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Wiedermal ne Rechtsfrage

Verfasst: 13.12.2006, 13:38
von Evo9
Also irh lieben Rechtsexperten ich brauch mal wieder euren Rat. Und zwar gehts darum. Mein Bruder hat vor langer langer Zeit mal ne Homepage ins Netz gestellt. Nichts besonderes. Einfach so ein paar Angaben über sein Hobby, seine Person usw... Na ja ihr kennt die ja sicherlich. Jetzt hat er vor einiger Zeit auf ner Seite mit Homepagevorlagen eine Vorlage gesehen, die ihm sehr gefallen hat. Er hat sich da angemeldet, die Vorlage runtergeladen und auch für seine HP verwendet. Jetzt hat er aber noch zusätzlich kurz seinen Fussballverein auf dieser HP vorgestellt. Jetzt hat er aber ne Klage am Hals. Weil er angeblich die Vorlage nicht nur für private Zwecke genutzt hat, sondern auch für den Fussballverein. Es stand zwar beim Donwload der Seite folgender Text

Privater Inhalt: Die Vorlage ist frei/kostenlos.
Kommerzieller Inhalt: einmalig CHF 30,--

Aber er war der Meinung, dass diese Vorlage für Ihn kostenlos ist, da er ja nur sich, seine Hobbys und seinen Verein vorstellt.

Jetzt wie ist denn das genau?

Verfasst: 13.12.2006, 13:40
von Blauderi
Klage wegen 30.-- ??!!

Verfasst: 13.12.2006, 13:45
von Kawa
Wenn er nur seinen Club vorstellt ohne Geld damit zu verdienen ist das nicht kommerziell !
Ausserdem ist eine Klage wegen 30.- lächerlich, du meinst wohl eine Rechnung .....

Verfasst: 13.12.2006, 13:49
von Evo9
Na ja klare ist falsch. Sie haben ihm den Preis von 30.- verrechnet plsu 600.- Bearbeitungsgebühr und Busse. Jetzt ist einfach die Frage soll er zahlen oder nicht.

Verfasst: 13.12.2006, 13:49
von Grga Mali
Bisch sicher, dass es di "Brueder" gsi isch?

Verfasst: 13.12.2006, 14:03
von Blauderi
Evo9 hat geschrieben:Na ja klare ist falsch. Sie haben ihm den Preis von 30.- verrechnet plsu 600.- Bearbeitungsgebühr und Busse. Jetzt ist einfach die Frage soll er zahlen oder nicht.
Wurde die Bearbeitungsgebühr und Busse im Vertrag (vermutlich in den angeklickten Bedingungen) erwähnt (oder gar besonders hervorgehoben)?

Wenn nicht, ist sie nicht geschuldet.
Uns solange Dein Bruder vom Verein nichts dafür bekommen hat, dass er die HP erstellt hat, kann man vermutlich nicht von einer kommerziellen Nutzung sprechen.

Verfasst: 13.12.2006, 14:04
von Basler83
Klar nicht bezahlen, da nicht kommerziell. Aus welchem Land kommt diese Firma. Vielleicht noch die Gesetze dieses Landes studieren. Denke mal, sie versuchen einfach Geld zu machen und würden auf eine Betreibung verzichten, da sie keine Chance haben, diese Forderung rechtlich durchzuseten. Es gibt genug dumme Leute, denen sie so Angst einjagen können und sofort zahlen.

Verfasst: 13.12.2006, 14:12
von Stanislaw
wieso muss eigentlich jeder idiot eine eigene heimseite ins zwischennetz stellen??

vollkommen unnötig und mehr als idiotisch.

Verfasst: 13.12.2006, 14:34
von Zemdil
Stanislaw hat geschrieben:wieso muss eigentlich jeder idiot eine eigene heimseite ins zwischennetz stellen??

vollkommen unnötig und mehr als idiotisch.
zeig moll dini! :o

Verfasst: 13.12.2006, 16:08
von Lemieux
Schreib mal rein, um was für einen Anbieter es geht, dann kann man dir besser helfen. Wenn Dein Bruder einen Brief von Rechtsanwalt Olaf Tank aus Deutschland bekommen hat, dann kann er ihn gleich sofort in den Mistkübel schmeissen. Da passiert gar nichts...

Verfasst: 13.12.2006, 16:25
von macau
Lemieux hat geschrieben:Wenn Dein Bruder einen Brief von Rechtsanwalt Olaf Tank aus Deutschland bekommen hat, dann kann er ihn gleich sofort in den Mistkübel schmeissen.
Den Brief oder Olaf Tank ?

Verfasst: 13.12.2006, 16:54
von Kawa
macau hat geschrieben:Den Brief oder Olaf Tank ?
Beide !

Verfasst: 13.12.2006, 17:26
von Lemieux
Ich lästere ungern über Kollegen ab, aber es könnte sein, dass mein Vorredner hier richtig liegt...

Verfasst: 13.12.2006, 21:41
von Rankhof
kams aus Deutschland?

Dann lies mal das (inkl. angegebene weiterführende Links)

http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung

Verfasst: 14.12.2006, 06:22
von Läggerlifreak
Egal, wenn e Betriebig chunt, schrei eyfach Rechtsvorschlag!! ;)

Verfasst: 14.12.2006, 14:48
von macau
Rankhof hat geschrieben:kams aus Deutschland?

Dann lies mal das (inkl. angegebene weiterführende Links)

http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung
Schade, dass der Link noch nichts enthält:

http://de.wikipedia.org/w/index.php?tit ... ction=edit

Edit: zwar nicht wikipedia, aber immerhin: http://www.123recht.net/article.asp?a=1 ... ahnung&p=1

Verfasst: 14.12.2006, 14:54
von Kawa
[quote="Läggerlifreak"]Egal, wenn e Betriebig chunt, schrei eyfach Rechtsvorschlag!! ]Musst aber sehr laut schreien ....
Im Ernst, das Problem ist, dass du trotzdem einen Eintrag im Betreibungsregister hast :mad:

Verfasst: 23.01.2007, 17:40
von Geissenpeter
Lemieux hat geschrieben:Schreib mal rein, um was für einen Anbieter es geht, dann kann man dir besser helfen. Wenn Dein Bruder einen Brief von Rechtsanwalt Olaf Tank aus Deutschland bekommen hat, dann kann er ihn gleich sofort in den Mistkübel schmeissen. Da passiert gar nichts...
auf beobachter.ch ist auch ein netter artikel über die dreisten drei aus dem deutschen lande, inklusive wie man dagegen vorgehen kann. auf jeden fall nichts bezahlen!
hier der link http://www.beobachter.ch/artikel.asp?session=97CA2D88-1253-44E0-8B39-AA90120243A2&category_id=102&DocumentID=0&AssetID=10938

gruss

Verfasst: 24.01.2007, 15:37
von Kawa
Geissenpeter hat geschrieben:auf beobachter.ch ist auch ein netter artikel über die dreisten drei aus dem deutschen lande, inklusive wie man dagegen vorgehen kann. auf jeden fall nichts bezahlen!
hier der link http://www.beobachter.ch/artikel.asp?session=97CA2D88-1253-44E0-8B39-AA90120243A2&category_id=102&DocumentID=0&AssetID=10938

gruss
Könntest das nicht reinkopieren, nicht alle haben den Beobachter abonniert !

Verfasst: 24.01.2007, 16:35
von das Orakel
Kawa hat geschrieben:Könntest das nicht reinkopieren, nicht alle haben den Beobachter abonniert !
Der Beitrag war gestern glaube ich noch frei zugänglich...

Verfasst: 24.01.2007, 17:18
von Geissenpeter
das Orakel hat geschrieben:Der Beitrag war gestern glaube ich noch frei zugänglich...
nein, nur für Mitglieder. Hier der kopierte Text:


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Beobachter 1/07 >> Artikel zum Thema


Prix Blamage
Dreiste Internetabzocke auf Platz eins
Text: Martin Müller
Bild: Igor Kravarik

Vor allem Kinder und Jugendliche tippen auf dubiosen Internetseiten für vermeintliche Gratisangebote ihre Daten ein - und erhalten dann eine Rechnung. Für diesen Abzockertrick gibts den Prix Blamage des Beobachters.



Was haben Bastelfreaks mit Astrologiefans gemeinsam? Und SMS-Süchtige mit Schulkindern, die Hilfe bei den Hausaufgaben brauchen? Und lehrstellensuchende Jugendliche mit Musikliebhabern, die einen Songtext suchen? Sie alle landen im Internet im Nu auf einer von Dutzenden Websites der Gebrüder Andreas und Manuel Schmidtlein aus Deutschland. Dort registrieren sie sich für ein auf den ersten Blick kostenloses Schnupperangebot - doch wenige Wochen später flattern Rechnungen, Mahnungen und schliesslich ein Schreiben des Rechtsanwalts Olaf Tank aus Osnabrück in ihren Briefkasten. Angeblich hätten die Empfänger einen Abovertrag abgeschlossen für die Nutzung von Websites wie zum Beispiel hausaufgaben-heute.com oder songtexte-heute.com. Das koste sie monatlich sieben Euro bei einer Mindestdauer von zwei Jahren, also mindestens 268 Franken. Wer nicht bezahlt, dem droht Anwalt Tank mit Ermittlungen und strafrechtlichen Konsequenzen.

617 Anfragen von verunsicherten Konsumenten gingen bis Ende Jahr beim Beobachter-Beratungszentrum dazu ein. Nach fast dem gleichen Prinzip funktioniert die Homepage simsen.de der Firma Verimount aus Dubai mit Zweigstelle in Wien: Aus vermeintlich 100 Gratis-SMS wurde bei Nutzern flugs ein Jahresabo für umgerechnet 135 Franken (derzeit sind keine Neuanmeldungen möglich).

Zählt man die 271 Beschwerden zu simsen.de und jene zu ähnlichen Anbietern hinzu, kommt man auf sage und schreibe 1058 Reklamationen - eine wahre Flut und auf jeden Fall das Thema, das die Beobachter-Leserinnen und -Leser im letzten Jahr am meisten beschäftigte, wie die Statistik des Beratungszentrums zeigt (siehe «Die Flop 5»). «Die Anbieter machen Geschäfte mit der Unaufmerksamkeit der Internetnutzer, die das Kleingedruckte übersehen», ärgert sich Beobachter-Expertin Gabriela Baumgartner. Das deutsche Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» schätzt den Umsatz, den die Gebrüder Schmidtlein mit dem dubiosen Angebot machen, auf mehrere Millionen Euro.


Tipps gegen die Internettricks
Weder die Gebrüder Schmidtlein noch Verimount-Geschäftsführer Valentin Fritzmann wollten den Spitzenplatz in der alljährlichen Beobachter-Flopstatistik kommentieren. Also wiederholen wir an dieser Stelle den Ratschlag, was zu tun ist, wenn ein Schreiben von Rechtsanwalt Olaf Tank im Briefkasten liegt:
Ist die Rechnung an ein minderjähriges Familienmitglied adressiert, berufen Sie sich per Einschreibbrief darauf, die betreffende Person sei noch gar nicht vertragsfähig. Weil Sie als Eltern den Vertragsabschluss nicht ausdrücklich genehmigt hätten, sei dieser ungültig (selbst wenn der Minderjährige ein falsches Geburtsdatum eingegeben hat).

Handelt es sich um eine volljährige Person, bestreiten Sie - ebenfalls eingeschrieben - die Forderung und machen geltend, Sie hätten weder mit Wissen noch mit Wollen einen kostenpflichtigen Dienst beanspruchen wollen.

Wahrscheinlich werden Sie dennoch weitere Mahnschreiben erhalten, die Sie am besten unbeantwortet lassen.
In Deutschland sind Tausende von Strafanzeigen hängig. Und in der Schweiz raten mehrere Polizeistellen dazu, sich durch die offiziell aussehenden Schreiben nicht aus der Ruhe bringen zu lassen und vor allem nicht zu bezahlen. «Dies auch dann nicht, wenn Inkassobüros oder von den Anbietern eingesetzte Anwälte mit rechtlichen Schritten drohen», rät das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Deutsch und deutlich: Nach Schweizer Recht sind Verträge, die auf einer Täuschung des Käufers beruhen, anfechtbar. Obwohl Olaf Tank und Co. Zigtausende von Mahnungen verschicken, wurde bisher nach Kenntnis des Beobachters noch nie eine Betreibung eingeleitet. Kein Wunder, denn dann müssten die Firmen den Nachweis erbringen, dass tatsächlich ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist.



Die Beschwerdewelle zum Thema Internetabzockerei heisst für die Flopstatistik des Beobachters: Die Cablecom kann ihren zwei Jahre lang unangefochtenen ersten Platz an die Gebrüder Schmidtlein abgeben. Mit 379 Beschwerden folgt die Kabelnetz-, Internet- und Telefonanbieterin aber immer noch auf Rang zwei. Vor allem das verschlechterte Angebot im analogen Fernsehkabelnetz regte Herrn und Frau Schweizer auf. Aber auch zahlreiche Reklamationen zu fehlerhaften Digital-Phone-Installationen sowie zu Hispeed-Internet-Verträgen für Orte, wo dieses Angebot gar nicht verfügbar ist, belegen, dass die Cablecom ihren Kundendienst noch immer nicht im Griff hat. «Cablecom verzeichnete im vergangenen Jahr 56 Prozent weniger Reklamationen, während die Kundenzahl gleichzeitig deutlich gestiegen ist», entgegnet Mediensprecher Martin Wüthrich. 2006 sei der Kundendienst personell ausgebaut und die Ausbildung der Mitarbeitenden verbessert worden, für 2007 seien zusätzliche Stellen bewilligt, so Wüthrich.


Stark vertretene Telekombranche
Auf den Plätzen drei, vier und fünf folgen mit Tele2, Sunrise und Swisscom drei weitere Telekomfirmen. Dass diese Branche die Beschwerdestatistik anführt, überrascht Konsumentenschützerin Jacqueline Bachmann überhaupt nicht. «Der starke Verdrängungskampf in dieser Branche führt zwar zu sinkenden Preisen, aber auch zu einem schlechten Service», beobachtet die Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS). Und auch die bei allen Telekomfirmen kundenfeindlich formulierten allgemeinen Geschäftsbedingungen seien mitschuldig an der Beschwerdeflut. «Würden die Anbieter mehr in den Kundendienst investieren, könnten sie endlich etwas gegen ihren schlechten Ruf unternehmen», rät Bachmann.

Interessant auch ein Blick auf die Beschwerdestatistik zu kleineren Firmen, die - gemessen an ihrer geringeren Kundenzahl - überdurchschnittlich oft zu Reklamationen Anlass geben. Wie bereits im letzten Jahr sticht die Firma B & P Dienstleistungen GmbH aus Zürich hervor, die hinter dem weitgehend nutzlosen Internet-Branchenverzeichnis «ch-telefon.ch» steht. 136 Beobachter-Leser fühlten sich 2006 als Opfer dieser Firma.

Mit 74 Beschwerden ebenfalls sehr negativ fällt die Business Academy auf. Im Strukturvertrieb verkaufen deren Agenten überteuerte Weiterbildungsangebote an junge Leute und kassieren hohe Provisionen (siehe Artikel zum Thema «Business Academy: Die Tricks der Turboverkäufer»). Zwar wurde einer der Verkäufer erstinstanzlich wegen Verstosses gegen das Lotteriegesetz verurteilt; doch die Business Academy GmbH macht offenbar einfach unter neuem Namen weiter: Einen Tag vor dem Gerichtstermin liess sie im Handelsregister eine Statutenänderung eintragen und nennt sich jetzt Fairpay GmbH. Nomen ist eben nicht immer Omen.

Verfasst: 24.01.2007, 17:26
von das Orakel
Geissenpeter hat geschrieben:nein, nur für Mitglieder.
Diesen Artikel habe ich garantiert vergangene Nacht über einen hier gesetzten Link gelesen! Ohne Beobachter-Abonnent zu sein. Es waren zwei Links gesetzt, ich habe - Irrtum vorbehalten - den ersten der beiden angeklickt gehabt.

Verfasst: 24.01.2007, 17:38
von smd
Link funktionierte einwandfrei, gerade vor 3 Minuten

Verfasst: 24.01.2007, 17:44
von das Orakel
smd hat geschrieben:Link funktionierte einwandfrei, gerade vor 3 Minuten
Bei mir auch wieder... :eek:

Verfasst: 11.12.2007, 23:36
von FCB Forever
Ich ha e Frog!

Ich ha im August uf cede.ch e Game bstellt! Wills mir z lang gange isch bis ich das bechum, hani mini Bstellig annuliert und e Bestätigungs Mail defür becho! Hüt hani aber plötzlich das Game im Briefkaste gha!

Isch das e Holschuld und cede.ch miesst das Game bi mir hole? Cha ich das Game eifach bhalte, will ich das "nie bstellt ha" oder muess ichs zahle/zruck schicke?

Verfasst: 12.12.2007, 00:04
von Kawa
Bestätigungs-Mail der Annulierung, alles klar ?

Andererseits hast ja jetzt das Game erhalten und du willst doch nur das Ding gratis behalten, diese Einstellung ist auch bedenklich ...

Verfasst: 12.12.2007, 09:16
von MMM
FCB Forever hat geschrieben:Ich ha e Frog!

Ich ha im August uf cede.ch e Game bstellt! Wills mir z lang gange isch bis ich das bechum, hani mini Bstellig annuliert und e Bestätigungs Mail defür becho! Hüt hani aber plötzlich das Game im Briefkaste gha!

Isch das e Holschuld und cede.ch miesst das Game bi mir hole? Cha ich das Game eifach bhalte, will ich das "nie bstellt ha" oder muess ichs zahle/zruck schicke?
Nicht bestellte Sachen, die Dir zugeschickt werden, darfst Du an sich behalten und benutzen. Soweit allerdings beim Absender offensichtlich ein Irrtum besteht, musst Du selbigen benachrichtigen. Aufgrund des Ablaufes liegt hier je nach Argumentation offenbar ein Irrtum vor; trotz des Bestätigungsmails muss man in einem solchen Fall wohl davon ausgehen, dass die Annullierung irgendwie im Versandsystem nicht erfasst wurde.

Also müsstest Du wohl den Absender (cede.ch) benachrichtigen und auch den Rückversand übernehmen, allerdings auf Kosten von cede.ch (sprich Porto z.L. des Empfängers).

Verfasst: 12.12.2007, 10:47
von FCB Forever
Merci!

Mini Istellig isch das mi cede.ch immer wieder ufreggt und ich im Rächt bi! I wird s Game bhalte und zahle!