraussetzung für eine Einbürgerung. Auf Sachen wie Betreibungsregisterauszug und Verkehrsbussen kann verzichtet werden, da müsste man so manchen Schweizer eher ausbürgern als einen Ausländer nicht einbürgern...
Verfasst: 21.12.2006, 10:11
von sergipe
k@rli o. hat geschrieben:dass ein Ausländer sich aktiv um Integration bemüht, etwa durch den Eintritt in einen typisch schweizerischen Verein.
Das musste ja kommen.

Verfasst: 21.12.2006, 10:11
von BadBlueBoy
Mätzli hat geschrieben:Das internationale Recht interessiert mich einen Feuchten. Nimmt die Scharia Rücksicht auf "internationales Recht", insbesondere die Menschenrechte? Oder die USA? Wohl kaum.
Neee, die Scharia lassen wir mal heute bei Seite.

Wir sollten uns uns auch kein Beispiel an Israel, oder den USA nehmen - da herrscht zumindest Einigkeit.
Ein Schwabe wird jedoch keinen temporären Pass mit Probezeit empfangen können. Und wegen der sprachlichen Hürde.. wie soll einer zB perfekt Walliserdeutsch, oder Vorderrheindialekt sprechen lernen, wenn er nur 12 Jahre dort gelebt hat ? Das lernt man nur, wenn man dort geboren und aufgewachsen ist.
Verfasst: 21.12.2006, 10:12
von Captain Sky
Suffbrueder hat geschrieben:wenn die asylsuchenden nach draussen geschickt werden, traut sich auch die letzte feige sau nein zu stimmen.
Geht wohl eher nicht um Asylsuchende...
Generell: Einbürgerung durch das Volk war sinnvoll, als die Heimatgemeinde/der Heimatort noch eine Veranwortung für seine BügerInnen hatte (zbs wenn diese verarmen...). Heute ist das nicht mehr der Fall, darum sollte es formale Kritieren geben, die zur Einbürgerung führen. Wie diese zu gestalten sind, ist eine andere Frage, aber die Sprache und minimale Kenntnisse der Kultur sind sicher ein Muss...
Verfasst: 21.12.2006, 10:13
von Spirit of St. Jakob
k@rli o. hat geschrieben: Eintritt in einen typisch schweizerischen Verein.
Was ist ein typisch schweizerischer Verein? Definition?
Verfasst: 21.12.2006, 10:15
von BadBlueBoy
Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Was ist ein typisch schweizerischer Verein? Definition?
- Schützenverein Albisgüetli
- Hornussenverein Lenzburg
- Schwingerverein Emmen
- Huddigäggeler Fasnachtsvereinigung Kriens
Verfasst: 21.12.2006, 10:17
von Spirit of St. Jakob
BadBlueBoy hat geschrieben:- Schützenverein Albisgüetli
- Hornussenverein Lenzburg
- Schwingerverein Emmen
- Huddigäggeler Fasnachtsvereinigung Kriens
Scheisse, ich fühle mich plötzlich so unschweizerisch...

Verfasst: 21.12.2006, 10:20
von Mätzli
BadBlueBoy hat geschrieben:Neee, die Scharia lassen wir mal heute bei Seite.

Wir sollten uns uns auch kein Beispiel an Israel, oder den USA nehmen - da herrscht zumindest Einigkeit.
Ein Schwabe wird jedoch keinen temporären Pass mit Probezeit empfangen können. Und wegen der sprachlichen Hürde.. wie soll einer zB perfekt Walliserdeutsch, oder Vorderrheindialekt sprechen lernen, wenn er nur 12 Jahre dort gelebt hat ? Das lernt man nur, wenn man dort geboren und aufgewachsen ist.
Warum nicht? Klar kann er das.
Die Amtsprachen des Kantons Wallis sind DEUTSCH und FRANZÖSISCH. Niemand redet von Dialekten. Oder glaubst Du, die Abstimmungsunterlagen würden in wallisertytsch gedruckt?

Verfasst: 21.12.2006, 10:23
von Mätzli
BadBlueBoy hat geschrieben:- Schützenverein Albisgüetli
- Hornussenverein Lenzburg
- Schwingerverein Emmen
- Huddigäggeler Fasnachtsvereinigung Kriens
FC Basel?
Glygge als Vordräbler?
Quartierverein?
Verfasst: 21.12.2006, 10:23
von Spirit of St. Jakob
[quote="Mätzli"]Oder glaubst Du, die Abstimmungsunterlagen würden in wallisertytsch gedruckt? ]
Bei denen weiss man nie...
