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straffmass mit neuem führerschein???

Verfasst: 18.12.2006, 14:54
von Ein Freund der Familie
wie die meisten sicher wissen gibt es seit dem 1. Januar 2006 einen neuen führerschein für die kat b (führerschein auf probe oder so).

nun meine frage:

was passiert mit jemanden der diesen führschein besitzt und auf der autobahn mit 32 km/h zuviel geblitz wird?

normaler führerschein entzug 1 monat? 3 monate? oder muss er die prüfung wiederholen?

finde bezüglich diesem thema einfach keine informationen :-(

für infos danke ich im voraus...

grüsse EFDF

Verfasst: 18.12.2006, 14:55
von Grga Mali
"jemandem" ?

Ev. bi dr Polizei frooge, ev. wysse dies...

Verfasst: 18.12.2006, 15:01
von Ein Freund der Familie
Grga Mali hat geschrieben:"jemandem" ?

Ev. bi dr Polizei frooge, ev. wysse dies...
ja- einem meiner aussendienst mitarbeiter.

leider kann mir weder die polizei noch die mfk darüber auskunft geben. es scheint mir noch nicht klar definiert zu sein. deswegen hoffe ich auf einen erfahrungsbericht.

Verfasst: 18.12.2006, 15:03
von Sharky
:D :D

mit 32 km/h zviel gischs Billet grad 3 Mönet ab.....wie das mit dr neue Reglig ghandhabt wird, kei Ahnig. Muesch dr Führerschin wohl grad nomol mache.... :o

Verfasst: 18.12.2006, 15:04
von Grga Mali
Ein Freund der Familie hat geschrieben:ja- einem meiner aussendienst mitarbeiter.

leider kann mir weder die polizei noch die mfk darüber auskunft geben. es scheint mir noch nicht klar definiert zu sein. deswegen hoffe ich auf einen erfahrungsbericht.
Jo do hets sicher viel wo mit däm griene "L" genau 32 Km/h z schnäll gfahre sin...

Das cha jo nid syy, dass es nid definiert isch und niemerts ebbis weiss... Frog emol dr Lemieux, am 4i isch är us em Gricht zrugg, dä cha dir sicher Uskumpft geh...

Verfasst: 18.12.2006, 15:06
von Atlantico
Sharky hat geschrieben: :D :D

mit 32 km/h zviel gischs Billet grad 3 Mönet ab.....wie das mit dr neue Reglig ghandhabt wird, kei Ahnig. Muesch dr Führerschin wohl grad nomol mache.... :o
Normalerwies, also ohni griens L, uf de autobahn, mit 32 km/h zviel, 1 monat.

Verfasst: 18.12.2006, 15:06
von bugix

Verfasst: 18.12.2006, 15:07
von Grga Mali
has grad welle sage...

http://www.sncweb.ch/dossiers/fuehrerschein.htm

Eimol ygeeh und me findet jeenschtes...
Ein Freund der Familie hat geschrieben: finde bezüglich diesem thema einfach keine informationen :-(
Unter was hesch nomol gsuecht? Unter Straffmass?

Verfasst: 18.12.2006, 15:07
von Sharky
In de nägschte Wuche wird e Brief cho, dört stoht denn alles dinn...am gschiedschte isch, sTicket hüt freiwillig abgeh, das wird alles grad ahgrächnet....so bechunsches denn wieder früehner, falls dPrüfig nit wieder gmacht muess wärde....

Verfasst: 18.12.2006, 15:13
von mimpfeli
http://www.sncweb.ch/dossiers/fuehrerschein.htm



Üh :eek: !!

A-Verstoss:

- das Überschreiten der zugelassenen Höchsteschwindigkeit um mehr als 0 km/h






Meine Fresse; bi ich froh ha ich dä Zeddel scho lang!!! Dasch jo die reinschti Schikane!!

Verfasst: 18.12.2006, 15:15
von Black Squad
Atlantico hat geschrieben:Normalerwies, also ohni griens L, uf de autobahn, mit 32 km/h zviel, 1 monat.
Das "schöne" an der Sache ist ja, dass man es 32km/h zu viel noch genau über die Grenze geschafft hat, deswegen ein Tipp: niemals über 150 dann ist alles noch im "Grünen".

@Ein Freund der Familie
Ist 32km/h eine Schätzung oder der offizielle Wert mit Abzügen?

Verfasst: 18.12.2006, 15:17
von Black Squad
[quote="mimpfeli"]http://www.sncweb.ch/dossiers/fuehrerschein.htm



Üh :eek: !!

A-Verstoss:

- das Überschreiten der zugelassenen Höchsteschwindigkeit um mehr als 0 km/h






Meine Fresse]

Auf dieser Website steht der Kurs welcher man zu absolvieren hat soll 400 Euro (!) kosten!?

Verfasst: 18.12.2006, 15:21
von mimpfeli
Black Squad hat geschrieben:Auf dieser Website steht der Kurs welcher man zu absolvieren hat soll 400 Euro (!) kosten!?
Das ist aber (so wie ich's verstanden habe...) nur 1 von diversen Kursen die man besuchen muss...... :eek: :confused:

Verfasst: 18.12.2006, 15:24
von dasto
Wenn der die beide Stelle (Je nach Kanton) ned chönd wiiterhelfe, denn wohl niemerts!
BL Polizei Basellandschaft
Hauptabteilung Verkehrssicherheit
Administrativmassnahmen
Brühlstrasse 43
4415 Lausen
Tel 061 926 39 39
Fax 061 922 09 11

BS Verkehrsabteilung Kantonspolizei
Rechtsdienst
Clarastrasse 38
4058 Basel
Tel 061 267 79 90 oder 061 267 79 91
Fax 061 267 79 92

Verfasst: 18.12.2006, 15:24
von Grga Mali
Erhalt des unbefristeten Führerausweises
Der unbefristete Führerausweis wird erst nach Ablauf der Probezeit und dem nachgewiesenen Besuch der Weiterausbildung auf Gesuch hin ausgestellt. Das Gesuch kann frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum des befristeten Führerausweises eingereicht werden. Es ist keine weitere Prüfung zu absolvieren.

Dauer der Weiterausbildung
Die Weiterausbildung dauert 16 Stunden und wird auf zwei Kurstage aufgeteilt. Der erste Kurstag sollte nach dem Willen des Gesetzgebers innerhalb von 6 Monaten nach Erwerb des befristeten Führerausweises besucht werden. Der zweite Ausbildungstag ist vor Ablauf der Probezeit zu absolvieren. Der Kursveranstalter kann frei gewählt werden.
Die Weiterausbildung ist grundsätzlich mit dem eigenen Fahrzeug zu besuchen. Der Kursveranstalter kann Kursteilnehmern, die kein eigenes Fahrzeug besitzen, Kursfahrzeuge zur Verfügung stellen.


Kosten der Weiterbildung
Die Kosten entsprechen ungefähr dem Gegenwert von ca. 8 Fahrstunden bei einer Fahrschule.

Folgen der fehlenden, nicht absolvierten Weiterausbildung
Die Weiterausbildung ist während der Probezeit zu absolvieren. Wird diese nicht gemacht, verliert die Inhaberin/der Inhaber des Führerausweises sämtliche im Ausweis eingetragenen Fahrberechtigungen. Auf gebührenpflichtiges Gesuch hin kann die Weiterausbildung während einer Nachfrist von drei Monaten nachgeholt werden. Eine separate Bewilligung zum Führen von Motorfahrzeugen u2013 beschränkt auf die Daten der zwei Kurstage u2013 wird durch das Verkehrsamt ausgestellt.
Wer nach ungenutztem Ablauf der Nachfrist Motorfahrzeuge der Haupt- oder Unterkategorie führen will, muss ein neues Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen und wiederum die ordentliche Führerprüfung (Theorie und Praxis bestehen).

Führerausweisentzug während der Probezeit
Begeht der Inhaber des Führerausweises auf Probe eine Widerhandlung, die zum Entzug des Ausweises führt, so wird die Probezeit um ein Jahr verlängert, und ein entsprechender neuer befristeter Führerausweis ausgestellt. Endet der Ausweisentzug nach der Probezeit, wird ebenfalls ein neuer Führerausweis auf Probe erstellt; die Probezeit endet ein Jahr nach seinem Ausstellungsdatum.
Begeht der Inhaber des Führerausweises eine zweite Widerhandlung, die zum Entzug des Führerausweises führt, so verfällt der Führerausweis. Dies gilt auch, wenn der Ausweis (in Unkenntnis der zweiten Widerhandlung) bereits unbefristet erteilt wurde. Die Annullierung betrifft alle Kategorien und Unterkategorien. Das Gleiche gilt für die Spezialkategorien, wenn der Ausweisinhaber keine Gewähr bietet, dass er künftig mit Fahrzeugen der Spezialkategorien keine Widerhandlung begeht. Andernfalls stellt die Zulassungsbehörde einen Führerausweis für die Spezialkategorie aus.

© 2006 Fahrschule Markus Krieg. Änderungen vorbehalten. +41-44-786 24 86 web@auto-fahren-lernen.ch Sitemap

Verfasst: 18.12.2006, 15:28
von Modern Times
Sharky hat geschrieben: :D :D

mit 32 km/h zviel gischs Billet grad 3 Mönet ab.....wie das mit dr neue Reglig ghandhabt wird, kei Ahnig. Muesch dr Führerschin wohl grad nomol mache.... :o
31 - 34 kmh zu schnell auf der Autobahn gibt 1 Monat gemäss dieser Seite hier: http://www.strassenverkehrsamt.tg.ch/xm ... /f4570.cfm

Verfasst: 18.12.2006, 15:35
von Ein Freund der Familie
danke für eure mithilfe...

soeben hat mich eine dame von rechtsdienst bs angerufen.

bei 32 km/h zuviel wird der führerschein für 1 monat entzogen. zusätzlich wird die probezeit um 1 jahr verlängert. wird der führerschein noch einmal eingezogen ist fertig mit autofahren.

Verfasst: 18.12.2006, 15:44
von moulegou
Ein Freund der Familie hat geschrieben:danke für eure mithilfe...

soeben hat mich eine dame von rechtsdienst bs angerufen.

bei 32 km/h zuviel wird der führerschein für 1 monat entzogen. zusätzlich wird die probezeit um 1 jahr verlängert. wird der führerschein noch einmal eingezogen ist fertig mit autofahren.
Und konnte sie Dir auch mitteilen, auf welches Mass Du gestrafft werden wirst?

Verfasst: 18.12.2006, 15:48
von Ein Freund der Familie
moulegou hat geschrieben:Und konnte sie Dir auch mitteilen, auf welches Mass Du gestrafft werden wirst?
sorry aber ich verstehe deine frage nicht...

Verfasst: 18.12.2006, 15:49
von Sharky
moulegou hat geschrieben:Und konnte sie Dir auch mitteilen, auf welches Mass Du gestrafft werden wirst?
Auf 3m50 :D

Verfasst: 18.12.2006, 15:51
von moulegou
Ein Freund der Familie hat geschrieben:sorry aber ich verstehe deine frage nicht...
Wegen dem Straffmass im Titel. Ja ja ich weiss, ich kann auch alleine lachen.

Verfasst: 18.12.2006, 15:57
von Lake
Das Strafmass ist genau dasselbe wie bei jedem anderen Autofahrer, der seinen Ausweis vor dem 1.1.06 gemacht hat. Einzige Unterschied ist, dass ein Führerscheinentzug weiter reichende Folgen hat. (aber am Strafmass ändert nichts)

Verfasst: 18.12.2006, 16:02
von Ein Freund der Familie
moulegou hat geschrieben:Wegen dem Straffmass im Titel. Ja ja ich weiss, ich kann auch alleine lachen.
aha... kann passsieren... bin untrröstlich ;)

Verfasst: 18.12.2006, 16:04
von Lake
Ein Freund der Familie hat geschrieben:bei 32 km/h zuviel wird der führerschein für 1 monat entzogen. zusätzlich wird die probezeit um 1 jahr verlängert. wird der führerschein noch einmal eingezogen ist fertig mit autofahren.
Jein.
Normale Probezeit: 3 Jahre
Nach 1maligem Ausweisentzug: zusätzliches Jahr
Bei weiterem Ausweisentzug in der Probezeit: Abklärung mit Verkehrspsychologen usw. ganzes Prozedere (Theorie usw.) neu machen -> wieder 3 Jahr
dritter Entzug: Nie mehr Autofahren ;)

Verfasst: 18.12.2006, 16:27
von Sharky
[quote="Lake"]Jein.
Normale Probezeit: 3 Jahre
Nach 1maligem Ausweisentzug: zusätzliches Jahr
Bei weiterem Ausweisentzug in der Probezeit: Abklärung mit Verkehrspsychologen usw. ganzes Prozedere (Theorie usw.) neu machen -> wieder 3 Jahr
dritter Entzug: Nie mehr Autofahren ]

das hat man aber auch ohne Probezeit....dreimal Ticket weg (in einer gewissen Zeitspanne) = Immer weg, oder?

Verfasst: 18.12.2006, 16:43
von Kawa
Atlantico hat geschrieben:Normalerwies, also ohni griens L, uf de autobahn, mit 32 km/h zviel, 1 monat.
Grga Mali hat geschrieben:Jo do hets sicher viel wo mit däm griene "L" genau 32 Km/h z schnäll gfahre sin...
Ich wäre zwar dafür (so könnte man diese elenden Anfänger besser erkennen) aber es ist und bleibt ein Gerücht !
Ein grünes "L" für Neulenker existiert in der Schweiz nicht und wird es auch mit der neuen 2-Phasen-Ausbildung nicht geben. Dies bedeutet, dass von aussen nicht erkennbar sein wird, ob ein Fahrzeuglenker den Führerausweis auf Probe oder definitiv besitzt. Das blaue "L" für Lernfahrer bleibt unverändert bestehen.

Verfasst: 18.12.2006, 16:49
von Spirit of St. Jakob
Wie ist das eigentlich mit den neuen Führerausweisen: Muss ich, erfahrener Kat. B-Fahrer, auch den ganzen Auf-Probe-Schrott machen, wenn ich plötzlich Lust verspüre, das Töff-Ticket (Kat. A) zu lösen? Oder gilt das nur für die Jungs, die das erste mal einen Lernfahrausweis machen?

Verfasst: 18.12.2006, 16:54
von Kawa
Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Wie ist das eigentlich mit den neuen Führerausweisen: Muss ich, erfahrener Kat. B-Fahrer, auch den ganzen Auf-Probe-Schrott machen, wenn ich plötzlich Lust verspüre, das Töff-Ticket (Kat. A) zu lösen? Oder gilt das nur für die Jungs, die das erste mal einen Lernfahrausweis machen?
Nur für die Jungs :cool:

Verfasst: 18.12.2006, 16:55
von Spirit of St. Jakob
Kawa hat geschrieben:Nur für die Jungs :cool:
Cool! :cool:

Verfasst: 18.12.2006, 17:03
von macau
Ein Freund der Familie hat geschrieben:danke für eure mithilfe...

soeben hat mich eine dame von rechtsdienst bs angerufen.

bei 32 km/h zuviel wird der führerschein für 1 monat entzogen. zusätzlich wird die probezeit um 1 jahr verlängert. wird der führerschein noch einmal eingezogen ist fertig mit autofahren.
Nicht ganz. Nach einem Jahr kann ein neuer Lernfahrausweis beantragt werden (Art. 15a Abs. 1 SVG):

http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_01/a15a.html