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Mietrecht
Verfasst: 13.10.2006, 09:57
von Evo9
Meine Eltern sind Anfangs dieses Jahr aus ihrer alten Mietwohnung ausgezogen. Da alle Kinder ausgezogen sind, war die alte eben zu gross. Sie haben dann auch eine kleinere Wohnung gefunden. Also sie den Mietvertrag unterschrieben haben, mussten sie sich verpflichten mindestens 2 Jahre in der Wohnung zu bleiben. Gut das war für sie kein Problem, da sie vorläufig nicht mehr umziehen möchten. Als sie in die Wohnung eingezogen sind, war diese "frisch renoviert". Also alle Wände neu gestrichen, neue Teppichböden und im Wohnzimmer neues Parkett.
Jetzt haben sie gestern einen Brief vom Vermieter bekommen, dass auf Anfang 07 das gesamte Haus renoviert wird. Das heisst Treppenhaus, Wohnungen (es bekommen alle Mietparteien eine neue Küche usw.)
Dadurch erhöht sich der Mietzins um einige 100 Franken. Die Erhöhung ist zwar noch einigermassen tragbar, hätten sie das aber gewusst, hätten sie die Wohnung nicht genommen.
Meine frage, ist der Vermieter verpflichtet solche geplanten Renovierungen beim Abschluss des Mietvertrages bekannt zu geben?
Und wenn ja, er dies aber nicht getan hat, kann dann der Mietvertrag ohne Konsequenzen aufgelöst werden?
Verfasst: 13.10.2006, 09:59
von nogomet
ab an dien mieterverband.
Verfasst: 13.10.2006, 10:00
von Stanislaw
Evo9 hat geschrieben:Meine Eltern sind Anfangs dieses Jahr aus ihrer alten Mietwohnung ausgezogen. Da alle Kinder ausgezogen sind, war die alte eben zu gross. Sie haben dann auch eine kleinere Wohnung gefunden. Also sie den Mietvertrag unterschrieben haben, mussten sie sich verpflichten mindestens 2 Jahre in der Wohnung zu bleiben. Gut das war für sie kein Problem, da sie vorläufig nicht mehr umziehen möchten. Als sie in die Wohnung eingezogen sind, war diese "frisch renoviert". Also alle Wände neu gestrichen, neue Teppichböden und im Wohnzimmer neues Parkett.
Jetzt haben sie gestern einen Brief vom Vermieter bekommen, dass auf Anfang 07 das gesamte Haus renoviert wird. Das heisst Treppenhaus, Wohnungen (es bekommen alle Mietparteien eine neue Küche usw.)
Dadurch erhöht sich der Mietzins um einige 100 Franken. Die Erhöhung ist zwar noch einigermassen tragbar, hätten sie das aber gewusst, hätten sie die Wohnung nicht genommen.
Meine frage, ist der Vermieter verpflichtet solche geplanten Renovierungen beim Abschluss des Mietvertrages bekannt zu geben?
Und wenn ja, er dies aber nicht getan hat, kann dann der Mietvertrag ohne Konsequenzen aufgelöst werden?
wie gehts dem stift und der geilen Lehrtochter?
Verfasst: 13.10.2006, 10:02
von Evo9
nogomet hat geschrieben:ab an dien mieterverband.
Bringt das wirklich was? Hab drum schon evrschiedenes gehört von dem lieben Mieterverband
Verfasst: 13.10.2006, 10:07
von gruusigeSiech
Ein Fall für die Schlichtungsstelle.
Verfasst: 13.10.2006, 10:10
von snatch
Evo9 hat geschrieben:Meine Eltern sind Anfangs dieses Jahr aus ihrer alten Mietwohnung ausgezogen. Da alle Kinder ausgezogen sind, war die alte eben zu gross. Sie haben dann auch eine kleinere Wohnung gefunden. Also sie den Mietvertrag unterschrieben haben, mussten sie sich verpflichten mindestens 2 Jahre in der Wohnung zu bleiben. Gut das war für sie kein Problem, da sie vorläufig nicht mehr umziehen möchten. Als sie in die Wohnung eingezogen sind, war diese "frisch renoviert". Also alle Wände neu gestrichen, neue Teppichböden und im Wohnzimmer neues Parkett.
Jetzt haben sie gestern einen Brief vom Vermieter bekommen, dass auf Anfang 07 das gesamte Haus renoviert wird. Das heisst Treppenhaus, Wohnungen (es bekommen alle Mietparteien eine neue Küche usw.)
Dadurch erhöht sich der Mietzins um einige 100 Franken. Die Erhöhung ist zwar noch einigermassen tragbar, hätten sie das aber gewusst, hätten sie die Wohnung nicht genommen.
Meine frage, ist der Vermieter verpflichtet solche geplanten Renovierungen beim Abschluss des Mietvertrages bekannt zu geben?
Und wenn ja, er dies aber nicht getan hat, kann dann der Mietvertrag ohne Konsequenzen aufgelöst werden?
ich bin mir ziemlich sicher, dass sie in diesem fall den vertrag vorzeitig auflösen können.
Verfasst: 13.10.2006, 10:39
von Ranzehänger
im falle einer Mietzinserhöhung hat man eh die Möglichkeit den Vertrag zu künden.
Abgesehen davon, tönt eine Erhöhung um mehrere hundert Franken ganz klar nach Missbrauch. Es darf ja nur der sogenannte Mehrwert geltend gemacht werden.
Verfasst: 13.10.2006, 10:41
von Ranzehänger
Verfasst: 13.10.2006, 10:51
von Delgado
Die Mitzinserhöhung muss in einem Amtlichen Formular begründet zugestellt werden.
Wenn deine Eltern beide den Vertrag unterschrieben haben, muss das Formular auch an Beide gerichtet sein.
Ist der Mietzins nicht auf diesem Formular mitgeteilt worden, ist er nach Art. 269 OR (Buchstaben weiss ich jetzt gerade nicht) ungültig.
Wurder er auf diesem Formular zugestellt, so steht hinten drauf beim Formular, wie man vorzugehen hat, wenn man die Mitzinserhöhung anfechten will. (ja, ich habe auch gleich solch ein Formular vor mir liegen, geht aber nur um 10 Franken)
Ich würde zumindest diesen Weg einschlagen. Wenn es dem Vermieter dann nicht passt, würde er den Vertrag von selber künden, was er unter umständen je nach Vertrag (mit den 2 Jahren) ja auch nicht kann. Also schneidet er sich ins eingene Fleisch.
Verfasst: 13.10.2006, 13:10
von Latteknaller
snatch hat geschrieben:ich bin mir ziemlich sicher, dass sie in diesem fall den vertrag vorzeitig auflösen können.
dieser meinung bin ich auch. bei mieterhöhungen ist eine kündigung möglich, auch wenn einer mindestmietdauer vereinbart wurde. sonst wäre missbrauch ja tür und tor geöffnet.
Verfasst: 13.10.2006, 14:54
von macau
Evo9 hat geschrieben: ... mussten sie sich verpflichten mindestens 2 Jahre in der Wohnung zu bleiben.
Diese Klausel solltest du dir genau ansehen. Es kann sein, dass die Miete dadurch 2 Jahre lang nicht erhöht werden kann.
Verfasst: 13.10.2006, 19:06
von d123
Delgado hat geschrieben:
Ist der Mietzins nicht auf diesem Formular mitgeteilt worden, ist er nach Art. 269 OR (Buchstaben weiss ich jetzt gerade nicht) ungültig.
.
oho.. do het öbber im rächts-kunde unterricht uufpasst, bi einere wo nie cho isch

Verfasst: 13.10.2006, 20:22
von Delgado
[quote="d123"]oho.. do het öbber im rächts-kunde unterricht uufpasst, bi einere wo nie cho isch ]
Nö, i ha jo gschribe, dass ich grad so es Formular vor dr Fresse gha ha und sälber ha müesse unterschribe.

Verfasst: 13.10.2006, 20:23
von Alge
Verfasst: 14.10.2006, 14:22
von xgate
Und was hat Deutsches Recht mit unserem zu tun?